Abrechnung Musterklauseln

Abrechnung. 7.1. Bei sämtlichen von dem Auftragnehmer angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Net- toangaben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages - bei fortdau- ernder Überlassung wöchentlich - eine Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise.
Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b,...
Abrechnung. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen.
Abrechnung. 6.1 Der Kunde erhält einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform.
Abrechnung. Damit der von Ihnen gewählte Leistungserbringer eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung erstellen. Die Ärzte beauftragen auf Grundlage von § 295a SGB V die KV Hamburg mit der Abrechnung der erbrachten Leistungen Ihrer Behandlung. Ihre medizinischen personenbezogenen Behandlungsdaten werden verschlüsselt gem. § 295 Abs. 1 SGB V auf elektronischem Weg über ein Rechenzentrum an den Verband der Ersatzkassen (vdek) gesendet. Der Verband übermittelt die Abrechnungsdaten an die HEK. Auf Grundlage dessen zahlt die HEK die Vergütung an den Leistungserbringer. • Vorname und Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse • Versichertennummer, Versichertenstatus, Gültigkeit der Gesundheitskarte, Kassenkennzeichen • Teilnahmedaten, Behandlungszeitraum, Behandlungsart, Diagnosen nach ICD 10 für jeden Behandlungstag mit Angabe des Datums, DRG oder PEPP (= Fallpauschale, wenn vorhanden), Operationsschlüssel (OPS) mit OP-Datum, Unfallkennzeichen • Gebührenposition mit Betrag, Zuzahlungsbetrag, Zuzahlungskennzeichen, Rechnungsbetrag Die beteiligten Leistungserbringer gehören zu dem Personenkreis, der nach § 203 StGB (z. B. Arzt, Apotheker, Angehöriger eines anderen Heilberufes) zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Für die HEK gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (§ 35 SGB I und § 67 ff. SGB X) bzw. der Datenschutzgrundverordnung zur Wahrung des besonderen Datenschutzes von Sozialdaten. 2 Bei der HEK werden Ihre Daten gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen nach § 284 SGB V in Verb. mit § 140a Abs. 5 SGB V erhoben, verarbeitet und zur Abrechnung der Leistungen genutzt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung in anonymisierter Form verwendet werden. Dabei ist gewährleistet, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person vorgenommen werden. Der Schutz Ihrer Daten wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass nur Mitarbeiter, die auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie zur Wahrung des Sozial- und Datengeheimnisses schriftlich verpflichtet wurden, Zugang haben. Ihre Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (z. B. § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI), nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB V gespeichert und anschließend gelöscht, spätestens 6 Jahre nach Teilnahmeende. Die Aktenvernichtung wird von de...
Abrechnung. Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der erbrachten Leistung gelegt werden. Regierechnungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.
Abrechnung. Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) – durch die Definition des Höchstwertes – Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die WHZ nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % – das entspricht einem Wert von 100 Punkten – so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet.
Abrechnung. Transaktionen unter der Verwendung der Bezugskarte werden vom Konto abgebucht und in der mit dem Kontoinhaber für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.
Abrechnung. 10.1 Der Netzbetreiber rechnet seine Leistungen nach diesem Vertrag gegenüber dem Netznutzer entsprechend seinem jeweils geltenden Preisblatt monatlich oder in anderen Zeitabschnitten ab, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten sollen. Bei RLM-Entnahme-stellen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich.
Abrechnung. Die Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den AGB nichts anderes ergibt bzw dies nicht anders (bei Unternehmen: schriftlich) vereinbart ist.