Konzeption Musterklauseln

Konzeption. Es ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Die Leistungsangebote basieren auf der vom Leistungserbringer zu er- stellenden, differenzierten Konzeption. Sie orientiert sich an den Be- langen der seelisch behinderten Menschen, die das Leistungsangebot nutzen und berücksichtigt die Versorgungsstrukturen vor Ort. Die Konzeption beschreibt darüber hinaus Maßnahmen zur Qualitäts- sicherung.
Konzeption. In unserer schriftlich dargelegten Einrichtungskonzeption machen wir unsere Ziele, unsere Haltung und gemeinsam beschlossene Prinzipien der Arbeit in der Kindertagesstätte transparent. In der Konzeption finden sich u. a. alle gesetzlichen Grundlagen wieder, unsere Ziele der pädagogischen Arbeit, das Aufnahmemodell, die Vorgehensweise und Ziele der Schulvorbereitung, die Bildungsbereiche und ihre Umsetzung, die Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Institutionen, die Öffentlichkeitsarbeit… Unsere Konzeption ist nie fertig, sie ist lebendig und wird ständig überprüft. Sie wird den Gegebenheiten der aktuellen Situation der Familien und der Einrichtung angepasst. M: Meldepflicht Unsere Kindertageseinrichtung ist verpflichtet, alle Kinder, die an einer Krankheit nach dem §34 des Infektionsschutzgesetzes erkrankt sind, oder der Verdacht auf eine dieser Krankheiten besteht, namentlich (nebst Geburtsdatum, Wohnort und Geschlecht) dem Gesundheitsamt zu melden.
Konzeption. Die Unterlagen 1-6 wurden den Sorgeberechtigten übergeben. Die Unterlagen 7-10 sind auf der Internetseite des Trägers veröffentlicht. Die Konzeption (11) kann eingesehen werden. Alle ge- nannten Unterlagen werden durch die Unterschrift des Vertrages in der jeweiligen Fassung als Vertragsbestandteil anerkannt.
Konzeption. Es ist die Konzeption des Leistungserbringers vorzulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Der öffentliche und freie ▇▇▇▇▇▇ hat ein schriftlich dargelegtes Konzept für die Arbeit seiner Beratungsstelle(n). Die Konzeption soll Festlegungen enthalten, insbesondere über: • das Leistungs- und Angebotsspektrum der Beratungsstelle • Arbeitsweise, Sprechzeiten, Außenstellen oder Außensprechstunden • die interkulturelle/transkulturelle Ausrichtung • Inklusion • Regelungen der internen Abläufe • die personelle und räumliche Ausstattung • präventive und ergänzende Leistungsangebote • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung • Modalitäten des Beschwerdemanagements • Formen der verbandsinternen und externen Kooperation • Verfahren zur Evaluation Die Umsetzung der Konzeption und ihre Weiterentwicklung erfolgt unter der Prämisse der Vorgaben aus der Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin (RV EFB).
Konzeption. Version: 06/2019 Die Kindertageseinrichtung legt die Konzeption auf Anforderung vor. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Eine Konzeption ist für die Einrichtung vorhanden.
Konzeption. Als Verantwortliche für die Ausgestaltung und Umsetzung des Beteiligungsangebots erhält die PROJECT Investment AG einmalig eine Vergütung von 0,98 Prozent des gezeich- neten Kommanditkapitals. Die Vergütung beträgt einmalig mindestens 98.000 EUR. Die Vergütung ist in Abhängigkeit vom Platzierungsstand fällig.
Konzeption. Die Konzeption der Einrichtung ist dem für die Vereinbarungen zuständigen Leistungsträger vor- zulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.