Anwendbares Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend machen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 12.1 Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in München (Sitz der Gesellschaft) geltend machen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber und ING gilt deut- sches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag- liche Gerichtsstandsklausel.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Soweit einzelvertraglich nichts Anderes vereinbart, gilt für alle Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Verkäufers grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Verkäu- fers ist Siegen, Deutschland. Für den Fall, dass der Geschäftssitz zumindest einer der Vertrags- parteien in der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx liegt, gilt als Ausnahme zu den vorstehenden Klauseln Folgendes: Für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit den Lieferun- gen und Leistungen des Verkäufers gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (“DIS”). Der Sitz des Schiedsgerichts ist in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt. Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 (drei) Schiedsrichtern zusammen, wobei jede Vertragspartei einen Schiedsrichter ernennt und diese beiden Schiedsrichter gemeinsam einen Vorsitzenden ernennen. Sollte eine Vertragspartei innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung über das Schiedsverfahren von der DIS keinen Schieds- richter oder die Schiedsrichter nach Ablauf von 30 Tagen nach ihrer Ernennung keinen Vorsitzenden ernannt haben, wird der entspre- chende Schiedsrichter bzw. der Vorsitzende von dem Vorsitzenden der DIS ernannt. Der Schiedsspruch ist für die Vertragsparteien endgültig und bin- dend. Die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden angemessenen Kosten und Aufwendungen (inklusive der Rechts- anwaltskosten) sind, sofern nicht anderweitig von dem Schiedsge- richt festgelegt, von der unterliegenden Vertragspartei zu tragen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ausgeschlossen ist.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.