Geistiges Eigentum Musterklauseln

Geistiges Eigentum. Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist.
Geistiges Eigentum. Warenzeichen von PayPal
Geistiges Eigentum. 17.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Immaterial- gütern (insbesondere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Produktebezeichnun- gen) bei der Leistungserbringerin.
Geistiges Eigentum. 1 Rechte oder Anwartschaften an Erfindungen, Designs, Marken, Werken/ Leistungen gemäss Urheberrechtsgesetz und Topografien, welche Mitarbei- tende in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit allein oder mit Hilfe Dritter begründen, gehören (von Gesetzes wegen oder durch Abtretung) ohne Weite- res vollumfänglich und ausschliesslich der Arbeitgeberin, und zwar unabhän- gig davon, ob die Rechte oder Anwartschaften in Erfüllung der arbeitsvertrag- lichen Pflichten begründet werden.
Geistiges Eigentum. 10.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
Geistiges Eigentum. (1) Die Vertragsparteien bekräftigen die Bedeutung ihrer Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte, Handelsmarken, geografischer Angaben, gewerblicher Muster, Sortenschutzrechte und Patente, sowie die Bedeutung ihrer Durchsetzung nach den höchsten internationalen Standards, wie sie für die Vertragsparteien jeweils maßgeblich sind.
Geistiges Eigentum. 9.1.1. Soweit sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus nachfolgenden Regelungen, nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, verbleiben alle Rechte an geistigem Eigentum, z. B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Know-how, die vor Abschluss des Vertrages bestanden haben, bei der Partei, die sie zu diesem Zeitpunkt innehatte.
Geistiges Eigentum. Informationen zu Marken und sonstigen Kennzeichen. . Tennant (USA) bzw. die nationalen Tennant‐ Gesellschaften sind Inhaber des Unternehmenskennzeichens „Tennant“ sowie verschiedener Marken, die den Begriff „Tennant“, das „Tennant“‐Logo und/oder den Begriff „IRIS“ bzw. das „IRIS“‐Logo integrieren. Darüber hinaus sind Tennant (USA) bzw. die nationalen Tennant‐Gesellschaften Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Tennant‐Logo, dem IRIS‐Logo sowie der übrigen Grafiken und Logos, die in Verbindung mit dem Dienst verwendet werden. Ferner nutzt Tennant in Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstes Marken, Grafiken und Logos Dritter, die Tennant hierzu ermächtigt haben. Im Rahmen der Nutzung des Dienstes erhalten Sie kein Recht, die vorgenannten Marken und/oder Inhalte zu nutzen. Sie sind ferner nicht berechtigt, dem Dienst beigefügte bzw. in dem Dienst enthaltene Hinweise (einschließlich Marken‐ und Urheberrechtshinweise) zu entfernen oder zu verändern Leistungsansprüche und Lizenz. Sie erkennen an, dass Tennant und/oder seine Lizenzgeber alle Rechte an dem Dienst besitzen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Grafiken, die Benutzeroberfläche und die zur Implementierung des Dienstes verwendeten Skripts und Software, einschließlich aller daran bestehenden Eigentums‐ und Urheberrechte (gleich ob diese Rechte eingetragen sind und wo in der Welt diese Rechte bestehen). Des Weiteren erkennen Sie an, dass der Dienst geschützte und vertrauliche Informationen enthält, die rechtlich geschützt sind, insbesondere (ohne hierauf beschränkt zu sein) durch Urheberrechte. Sie erklären sich damit einverstanden, derartige geschützte Informationen oder Materialien in keiner Weise zu verwenden, außer für die Nutzung des Dienstes nach Maßgabe dieser Vereinbarung. Tennant gewährt Ihnen eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz für die Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung.
Geistiges Eigentum. 1Rechte oder Anwartschaften an Erfindungen, Designs, Marken, Werken/ Leistungen gemäss Urheberrechtsgesetz und Topografien, welche Mitar- beitende in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit allein oder mit Hilfe Dritter begründen, gehören (von Gesetzes wegen oder durch Abtretung) ohne Weiteres vollumfänglich und ausschliesslich der Arbeitgeberin, und zwar unabhängig davon, ob die Rechte oder Anwartschaften in Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten begründet werden. 2Mitarbeitende haben die Arbeitgeberin unverzüglich schriftlich über die Entstehung solcher Rechte oder Anwartschaften zu informieren. Die Informationspflicht gilt auch dann, wenn Zweifel darüber bestehen, ob die Rechte oder Anwartschaften in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit begründet wurden. 3Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, steht den Mitarbeitenden neben ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitslohn keine zusätzliche Vergütung zu. Allfällige gesetzlich vorgesehene Vergütungs- ansprüche werden erst fällig, wenn der Wert der Rechte bzw. Anwartschaf- ten mit ausreichender Sicherheit ermittelt werden kann. 4Die Mitarbeitenden sind auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen und Hilfeleistungen zu erbrin- gen, die zur Begründung, Sicherung, Wahrung, Wahrnehmung oder Registrierung der vorstehend genannten Rechte und Anwartschaften nötig sind. 5Die Mitarbeitenden treten der Arbeitgeberin alle im Zusammenhang mit den genannten Rechten und Anwartschaften stehenden Persönlichkeits- rechte (z. B. Urheberpersönlichkeitsrecht) ab. Wo dieser Abtretung gesetzliche Grenzen entgegenstehen, verzichten die Mitarbeitenden auf die Ausübung der Persönlichkeitsrechte. 6Die vorgenannten Regelungen sind analog auf von Mitarbeitenden geschaffenes Know-how anwendbar, soweit solches nicht bereits gestützt auf gesetzliche Regelungen der Arbeitgeberin zusteht.
Geistiges Eigentum. 26.1. Der Kunde anerkennt, dass alle in den Produkten und/oder in den Dienstleistungen enthaltenen geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und Patentrechte) im Eigentum von NewMotion und/oder der Lizenzgeber von NewMotion verbleiben. Sofern NewMotion im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten und/oder der Erbringung der Dienstleistungen Produkte, Materialien oder Methoden nutzt oder entwickelt, die vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten oder aus diesen Daten abgeleitete Informationen beinhalten, stehen die geistigen Eigentums- und sonstigen Rechte an diesen Produkten, Materialien und Methoden NewMotion zu. Der Kunde hat jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte oder sonstiger Rechte von NewMotion zu unterlassen.