Andere Leistungen Musterklauseln

Andere Leistungen. 3.1. Über etwaige Leistungen außerhalb der häuslichen Pflegehilfe nach Ziffer 1 oder der häuslichen Krankenpflege nach Ziffer 2 erstellt die m a g einen unverzüglich auszuhändigenden gesonderten Kostenvoranschlag, aus dem sich Art, Inhalt, Umfang und Vergütungen dieser Leistungen ergeben. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlages durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Vertreter wird dieser Vertragsbestandteil.
Andere Leistungen. 3.1. Über etwaige Leistungen außerhalb der häuslichen Pflegehilfe nach Ziffer 1 oder der häuslichen Krankenpflege nach Ziffer 2 erstellt die AK Hoherade einen unverzüglich auszuhändigenden geson- derten Kostenvoranschlag, aus dem sich Art, Inhalt, Umfang und Vergütungen dieser Leistungen er- geben. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlages durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Vertreter wird dieser Vertragsbestandteil.
Andere Leistungen. Erstinstallation, Beratung, Schulung, Telefon-Beratung, Funktionstests beim Auf- traggeber, Softwarewartung und Softwarepflege einer Software sind im Nutzungs- entgelt nur enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Andere Leistungen. 3.3 Alle anderen Leistungen und Kosten, die damit verbunden sind, wie z.B. Umlagerung, Behandlung und/oder Verarbeitung, werden zu Tarifen und Bedingungen in Rechnung gestellt, die vom Verwahrer unter den gleichen Umständen erhoben werden. Ist dies nicht möglich, gelten die branchenüblichen Preise / Tarife. Kosten Kontrolle
Andere Leistungen. Erbringt Digitalmaterial, Büro für Erfrischung oder Digitalmaterial Computershop Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Kategorien nach Ziff. 6-10 dieser AGB fallen, so finden diejenigen Klauseln dieser Bestimmungen Anwendung, welche dem zu regelnden Sachverhalt aufgrund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sachverhalte am nächsten sind.
Andere Leistungen. Für andere, mit der Durchführung von Veranstaltungen zusammenhängende Leistungen (z.B. Beratung) finden die Vertragsbedingungen von Dataport in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Andere Leistungen. − Spitaltaggeld (Summenversicherung): Das vereinbarte Spitaltaggeld während des Spital- oder Kuraufenthaltes − Pflegeleistungen und Kostenvergütungen in Ergänzung zu den obligatorischen Sozialversicherungen (Schadenversicherung) − Ambulante ärztliche Behandlung *‌ − Spitalaufenthalt in der vereinbarten Spitalklasse * − Medikamente *‌ − Beiträge an medizinische Hauspflege * − Ärztlich verordnete Nach- oder Badekuren* − Hilfsmittel wie Rollstuhl, Prothesen etc.‌ − Sachschäden an Brillen, Hörgeräten, Zahnprothesen etc. − Rettungs-, Bergungs-, Reise- und medizinisch notwendige Transportkosten; max. CHF 20'000.– − Beschädigte Kleider des Versicherten sowie die Reinigung fremder Fahrzeuge und Gegenstände von hilfeleistenden Personen. Zusammen max. CHF 2'000.– pro Unfall * Im Ausland maximal bis zum doppelten Betrag der Kosten, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Selbstbehalte, Beteiligungen und Gebühren der Sozialversicherungen werden nicht übernommen.
Andere Leistungen. − Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst: versichert sind auch die Unfälle während des schweizerischen Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienstes.‌ − Taggeld: Das Taggeld wird auch ausbezahlt, wenn Anspruch auf ein Taggeld der IV besteht. Während eines Spitalaufenthaltes wird kein Abzug gemäss UVG vom Taggeld vorgenommen. − Grobfahrlässigkeit: es wird auf Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit verzichtet.
Andere Leistungen. 3.1 Zusätzliche vom Kunden abgerufene Einsätze, für die kein Kostenträger eintritt, hat er selbst zu bezah- len. Dafür wird eine Vergütung von 30,00 € für die erste halbe Stunde und für jede weitere Minute eine Vergütung von 1,00 € vereinbart. An- und Abfahrtzei- ten werden der Einsatzzeit zugerechnet. Der Pflege- dienst erstellt hierüber einen Kostenvoranschlag. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Ver- treter wird dieser Vertragsbestandteil. Bei notfallmä- ßiger Erbringung solch einer Leistung kommt der Vertrag auch durch mündliches Einvernehmen zu- stande.
Andere Leistungen. Erbringt onmit Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Kategorien nach Ziff. 7-8 dieser AGB fallen und keine Angebotsbedin- gungen existieren, so finden diejenigen Klau- seln dieser Bestimmungen Anwendung, wel- che dem zu regelnden Sachverhalt aufgrund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sachver- halte am nächsten sind.