Common use of Voraussetzungen Clause in Contracts

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.vfl-bochum.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - 10 oder Ziffer 9.911, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausge- hender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 11.6 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriftengemäß deliktsrechtlichen Vorschrif- ten) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.lok-leipzig.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 10.2 – insbesondere Ziffer 8.2 10.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.911.10, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 11.14 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500, - EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - 10 oder Ziffer 9.911, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausge- hender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 11.6 bzw. deliktsrechtlicher gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.lok-leipzig.com

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen Rege- lungen in Ziffer 8.2 9.2 – insbesondere Ziffer 8.2 9.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.910.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 10.13 bzw. deliktsrechtlicher de- DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. liktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.fc-heidenheim.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - 9.2 oder Ziffer 9.910.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen Maßnah- men und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet un- beschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 10.10 bzw. deliktsrechtlicher gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene ange- messene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.wuerzburger-kickers.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 10.2 – insbesondere Ziffer 8.2 10.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.99.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 9.11 bzw. deliktsrechtlicher delikts- rechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR 2.500,00 Euro für jeden Einzelfall Einzel- fall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.bvb.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 10.2 – insbesondere Ziffer 8.2 10.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.911.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen sons- tigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Scha- densersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 11.10 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- 2.500,– EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.tsg-hoffenheim.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 10.2 – insbesondere Ziffer 8.2 10.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.911.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet un- beschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere insbe- sondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 11.12 bzw. deliktsrechtlicher de- liktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.fcingolstadt.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere insbeson- dere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - 9.2 oder Ziffer 9.910.8, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen Re- gressnahmen gemäß Ziffer 9.13 10.11 bzw. deliktsrechtlicher gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene an- gemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.tsv1860.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - 9.2 oder Ziffer 9.910.8, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 10.11 bzw. deliktsrechtlicher gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.vfb.de

Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere ins- besondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 10.2 – insbesondere Ziffer 8.2 10.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.911.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender hinausgehender Schadenser- satzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 11.12 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.

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Samples: www.arminia.de