Zweck. Die Versicherung leistet für ambulante Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie Notfälle im Ausland. Die Versicherung leistet für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Präventivmassnahmen, Hilfsmittel, alternative Heil- und Behandlungsmetho- den, Transportkosten, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Nichtpflicht- medikamente, natürliche Heilmittel und zahlt ein Stillgeld aus. Die Versicherung leistet in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflege- versicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Von den Gesamtkosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch eine Sozialver- sicherung gedeckt ist.
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Samples: kkeinsiedeln.ch, licezina.myhostpoint.ch
Zweck. Die Versicherung leistet für ambulante Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie Notfälle im Ausland. Die Versicherung leistet für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, PräventivmassnahmenPrä- ventivmassnahmen, Hilfsmittel, alternative Heil- und Behandlungsmetho- denBehandlungsmethoden, Transportkosten, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Nichtpflicht- medikamenteNichtpflichtmedi- kamente, natürliche Heilmittel und zahlt ein Stillgeld aus. Die Versicherung leistet in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflege- versicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Von den Gesamtkosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch eine Sozialver- sicherung gedeckt ist.
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Samples: kkeinsiedeln.ch, licezina.myhostpoint.ch
Zweck. Die Versicherung leistet für ambulante Behandlungen bei KrankheitKrank- heit, Unfall und Mutterschaft sowie Notfälle im Ausland. Die Versicherung leistet für ärztliche und zahnärztliche BehandlungenBehand- lungen, Präventivmassnahmen, Hilfsmittel, alternative Heil- und Behandlungsmetho- denBehandlungsmethoden, Transportkosten, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Nichtpflicht- medikamenteNichtpflichtmedikamente, natürliche Heilmittel und zahlt ein Stillgeld aus. Die Versicherung leistet in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflege- versicherung Kranken- pflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Von den Gesamtkosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch eine Sozialver- sicherung Sozialversicherung gedeckt ist.
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