Zahlungen Musterklauseln

Zahlungen. Die Emittentin verpflichtet sich, Zahlungen auf die tokenbasierten Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in Euro zu zahlen. Die Emittentin wird Zahlungen an die Person leisten, die am Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Fälligkeitstag um 24:00 Uhr CET im Register als Anleger aufgeführt ist. Die vorgenannten Zahlungen befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren entsprechenden Verbindlichkeiten aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen.
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufe...
Zahlungen. Zahlungen des Anlegers per Lastschrift beziehungsweise Überweisung nimmt die USB aus- schließlich in Euro entgegen. Abweichend davon sind bei in Fremdwährung aufgelegten Fonds der Kapitalverwaltungsgesellschaften der Union Investment Gruppe auch Einzahlungen durch den Anleger in der Fondswährung möglich; hierfür hat der Anleger die speziell dafür einge- richteten Treuhandkonten zu erfragen und bei der Einzahlung anzugeben.
Zahlungen. (1) (a) Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearing Systems gegen Vorlage und (außer im Fall von Teilzahlungen) Einreichung der die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Zahlung verbriefenden Globalurkunde bei der bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstelle außerhalb der Vereinigten Staaten.
Zahlungen. 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
Zahlungen. Die Rechnungen der Marós GmbH sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bar bei Lieferung, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch ...
Zahlungen. (1) (a) Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibun- gen erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearingsystem oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearingsys- tems.
Zahlungen. 2.1. Der Vermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von dem Vermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen
Zahlungen. 12.1 Auf Antrag des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich des darauf entfallenden bzw. dazu ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages gewährt. Die Forderungsaufstellung (Abschlagsrechnung) muss prüffähig sein.
Zahlungen. 6.1 Zahlungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei einer Zahlung xxxxx- xxxx xxx 00 (xxxxxxxx) Tagen ist der Besteller zu einem Abzug von 3 % (drei Prozent) Skonto berechtigt. Die Zahlungsfrist beginnt, so- bald die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht und die ord- nungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen ist.