Zahlung Clausole campione
Zahlung. 9.1. Soweit nichts 4egensätzliches vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb der in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung festgelegten Fristen und Bedingungen in Euro zu zahlen. Jede und jegliche Zahlungsverpkichtung zwischen den Vertragsparteien muss an den Firmensitz der Coem 4mbH erfolgen. Eventuelle Zahlungen an Handelsagenten, Vertreter oder Handelshelfer der Coem 4mbH gelten nicht als geleistet solange die entsprechenden Summen nicht bei Coem 4mbH eingegangen sind.
Zahlung. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, muss die Zahlung an die Niederlassung des Verkäufers erfolgen, oder an ein vom Verkäufer angegebenes Ban- kinstitut. Eventuelle Zahlungen, die - wenn schriftlich von PIEMME genehmigt - an Händler, Vertreter oder Vertriebspersonal des Verkäufers geleistet werden, sind für den Käufer erst schuldbefreiend, nachdem PIEMME die entsprechenden Geldsummen ef- fektiv empfangen hat. Jede Verspätung oder Unregelmäßigkeit bei der Zahlung berechtigt den Verkäufer, die Lieferungen einzustellen oder die laufenden Verträge aufzulösen, auch wenn sich diese nicht auf die betroffenen Zahlungen beziehen; außerdem kann er für eventuelle Schäden Ersatz fordern. Der Verkäufer hat in jedem Fall ab der Fälligkeit der Zahlung ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des vom ital. gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2002 vorgesehenen Zinssatzes, sowie auf eine vollständige Rückerstattung der Anwaltskosten und der sowohl außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Betreuungskosten. Der Käufer darf die Zahlung in keinem Fall verspäten oder einstellen, ganz unabhängig von jeder Forderung und/oder jeder unterbreiteten Reklamation. Keine Beanstandung oder Streitigkeit, die sich auf die Qualität der Waren, auf Mängel bzw. Fehler, oder auf irgendeinen sonstigen Aspekt des Vertrages bezieht, ist wirksam und kann berücksichtigt werden und keine Aktion kann eingeleitet werden, wenn nicht zuvor die vollständige Zahlung des Preises stattgefunden hat (Klausel solve et repete).
Zahlung. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, hat die Zahlung 14 Tage ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Dasselbe gilt für Teilrechnungen. Schecks werden lediglich zahlungshalber und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.
Zahlung. 8.1 Die Zahlung der Ware wird nur nach erfolgter Gutschrift der betreffenden Beträge an die Jacuzzi Europe S.p.A., als beglichen erachtet.
8.2 Eine Verspätung oder Unregelmäßigkeit der Bezahlung jeglicher Art, gibt der Jacuzzi Europe S.p.A. das Recht, die Lieferungen einzustellen oder die noch laufenden Verträge aufzulösen, auch wenn sie nicht die in Frage stehenden Bezahlungen anbelangen, vorbehaltlich eventueller Schadenersatzforderungen (einschließlich die der Währungsentwertung). Die Jacuzzi Europe S.p.A. hat in jedem Fall das Recht – nach Ablaufen der Rechnungsfälligkeit, ohne die Notwendigkeit in Verzug zu setzen – auf die gesetzlichen, um 5 (fünf) Prozent erhöhten Zinsen.
Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Käufer gemäß den im unterzeichneten Vertrag angegebenen Fristen und Methoden zu leisten; in Ermangelung einer anderen schriftlichen Vereinbarung wird daher keine andere als die im Vertrag angegebene Zahlungsform akzeptiert und als gültig oder tilgend betrachtet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann der Verkäufer seine Rechte gerichtlich geltend machen, indem er die Erfüllung eines Vertrags aussetzt; der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die gesetzlichen Zinsen, Verzugszinsen und die dem Verkäufer entstandenen Rechtskosten anzuerkennen.
Zahlung. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser geschäftssitz, auch bei Ausstellung von Tratten oder Bankgutschriften oder Bankwechseln; Abweichungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich genehmigt werden. Bei Zahlungsverzug hat iTALgRANiTi gROUP das Recht, die laufenden Verträge aufzulösen, die Lieferungen einzustellen oder die Vorauszahlung - auch für andere Lieferungen - zu fordern sowie eine Spesenrückerstattung oder einen Schadensersatz geltend zu machen, ohne dass damit dem Käufer ein Recht auf Entschädigungen oder Sonstiges entsteht. Ferner hat jeder Zahlungsverzug eine unmittelbare Erhebung von Verzugszinsen in Höhe von fünf Punkten über dem zu jenem Zeitpunkt geltenden offiziellen Diskontssatz zur Folge. Eine vorausgehende Mahnung ist nicht erforderlich.
Zahlung. Il pagamento del corrispettivo a favore del Fornitore si intende: Die Zahlung der Vergütung zugunsten des Lieferanten gilt als: • commisurato ai quantitativi della fornitura, dei servizi e dei lavori già effettivamente eseguiti, in conformità alla disciplina contrattuale; • angemessen hinsichtlich des quantitativen Ausmaßes der Lieferungen, Dienstleistungen und Arbeiten, die in Übereinstimmung mit der vertraglichen Regelung bereits tatsächlich erbracht wurden; • subordinato alla verifica ed all'accettazione delle prestazioni eseguite; • der Überprüfung und Annahme der erbrachten Leistungen unterstellt; • subordinato alla verifica dell'osservanza da parte del Fornitore degli obblighi di legge, in particolare degli obblighi di natura retributiva e contributiva nei confronti dei lavoratori. • als der Überprüfung hinsichtlich der Beachtung der gesetzlichen Pflichten seitens des Lieferanten unterstellt, insbesondere der Entlohnungs- und Beitragspflichten gegenüber den Arbeitnehmern. I pagamenti verranno effettuati previa presentazione di apposite fatture redatte ai sensi di legge. Die Zahlungen erfolgen nach vorheriger Vorlage der entsprechenden Rechnungen, die im Sinne des Gesetzes abzufassen sind. Le fatture potranno essere emesse: Die Rechnungen können ausgestellt werden: • alla consegna in unica soluzione, qualora la stessa sia prevista in un unico lotto, ovvero, quando si completi con la messa in opera di tutte le parti che compongono la fornitura; • bei Übergabe in einer einzigen Lösung, falls sie in einer einzigen Charge vorgesehen ist, oder wenn mit der Bereitstellung aller Teile, aus denen die Lieferung besteht, die Übergabe vervollständigt ist; • alla consegna di ciascun lotto, qualora la fornitura sia frazionata in lotti; a scadenze periodiche predeterminate, per la prestazione continuativa di servizi; ad avanzamento stati lavori, per l'attività di servizi e lavori; in accordo al piano di fatturazione previsto in contratto. • bei Übergabe der einzelnen Chargen, falls die Lieferung in Chargen unterteilt ist; zu vorher festgelegten regelmäßigen Fälligkeiten für die kontinuierliche Erbringung von Dienstleistungen; nach Arbeitsfortschritten für Dienstleistungen und Arbeiten; in Übereinstimmung mit dem Rechnungsstellungsplan laut Vertrag. Al fine di snellire le operazioni di controllo per l'avvio dei pagamenti, tutte le fatture devono sempre: Um die Kontrollvorgänge für die Abwicklung der Zahlungen zu beschleunigen, müssen alle Rechnungen: • essere riferi...
Zahlung. 4.1 Sämtliche Preise unterliegen der zusätzlichen Mehrwertsteuer nach dem jeweils geltenden Regelsteuersatz.
4.2 Zahlungen müssen in Euro ohne Abzug vorab durch Banküberweisung erfolgen, sofern in der Proforma-Rechnung nichts anderes angegeben ist.
4.3 Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, werden Schecks nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
4.4 Sofern nicht schriftlich vereinbart, ist der Käufer nicht zu Preisminderungen berechtigt (z.B. wenn er der Auffassung ist, dass die Ware Mängel aufweist).
4.5 Es besteht Einvernehmen, dass Beschwerden oder Reklamationen den Käufer nicht zur Zahlungsunterbrechung oder Zahlungsverzögerung der Warenlieferungen sowie Zahlungen für sonstige Versorgungsleistungen berechtigen.
4.6 Bei Zahlungsverzug gegenüber dem vereinbarten Termin hat der Käufer gemäß Artikel 4 des Gv. D. Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 in Umsetzung der EG-Richtlinie 35/2000 entsprechende Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank angewandten Hauptrefinanzierungssatzes plus 8 Prozentpunkte zu entrichten. Überschreitet der Zahlungsverzug 30 Tage des in der Rechnung angegebenen Termins, sind wir zur Kündigung des Vertrags, dem Einbehalt des bereits bezahlten Preises als Schadensersatz und zur Forderung auf Rückgabe der gelieferten Produkte auf Kosten des Käufers zuzüglich eventueller Schäden berechtigt.
4.7 Besteht Grund zur Annahme, dass der Käufer die Produkte nicht termingerecht bezahlen kann oder möchte bzw. bei Zahlungsverzug, sind wir unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 4.6 zur einseitigen Änderung der Zahlungsbedingungen für andere Versorgungsleistungen und/oder zur Unterbrechung unserer Leistungen bis zum Eingang angemessener Zahlungssicherheiten berechtigt.
4.8 Zur Prüfung, ob Lieferungen mehrwertsteuerfrei erfolgen können, benötigen wir seitens des Käufers folgende Angaben:
Zahlung. 2.1. Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird in der Regel 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise wie gebucht durchgeführt wird.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfäl- ligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß ▇▇▇▇. 4.1. bis 4.6. zu belasten.
