Preise Musterklauseln

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
Preise. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde jederzeit von der ebase bzw. sofern der Kunde einen Vermittler hat, von diesem auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsver- zeichnis auf der Website sowie im geschützten Bereich des Online-Banking jederzeit einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. * Sollsalden können entstehen durch Steuernachzahlungen an das Finanzamt, durch den Einzug von Entgelten und Auslagen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, durch regelmäßige Einzüge (z. B. Sparplan) und den Einzug von Sollzinsen Für die Verwahrung von Einlagen auf dem Konto flex / Tagesgeldkonto zahlt der Kunde ein prozentuales Entgelt („Verwahrentgelt“) - sofern das Guthaben auf dem Konto einen von der Bank vorgegebenen Freibetrag nach Ablauf des 30. Tags (kostenfreier Zeitraum) übersteigt - gemäß den Regelungen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Nähere Einzelheiten enthält das „Preis- und Leistungs- verzeichnis“, das bei der Depot-/Kontoeröffnung mit dem Kunde vereinbart wird. Es fallen derzeit keine Steuern an. Kunden sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen einen Steuerberater einschalten. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Abhängig vom jeweils gel- tenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fra- gen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. einen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflich- tig ist.
Preise. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die Waren zu dem am Bestelltag gültigem Kaufpreis in Rechnung gestellt. Im Falle eines Irrtums des Kunden bei der Bestellung behält sich Haemonetics das Recht vor, die Bestellung mit Einwilligung des Kunden zu korrigieren oder den Kunden um eine neue Bestellung zum korrekten Kaufpreis zu bitten. Für die vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt. Die Einzelheiten der Zahlungsbedingungen sind in dem dem Kunden zugesandten Angebot aufgeführt (nachfolgend « Angebot »). Sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, gelten die Preise in britischen Pfund, wenn das Angebot von Haemonetics Ltd. (England) ausgestellt ist, in Schweizer Franken, wenn das Angebot von Haemonetics S.A. (Schweiz) und eine Lieferung in der Schweiz erfolgt und in allen anderen Fällen in EURO. Die Preise verstehen sich als „netto“, ohne Steuern und frachtfrei im Gebiet, in dem der Kunde ansässig ist. Umsatzsteuer in der bei der Bestellung bestehenden Höhe ist den Preisen hinzuzurechnen. Haemonetics behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Haemonetics verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den bei der Bestellung angegebenen Preisen zu berechnen. Für Bestellungen, die den im Angebot angebenden Wert ohne Umsatzsteuer unterschreiten, behält sich Haemonetics das Recht vor, eine pauschale Rechnungsgebühr in der im Angebot angebenden Höhe zur Deckung der Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. In Ermangelung einer entsprechenden Regelung im Angebot gilt Folgendes: - Für Bestellungen höher oder gleich als 500,00 EUR zzgl. MwSt. gehen Transport- und Verpackungskosten zu Lasten von Haemonetics (Fracht und Verpackung inbegriffen); - Für Bestellungen unter 500,00 EUR zzgl. MwSt. fallen Bearbeitungskosten von 50,00 EUR zzgl. MwSt. zu Lasten des Kunden an. Gutschriften, die dem Kunden ausgestellt werden, können nur zur Begleichung von fälligen Rechnungen verwendet werden. Sämtliche Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Leistungen, die aufgrund von anwendbaren Rechtsvorschriften oder denen eines Einfuhr- oder Transitlandes zu entrichten sind, gehen zu Lasten des Kunden.
Preise. 18. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Preise. 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung unserer Dienstleistung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen grundsätzlich Verpackung, Fracht, Porto, Fahrtkostenpauschalen und sonstige Kosten nicht aus.
Preise. 1. Die Preise gelten im Zweifel ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhr- oder Ausfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Preise. Die Preise für die Leistungen ersehen Sie aus der Ausschreibung im Internet respektive der Bestätigung.
Preise. 1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Die Ware wird „brutto für netto“ berechnet.
Preise. 1. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteu- er, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde, beim Kaufvertrag ver- stehen sich die Preise zudem ab Werk bzw. ab Lager, Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöhen sollte, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese im gleichen Umfang zu erhöhen.
Preise. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern wir Verpflichtungen zur Änderung oder Anpassung der Lieferteile oder der Herstellungsverfahren in qualitativer, technischer oder preislicher Hinsicht übernommen haben, erwarten wir eine Amortisation dieser Leistungen durch das Liefergeschäft oder eine sonstige angemessene Vergütung unserer Leistungen. Kosteneinsparungen, die durch unsere Bemühungen oder gemeinsame Bemühungen der Vertragspartner erzielt wurden, brauchen wir nur weiter zu geben, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist. In diesem Fall werden Kosteneinsparungen auf vorab vereinbarte Preisreduzierungen angerechnet bis diese durch die Anrechnung in voller Höhe abgedeckt sind. Darüber hinausgehende Kosteneinsparungen werden in dem Umfang, wie Partner zur Kosteneinsparung beigetragen hat, auf die Lieferpreise angerechnet. Dem Partner steht das Recht auf Einsichtnahme in unsere Unterlagen und Daten lediglich in dem Umfang zu, in welchem sich diese Unterlagen und Daten unmittelbar auf die Kosteneinsparungen beziehen. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Regelung vereinbart ist. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Partner nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wi...