Wasserstoffderivate-Definition

Wasserstoffderivate auf Grünem oder CO2-armen Wasserstoff basierende, gasförmige oder flüssige Energieträger und Rohstoffe (zum Bei- spiel Methan, Ammoniak, Methanol und synthetische Kraftstoffe). "Weitere Informations- und Mitwir- kungsverpflichtete" Nummer 15.1.6 "Zuwendungsbescheid" Vorbemerkung (B) "Zuwendungsempfänger" Vertragsrubrum "Zuwendungsgeber" Vertragsrubrum (1) "Zwischenprodukte" Produkte aus wesentlichen Produktions- schritten, die zur Herstellung des Produkts notwendig und für dessen Treibhausgasbi- lanzierung relevant sind. Prozesswärme gilt als Zwischenprodukt. Wasserstoff und Sekundärenergieträger gelten nicht als Zwischenprodukte. Wasserstoffderivate gelten nicht als Zwischenprodukte, soweit sie energetisch genutzt werden.

Examples of Wasserstoffderivate in a sentence

  • Alternativ zu Grünem oder CO2-armem Wasserstoff können auch Wasserstoffderivate eingesetzt werden, wenn diese gleichwertig mit Grünem oder CO2-armem Wasserstoff sind, den im Zeitpunkt des Förderaufrufs geltenden Nachhaltigkeitsanforderungen aus verbindlichen Rechtsakten entsprechen und der Einführung oder dem Ausbau Transformativer Produktionsverfahren dienen.

  • Alternativ zu grünem oder CO2-armem Wasserstoff können auch Wasserstoffderivate (Nummer 2.27 FRL KSV) eingesetzt werden, wenn diese gleichwertig mit grünem oder CO2-armem Wasserstoff sind, den im Zeitpunkt dieses Förderaufrufs geltenden Nachhaltigkeitsanforderungen aus verbindlichen Rechtsakten entsprechen und der Einführung oder dem Ausbau transformativer Produktionsverfahren dienen (Nummer 4.9 Satz 4 FRL KSV).

  • Für die notwendige Menge an Energieträgern zur Produktion des Sekundärenergieträgers, des Wasserstoffs oder der Wasserstoffderivate erfolgt in diesem Fall keine Dynamisierung (Nummer 7.2(c) Satz 2-3 FRL KSV).

  • Nur derjenige Anteil der Wasserstoffderivate, der auch außerhalb der Geförderten Anlagen nicht der energetischen Nutzung oder der Erzeugung von Stoffen zur energetischen Nutzung dient, ist förderfähig.

  • Wenn der Zuwendungsempfänger im Rahmen des Geförderten Vorhabens produzierte Wasserstoffderivate einem Dritten zur Nutzung überlässt, ist durch geeignete Nachweise darzustellen, wofür der Dritte diese Wasserstoffderivate nutzen wird.

  • Nur der- jenige Anteil der Wasserstoffderivate, der auch außerhalb der Geförderten Anlagen nicht der energetischen Nutzung oder der Erzeugung von Stoffen zur energetischen Nutzung dient, ist förderfähig.

  • Wenn der Zuwendungsempfänger im Rahmen des Geförderten Vorhabens produzierte Wasserstoffderivate einem Dritten zur Nutzung überlässt, ist durch geeignete Nach- weise darzustellen, wofür der Dritte diese Wasserstoffderivate nutzen wird.

  • Soweit Wasserstoffderivate im Vorhaben selbst hergestellt werden, sind die zur Produktion der Wasserstoffderivate notwendigen Mengen von Energieträgern gesondert anzugeben (vgl.

  • Alternativ zu grünem oder CO2-armem Wasserstoff können auch Wasserstoffderivate (Num- mer 2.27 FRL KSV) eingesetzt werden, wenn diese gleichwertig mit grünem oder CO2-armem Wasserstoff sind, den im Zeitpunkt dieses Förderaufrufs geltenden Nachhaltigkeitsanforderun- gen aus verbindlichen Rechtsakten entsprechen und der Einführung oder dem Ausbau transfor- mativer Produktionsverfahren dienen (Nummer 4.9 Satz 4 FRL KSV).

  • Sofern und soweit für Sekundärenergieträger, Wasserstoff und Wasserstoffderivate nach Nummer 7.2(c) Satz 1 FRL KSV und den Vorgaben dieses Förderaufrufs eine Dynamisierung erfolgt, werden für diese Energieträger immer die in diesem Förderaufruf festgelegten Basispreise und Preisindizes in Ansatz gebracht, selbst wenn der Sekundärenergieträger, der Wasserstoff oder die Wasserstoffderivate innerhalb des geförderten Vorhabens hergestellt werden.