Sonstiges Musterklauseln

Sonstiges. (1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
Sonstiges. 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Sonstiges. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Sonstiges. 1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sonstiges. 15 Stellung des Beauftragten/des Bestellers Vom Besteller eingesetzte Architekten, Ingenieure, Bauführer oder sonstiger Beauftragte und deren Stellvertreter sind berechtigt, Anweisungen jeder Art zu erteilen, auch solche, die den Umfang unserer vertraglich geschuldeten Bau- oder Montageleistungen ändern, insbesondere auch in Vertretung des Bestellers zusätzliche Leistungen zu bestellen. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, die Befolgung derartiger Anweisungen zu verweigern, solange die betreffende Person uns ihre Befugnis zur Vertretung des Bestellers in dieser Angelegenheit nicht schriftlich nachgewiesen hat. § 16 Anwendung österreichischen Rechts und deutscher Sprache Für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende österreichische Recht an unserem Sitz unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen. Sollten wir unseren Schriftstücken eine fremdsprachige Übersetzung beifügen, ist allein die deutschsprachige Fassung rechtsverbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrags oder dieser Allgemeinen Bedingungen für Bau- und Montageleistungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Zur Schließung der entstandenen Lücken haben sich beide Vertragspartner so zu verhalten, wie es sich aus Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrags ergibt und wie es zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung erforderlich ist. Wir sind dazu auch berechtigt, den schriftlichen Abschluss einer entsprechenden neuen Vertragsbestimmung zu verlangen. Aus einer Handlung oder Unterlassung von/durch uns kann der Besteller keinen Verzicht auf Ansprüche ableiten, wenn wir einen solchen nicht ausdrücklich erklären. Wichtige Mitteilungen erfolgen – soweit im Einzelfall nicht anders geregelt – schriftlich, per Telefax oder per E-Mail und sind an den in unserem Angebot genannten Projektleiter beziehungsweise Ansprechpartner zu richten. Mitteilungen des Bestellers, die auf Mängelrügen, Nachfristsetzungen zufolge Verzugs, die Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses gerichtet sind, entfalten darüber hinaus nur bei firmenmäßiger Zeichnung durch den Besteller Rechtswirksamkeit. Soweit ein uns erteilter Auftrag Lieferungen ohne Bau- oder Montageleistungen betrifft, gelten für die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für die Erstellung techni...
Sonstiges. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Eine durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Kartenvertrages etwa entstehende Xxxxx ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien sinngemäß auszufüllen. Es ist das deutsche Recht anwendbar, die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt der allgemeine Gerichtsstand nach § 12 ZPO, also im Regelfall der Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten. Informationen zur Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung können dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank entnommen werden. Stand: 11.2021 Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Bank Sparda-Bank Baden-Württemberg eG Anschrift Xx Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon 0711 / 0000-0000 E-Mail xxxxxxx@xxxxxx-xx.xx Nachstehend: „Bank“ oder „Wir“ Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Anschrift Datenschutzbeauftragter Xx Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx E-Mail xxxxxxxxxxx@xxxxxx-xx.xx Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z. B. Zahlungsauftrag durch Einsatz der Karte, Kartennummer), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Umsatzdaten im Zahlungsverkehr, Verfügungsrahmen, Produktdaten [z. B. Art des Kartenprodukts]), Informationen über Ihre finanzielle Situation (z. B. Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten), Werbe- und Vertriebsdaten (inklusive Werbescores), Dokumentationsdaten (z. B. Beratungsprotokoll), Registerdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.
Sonstiges. Die Bank ist berechtigt, jederzeit die bestimmungsma(beta)ige Verwendung des Darlehens und die bestellten Sicherheiten zu uberprufen sowie Einblick in die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Kreditnehmers zu nemen. Die Prufungsrechte kann die Bank auf Dritte ubertragen. Etwa damit zusammenhangende Kosten und/oder Gebuhren gehen zu Lasten des Kreditnehmers. Fur die Dauer des Darlehensverhaltnisses gilt als vereinbart, da(beta) sowohl der Beteiligungsgeber als auch der Beteiligungsnehmer die Bank uber seine wirtschaftlichen Verhaltnisse in ausreichendem Ma(beta)e informieren. Insbesondere sind jeweils unaufgefordert nach Fertigstellung - spatestens jedoch sechs Monate nach Abschul(beta) des Geschaftsjahres - die Jahresabschlusse zur vertraulichen Kenntnisnahme einzureichen, die mit einer Stellungnahme der Bank der Kreditanstalt fur Wiederaufbau zuzuleiten sind. Daruber hinaus wird die monatliche Einreichung von Geschaftsberichten beider Unternahmen vereinbart. Der Kreditnehmer ist jederzeit berechtigt, gema(beta) den "Bedingungen fur den KfW-Beteiligungsfonds (Ost) bei Bankendurchleitung in der Fassung 08/95", das Darlehen zuruckzuzahlen. Anderungen beim Unternehmen des Kreditnehmers, die die wirtschaftlichen Grundlagen nachhaltig beeinflussen, wie z.B. Standortverlegung, Eroffnung von Filialbetrieben, Anderung der Gesellschaftsform, Anderung von Beteiligungsverhaltnissen, sind der Bank unverzuglich anzuzeigen. Der Bank steht das Recht zu, den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kundigen. Einzelheiten sind in Ziffer 11 der "Bedingungen fur den KfW- Beteiligungsfonds (Ost) bei Bankendurchleitung in der Fassuing 08/95" und Ziffer 19 der "Allgemeinen Geschaftsbedingungen" der Berliner Bank AG geregelt. Erfullungsort fur beide Teile ist die kontofuhrende Stelle der Berliner Bank Aktiengesellschaft. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Charlottenburg bzw. Das Landgericht Berlin als vereinbart. Die Abruffrist fur Darlehensteile endet mit dem 12.08.1997. Es ist hiermit vereinbart, da(beta) Vermogensverschiebungen zugunsten des Beteiligungsgebers nicht zulassig sind. Au(beta)erdem hat der Beteiligungsgeber den Beteiligungsnehmer nicht zu fur diesen nachteiligen Geschaften oder Zahlungen zu veranlassen, die den Regeln eines ordnungsgema(beta)en Geschaftsbetriebes oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen oder die im Fall des Konkurses des Beteiligungsnehmers oder aus sonstigen Gruden anfechtbar sind. Sollten Bestimmungen dieses vertrages ganz oder te...
Sonstiges. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
Sonstiges. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten eines Verfahrens, mit dem gegen eine gerichtliche Vorladung der Versicherten vorgegangen wird, soweit die Vorladung im Zusammenhang mit einem versicherten Haftpflichtanspruch steht.
Sonstiges. 12.1 Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.