Vorschriften am Bestimmungsort Musterklauseln

Vorschriften am Bestimmungsort. Der Besteller hat Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf örtliche gesetzliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung sowie auf die Einhaltung von Sicherheits- und Zulassungsvorschriften beziehen.
Vorschriften am Bestimmungsort. Liegt der Bestimmungsort ausserhalb der Schweiz, hat uns der Besteller rechtzeitig auf die allenfalls massgeblichen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf Ausführung, Installation oder Betrieb beziehen. Kommt der Besteller dieser Informationspflicht nicht oder ungenügend nach, gehen allfällige Verzögerungen und Anpassungen zu seinen Lasten.
Vorschriften am Bestimmungsort. Der Besteller hat den Lieferanten auf die gesetzlichen, behördli- chen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
Vorschriften am Bestimmungsort. Der Besteller hat MESCO auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die am Bestimmungsort für die Ausführung der Lieferung und den Gebrauch des Werkes von Bedeutung sind. Andernfalls lehnt MESCO jede Haftung ab, die sich aus der Missachtung von solchen Vorschriften ergeben könnte. Sollte MESCO dennoch von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen werden, so behält sie sich den Rückgriff auf den Besteller vor.
Vorschriften am Bestimmungsort. Der Kunde hat SI bei der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen, technischen und anderen Vorschriften auf- merksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages oder im Zusammenhang mit der Lieferung und deren Beschaffen- heit zu beachten sind (z.B. Ex-Zonen). Bei Unterlassung übernimmt der Kunde die Mehrkosten für allfällige Anpas- sungsarbeiten.
Vorschriften am Bestimmungsort. Der Auftraggeber hat auf örtliche, gesetzliche oder andere Vorschriften, insbesondere Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung sowie der Einhaltung von Sicherheits- und Zulassungsvorschriften beziehen.
Vorschriften am Bestimmungsort. Der Besteller hat uns auf alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei der Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
Vorschriften am Bestimmungsort. 5.1. Der Besteller hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind
Vorschriften am Bestimmungsort. Der Besteller hat den Lieferanten auf örtliche, gesetzliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführungen der Lieferungen sowie auf die Einhaltung der Sicherheits- und Zulassungs- vorschriften beziehen.
Vorschriften am Bestimmungsort. 4.1. Der Kunde hat CLIMAIR GmbH spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften, Normen und besonderen Verhältnisse (technische Vorgaben, Örtlichkeit etc.) aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen beziehen bzw. auswirken können.