Analyse Musterklauseln

Analyse. Auswahl eines für die Lieferung augenscheinlich repräsentativen Ballens und Entnahme einer Probe von 80-100 kg; - Sortierung der Probe entsprechend der jeweils gültigen Spezifikation nach: • fraktionsgerechtem Anteil, • den jeweils einzeln aufgeführten Störstoffanteilen.
Analyse. Cookie: Google Analytics Anbieter: Google Ireland Limited, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇▇▇ (nachfolgend “Google”) Zweck: Nutzeranalyse zur Optimierung unserer Webseite und zur Kosten- Nutzen-Analyse von Werbung Ablauf: ● Mit dem Setzen des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Webseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten werden Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google übermittelt. ● I m R a h m e n d e s s e n e r h ä l t G o o g l e K e n n t n i s ü b e r personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse, die Zugriffszeit, den Ort, von welchem ein Zugriff ausging, und die Häufigkeit der Besuche unserer Webseite. Diese Informationen analysiert Google. Die Informationen werden in der Regel an einen Server in den USA übertragen und dort von Google gespeichert. Da eine IP-Adressen- Anonymisierung erfolgt, wird Ihre IP-Adresse vorab innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekürzt. ● Zur Übermittlung in die USA siehe Ziffer 3.7.2.. ● W e i t e r e I n f o r m a t i o n e n u n d d i e g e l t e n d e n Datenschutzbestimmungen von Google können unter w w w. g o o g l e . d e / i n t l / d e / p o l i c i e s / p r i va c y/ u n d u n t e r ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇.▇▇▇▇ abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https: // ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ genauer erläutert. ● Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 25 Abs. 1 S. 1 TDDDG. Wie zuvor beschrieben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. ● Sie haben zudem die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung unserer Webseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss ein Browser-Add-On unter dem Link ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/ dlpage/gaoptout herunterladen und installiert werden. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen an Google Analytics übermittelt werden dürfen.
Analyse. Vorgehen, wenn BEM nicht gewünscht wird
Analyse. Diese Cookies verwenden wir für statistische Analysezwecke, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und um zu verstehen, wie Sie mit der Website interagieren. Diese Cookies treffen u.a. Aussagen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate und Herkunft der Besucher. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 25 Abs. 1 S. 1 TDDDG, die Sie über unseren Cookie-Banner erteilen können. Ihre Einwilligung erfolgt stets freiwillig und ist für die Nutzung der Webseite selbst nicht erforderlich.
Analyse. Wir verwenden ein Analyse-Tool, um Daten zu sammeln und zu beobachten, wie unsere Besucher die Seite nutzen. Wenn Sie unsere Seite benutzen, dann erzeugen wir Cookies, um nicht individuell zuordenbare Information über Ihre Suche auf unserer Seite zu sammeln und zu speichern. Dieses Tool gibt uns die Möglichkeit, Ihren Besuch auf unserer Seite angenehmer zu gestalten und die Seite benutzerfreundlicher zu machen. Es wird nie benutzt, um persönliche Informationen zu sammeln. Die meisten Webbrowser akzeptieren diese Cookies automatisch, aber Sie können sie auch löschen, oder eine Einstellung treffen, bei der sie automatisch blockiert werden. Da jeder Browser anders ist, können Sie unter dem Menüpunkt „Hilfe” in der Symbolleiste Ihres Browsers die Einstellungen für Cookies individuell einstellen. Wenn Sie jedoch Cookies blockieren, stehen Ihnen nicht alle Funktionen zu Verfügung.
Analyse. Corel sammelt und verwendet über seine Software auch nicht-personenbezogene Daten für Zwecke der Systemadministration, Diagnose, Verwaltung, Forschung und Produktentwicklung. Corel kann diese nicht-Personenbezogenen Daten auch für jeden der vorgenannten Zwecke verwenden, um ein besseres Verständnis Ihres Verhaltens und des Verhaltens der Nutzer zu erhalten und die Qualität und Leistung seiner Produkte und Dienstleistungen, einschließlich der Software, zu verbessern. Corel kann diese nicht- Personenbezogenen Daten für Analyse- und nutzungsstatistische Zwecke aggregieren, analysieren und an seine Drittanbieter von Analysediensten weitergeben ("Analysedaten"). Solche Analysedaten helfen Corel dabei, Ihnen und den Nutzern nützlichere Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Indem Sie auf die Schaltfläche "Akzeptieren" klicken, bestätigen Sie die in diesem Abschnitt 13.h. beschriebene Nutzung der nicht personenbezogenen Daten durch Corel und erklären sich damit einverstanden. Indem Sie ebenfalls auf die Schaltfläche "Akzeptieren" klicken, bestätigen Sie und erklären sich damit einverstanden, dass ▇▇▇▇▇ alle geistigen Eigentums- und sonstigen Eigentumsrechte an und zu allen Teilen der Analysedaten hält und weiterhin halten wird. Sie räumen Corel hiermit auch das Recht ein, die nicht-personenbezogenen Daten zur Erstellung der Analysedaten, zur Verbesserung, Erweiterung und Weiterentwicklung seiner Software und anderweitig zur Erreichung der in diesem Abschnitt 13.h und im Rahmen dieser EULA dargelegten Ziele zu verwenden. Sie ermächtigen Corel ferner, diese nicht-personenbezogenen Daten in eine von Corel oder seinem Drittanbieter von Analysediensten kontrollierte Datenbank zu stellen, wo sie mit den Daten anderer zu aggregierten Daten für die Analyse der Leistung des Software- und SaaS-Angebots und für die Erbringung von Dienstleistungen für andere kombiniert werden können. Wenn Corel nicht-personenbezogene Daten mit Personenbezogenen Daten kombiniert, werden die kombinierten Daten als Personenbezogene Daten für die Zwecke seiner Datenschutzerklärung behandelt, solange sie eine Person identifizieren können, und unterliegen nicht diesem Abschnitt 13.h.
Analyse. 4.1 Drill-Down Navigation von höheren zur darunterliegenden niedrigeren Hierarchieebene. Der Anwender muss sich so per Knopfdruck auf ein Feld der höheren Hierarchieebene die nächstniedrigere Hierarchieebene anzeigen lassen können. Dieses muss auch weitere Schritte bis hin zur tiefsten anzeigbaren Hierarchiestufe möglich sein. 4.2 Drill-Through Ermöglicht dem Nutzer, von einer höheren Aggregationsebene in einer Datenanalyse zu einer detaillierteren Ebene zu wechseln. Dies geschieht in der Regel durch das Anklicken eines Datenpunkts oder einer Kennzahl in einem Bericht oder Dashboard, wodurch ein neuer Bericht oder eine neue Ansicht geöffnet wird, die detailliertere Informationen zu diesem Datenpunkt zeigt. 4.3 Pivot Mit Hilfe einer "Pivot-Funktion" besteht die Möglichkeit, eine übersichtliche Darstellung zu erstellen, in denen die Hierarchieebenen gruppiert werden. Mit Hilfe von kleinen Schaltflächen kann der Betrachter einzelne Elemente „auf- und zuklappen“, um die Einträge der darunterliegenden Ebene zu sehen. Anders als beim Drill-Down, bei dem der Anwender die anzuzeigenden Daten mit seiner Auswahl eingrenzt, bleibt bei der Pivot-Tabelle die Grundgesamtheit aller Daten erhalten, es sei denn, der Anwender filtert erneut einzelne Elemente heraus. Die Pivot-Funktion liefert somit eine gruppierte Darstellung mit einer Gesamtsumme und wie gewünscht je Ebene mit entsprechender Zwischensumme. 4.4 Such-Funktionen Das BI-Tool muss in der Lage sein, bei der Auswahl von Berichtskriterien (z. B. Kostenstellen, Organisationseinheiten, Sachkonten, Beschreibungen etc.) eine komfortable Suchfunktion bereitzustellen. In umfangreichen Auswahlfeldern bzw. Auswahllisten muss die Eingabe frei definierbarer Suchbegriffe (Zahlen und/ oder Textteile) möglich sein, um gezielt nach bestimmten Einträgen zu suchen und diese schnell auswählen zu können. 4.5 Sortierungen Die Sortierung von Tabellen muss dynamisch und einfach durch den Betrachter änderbar sein, so dass sich je nach Fragestellung ein anderes Sortierungskriterium gewählt werden kann. Eine Kennzahl oder Dimension kann hierbei als Sortierkriterium definiert werden. Durch (beispielsweise) Doppelklick auf die entsprechende Spaltenüberschrift werden die Tabelleneinträge nach diesem Kriterium wahlweise absteigend oder aufsteigend sortiert. Der Anwender muss das Sortierkriterium und dessen Sortierreihenfolge möglichst schnell und mit wenigen Mausklicks (höchstens zwei) ändern können. Gleichermaßen soll der Anwender das Sorti...
Analyse. 2.1 KUERT führt die Analyse / Untersuchung des Datenträgers auf Grundlage des im Vorfeld durch den Kunden erteilten Analyseauftrags durch. Hierfür können ausschließlich die Online Analyse- Anmeldung über die KUERT-Webseite, oder das aktuell gültige PDF-Formular zur Analyse- Anmeldung genutzt werden. Ob andere Formen der Auftragserteilung zur Analyse akzeptiert werden, entscheidet einzig KUERT. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens KUERT (i. d. R. per Email). 2.2 Mit der Anmeldung der Analyse wird der Analyseauftrag an KUERT vergeben, der Kunde sichert zu, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben und dass er zur Verfügung über sämtliche angemeldeten / eingereichten Datenträger, sowie der darauf gespeicherten Daten, berechtigt ist. Ist der Auftraggeber (Kunde) nicht der Eigentümer der Daten oder des Datenträgers, versichert er, dass er von dem Eigentümer beauftragt und bevollmächtigt wurde, die Leistungen der KUERT in seinem Namen in Anspruch zu nehmen. 2.3 Nach Erhalt der Analyseanmeldung wird eine Auftragsnummer / Identifikationsnummer von KUERT vergeben und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Für ▇▇▇▇▇▇▇ Auskunft zur beauftragten Analyse / Datenrettung ist die von ▇▇▇▇▇ angegebene Auftrags- / Identifikationsnummer erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftrags- / Identifikationsnummer vertraulich zu behandeln und darf sie nur auf eigenes Risiko an Dritte weitergeben. ▇▇▇▇▇ haftet nicht für daraus resultierende Schäden, es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. 2.4 Die Einreichung / Einsendung, sei es durch den Auftraggeber selbst oder aber durch Dritte, kann nur unter der Angabe der Auftrags- / Identifikationsnummer erfolgen. Anderenfalls kann KUERT die Annahme von Datenträgern verweigern. 2.5 Bei persönlicher Einreichung von Datenträgern kann KUERT die Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses verlangen, um den Auftrag oder den Datenträger anzunehmen. 2.6 Der Erhalt des Datenträgers Zubehörs sowie Zieldatenträgers wird schriftlich von KUERT bestätigt (Eingangsprotokoll wird per E-Mail zugesandt). Bei persönlicher Einreichung von Datenträgern und Zubehör wird dem Kunden eine Quittung (Annahmeprotokoll) erstellt und übergeben. 2.7 Bei verschlüsselten Datenträgern (z. B. mit Bitlocker) muss der Kunde die für die Analyse / Datenrettung erforderlichen Software- / Hardwaretools und Kennwörter auf KUERTs Anfrage bereitstellen. 2.8 Die Analyse wird entsprechend der gewählten Servicestufe (Kosten gem. ...
Analyse. Wenn die bzw. der Beschäftigte mit weiteren Schritten einverstanden ist, wird das BEM mit der Analyse der vorhandenen Probleme (vgl. Gesprächs- leitfäden) weitergeführt. Dazu bedarf es der schriftlichen Einwilligung der bzw. des Beschäftigten, dass Daten nach 6.3.2.2 bis 6.3.2.4 an die Akteu- rinnen und Akteure, die nach ihrer bzw. seiner Zustimmung an der Analyse- phase teilnehmen dürfen, weitergeleitet bzw. von diesen erörtert werden können. Die bzw. der Beschäftigte entscheidet darüber hinaus gemäß dem Abschnitt 6.3 über die Verwendung ihrer bzw. seiner Daten. Notwendig zu beteiligende Akteurinnen und Akteure: ■ Fallmanagerin bzw. -manager ■ EIBE-Koordinatorin bzw. -Koordinator als Beauftragte bzw. Beauftragter der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, soweit keine Daten nach
Analyse der während der Untersuchung im Flug gesammelten Daten 1. Im Anschluß an die Untersuchung im Flug analysieren der Vertragsstaat, der die Zulassungsprüfung durchführt, und die Vertragsstaaten, die an der Zulassungsprüfung teilnehmen, gemeinsam die Daten, die während der Untersuchung im Flug nach Maßgabe von Anlage D Abschnitt IV Absatz 1 des Vertrags gesammelt wurden. 2. Das Verfahren zur Berechnung der kleinsten Höhe über Grund, bei der jede am Beobachtungsluftfahrzeug angebrachte Kamera während eines Beobachtungsflugs betrieben werden darf, einschließlich des in dieser Berechnung zu verwendenden Wertes für das Kontrastverhältnis oder für die entsprechende Modulation, der nicht kleiner als 1,6 zu 1 (entsprechend 0,23) und nicht größer als 4 zu 1 (entsprechend 0,6) sein darf, wird innerhalb des Zeitraums der einstweiligen Anwendung im Rahmen der Beratungskommission "Offener Himmel" jedoch vor dem 30. Juni festgelegt. Das Bodenauflösungsvermögen der optischen Kameras wird anhand einer visuellen Analyse des Bildes des Kalibrierungsziels auf dem Originalfilmnegativ ermittelt. Der Zahlenwert des Bodenauflösungsvermögens muß gleich der Breite des kleinsten Balkens im Kalibrierungsziel sein, der noch als einzelner Balken erkennbar ist. 3. Das Verfahren zur Berechnung der kleinsten Höhe über Grund, bei der jede am Beobachtungsluftfahrzeug angebrachte Videokamera während eines Beobachtungsflugsbetrieben werden kann, wird innerhalb des Zeitraums der einstweiligen Anwendung im Rahmen der Beratungskommission "Offener Himmel" festgelegt. 4. Das Verfahren zur Berechnung der kleinsten Höhe über Grund, bei der ein am Beobachtungsluftfahrzeug angebrachtes Infrarotzeilenabtastgerät während eines Beobachtungsflugs betrieben werden darf, einschließlich des Wertes für den in dieser Berechnung zu verwendenden kleinsten auflösbaren Temperaturunterschied, wird innerhalb des Zeitraums der einstweiligen Anwendung im Rahmen der Beratungskommission "Offener Himmel" festgelegt. 5. Das Verfahren zur Berechnung des Bodenauflösungsvermögens eines seitwärtsgerichteten Radars mit synthetischer Apertur, einschließlich der Bestimmung des Verhältnisses zwischen lmpulsantwortmethode und Objekttrennmethode, wird innerhalb des Zeitraums der einstweiligen Anwendung im Rahmen der Beratungskommission "Offener Himmel" festgelegt. 1. Jeder Vertragsstaat benennt in seinem Hoheitsgebiet einen oder mehrere Einreisepunkte, einen oder mehrere Ausreisepunkte sowie einen oder mehrere Flugplätze "Offener Him...