Preise Musterklauseln

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Preise. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde jederzeit von der ebase bzw. sofern der Kunde einen Vermittler hat, von diesem auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsver- zeichnis auf der Website sowie im geschützten Bereich des Online-Banking jederzeit einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. * Sollsalden können entstehen durch Steuernachzahlungen an das Finanzamt, durch den Einzug von Entgelten und Auslagen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, durch regelmäßige Einzüge (z. B. Sparplan) und den Einzug von Sollzinsen Für die Verwahrung von Einlagen auf dem Konto flex / Tagesgeldkonto zahlt der Kunde ein prozentuales Entgelt („Verwahrentgelt“) - sofern das Guthaben auf dem Konto einen von der Bank vorgegebenen Freibetrag nach Ablauf des 30. Tags (kostenfreier Zeitraum) übersteigt - gemäß den Regelungen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Nähere Einzelheiten enthält das „Preis- und Leistungs- verzeichnis“, das bei der Depot-/Kontoeröffnung mit dem Kunde vereinbart wird. Es fallen derzeit keine Steuern an. Kunden sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen einen Steuerberater einschalten. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Abhängig vom jeweils gel- tenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fra- gen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. einen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflich- tig ist.
Preise. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Lieferungen mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln ist der AN berechtigt Zuschläge in Rechnung zu stellen, die im Einzelfall bis zu 50 % des Auftragswertes erreichen können, was vom AN nachzuweisen ist. Bei Lieferungen, deren Preis vertragsgemäß durch Marktnotierungen bestimmt ist, ist der AN berechtigt den vereinbarten Preis anzupassen, wenn zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 21 Tagen liegt. Gleiches gilt für Rahmenverträge. Bei Sonderanfertigungen, bei denen die Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist der AN berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen zu bestimmen. Sonstige sich nach dem Vertragsschluss ergebende Faktoren, die zu einer Änderung der Berechnungsgrundlage führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Umsatzsteuer, höhere Treibstoffkosten oder sonstige Umstände berechtigen den AN zu einer angemessenen Preisanpassung, wenn zwischen Vertragsabschluss und Änderung der Berechnungsgrundlage ein Zeitraum von 3 Monaten liegt. Vorstehende Regel gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der 4 Monate zu einem Anspruch auf Preisanpassung, den der AG bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung mehr als 10 Prozent der vereinbarten Preise seit Vertragsabschluss überschreitet. Xxxx-Xxx-Preise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen im Sattel/Zug. Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhaltung der Ladezeiten bzw. Abladezeiten, die der AN nicht zu vertreten hat, bleibt es dem AN vorbehalten, die Standzeit zu berechnen. Die Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden dem AG getrennt berechnet. Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der AN vor, für Lieferungen, welche später als 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, die Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, welche zwischen Ver...
Preise. 18. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Preise. 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung unserer Dienstleistung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen grundsätzlich Verpackung, Fracht, Porto, Fahrtkostenpauschalen und sonstige Kosten nicht aus.
Preise. 1. Die Preise gelten im Zweifel ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhr- oder Ausfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Preise. Die Preise für die Leistungen ersehen Sie aus der Ausschreibung im Internet respektive der Bestätigung.
Preise. 1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Die Ware wird „brutto für netto“ berechnet.
Preise. 1. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteu- er, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde, beim Kaufvertrag ver- stehen sich die Preise zudem ab Werk bzw. ab Lager, Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöhen sollte, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese im gleichen Umfang zu erhöhen.
Preise. Alle Preise von ENIP AG verstehen sich mangels abweichender Angaben in Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten etc. wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden. Die Preise gelten unter der Bedingung, dass die Arbeit während der ortsüblichen normalen Arbeitszeit ohne Unterbruch geleistet und abgeschlossen werden kann. Bei vom Besteller angeordneter oder zu vertretender Überstundenarbeit sind die Zuschläge der ENIP AG vom Besteller zu bezahlen. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden nach Aufwand zu ENIP AG Tarifsatz verrechnet. Mehrleistungen als Folge mangelhafter oder fehlender Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen oder zum Bauwerk, an welchem die Leistungen ausgeführt werden, werden vom Besteller nach Aufwand vergütet. Der Mindest- Rechnungsbetrag beträgt, auch wenn der Wert der Bestellung unter CHF 50.00 liegt, in jedem Fall CHF 50.00 exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind ohne ausdrückliche andere Regelung ohne jeden Abzug nach Erbringung einer Leistung oder Teilleistung fällig und innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der in der Rechnung genannte Zahlungstermin gilt als Verfalltag. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss ENIP AG aufgrund eines Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist sie ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte ohne weiteres befugt, die weitere Ausführung der vertraglichen Arbeiten auszusetzen und vom Besteller Sicherheiten zu verlangen. Erhält ENIP AG keine genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ferner hat der Besteller, hält er die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ohne Mahnung vom vereinbarten Fälligkeitstermin einen Verzugszins von 10% p.a. zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.