Ausserordentliche Beendigung Musterklauseln

Ausserordentliche Beendigung. Die Parteien können diesen Vertrag ausserordentlich kündigen, wenn die andere Partei eine erhebliche Vertragsverletzung begeht, vorausgesetzt (i) die nicht verletzende Partei übermittelt der verletzenden Partei eine schriftliche Benachrichtigung der Verletzung und stellt ihr einen Zeitraum von dreissig (30) Tagen zur Verfügung, um die Verletzung zu beheben („Zeitraum für die Behebung“) und (ii) die verletzende Partei versäumt es, die Verletzung bis zum Ende Zeitraums für die Behebung wiedergutzumachen. Die Beendigung dieses Vertrags erfolgt unbeschadet der Rechte oder Rechtsmittel, die die Partei gegenüber der verletzenden Partei im Rahmen dieses Vertrages, nach Gesetz oder auf sonstige Weise besitzt.
Ausserordentliche Beendigung. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag mit soforti- ger Wirkung zu beendigen. Dies wenn die andere Partei wichtige Bestimmungen des Vertrages schwerwiegend und trotz schriftlicher Abmahnung mit eingeschriebenem Brief und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist verletzt. Dies gilt auch bei Nichteinhalten der SLA gemäss Abschnitt B der AGBs, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Nichterfüllung der SLAs nicht durch Infrastrukturkompo- nenten des Kunden verursacht wurde. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann SISA den Vertrag erst nach Ansetzung einer angemessenen letzten Frist zur Erfüllung und Androhung des Rücktrittsrechts mit eingeschriebenem Brief beendigen. Vorbehalten bleibt das Recht von SISA zur Suspendierung des SaaS-Dienstes ge- mäss Ziffer 4.2.
Ausserordentliche Beendigung a) durch Xerox: Xerox hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt und/oder die Eigentumsrechte der Xerox in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder gefährdet sind. Im Falle vorzeitiger Vertragsauflösung ist die Xerox berechtigt, den Mietgegenstand sofort abholen zu lassen, die verfallenen Mietzinse nebst Verzugszins einzufordern und Schadenersatz zu verlangen. Der Schaden wird wie folgt berechnet: Von der Summe der bis zum ordentlichen Vertragsablauf geschuldeten Mietzinse werden abgezogen: (i) ein marktüblicher Diskont und (ii) nach ▇▇▇▇ der Vermieterin die Differenz des Verkehrswertes oder des Nettoverwertungserlöses zwischen Vertragsauflösung und ordentlichem Vertragsende des Mietgegenstandes (die Kosten für die Instandstellung und Lagerung trägt der Mieter). Die Geltendmachung weiteren Schadens wird vorbehalten. b) durch den Mieter: Falls Xerox ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung wiederholt nicht nachkommt hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von neunzig (90) Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich zu kündigen. c) durch beide Parteien: wenn über die andere Partei ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird. Diesfalls enden alle Einzelverträge gleichzeitig ohne weitere Mitteilung
Ausserordentliche Beendigung. Die Vertragsparteien können den Aufnahmevertrag abweichend von den Bestimmungen unter Punkt 3.1. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der aufgenommene ▇▇▇▇▇▇▇ / die aufgenommene Schülerin nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend betreut und gefördert werden kann. Die Schulgemeinde ist – unter Einbezug der Inhaber/-innen der elterlichen Sorge bzw. der gesetzlichen Vertretung – für die Planung de Anschlusslösung zuständig. Der OSSL kommt eine Mitwirkungspflicht (Akten, Berichte, Auskünfte) zu. Damit wird der geregelte Übergang gemäss kantonalen Richtlinien sichergestellt. Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der OSSL, ist der effektive Austrittstag der letzte kostenpflichtige Aufenthaltstag. Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der Schulgemeinde, so bleibt diese noch während 2 Monaten ab schriftlicher Austrittserklärung kostenpflichtig. Tritt der aufgenommene ▇▇▇▇▇▇▇ / die aufgenommene Schülerin ausserterminlich und ohne Veranlassung der Vertragsparteien (z.B. auf Veranlassung der Eltern) aus, so bleibt die Schulgemeinde bis zum Ende des Folgemonats kostenpflichtig. Die OSSL informiert die Schulgemeinde umgehend über den Abbruch.
Ausserordentliche Beendigung. Kommt der Kunde seinen im vorliegenden Vertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, so kann ▇▇▇▇▇▇▇ eine Frist von 30 Tagen zur nachträglichen Erfüllung ansetzen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist ist Wieland be- rechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. ▇▇▇▇▇▇▇ hat zudem in folgenden Fällen das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung: - bei Zahlungsverzug infolge Insolvenz - bei Begehren um Nachlassstundung - bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Kunden Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrages, bleibt das positive Vertragsinteresse geschuldet.
Ausserordentliche Beendigung. Die Vertragsparteien können den Aufnahmevertrag abweichend von den Bestimmungen unter Punkt 3.1. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der aufgenommene ▇▇▇▇▇▇▇ oder die aufgenommene Schülerin nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend betreut und gefördert werden kann. Die zuweisende Schulgemeinde und die Einrichtung sind gemeinsam unter Einbezug der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. der gesetzlichen Vertretung und unter Anhörung des betroffenen Kindes und falls involviert unter Einbezug der KESB für die Organisation einer Umplatzierung oder einer allfälligen Anschlusslösung zuständig (vgl. dazu Richtlinien des Amtes für Jugend und Berufsberatung und des Volksschulamtes betreffend stationäre Betreuung in Kinder-, Schul- und Jugendheimen vom Juli 2018).
Ausserordentliche Beendigung a) Automatische Beendigung und Kündigung aus wichtigem Grund
Ausserordentliche Beendigung. Die ausserordentliche und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere aber nicht abschliessend: • Insolvenz, Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, wobei die Konkursandrohung ausreichend ist • Schwerwiegende Vertrags- oder Rechtsverletzungen • Verschiebung der RZ (Rechnungszentrum) Infrastruktur der Innflow AG an einen Standort im Ausland Vor der ausserordentlichen Kündigung wegen einer Vertragsverletzung ist die andere Partei, wenn es die zeitlichen Verhältnisse zulassen und es der kündigenden Partei zumutbar ist, unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich abzumahnen.
Ausserordentliche Beendigung. Die Vertragsparteien können den Aufnahmevertrag abweichend von den Bestimmungen unter Punkt 3.1. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere dann vor, wenn der aufgenommene ▇▇▇▇▇▇▇ oder die aufgenommene Schülerin nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend betreut und gefördert werden kann. Die zuweisende Schulgemeinde und die Einrichtung sind gemeinsam unter Einbezug der In- haber der elterlichen Sorge bzw. der gesetzlichen Vertretung für die Organisation einer Um- platzierung oder einer allfälligen Anschlusslösung zuständig (vgl. dazu Richtlinien der Bil- dungsdirektion betreffend Umplatzierung von Schülerinnen und Schülern in Tagessonder- schulen vom 23. August 2004 sowie Richtlinien des Amtes für Jugend und Berufsberatung b e- treffend stationäre Betreuung in Kinder-, Schul- und Jugendheimen vom 17. Juni 2002). Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der Einrichtung, ist der effektive Aus- trittstag der letzte anrechenbare Aufenthaltstag. Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der Schulgemeinde, so bleibt die Schulgemeinde noch während 2 Monaten ab schriftlicher Austrittserklärung kostenpflichtig. Tritt der aufgenommene ▇▇▇▇▇▇▇/die aufgenommene Schülerin ausserterminlich und ohne Veranlassung der Vertragsparteien (z.B. auf Veranlassung der Eltern) aus der Einrichtung aus, so bleibt die Schulgemeinde bis zum Ende des Folgemonats kostenpflichtig. Die Einrichtung bemüht sich um eine schnelle Wiederbelegung des Platzes. Wird der frei gewordene Platz vor Ablauf der in Punkt 3.1. und 3.2. angegebenen Fristen wie- der besetzt, so entfällt die Zahlungspflicht der Schulgemeinde für die verbleibenden Tag e.
Ausserordentliche Beendigung. SEABIX kann den Vertrag (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn • der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere wenn er mit einer Zahlung in Verzug geraten ist und trotz Ansetzung einer Frist von 20 Tagen mit Andro- hung der Auflösung des Vertrages nicht bezahlt; • der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt oder Best- immungen des Vertrages trotz schriftlicher Mahnung nicht einhält; • die wirtschaftliche Lage des Kunden sich derart präsentiert, dass die Rechte von SEABIX gefährdet erscheinen, insbe- sondere wenn er zahlungsunfähig wird, ein Nachlassstun- dungsgesuch einreicht, Wechsel zu Protest gehen lässt, ge- pfändet wird oder in Konkurs gerät. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages hat der Kunde den gesamten noch offenstehenden Vertragswert (To- tal der bis Vertragsende geschuldeten Zahlungen) zu bezah- len (Vorfälligkeitsentschädigung).