Aufgabenbereich Musterklauseln

Aufgabenbereich. Ein Aufgabenbereich ist durch verschiedene Aufgaben/Aufgabengebiete gekennzeichnet, die sich sach- lich nicht zusammenfassen lassen.
Aufgabenbereich. Der Arbeitnehmer wird von dem Arbeitgeber als studentische/r Mitarbeiter/in im Bereich der Redaktionsassistenz angestellt.
Aufgabenbereich. Aufgabe der Bundesstelle für Sektenfragen ist die Dokumentation und Information über Gefährdungen, die von Programmen oder Aktivitäten von Sekten oder von sektenähnlichen Aktivitäten ausgehen können, sofern ein begründeter Verdacht vorliegt und diese Gefährdungen allgemein
Aufgabenbereich. 4.1 Anwendung des GAV Die BK überwacht die innerbetriebliche Anwendung des GAV und setzt sich für die in Art. 2 dieses Reglements genannten Ziele ein.
Aufgabenbereich. Dem Programmausschuss obliegt folgendes: (1) er beschliesst für jedes Jahr mit Einstimmigkeit das Arbeitsprogramm und, wenn vorgesehen, auch das Budget für jedes Projekt, sowie ein Arbeitsgrob- programm und Budget für die folgenden zwei Jahre; der Programmaus- schuss kann im Rahmen des Arbeitsprogramms und Budgets gegebenenfalls Änderungen vornehmen; (2) er stellt die Richtlinien und Vorschriften auf, die für die zweckentsprechende Durchführung des Projekts erforderlich sind, einschliesslich der in Artikel 6 des vorliegenden Übereinkommens vorgesehenen finanziellen Regelungen; (3) er nimmt die anderen, ihm durch das vorliegende Übereinkommen und seine Anhänge übertragenen Aufgaben wahr und (4) er befasst sich mit allen Angelegenheiten, die ihm von einem der Projektlei- ter oder von einer Vertragschliessenden Partei unterbreitet werden.
Aufgabenbereich. Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen, Trennungs- und Scheidungs- angelegenheiten sowie Umgangsfragen und Wegweiserberatung. Ebenso Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung (gem. SGB VIII), Jugendgerichtshilfe und Erwachsenenberatung.
Aufgabenbereich. Bildung und Betreuung der Tageskinder gemäss Stellenbeschrieb für Betreuungspersonen in Tagesfamilien und pädagogischem Konzept.
Aufgabenbereich. Der*die Teilnehmer*in ist in geeigneten, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten einzusetzen. Der Einsatz soll gemäß den jeweiligen Fähigkeiten und Interessen der teilnehmenden Person durchgeführt werden und die vereinbarte Stundenzahl nicht überschreiten.
Aufgabenbereich. Die Arbeitnehmerin wird als Kinderbetreuerin eingestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Kinderbetreuung gemäss Vorgaben der Arbeitgeberin.
Aufgabenbereich. Der NAGUS ist das zuständige Arbeitsgremium des DIN für die Normung von fachge- bietsübergreifenden Grundlagen des Umweltschutzes auf nationaler, europäischer und inter- nationaler Ebene; hierzu gehören u. a. die Gebiete Terminologie, Umweitmanagement und Ökobilanzen. Bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen und Normenausschüssen bei fachbezogenen umweltschutzrelevanten Normungsvorhaben siehe Richtlinie für Normen- ausschüsse/06.90, Abschnitte 12.7 und 12.8.