Vorrang. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Leistungsschei- nen und diesen AGB haben die Bestimmungen der Leistungsscheine Vorrang.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Vorrang. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Leistungsschei- nen Leistungsscheinen und diesen AGB haben die Bestimmungen der Leistungsscheine Vorrang.
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Sources: Softwareüberlassungsvertrag Und Softwarewartungsvertrag