Inhalt Musterklauseln

Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Inhalt. Vorwort § 1 Ziel § 2 Gegenstand § 3 Indikatoren § 4 Bewertungssystematik für das indikatorengestützte Verfahren § 5 Darstellungsform der Indikatorenergebnisse § 6 Aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI zu berücksichtigende Ergebnisse § 7 Bewertungssystematik für Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI § 8 Darstellungsform der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI § 9 Von Pflegeeinrichtungen bereitzustellende Einrichtungsinformationen inkl. Darstellungs- form § 10 Inkrafttreten und Kündigung § 11 Übergangsregelung Anlage 1: Qualitätsdarstellung Anlage 2: Bewertungssystematik für die Indikatoren Anlage 3: Darstellung der Indikatoren Anlage 4: Informationen über die Pflegeeinrichtung Anlage 5: Darstellung der von den Pflegeeinrichtungen bereitgestellten Informationen Anlage 6: Zu veröffentlichende Prüfergebnisse Anlage 7: Bewertungssystematik der Prüfergebnisse Anlage 8: Darstellung der Prüfergebnisse Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2008) wurde § 115 Abs. 1a SGB XI eingeführt. Danach stellen die Landesverbände der Pflegekassen sicher, dass die Leistungen der Pflege- einrichtungen sowie deren Qualität für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (2016) wurden die Anforde- rungen an die Qualitätsdarstellung konkretisiert. Vor diesem Hintergrund haben die Ver- tragsparteien nach § 113 SGB XI (GKV-Spitzenverband, die Vereinigungen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Trä- ger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, im Folgenden Vertragsparteien genannt) durch den Qualitätsausschuss Pflege nach § 113b SGB XI wissen- schaftliche Einrichtungen mit der Entwicklung der Grundlagen für die Qualitätsprüfung und die Qualitätsberichterstattung beauftragt. Auf Basis dieser wissenschaftlichen Ergebnisse wurde die vorliegende Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) ausgestaltet. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und die Verbände der Pflegeberufe auf Bun- desebene waren hieran beteiligt. Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Pflegebedürftigen und behinderten Menschen haben nach Maßgabe von § 118 SGB XI mi...
Inhalt. 1 Wann erhalten Sie die Leistung und was sind die Voraussetzungen? 11 § 2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt beziehungsweise ausgeschlossen? 14 § 3 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 15 § 4 Welche Überschüsse erhalten Sie? 17 § 5 Wann beginnt und wann endet Ihre Versicherung? 19 § 6 Welche Regeln gelten für Ihre Beiträge? 19 § 7 Wie kommunizieren wir miteinander und welche Mitteilungspflichten haben Sie? 22 § 8 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie während der Vertragslaufzeit? 23 § 9 Was geschieht, wenn Sie Ihre IDEAL TotalProtect kündigen? 24 § 10 Was setzen wir bei der Berechnung einzelner Werte voraus? 25 § 11 Welche Kosten und Gebühren gibt es? 26 § 12 Welche weiteren Bestimmungen gelten für Ihren Vertrag? 27 § 13 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversicherungsgarantie? 27 § 14 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Anschlussgarantie? 29 § 15 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 29 Die Versicherungssumme wird bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse innerhalb der Vertragsdauer und vereinbarungsgemäß nur einmalig fällig. Als Versicherungsfall gilt:
Inhalt. I. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen
Inhalt. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeberin. Inhalt des Vertrages ist die Regelung aller datenschutzrechtlicher Fragen zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin.
Inhalt. 1 Gegenstand, Ort und Dauer des Vertrages 2 § 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers 4 § 3 Pflichten des Auftragnehmers 5 § 4 Umsetzung von Betroffenenrechten oder Maßnahmen der Aufsichtsbehörden 6 § 5 Kontrollrechte und -pflichten 7 § 6 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers 8 § 7 Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern 8 § 8 Datensicherungsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 10 § 9 Löschung 11 § 10 Vergütung 11 § 11 Haftung 11 § 12 Sonstiges 12
Inhalt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Güter, die sich im Gebäude einschließlich seiner Höfe und Gärten befinden und die einem Versicherten gehören oder ihm anvertraut wurden: ◼ Hausrat, ◼ Geräte, ◼ Waren, ◼ Tiere (mit Ausnahme jener Tiere, die normalerweise wild leben). Unabhängig davon, wo sie sich befinden, sind von der Garantie eingeschlossen: ◼ die Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Garten-, Wein- oder Obstbau. Ausgeschlossen sind: ◼ Hausrat, der Gästen des Versicherten gehört, ◼ Wertsachen vorbehaltlich der Bestimmungen der Diebstahlgarantie, ◼ Schecks, Bezahl- und Kreditkarten, ◼ sofern sie nicht als Waren betrachtet werden, Kraftfahrzeuge mit vier oder mehr Rädern (außer selbstfahrenden Gartenmaschinen und Fahrzeugen, die zu den Geräten landwirtschaftlicher Betriebe zählen), ◼ lose Edelsteine und Perlen.
Inhalt. 1 Gegenstand der Versicherung 02 § 2 Mitversicherte Unternehmen, Fusion 02 § 3 Versicherte 02 § 4 Versicherte Tätigkeit 03 § 5 Leistungsumfang 03 § 6 Versicherte Kosten 05 § 7 Bereitstellung von Assistance-Leistungen 05 § 8 Rechtsschutzfall 06 § 9 Unbegrenzte Nachmeldefrist 08 § 10 Nachhaftung 08 § 11 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 08 § 12 Innovations- und Besitzstandsklausel 08 § 13 Örtlicher Geltungsbereich 09 § 14 Ausländische Rechtsordnung 09 § 15 Versicherungssumme 09 § 16 Versicherungsbeitrag 09 § 17 Dauer und Ende des Vertrags 10 § 18 Wegfall des versicherten Interesses 10 § 19 Kündigung im Rechtsschutzfall 10 § 20 Repräsentantenklausel 11 § 21 Verhalten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls 11 § 22 Versehensklausel 11 § 23 Textform, Schriftform von Erklärungen 11 § 24 Zuständiges Gericht, anzuwendendes Recht 12 § 25 Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxx 0 Definitionen und Leistungsbeispiele 12 Anlage 2 Leistungsbeschreibung zu § 7 Bereitstellung von Assistance-Leistungen 12 Der Versicherungsschutz umfasst darüber hinaus sämtliche Verfahren mit strafrechtlichem Charakter. Sonstige Verfahren, die im ursächlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit einem vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren nach Satz 1 stehen, sind bis zum Abschluss dieses Verfahrens ebenfalls versichert. Handelt es sich bei den sonstigen Verfahren nicht um solche der Strafverfolgungsbehörden, so beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen vor deutschen Behörden und Gerichten. Handelt es sich bei den sonstigen Verfahren um aktive Strafverfolgung, Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, die Einlegung von und Verteidigung bei Dienstaufsichtsbeschwerden oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten gemäß § 5 Absatz 4, besteht auch unabhängig von einem ursächlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verfahren nach Satz 1 Versicherungsschutz. Aufgrund besonderer Vereinbarung können zusätzlich Tochtergesellschaften und Niederlassungen sowie Beteiligungsgesellschaften des Versicherungsnehmers innerhalb des EWR in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Dies gilt nicht für Tochtergesellschaften und Niederlassungen sowie Beteiligungsgesellschaften des Versicherungsnehmers und/oder deren versicherte Personen, die ihren Sitz außerhalb des EWR haben insbesondere in Ländern, in denen dem Versicherer aufgrund gesetzlicher Bestimmung die Gewährung von Versicherungsschutz untersagt ist. Sofern sich Tochtergesellschaften sowie ...
Inhalt. 1 Was ist vorläufig versichert? § 2 Was sind die Voraussetzungen für den vorläufigen Versicherungsschutz? § 3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz? § 4 Wann endet die Leistungspflicht aus dem vorläufigen Versicherungsschutz und wann ist sie ausgeschlossen? § 5 Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz? § 6 Wie ist das Verhältnis zum gewünschten Vertrag? § 7 Wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz?