Ersatzfahrzeug Musterklauseln

Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.
Ersatzfahrzeug. Kann das gebuchte Fahrzeug vom Vermieter nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares ( gleiche Preisgruppe) oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges Nebenkosten wie Fähr- und/oder Mautgebühren sowie Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters.
Ersatzfahrzeug. Erstattung der Kosten für ein Ersatzfahrzeug, das dem wegen einer Panne, einem Unfall mit Sachschaden oder einem Diebstahl während des Aufenthalts ausgefallenen Fahrzeug gleichwertig ist, für eine maximale Dauer von 3 aufeinanderfolgenden Tagen. In der Anmietung vergessenes persönliches Objekt Erstattung der Rücksendungskosten für einen in der Anmietung vergessenen persönlichen Gegenstand von maximal 150 Euro pro Sendung. Die gezeichneten Sicherungsleistungen kommen überall auf der Welt zur Anwendung.
Ersatzfahrzeug. Der Versicherungsschutz „Ersatzfahrzeug“ gilt, wenn Sie durch den Ausfall Ihres Fahrzeugs infolge einer Panne, eines Unfalls mit Sachschaden oder eines Diebstahls während des versicherten Aufenthalts in Schwierigkeiten geraten.
Ersatzfahrzeug. Der Versicherungsschutz „Ersatzfahrzeug“ gilt, wenn Sie durch den Ausfall Ihres Fahrzeugs infolge einer Panne, eines Unfalls mit Sachschaden oder eines Diebstahls während des versicherten Aufenthalts in Schwierigkeiten geraten. Wenn das Fahrzeug länger als 24 Stunden ausfällt oder wenn die Reparaturzeit mehr als 8 Stunden beträgt oder wenn das gestohlene Fahrzeug nicht innerhalb von 48 Stunden gefunden wird, tragen wir die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, das dem ausgefallen Fahrzeug entsprechenden Kategorie für maximal 3 aufeinanderfolgende Tage und in jedem Fall nur für die Dauer des Ausfalls. Bedingungen für die Bereitstellung: - die Kategorie des Ersatzfahrzeugs entspricht der des Ausfall-Fahrzeugs; - das Ersatzfahrzeug muss an die Agentur zurückgegeben werden, bei der es zur Verfügung gestellt wurde; • Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen, die ohne Führerschein gefahren werden; • Fahrzeuge, die für den gewerbsmäßigen Transport von Personen bestimmt sind, wie Fahrschulfahrzeug, Krankenwagen, Taxi, Bestattungsfahrzeug, Mietfahrzeug; • Fahrzeuge für den Transport von Waren und Tieren. - sie müssen die von den Autovermietern geforderten Bedingungen erfüllen; Vergessen eines persönlichen gegenstandes im mietobjekt
Ersatzfahrzeug. (Nur in Italien erbrachte Leistung) • 7 Tage, im Falle von Panne, Unfall, Brand, teilweisem oder versuchtem Xxxxxxxxx, versuchtem Xxxx • 30 Tage im Falle von Totaldiebstahl oder Raub. Die Leistung ist nicht wirksam für: • Stillstand des Fahrzeuges wegen Durchführung der vom Hersteller vorgesehenen regelmäßigen Inspektionen; • normale Wartungsarbeiten, deren Zeitaufwand nicht mit dem Zeitaufwand für die Reparatur des Schadens kumulierbar ist.
Ersatzfahrzeug. INKRAFTTRETEN ABLAUF DER GARANTIEN Die Garantie „Ersatzfahrzeug“ gilt, wenn Sie durch die mangelnde Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeugs infolge einer Panne, eines Unfalls mit Sachschaden oder eines Diebstahls während des garantierten Aufenthalts in Schwierigkeiten geraten.
Ersatzfahrzeug. Für die Dauer der Reparatur in der von uns ausgewählten Werkstatt sorgen wir für die Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeugs der Kleinwagen-Klasse. Kosten für Kraftstoff werden nicht übernommen. Tritt an dem Ersatzfahrzeug ein Schaden ein, erstatten wir Ihnen die erhobene Selbstbeteiligung. Unsere Entschädigungsleistung ist auf 500 EUR je Schadenfall begrenzt. - Reinigung (nicht bei Glasbruch nach A.2.2.5) Ihr in der von uns ausgewählten Werkstatt reparierter Pkw wird vor der Rückgabe an Sie von außen und innen gereinigt.
Ersatzfahrzeug a: Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Mieter zu vertreten hat, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Ersatzfahrzeug a) Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört wird oder absehbar ist, dass die Nutzung infolge einer Beschädigung, die der Mieter nicht zu vertreten hat, unangemessen lange unmöglich sein wird. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen. Falls trotz nachzuweisender Bemühungen kein geeignetes Ersatzfahrzeug gefunden wird, wird dem Mieter der Mietpreis für die betreffende Anzahl von Tagen erstattet; weitergehende Ansprüche gegenüber dem Vermieter, insbesondere Schadensersatz, bestehen nicht.