Common use of Vorsorge Clause in Contracts

Vorsorge. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Pensionsplänen der Gesellschaft bzw. von ihr kontrollierten Unternehmen teil. Zudem sind beim Eintritt in den Ruhestand Überbrückungsrenten zwischen Frühpensionierung ab Vollzug des 55. Altersjahrs und dem ordentlichem Pensionierungsalter zulässig, jährlich in Höhe bis zu der maximal in diesem Zeitpunkt zu erwartenden Rentenleistung, die mit der ordentlichen Pensionierung erreicht worden wäre.

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Sources: Statuten, Statutes