Zusatzkosten Musterklauseln

Zusatzkosten. 1. Folgende Kosten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Auftragssumme und werden ggf. gesondert berechnet:
Zusatzkosten. 1.6 Es besteht auch Versicherungsschutz für:
Zusatzkosten. Zusatzkosten fallen an, wenn der Kunde / Patient einen Hausbesuch anfordert. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und der vertraglichen Vereinbarung.
Zusatzkosten. Articolo 7 (Spese accessorie)
Zusatzkosten. 4.1 Der Mieter ist neben der Miete im Sinne von Artikel 3 auch zur Zahlung der Touristensteuer verpflichtet. Die Höhe der Touristensteuer wird von der Gemeinde Goeree-Overflakkee festgelegt.
Zusatzkosten. Einmalige Kosten Im Zusammenhang mit Ein- und Austritt fallen einmalige Zusatzkosten an für Dienstleistungen der Bereiche Verwaltung, Reinigung, Lingerie. (Ziff. 4.4.1) Bewohnende mit Wohnsitz ausserhalb Stäfa wird der Auswärtigenzuschlag oder Zuschlag ausserkantonal unlimitiert verrechnet. Für Kurz- und Ferienaufenthalte wird ein Ferienzuschlag für die Möblierung des Zimmers inkl. Telefon und TV verrechnet. Bei Langzeitaufenthalten ohne eigene Möbel verrechnen wir pauschal 200 Franken pro Monat bis maximal 3 Monate. Weitere Zuschläge und Kosten für individuelle Dienstleistungen und Bezüge siehe Ziff. 4.4.2.
Zusatzkosten. 4.4.1 Einmalige Kosten CHF
Zusatzkosten. (1) Sämtliche Reisekosten und sonstigen Spesen sind, soweit in der Bestellung nicht anderweitig festgelegt, in der Vergütung enthalten. In den Fällen, in denen keine Vergütung zu entrich- ten ist, wurden sämtliche Reisekosten und sonstigen Spesen auf das Risiko des Auftragnehmers aufgewendet.
Zusatzkosten. 4.1. Die vorkonfigurierte Notfallnummer ist im Rahmen des Telefonanschlusses des Kunden kostenpflichtig. Not- und Testanrufe sowie automatisierte Statusmeldungen des Hausnotrufgeräts zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion (z.B. Stromausfall), verursachen Telefonkosten. Alle Kosten, die sich aus der Nutzung von Telefonverträgen ergeben, trägt der Mieter.
Zusatzkosten. Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Zusatzkosten sowie Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz beträgt CHF 150.00.