Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Musterklauseln

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlosse- nen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgütern und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Eventlocation geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Eventlocation der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1. Ein Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Xxxx die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.