Bonuszahlungen Musterklauseln

Bonuszahlungen. 7.1 Sofern beim Abschluss des Liefervertrages die Zahlung eines Bonus (Sofortbonus und/oder Neukundenbonus) vereinbart wurde, gilt Folgendes: Voraussetzung für die Gewährung des Sofort- und des Neukundenbonus ist, dass der Kunde in den letzten sechs Monaten vor dem Lieferbeginn nach diesem Vertrag nicht von der EWP mit Energie beliefert worden ist. Der Sofortbonus wird einmalig innerhalb von 6 Wochen nach Lieferbeginn auf das vom Kunden benannte Konto ausgezahlt. Der Neukundenbonus wird einmalig auf die erste Jahresrechnung gewährt. Sollte das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet werden, entfällt der Anspruch auf den Neukundenbonus. Alle Boni werden auch dann nicht gewährt, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. 7.2 Für sonstige von der EWP gewährte ▇▇▇▇ (▇.▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Rückkehrbonus, Gutscheine) gelten die vorstehenden Regelungen zur Auszahlung des Neukundenbonus entsprechend.
Bonuszahlungen. Ist mit dem Kunden im Auftragsblatt ein Bonus vereinbart, so finden die folgenden Regelungen Anwendung: 4.1 Voraussetzung für die Gewährung eines Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Liefer- jahr besteht und der Kunde in den vergangenen sechs Monaten bei einem Stromauftrag kein evm-Stromkunde bzw. bei einem Erdgasauftrag kein evm-Erdgaskunde war. Der ver- einbarte Bonus wird nach Ende des ersten Lieferjahres mit der darauf folgenden Jahres- rechnung gutgeschrieben. Wird der Vertrag vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres durch den Kunden beendet, entfällt der Bonus. Der Bonus entfällt auch, wenn die evm den Ver- trag gem. Ziffer 11.2 kündigt. 4.2 Ist im Auftragsblatt ein Sofortbonus vereinbart, so wird dieser dem Kunden ausgezahlt, so- bald das Lieferverhältnis mindestens drei Monate bestanden hat. 4.3 Die Verrechnung eines dem Kunden zu gewährenden Bonus mit Forderungen der evm aus unterjährigen Abrechnungen vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszah- lungen vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres ist ausgeschlossen. 4.4 Sofern die evm mit Bestandskunden einen gesonderten Bonus (abweichend von Ziffer 4.1) vereinbart, so richtet sich dessen Gewährung nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt. Ziffer 4.3 findet Anwendung.
Bonuszahlungen. 5.1 Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns hat eine anfängliche Laufzeit von einem Monat. 5.2 Die Bonusregelung verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat (Verlängerungszeitraum), wenn sie nicht zuvor seitens einer Partei mit einer Frist von einem Tag zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist. 5.3 Anstelle einer Kündigung der Bonusregelung kann Lebara dem Einzelhändler auch den Abschluss einer neuen oder geänderten Bonusregelung anbieten. Dieses Angebot einer neuen oder geänderten Bonusregelung stellt eine Änderungskündigung der aktuellen Bonusregelung seitens Lebara dar. Die Annahme der neuen oder geänderten Bonusregelung durch den Einzelhändler kann auch konkludent erfolgen. In diesem Falle gilt ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums anstelle der bisherigen Bonusregelung die neue oder geänderte Bonusregelung. Auf die neue oder geänderte Bonusregelung finden die vorstehenden Bestimmungen zur Bonusregelung gleichermaßen Anwendung. ( A ) Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich Lebara-SIM-Karten, die der Einzelhändler gemäß den Regelungen der Einzelhandel- Vertriebsvereinbarung nach rechtmäßiger und erfolgreicher Überprüfung der Identifikation des Endkunden über das Lebara Händlerportal registriert. ( B ) Die Boni umfassen den Revenue Share-Bonus ( C ), Registrierung-Bonus ( D ), Option-Bonus ( E ), Top Performer Mengen- Bonus ( F ) Produkt Push-Bonus ( G ) und Bonus für Cash & Carry SIM Karten (H), sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Lebara leistet Bonuszahlungen nur für Aktivitäten, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erfolgen. 2. Wenn zutreffend: Eine Optionsbuchung entspricht der Buchung einer Option über das Lebara Händlerportal, deren Verkaufspreis an den Endkunden mindestens 9,99€ beträgt, mit Ausnahme von PLUS Paketen. 3. Bonuszahlungen erfolgen nur über das Lebara Händlerportal als Guthaben, welches der Einzelhändler zum Kauf von Lebara Produkten einlösen kann. Eine Barauszahlung von Bonuszahlungen erfolgt nicht. Die Bonuszahlung erfolgt im Wege der Gutschrift ab dem 15. Tag des Folgemonats auf einen Abrechnungsmonat. ( C ) Revenue Share-Bonus 1. Der Revenue Share-Bonus setzt sich aus dem Gesamtaufladebetrag der SIM-Karten, die die Bonusgrundlage bilden, in dem Abrechnungsmonat multipliziert mit dem Provisionsfaktor der Kategorie zusammen, in die der Einzelhändler basierend auf der monatlichen Anzahl der über das Lebara Händlerportal vertragsgemäß registrierten SIM...
Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Sofortbonus, wird dieser spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertrags- verhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung für die Überweisung des Sofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet. 12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukunden- bonus mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet. Die Gewährung setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Lieferanten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist. Alle vom Energieversorger nach dieser Ziffer 12 gewährten ▇▇▇▇ werden nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung an diesem Zähler durch den Lieferanten mit Energie beliefert worden ist und nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung eine Vertragserklärung zur Belieferung mit elektrischer Energie durch den Lieferanten widerrufen hat. Der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach dieser Ziffer entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder vom Lieferanten außerordentlich nach Ziffer 8.4 beendet wurde, der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlags- zahlungen oder Vorauszahlungen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Kündigung durch den Kunden, deren Wirksamkeit mit dem Ende des für die Fälligkeit des jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungsmonats zusammenfällt, lässt den Anspruch des Kunden auf Gewährung des Bonus dagegen unberührt. Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Vertragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchsprognose.
Bonuszahlungen. Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich Lebara-SIM-Karten, die der Partner gemäß den Regelungen dieser Vereinbarung nach rechtmäßiger und erfolgreicher Überprüfung der Identifikation des Endkunden gemäß Ziffer 4 über das Lebara Händlerportal registriert. Die Konditionen und die Höhe der Bonuszahlungen werden monatlich über das Lebara Händlerportal mitgeteilt.
Bonuszahlungen a. Soweit die energieGut GmbH mit Ihnen bei Vertragsabschluss einen Neukundenbonus vereinbart hat, gelten folgende Regelungen: Die einmalige Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis zwölf Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird Ihnen nach Ablauf der zwölf Monate mit der nächsten Verbrauchs- abrechnung Gutgeschrieben und verrechnet; ein nach dieser Verrech- nung überschießendes KundenGuthaben wird ausgezahlt.Für die Ein- räumung eines Neukundenbonus gilt: Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der energieGut GmbH beliefert wurde. Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem tatsächlich in der ersten Jahresverbrauchsabrechnung berechneten Verbrauch. Eine Tabelle mit Bonushöhen für die jeweiligen Verbrauchs- segmente finden Sie auf dem Produktdatenblatt. b. Soweit die energieGut GmbH mit Ihnen einen Sofortbonus vereinbart hat, so wird dieser zu dem Zeitpunkt fällig, der Ihnen in Ihrer Vertragsbestäti- gung mitgeteilt wird, spätestens aber sechzig Tage nach Lieferbeginn. Die energieGut GmbH muss den Sofortbonus nicht gewähren, wenn der Energieliefervertrag vor dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeit- punkt beendet wird oder wenn Sie kein Neukunde gemäß der Definition in Ziffer 10 a sind. Die energieGut GmbH darf die Zahlung des Sofort- bonus verweigern, solange offene Forderungen bestehen. Wird ein Sofortbonus zugesagt, so muss bei Vertragsabschluss zwingend eine Bankverbindung angegeben werden, an die die energieGut GmbH den Sofortbonus zum Fälligkeitsdatum überweisen kann.
Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Sofortbonus, wird dieser spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsver- hältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung für die Überweisung des Sofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet. 12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukunden- bonus mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet. Die Gewährung setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Lieferanten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.
Bonuszahlungen. Auf den Vertrag fließende Bonuszahlungen werden nicht als Vorauszahlungen auf die Regelbeiträge gewertet, sondern erhöhen das aktuelle Beitragssummenziel. Dieses ergibt sich als Summe aus den vereinbarten Regelbeiträ- gen, den Bonuszahlungen und den Zuzahlungen (siehe dazu auch Ziffer 3). Über die Höhe der eingegangenen Bonuszahlungen erhalten Sie in der Regel keine schriftliche Mitteilung; auf Anfrage teilen wir Ihnen diese jedoch gerne jederzeit mit. Auf die Bonuszahlungen entfallen keine Abschlusskosten.
Bonuszahlungen. Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich aktivierte SIM-Karten (GA), die über das Lebara Händlerportal registriert wurden. Grundlage für sämtliche Bonusberechnungen und Bonuszahlungen sind nur SIM-Karten, die der Partner direkt über einen Distributor bezogen hat. 1. Eine SIM-Karte gilt als aktiviert, wenn mindestens ein abrechenbarer Anruf erfolgt ist. Ein abrechenbarer Anruf liegt nicht vor bei: einem Anruf zur Lebara Kundenbetreuung, 2. einem Anruf zu einer anderen Lebara SIM-Karte, oder 3. einem Anruf, den Lebara in angemessener Weise als einen nicht abrechenbaren Anruf zum Zwecke dieser Bonusregelung bestimmt. 1. Die Boni umfassen den Aufladebonus ( C ), 1st Top Up-Bonus ( D ) und Bundle-Bonus ( E ), sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Lebara leistet Bonuszahlungen nur für Aktivitäten, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erfolgen. 2. Die Auszahlung der Boni ist beschränkt auf sechs Monate pro SIM-Karte nach deren erster Aktivierung (GA). 3. Ein Bonus wird ab einer monatlichen Leistung von fünf GAs gezahlt. 4. Bei Erreichen von fünf GAs mit entsprechendem Kundenguthaben werden der Aufladebonus, der 1st Top Up Bonus und Bundle Bonus auf die angegebene Bankverbindung des Einzelhändlers überwiesen werden. Eine Auszahlung erfolgt nur per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung, eine Barauszahlung erfolgt nicht. Die Bonuszahlung erfolgt ab dem 15. Tag des Folgemonats auf einen Abrechnungsmonat.
Bonuszahlungen. ( A ) Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich Lebara-SIM-Karten, die der Einzelhändler gemäß den Regelungen der Einzelhandel- Vertriebsvereinbarung nach rechtmäßiger und erfolgreicher Überprüfung der Identifikation des Endkunden über das Lebara Händlerportal registriert. ( B ) Die Boni umfassen den Revenue Share-Bonus ( C ), Registrierung-Bonus ( D ), Top Performer Mengen-Bonus ( E ), Produkt Push-Bonus ( F ) und Bonus für Cash & Carry SIM Karten (G), sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Lebara leistet Bonuszahlungen nur für Aktivitäten, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erfolgen. 2. Wenn zutreffend: Eine Optionsbuchung entspricht der Buchung einer Option über das Lebara Händlerportal, deren Verkaufspreis an den Endkunden mindestens 9,99€ beträgt, mit Ausnahme von PLUS Paketen. 3. Bonuszahlungen erfolgen nur über das Lebara Händlerportal als Guthaben, welches der Einzelhändler zum Kauf von Lebara Produkten einlösen kann. Eine Barauszahlung von Bonuszahlungen erfolgt nicht. Die Bonuszahlung erfolgt im Wege der Gutschrift ab dem 15. Tag des Folgemonats auf einen Abrechnungsmonat.