Verzinsung Musterklauseln

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Verzinsung. (1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Spareinlagen zu den von der Bank durch Aushang in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle bekannt gegebenen Zinssätzen verzinst. Änderungen werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
Verzinsung. Das Festgeldkonto wird jeweils für die vereinbarte Dauer der Festlaufzeit verzinst. Als vereinbart gilt der für das Festgeldkonto tagesaktuelle Zinssatz der ebase mit Valutadatum der Einbuchung der Einlage auf dem Festgeld- konto. Die jeweiligen aktuellen Zinssätze der ebase und die aktuell angebo- tenen Laufzeiten der ebase für das Festgeldkonto (Habenzinsen je Laufzeit sowie ggf. Betragsgrenzen) werden unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlicht oder können telefonisch bei ebase unter +00 00 00000 - 890 erfragt werden. Die Zinsen (Guthabenzinsen) für die Festgeldanlage werden bei Fälligkeit grundsätzlich dem Konto flex gutgeschrieben, es sei denn, der Kunde hat mit ebase eine Prolongation inkl. Zinsen vereinbart. In diesem Fall werden die Zinsen auf dem Festgeldkonto wieder angelegt. Die Zinsgutschrift auf dem bei ebase geführten Konto flex erfolgt am Ende der jeweiligen Laufzeit mit Fälligkeit der Festgeldanlage. ebase ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Einzelheiten hierzu sind in den Kontobedingungen, unter Punkt „Re- gelungen zum Festgeldkonto“ der Sonderbedingungen für Konten sowie im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Preis- und Leis- tungsverzeichnis“ genannt) geregelt. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Festgeldkontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, Entgelte und Aufwendun- gen“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde je- derzeit von seinem Vermittler bzw. von ebase auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungs- verzeichnis im geschützten Bereich des Online-Banking der ebase (sofern der Kunde am Online-Banking teilnimmt) jederzeit einsehen, herunterladen, spei- chern und ausdrucken. Einkünfte aus Zinsen auf das Guthaben des Festgeldkontos sind steuerpflichtig. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Zinsen Kapitalertragsteuer und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte der Kunde sich an die für ihn zuständige Steuerbehö...
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechts- grund eine weitergehende Zinspflicht besteht: Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszins- satz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 2% und höchstens bei 4 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Verzinsung. 1. Spareinlagen werden zu den von der Genossenschaft durch Aushang in den Geschäftsräumen bekannt gegebenen Zinssätzen verzinst. Änderungen werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
Verzinsung. Das Darlehen wird zinsfrei gewährt.
Verzinsung. Rückzuzahlende Beträge sind mit dem gesetzlich vorgesehenen Zinssatz über dem Basis- zinssatz zu verzinsen.
Verzinsung. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
Verzinsung. 4.1 Die Schuldverschreibungen werden während der Laufzeit der Schuldverschreibungen nach dieser Ziff. 4 variabel verzinst. Die Höhe der Zinsen ist abhängig von einem etwaig erzielten Einnahmeüberschuss der Emittentin aus der Verwaltung des Assets (wie in Ziff. 4.2 definiert).
Verzinsung. 6.1 Form der Verzinsung: Die Schuldverschreibungen werden mit einer Erfolgsbeteiligung gemäß Ziff. 7 verzinst. Eine Beteiligung der Schuldverschreibungsinhaber am Verlust der Emittentin findet nicht statt.