Vertragsbestandteile Musterklauseln

Vertragsbestandteile. Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
Vertragsbestandteile. Bestandteile des Vertrags sind in nachstehender Rangfolge:
Vertragsbestandteile. 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
Vertragsbestandteile. 6.1 Soweit in den folgenden Regelungen keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Regelungen des zugrundeliegenden Rahmenvertrages.
Vertragsbestandteile. Vertragsbestandteile sind in der nachstehenden Reihenfolge:
Vertragsbestandteile. 18.1 Die Anlagen dieses Vertrages sind Bestandteil des Vertrages.
Vertragsbestandteile. Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieses Vertragsformular (Seiten 1 bis 3) - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport (AVB) in der jeweils geltenden Fassung (s. 3.1) - Vertragsanlage(n) in folgender hierarchischer Reihenfolge: Xx. 0, 0, 0, 0 - Xxxxxxxxxx Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung, Fassung vom 01. April 2002) - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter xxx.xxx.xxxx.xx und die VOL/B unter xxx.xxxx.xx zur Einsichtnahme bereit. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht be- steht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1.2
Vertragsbestandteile. Als Vertragsbestandteile gelten: • die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers • das Angebot des Auftragnehmers • im übrigen die Bestimmungen des BGB
Vertragsbestandteile. 1.1 Bestandteile des Vertrages sind im Falle der Auftragserteilung die in Ziff. 1 des Verhandlungsprotokolls aufgeführten Unterlagen in der dort bezeichneten Rang- und Reihenfolge.
Vertragsbestandteile. 2.1 Der vorliegende Vertrag ist aufgeteilt in die vorliegende Vertragsurkunde („Standardvertrag“) und die weiteren Vertragsbestandteile.