Kaution Musterklauseln

Kaution a. Eine Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme direkt an den Vermieter geleistet werden.
Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Kaution. Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 Euro. Diese Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
Kaution. Eine Kaution von 1500,- € muss nicht direkt und nur im Schadensfall an das Team von Wohnmobil-Sauna überwiesen werden. Der Mieter hat zwei Tage Zeit die 1500,- zu Bezahlen. Wenn die Kaution nicht fristgerecht von 2 Tagen beim Vermieter bezahlt wird, ist der Mieter einverstanden, dass Forderungsmanagement Firma Inkasso xxxxxxx.xx dem Vermieter die volle Kaution von 1500€ auszahlt und offene Rechnung an mich Mieter stellt. Die Kaution wird nicht angerechnet bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu tragenden Schadens und abzüglich der anfallenden Reinigungsgebühren (siehe Ziffer 6) einbehalten. Der Vermieter ist zur Aufrechnung mit Forderungen, die aus der Rückgabe des Fahrzeuges herrühren berechtigt. Eine Kaution von 1500€ entbindet den Mieter nicht von der Haftung für versteckte und später festgestellte Schäden. Wenn das Fahrzeug nicht, oder nur zum Teil gereinigt wurde, fallen folgende Gebühren an: - Innenreinigung = 80,00 € -Toilettenreinigung = 100,00 € - Abwassertankreinigung = 15,00 € - Verschmutzung durch Tiere = 50,00 € - Außenreinigung bei starker Verschmutzung = 80,00 € Falls nicht anders vereinbart gilt: Übergabe- und Rückgabe Ort der Firmenstandort des Vermieters. Das Fahrzeug kann am ersten Miettages um 07.00 Uhr (bei Tages- und Wochenvermietung) übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 22.00 Uhr (bei Tages- und Wochenvermietung). Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet bei Verschulden für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenen Schaden. Das Fahrzeug wird sauber und im einwandfreien Zustand und mit entleerten Abwassertanks übergeben. Es ist im gleichen Zustand zurückzugeben. Bei der Übergabe des Fahrzeugs werden vom Vermieter und Mieter gemeinsam Checklisten ausgefüllt, auf der der Fahrzeugzustand und das überlassene Zubehör festgehalten wird. Xxxxxx und Vermieter sind verpflichtet, Schäden und Wert-Minderungen des Fahrzeuges dem anderen unverzüglich mitzuteilen. Bei Übergabe wird der Mieter in die Bedienungen des Fahrzeugs sowie aller Ausstattungs- Gegenstände umfassend eingewiesen.
Kaution a) Die Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme in bar geleistet werden. Das Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt, kann auch eine Zahlung mittels EC-/Maestro-Karte / Girocard oder mittels Kreditkarte erfolgen.
Kaution. Der Vermieter macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Xxxx hat vor Ort eine Kaution von € 200,- in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die € 200,- übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.
Kaution. Die Kautionssumme entspricht der Höhe des Eigenanteils im Versicherungsfall. Vor der Abfahrt muss die Kaution per Bank überwiesen werden oder bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Bezahlen mit Kreditkarte ist nicht möglich. Die Kaution wird, falls das Schiff in der vereinbarten Zeit sauber, mit allen Ausrüstungsgegenständen und ohne Schaden abgegeben wird, innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bei einem Schaden können die Kosten in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen werden. Falls die Schadensumme nicht direkt festgestellt werden kann, so wird die gesamte Kaution einbehalten. Nach Feststellung der Schadensumme wird diese dann mit der Kaution verrechnet. In diesem Fall wird die Endabrechnung nach der Reparatur des Schadens erfolgen. Yachtcharter De Drait B.V. empfehlt den Abschluss einer Kautionsabsicherung, welche je nach Schiff zwischen der 50 € und 95 € liegt.
Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme verlangen. Diese Si- cherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in An- spruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG er- gangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstel- lung, zu tragen.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.