Vertragsänderungen Musterklauseln

Vertragsänderungen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Vertragsänderungen. 12.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlä- gigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z. B. dem Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621) in der Fassung vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun- den und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspan- nungsnetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBl. 2006 I, S. 2391) in der Fassung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentschei- dungen). Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fort- setzung für OIE unzumutbar werden, ist OIE berechtigt, die Ziffern 1, 3 bis 11, 13 bis 16 und 18 dieser AGB entsprechend anzupassen. Die Änderung der Vertragsbedingungen darf das vertragliche Äquivalenz- verhältnis nicht zu Lasten des Kunden verändern.
Vertragsänderungen. 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden.
Vertragsänderungen. 1 Die Änderungen des Anschlussvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform sowie der rechtsgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien sowie der schriftlichen Zustimmung durch das paritätische Organ.
Vertragsänderungen. 3.1. Sollten Sie nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen im Vertrag vornehmen wollen, ist Landal GreenParks nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Landal GreenParks kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Änderungen angenommen werden. Die Akzeptanz solcher Änderungen seitens Landal kann an die Bedingung der Entrichtung angemessener Änderungskosten Ihrerseits geknüpft werden.
Vertragsänderungen. Microsoft kann diesen Vertrag von Zeit zu Zeit aktualisieren. Auf zuvor erworbene unbefristete Softwarelizenzen finden Änderungen keine Anwendung. Änderungen treten für neue Bestellungen und für vorhandene Abonnements und Leistungsbeschreibungen wie folgt in Kraft:
Vertragsänderungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Punktes bedürfen der Schriftform.
Vertragsänderungen. 11.1 Die Regelungen dieses Vertrages sowie der dazugehörigen Be- standteile basieren auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ver- trages geltenden gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. EnWG, XxxxxXXX, XxxxxXXX, Entscheidungen der Bundesnetz- agentur). Wenn sich diese, vergleichbare Regelwerke, einschlägige Rechtsvorschriften oder die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Rechtsprechung ändern (Vertragslücke) und diese Änderungen zu einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien bei Ver- tragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage (Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) führen, sind die Stadtwerke berechtigt, den Vertrag sowie die diesem zugrunde liegenden Bedingungen entsprechend anzupassen, soweit diese Anpassung für den Kunden zumutbar und nicht nachteilig ist.
Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.