Common use of Voraussetzungen Clause in Contracts

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.7 ist Eintracht Braunschweig ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.eintracht.com, www.eintracht.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.7 10.9, ist Eintracht Braunschweig der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 10.13 bzw. gemäß deliktsrechtlichen deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: content.herthabsc.com, content.herthabsc.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 10.2 – vor allem Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 10.7 11.7, ist Eintracht Braunschweig Bayer 04 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 11.10 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene angemes- sene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,-- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: b04mediastorageprod.blob.core.windows.net

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.7 9.7, ist Eintracht Braunschweig der KFC Uerdingen 05 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,‐‐ EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.kfc-uerdingen.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 9 oder 10.7 10, ist Eintracht Braunschweig RB Leipzig ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlichen VorschriftenDeliktsrecht) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: static.rbleipzig.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere insbeson- dere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 – vor allem Ziffer 9.2 lit. a) und b) – oder 10.7 10.9, ist Eintracht Braunschweig Bayer 04 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 10.12 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängenver- hängen.

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Samples: b04-ep-media-prod.azureedge.net

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.7 9.8 dieser ATGB, ist Eintracht Braunschweig der DFB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 9.12 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,-- EUR, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das Werbeverbot nach Ziffer 8.6 dieser ATGB in Höhe von bis zu 15.000,-- EUR, gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.berliner-fussball.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 10.2 oder 10.7 11.7 dieser ATGB, ist Eintracht Braunschweig Bayer 04 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 11.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe Vertrags- strafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,-- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: b04-ep-media-prod.azureedge.net

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.7 9.7 dieser ATGB, ist Eintracht Braunschweig der DFB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,-- EUR, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das Werbeverbot nach Ziffer 8.5 dieser ATGB in Höhe von bis zu 15.000,-- EUR, gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: assets.dfb.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere ins- besondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 8.2 oder 10.7 9.4, ist Eintracht Braunschweig der FCB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen Maß- nahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender hinausgehen- der Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 9.7 bzw. gemäß deliktsrechtlichen VorschriftenVorschrif- ten) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,— EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: media.thebicestercollection.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 9 oder 10.7 10, ist Eintracht Braunschweig RB Leipzig ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 10.8 bzw. gemäß deliktsrechtlichen VorschriftenDeliktsrecht) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: s3-eu-central-1.amazonaws.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 1.9.2 - insbesondere Ziffer 1.9.2 lit. a) und b) - oder 10.7 Ziffer 1.10.7, ist Eintracht Braunschweig der SSV Jahn ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 1.10.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigtbe- rechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.ssv-jahn.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer Ziff. 9.2 oder 10.7 10.8, ist Eintracht Braunschweig HANNOVER 96 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer Ziff. 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlichen deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.hannover96.de