Sicherheit und Umweltschutz Musterklauseln

Sicherheit und Umweltschutz. 15.1 Verpackungen sind so zu gestalten, dass sie leicht trennbar und recyclebar sind, Mischgebinde vermieden werden sowie Materialien aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Entsprechende Produkt- und Materialinformation ist bereitzustellen.
Sicherheit und Umweltschutz. Die SEAB AG gewährleistet bei der Erbringung ihrer Leistungen die Sicherheit der Kunden und Kundinnen und den Schutz der Umwelt.
Sicherheit und Umweltschutz. 10.1 Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
Sicherheit und Umweltschutz. 11.1 Für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, den Schutz der Umwelt und den Transport der Güter sind seitens des Lieferanten die betreffenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einschließlich der berufsgenossenschaftlichen Regeln zwingend einzuhalten. Ausgehändigte Sicherheitshinweise sind strikt zu befolgen.
Sicherheit und Umweltschutz. Der Consultant verpflichtet sich und seine Vertreter, Agenten und Mitarbeiter zur Einhaltung der internationalen Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards (ESHS) (einschließlich Probleme der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs und der geschlechtsspezifischen Gewalt) und damit: verpflichtet er alle seine Unterauftragnehmer und Hauptlieferanten, zum Beispiel für wichtige Liefergegenstände, die internationalen Umwelt- und Arbeitsnormen einzuhalten und sicherzustellen, dass diese mit dem geltenden Recht und den Vorschriften des Landes, in dem der Vertrag umgesetzt wird, sowie mit den grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den internationalen Umweltverträgen vereinbar sind; und alle Maßnahmen zur Eindämmung von Umwelt- und Sozialrisiken umzusetzen, die in der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) ermittelt und im Umwelt- und Sozialmanagementplan (USMP) weiter ausgeführt werden, soweit diese Maßnahmen für den Vertrag relevant sind, und Maßnahmen zur Verhinderung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch und geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.
Sicherheit und Umweltschutz. 14.1 Der Lieferant garantiert, dass er alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften erfüllt.
Sicherheit und Umweltschutz. Der Consultant verpflichtet sich und seine Vertreter, Agenten und Mitarbeiter zur Einhaltung der internationalen Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards (ESHS) (einschließlich Probleme der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs und der geschlechtsspezifischen Gewalt) wie in der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (01. Oktober 2019 in der jeweils gültigen Fassung) dargestellt und damit: soweit relevant, alle Maßnahmen zur Minderung von Umwelt- und Sozial- sowie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken umzusetzen, wenn diese in den entsprechenden Umwelt- und Sozialmanagementplänen oder anderen ähnlichen Dokumenten des Auftraggebers und/oder der KfW festgelegt sind. Der Consultant wird über den Stand der Umsetzung der ESHS-Maßnahmen und Planpositionen wie vertraglich vereinbart berichten.
Sicherheit und Umweltschutz. Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Sicherheit und Umweltschutz. 5.1 Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen.
Sicherheit und Umweltschutz. 24.1. Der Käufer wird für geeignete und sichere Entladeeinrichtungen am vereinbarten Lieferort sowie angemessene Notfallverfahren sorgen. „Wirtz“ ist nicht verpflichtet die Einigung der Einrichtungen des Käufers für die Lieferung zu beurteilen.