Common use of Vertragsschluss Clause in Contracts

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware in den zu einem Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ge- hörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich als verbindlich bezeichnet sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte ModelleAngaben zum Hersteller sind ebenfalls unverbindlich, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS soweit sie nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken ausdrücklich als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben verbindlich bezeichnet werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren stellen kei- ne Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaf- fenheit oder Haltbarkeit der Ware dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Auch Erwartun- gen des Kunden hinsichtlich der Ware oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar. Für die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörenden Einrichtungsge- genständen haften wir ebenfalls nur bei vorheriger ausdrückli- cher schriftlicher Zusage. 2.3. Wir behalten uns an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützensonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat Kunde gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen unverzüglich an uns heraus, wenn sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES im ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Pro- ben, Muster und Modelle. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist2.4. Der BESTELLER Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestä- tigung oder die Auslieferung der Ware an den Kunden zustande. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftrags- bestätigung ohne Unterschrift und Namenswiedergabe gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irr- tümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit sie für uns nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenverbindlich. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform2.5. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesFür Bestellungen unter einem Rechnungswert von EURO 50,00 netto erlauben wir uns, einen Zuschlag von mindestens EURO 10,00 netto zu berechnen. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich bezeichnet sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Lieferung oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte ModelleLeistung aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken elektronische Zusage als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werdenverbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung dar. Für den Fall, dass mit dem Besteller die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch den Verkäufer zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Besteller zumutbar sind. Design- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Besteller ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenausgeschlossen. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERDie geschuldete Beschaffenheit der Ware wird abschließend in Bestellung und Auftragsbestätigung vereinbart. Dies gilt auchIn der Produktbeschreibung, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit Bestellung oder der Auftragsbestätigung ausgeschlossene Eigenschaften oder Verwendungszwecke sind nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenTeil der subjektiven oder objektiven Anforderungen an die Ware. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen Der Verkäufer kann Bestellungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformBestellers innerhalb von vierzehn (14) Tagen annehmen. Dies gilt auch Innerhalb dieses Zeitraums ist die Bestellung ein für eine Vereinbarung über die Aufhebung den Besteller verbindliches Angebot im Sinne des Schriftformerfordernisses§ 145 BGB. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei LieferadresseEine Bestellung des Bestellers ist für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie von dem Verkäufer durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen des Verkäufers auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für den Verkäufer nicht verbindlich. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot Jegliche Angebote von Igepa Großhandel sind freibleibend und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich als verbindliches An- gebot bezeichnet sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Sofern nicht abweichend geregelt, wird eine schriftliche oder telefonische Bestellung erst verbindlich, wenn sie von ihm Igepa Großhandel durch eine Auftragsbestätigung in Auftrag gegebene Textform bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auf- tragsbestätigung, bei der Unterschrift und bezahlte ModelleNamenswiedergabe fehlen, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gilt als formwahrend erteilt. Das Schweigen von Igepa Großhandel auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des BESTELLERS Bestellers gilt nur als Zustim- mung, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung vertragsrelevante, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Igepa Großhandel nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenverbindlich. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben, DIN-Normen sowie sonstige Beschreibun- gen des Liefergegenstands aus den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn zu dem Angebot oder der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtAuftragsbestätigung gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht gewichtige Interessen ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit des Lieferanten entgegenstehenLiefergegenstands dar. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformIgepa Großhandel behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind Solche Unterlagen dür- fen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Regelungen unter Ziffer 11. bleiben hiervon unberührt und gelten im Zweifel Festpreise frei LieferadresseÜbrigen ergänzend. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Angebot und in Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Für den Umfang der Auftragsbestätigung genau an Lieferung der Waren sind die Vorgaben des BESTELLERS beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu haltenwollen. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den Wir sind berechtigt, das in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Angebots durch uns kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt werden. Nachträgliche Änderungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion Ergänzungen bedürfen der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenSchriftform. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen3. Der Lieferant hat sie Vertragsschluss erfolgt unter dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den BESTELLERunsere Zulieferer. Dies gilt auchnur für den Fall, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbe- sondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenKunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 2.4 Änderungen 4. Maß- und Gewichtsangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Beschreibungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissessonstige Leistungsdaten in den von uns verwen- deten Prospekten und sonstigen Drucksachen enthalten keine Garan- tien im Rechtssinne. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse5. Auskünfte über Verwendungs- oder Anwendungsmöglichkeiten unserer Leistungen, technische Beratung und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unseres derzeitigen Kenntnisstan- des, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jedweder Haftung. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen1. Der Lieferant hat wird jede Bestellung des Bestellers auf erkenn- bare Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeit sowie Ungeeignet- heit der vom Besteller gewählten Spezifikationen für die beab- sichtigte Verwendung überprüfen. Der Lieferant wird den Be- steller unverzüglich über erforderliche Änderungen oder Präzi- sierungen der Bestellung informieren. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch ein schriftliches Angebot des Lieferanten und unsere schriftliche Bestellung. Enthält die Bestellung mehr als nur unerhebliche Abweichungen vom An- gebot des Lieferanten, kommt ein Vertrag erst mit der schriftli- chen Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten zu- stande. Dieser ausdrücklichen Annahme durch den Lieferanten steht die konkludente Annahme des Angebots zum Vertrags- schluss durch den Beginn der Ausführungen durch den Liefe- ranten gleich. 3. Vor Abschluss des Vertrages etwaig getroffene mündliche Ab- reden oder vom Besteller gegebene Zusagen werden durch den Vertrag vollständig ersetzt. Dies gilt nicht, soweit sich je- weils ausdrücklich aus den Zusagen ergibt, dass sie dem BESTELLER auszuhändigenverbindlich fortgelten sollen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt oder die Zusagen durch den Besteller aus- drücklich schriftlich bestätigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst 4. Der Besteller ist berechtigt, Änderungen des Liefer-/Leistungs- gegenstandes auch nach ausdrücklichem Abruf durch Vertragsabschluss zu verlangen, so- weit dies für den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit Lieferanten zumutbar ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtEine solche Ver- tragsänderung hat die beidseitigen Auswirkungen, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegensteheninsbeson- dere Mehr- und Minderkosten sowie Auswirkungen auf den Terminplan angemessen zu berücksichtigen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen 5. In allen Schriftstücken hat der Lieferant folgende Informationen anzugeben: Einkaufsabteilung, komplette Bestellnummer, Be- stelldatum und Zeichen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesBestellers. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebote, Beratungen, Demonstrationen, technische Unterlagen oder Musterlieferungen des Lieferanten erfolgen kostenfrei. Das Angebot und des Lieferanten erfolgt schriftlich oder in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenTextform (per E-Mail). 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Die Bestellung der HOG gilt frühestens mit ausdrücklicher schriftlicher Abgabe der Bestellung oder von ihm in Auftrag gegebene mit ihrer schriftlichen Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und bezahlte Modelle, Zeichnungen Rechenfehler) und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Lieferant HOG zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdengeschlossen. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf Der Lieferant ist gehalten, die Bestellung der HOG ohne schuldhaftes Zögern schriftlich zu bestätigen oder insbesondere durch den BESTELLERVersendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme). Dies Eine verspätete Annahme gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen als neues Angebot des Lieferanten entgegenstehenund bedarf der Annahme durch HOG. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen Mündliche Absprachen bestehen nicht. Die Änderung, Ergänzung, Aufhebung und Beendigung des VERTRAGES Vertrages, der allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie nach dem Vertrag und diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen mögliche einseitige rechtsgestaltende Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, dass ein abweichender Wille der Parteien deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Dies Das Gleiche gilt auch für eine Vereinbarung über die Änderung, Ergänzung, Aufhebung des und Beendigung dieses Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind HOG ist berechtigt, jederzeit die Produktspezifikationen verbindlich für den Lieferanten mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, soweit diese im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenRahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne unzumutbaren Zeitaufwand umgesetzt werden können. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus HOG wird dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatzdie jeweils durch die Änderung entstehenden, welcher Art auch immer entstehtnachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten nicht mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend um diesen Zeitraum.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir teilen dem Kunden Gegenteiliges mit. 2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware in den zu einem Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maß- gebend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich als verbindlich be- zeichnet sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte ModelleAngaben zum Hersteller sind ebenfalls unverbindlich, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS soweit sie nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken ausdrücklich als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen keine Vereinbarung oder Ga- rantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schrift- lich als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Kunden hinsichtlich der Ware oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar. Für die farbliche Überein- stimmung bei zusammengehörenden Einrichtungsgegen- ständen haften wir ebenfalls nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zusage 2.3. Soweit der Kunde und wir eine Beschaffenheit (insbesondere Art, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität), einen bestimmten Verwendungszweck, bestimmtes Zubehör oder bestimmte Anleitungen vereinbart haben, sind sorgfältig zu verwahren ausschließlich diese Beschaffenheit, die Eignung für diesen Verwendungszweck, dieses Zubehör und gegen Diebstahl diese Anleitungen geschuldet. Insoweit kommt es insbesondere nicht auf die gewöhnliche Verwendung der Ware oder die Beschaffenheit der Ware, das Zubehör oder die Anleitungen an, die der Kunde ohne weitere Vereinbarung erwarten kann. Dies gilt nicht, soweit am Ende der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (Endkunde ist ein Verbraucher) stattfindet. 2.4. Wir behalten uns an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und Verwendung durch Dritte zu schützensonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat Kunde gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf unser Verlangen unverzüglich an uns heraus oder löscht sie dem BESTELLER auszuhändigen(sofern die Angebotsunterlagen in einem digitalen Format überlassen wurden), sobald wenn sie zu Zwecken des VERTRAGES im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Un- terlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist2.5. Der BESTELLER Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware an den Kunden zustande. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung ohne Unterschrift und Namenswiedergabe gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit sie für uns nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenverbindlich. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich Alle im Angebot Namen und/oder im Auftrage der AGENTUR abgegebenen Angebote sind unverbindlich und in freibleibend. Vertragsschlüsse, Lieferbedingungen und Aufträge mit der Auftragsbestätigung genau an AGENTUR sowie durch Vertreter oder Handlungsbevoll- mächtigte der AGENTUR vermittelte Geschäfte werden erst bei schriftlicher Bestätigung durch die Vorgaben AGENTUR verbindlich. §3 Entwurfs- und Layoutarbeiten Sämtliche Entwurfs-, Satz- und Layoutarbeiten sowie die Erstellung von Vorlagen und Mustern werden nur nach Auftragserteilung des BESTELLERS Auftraggebers vorgenommen und sind grundsätzlich kostenpflichtig. Dies gilt ebenso für sämtliche Änderungen und Korrekturen der erstellten Vorlagen. Korrektur- abzüge sind vom Auftraggeber auf alle möglichen Fehler zu haltenprüfen. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Die AGENTUR haftet nicht für von diesem übersehene Fehler. Änderungswünsche und Korrekturen sind eindeutig und schriftlich hinzuweisendurch den Auftraggeber zu benennen. Für die korrekte Bearbeitung missverständlicher, ungenauer und fehlerhafter Vorgaben und Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Für die Richtigkeit sämtlicher Daten, Fakten und Inhalte haftet der Auftraggeber uneingeschränkt. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genanntenAuftraggeber stellt sicher, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder dass von ihm eingebrachte Vorlagen nicht mit Nutzungsrechten Dritter behaftet sind bzw. von ihm erworben werden. Werden von der AGENTUR erstellte Vorlagen nicht von dessen Partnerunternehmen, sondern auf Wunsch des Auftraggebers bei einer von diesem benannten Drittfirma weiterverarbeitet, so übernimmt die AGENTUR für ein einwandfreies Endprodukt keinerlei Gewähr. §4 Urheber- und Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte für gestaltete Aufträge gehen mit dem Kauf der Waren und Dienstleistungen auf den Auftraggeber über und gelten nur für das in Auftrag gegebene Endprodukt. Alle anderen durch Entwurf und bezahlte ModelleErstellung von grafisch- künstlerischen Arbeiten sowie durch Erstellung von Konzeption, Zeichnungen Design, Satz und Werkzeuge dürfen Layout entstehenden Urheber- und Nutzungsrechte liegen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Wertung der Schöpfungshöhe, vollständig bei der AGENTUR. Die Nutzungs- und Folgenutzungsrechte werden durch den Auftraggeber nur erworben, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und die entsprechenden Positionen ausweislich gesondert auf einer entsprechenden Rechnung ausgewiesen sind. Werden die Folgenutzungsrechte nicht erworben, verbleiben alle Unterlagen, Dateien, Filme, Reinzeichnungen und Reprografien im Besitz und Eigentum der AGENTUR. Eine Archivierungspflicht besteht für die AGENTUR nicht. Bei Missachtung der Urheber- und Nutzungsrechte durch den Auftraggeber oder bei unauthorisierter Weitergabe der in §3 genannten Arbeiten an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen wird unverzüglich eine Konventionalstrafe in Höhe des VERTRAGES Dreifachen der Entwurfs-, Satz- und Layoutkosten, mindesten aber in Höhe von 1.000.- Euro (eintausend) fällig. Fotos, Grafiken etc. die durch die Agentur geliefert werden, dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und Diese Vorlagen dürfen nicht losgelöst vom vereinbarten Zweck verwendet werden, da sonst gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützendas Urheberrecht verstoßen wird. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Die Agentur ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Lieferanten entgegenstehenWerbungbetreibenden hinzuweisen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse, bei denen COACHING 4 LEADERS® (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für ▇▇▇▇▇▇ (nachfolgend Auftraggeber genannt) tätig wird. Der Lieferant hat sich Auftrag muss schriftlich, per Telefax oder eMail an den Auftragnehmer bestätigt werden und wird anschließend in Bezug auf die terminliche Ausführung mittels einer schriftlichen Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer endgültig bestätigt. Für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten sind im Angebot Einzelnen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages maßgebend. Sofern dort keine speziellen Regelungen getroffen worden sind, so wird eine Tätigkeit geschuldet, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entspricht. Geschuldet wird in jedem Fall nur die vereinbarte oder übliche Tätigkeit, keinesfalls jedoch ein bestimmter Erfolg. Fehlt es ausnahmsweise an einer konkreten Vergütungsabrede, so schuldet der Auftraggeber den Betrag, der marktüblich für die jeweilige Tätigkeit gezahlt wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten eigenes Personal und/oder fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen. Er ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben und die von ihm gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen und erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Leistung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden hat. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht, soweit die Offenlegung bestimmter Tatsachen oder Sachverhalte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Insbesondere ist der Auftragnehmer von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden, soweit er nach den Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung zu Information und Mitwirkung gegenüber dem Versicherer oder Dritten verpflichtet ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten und Tatsachen sowie Sachverhalte, die den Auftraggeber betreffen, zu speichern und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, in einer Referenzliste des Auftragnehmers, die an Dritte ausgehändigt werden darf, mit seiner Bezeichnung sowie Anschrift geführt zu werden. Der Auftragnehmer erstellt die Trainingsunterlagen sowie Unterlagen im Rahmen der Projektarbeit. Diese werden den Teilnehmern in Papierform, jedoch üblicherweise nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte sowie das Copyright bezüglich der jeweiligen Schulungsunterlagen verbleiben bei dem Auftragnehmer. Diese Unterlagen sowie Teile davon dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber kann die Entwicklung eigenen geistigen Eigentums zu einem vereinbarten Stundensatz in Auftrag geben, z.B. die Erstellung von Handbüchern nach eigenen Spezifikationen. Nur in diesem vorbenannten Fall erhält der Auftraggeber die Rechte an den neuen Handbüchern und abgeleiteten Trainingsmaterialien, die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer zusammen mit dem Auftraggeber erstellt, übersetzt oder angepasst werden. The present General Terms and Conditions apply to all contractual relations, where COACHING 4 LEADERS® (hereinafter referred to as Supplier) acts on behalf of clients (hereinafter referred to as Customers). Orders must be confirmed in writing, be telefax or eMail to the Supplier and will subsequently be finally confirmed by means of a written acceptance declaration issued by the Supplier, with regard to the schedule of execution of the order. The detailed provisions of the contract concerned shall be decisive with regard to the extent of the activities to be performed by the Supplier. Should these contracts not contain any specific regulations, the activities owed shall be those complying with the principles of an orderly execution of the profession. The performance owed shall in all cases be the activity which is agreed or usual, not, however a specific outcome. Should in exceptional cases no agreement have been reached with regard to remuneration, the Customer shall owe the sum, which is usually paid on the market for the activity concerned. The Supplier shall have the right to call in his own personnel and/or expert third parties or data-processing companies in order to fulfil his duties. He shall have the right to award sub-contracts to third parties and to have the services to be rendered by him for the Customer carried out or rendered by third parties, whether entirely or in part. The Supplier and his vicarious agents shall be obligated to treat confidentially all facts relating to the Customer which they learn of in connection with the rendering of the agreed services, unless the Customer has released the Supplier from this obligation in writing. This confidentiality duty shall not exist, as far as the disclosure of certain facts or issues is necessary for the safeguarding of the Supplier´s justified interests. The Supplier shall in particular be free of the duty of confidentiality, if he is obligated to provide information and cooperation to an insurer or a third party under the terms and conditions of his third- party liability insurance. The Supplier shall have the right to store data, facts and issues relating to the Customer, and to use and utilize them within the framework of the fulfilment of the contract. The Customer declares his acceptance to be included in the Supplier´s reference list, which may be handed out to third parties, including his name and address. The Supplier will compile the training documents and documents within the framework of the project work. These documents will be provided to the participants in paper form, however, usually not in electronic form. All protection rights, in particular author´s copyrights and the copyrights relating to the training documents concerned shall remain with the Supplier. These documents or parts thereof may not be copied or forwarded to third parties unless with the Supplier´s prior consent. The Customer may order the development of his own intellectual property against the hourly rate agreed, for instance the compilation of manuals according to the Customers own specifications. Only in the aforementioned case shall the Customer obtain the rights to the new manuals and the training materials derived from them, which are compiled, translated or adapted by the Supplier in cooperation with the Customer within the framework of the order. Sofern der Auftraggeber Schulungsunterlagen unter Verstoß gegen bestehende Schutzrechte des Auftragnehmers gebraucht, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, ist der Auftraggeber verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine verwirkte Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Das Recht des Auftragnehmers, an Stelle der Vertragsstrafe einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die jeweils andere Seite bestehenden vertraglichen Pflichten trotz erfolgter Abmahnung innerhalb angemessener Nachfristsetzung nicht nachgekommen ist. Der Auftragnehmer ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn trotz erfolgter Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung der Auftraggeber eine fällige Vergütung des Auftragnehmers nicht bezahlt hat, oder der Auftragnehmer die für die Erfüllung seines Vertrages notwendigen Informationen oder Unterlagen nicht erhalten hat. Als angemessen gilt in der Auftragsbestätigung genau an Regel eine solche Nachfrist von zehn Kalendertagen. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner die Vorgaben Erbringung seiner Leistungspflicht ernsthaft und endgültig verweigert hat, oder die Erbringung der Mitwirkungshandlung des BESTELLERS zu haltenVertragspartners aufgrund Zeitablaufes nutzlos geworden ist. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Die beauftragte Leistung wird vom Auftragnehmer nach den bestehenden aktuellen Erkenntnissen und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Informationen in Trainings, Coachings, Vorträgen und Empfehlungen sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Für erteilte Empfehlungen und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von ihm zugesicherten Eigenschaften entstanden ist, sowie für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung von Daten erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach dem vereinbarten Beratungsvertrag ist auf den gültigen anzuwendenden Normen jeweiligen Leistungsempfänger begrenzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, angemessene Abschlagszahlungen für die von ihm erbrachten Leistungen zu entsprechenverlangen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung Als angemessen gilt ein Betrag, welcher dem Umfang der geleisteten Tätigkeit im Verhältnis zu der vertraglich geschuldeten gesamten Tätigkeit entspricht. Der Auftraggeber begleicht die Rechnungen sofort und ohne Abzug unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER Rechnungsnummer auf das angegebene Konto des Auftragnehmers, sofern die Parteien individualvertraglich nichts anderes vereinbaren. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen, ist dieser berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a. über dem zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Jegliche Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftformleisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und zwar auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht zu Skontoabzügen berechtigt. Der Auftragnehmer kann die Fortführung seiner Tätigkeit sowie die Herausgabe von Unterlagen, insbesondere von Schulungsunterlagen und Unterlagen seines Auftraggebers, verweigern, bis er wegen seiner fälligen Vergütungsansprüche befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen drohender unverhältnismäßiger Nachteile zu Lasten des Auftraggebers, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Der Auftraggeber ist nicht zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechtes berechtigt, dass nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht, auf welches sich die Leistungsverweigerung bzw. Zurückbehaltung bezieht. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. If the Customer uses training documents in violation of the Supplier´s existing protection rights, in particular if he illegally copies the material or forwards it to third parties, the Customer shall be obligated to pay a contractual penalty amounting to 1.000 Euro, due for payment for each individual infringement. The Supplier´s right to assert higher damages in lieu of the contractual penalty is expressly reserved. Either contracting party shall have the right to terminate the contractual relationship extraordinarily should the other party not have fulfilled its contractual duties within the adequate period of grace set out in a warning reminder. The Supplier shall in particular have the right to terminate the contract extraordinarily, if in spite of a reminder setting an adequate period of grace, the Customer does not pay the Supplier a remuneration sum which has fallen due, or the Supplier has not received the information or documents required for the fulfilment of his contract. A period of grace of ten calendar days shall usually be deemed to be adequate. Setting of a period of grace is not necessary, if the contracting partner has seriously or conclusively refused performance of his contractual duties, or the performance of the contracting partner´s cooperation activities has become useless due to lapse of time. The contractually agreed services are based on current knowledge and are diligently prepared and executed according to state-of-the-art- knowledge, science and technology. All information and advice in trainings, coaching-sessions, lectures and recommendations as well as in all documentation is duly considered and controlled by the Supplier. Liability is excluded for recommendations and the use and utilization of gathered knowledge. The Supplier is liable for damages, caused by missing of features granted, as well as for damages caused deliberately or recklessly. The delivery or electronic transmission of any data is at the risk of the client. The liability for the proper provision of services by the agreed consulting contract is limited to the respective beneficiary. The Supplier shall have the right to request adequate partial payments for the services rendered by him, even if this has not been explicitly agreed in the contract. An amount corresponding to the extent of the services rendered in relation to the total work owed under the contract shall be deemed to be adequate. The Customer shall pay the invoices at once and without deduction into the Suppliers stipulated account, unless the parties have agreed otherwise in an individual contract. Has the amount due not been paid within 30 days after date of invoice to the Suppliers stipulated account, the Supplier is entitled to charge interest for delay. The amount of interest for delay is 10% p.a. above the actual valid official rate of Deutsche Bundesbank. All payments are to be made free of charges for the receiving party. This also applies for payments from foreign countries, even if any transaction fees should apply. All cost for any occurring payment transactions are always at the expense of the initiator of the transaction. All prices are net plus applicable statutory value added tax. The Customer shall not be entitled to any discounts. The Supplier may refuse to continue his services or to forward documents, in particular training documents or documents owned by the Customer, until he has been satisfied with regard to his remuneration claims. This shall not apply, if the refusal of performance and the retention would violate good faith in the particular circumstances, in particular due to the threat of disproportional detriments for the Customer. The Customer may not assert any rights of refusal of performance or retention rights that are not connected with the contractual relationship to which the refusal of performance or the retention relates. The Customer may only set-off against the Supplier´s remuneration entitlements such claims which are undisputed or have been determined in a legally binding way. Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der vereinbarte Ort der Tätigkeitserbringung. Fehlt es an einer Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind diesen Ort, so ist Erfüllungsort ein vom Auftragnehmer bestimmter Ort im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden Großraum Hamburg. Bei In-House-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber Tagungsräume, Moderationskoffer, Beamer, Flipcharts sowie Verpflegung und Hotel für den Auftragnehmer zur Verfügung. Bei anderen als In-House-Veranstaltungen, d.h. örtlich ausgelagerten Veranstaltungen, stellt der Auftraggeber zu seinen Lasten Tagungsräume, Moderationskoffer, Beamer, Flipcharts, Verpflegung und Hotel für die Preise Teilnehmer und den Auftragnehmer zur Verfügung. Weiterhin trägt der Auftraggeber die Reisekosten und die Versicherung der Teilnehmer. Bei Veranstaltungen, die für mehrere Vertragspartner zur Durchführung vorgesehen sind werden vom Auftragnehmer die Unterkunftsentgelte für die Tagungsräume, die Ausstattung sowie die Übernachtungskosten des Auftragnehmers getragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Reisezeiten in den Stunden- bzw. Tagessätzen nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.enthalten und werden nach Aufwan

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Sources: General Terms and Conditions

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot 5.1 Über entsprechende Eingabemasken innerhalb der Internetpräsenz von DEJORIS kann ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung der ANWENDUNG gestellt und in der Auftragsbestätigung genau per Datenfernübertragung an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt DEJORIS abgesendet werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf 5.2 Die im Rahmen der Antragstellung mitgeteilten Daten werden von DEJORIS auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von DEJORIS vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von DEJORIS keine sonstigen Bedenken, registriert DEJORIS den VP und benachrichtigt den VP hierüber per E-Mail. Diese Benachrichtigungs-E-Mail gilt als Annahme des durch den BESTELLERVP abgegebenen Angebotes auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der ANWENDUNG. 5.3 Durch Anklicken des in der Benachrichtigungs-E-Mail enthaltenen Hyperlinks wird der VP erstmalig zu der ANWENDUNG weitergeleitet. Dies gilt auchDort kann der VP über eine Eingabemaske einen Hauptnutzer anlegen und für diesen einen Administratornamen und ein Administratorkennwort festlegen. 5.4 VP kann nur sein, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit wer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Der BESTELLER Die Unternehmereigenschaft des VP ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen DEJORIS auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes nachzuweisen, aus der die unternehmerische Tätigkeit des VP eindeutig erkennbar ist. 5.5 Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. DEJORIS ist berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehennach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen 5.6 VP stimmt dem Übergang der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in Geschäftstätigkeit und der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenvertraglichen Vereinbarungen an ein anderes Unternehmen als Dejoris ausdrücklich zu. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen Wechsel des Unternehmens, das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorANWENDUNG anbietet, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtführt zu keinem außerordentlichem Kündigungsgrund.

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Sources: Software License Agreement

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot 1. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und in der Auftragsbestätigung genau an Preislisten enthaltenen Angaben über Leistungen, Preise, Parameter usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. 2. TSES ist für die Vorgaben des BESTELLERS zu haltenBeschaffung und Bevorratung aller fertigungsnotwendigen Materialien verantwortlich. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Materialnotkäufen, welche durch Kurzfristbedarf des Bestellers getätigt und schriftlich hinzuweisenvon diesem in Schriftform bestätigt werden müssen, trägt der Besteller die tatsächlich entstandenen Mehrkosten. 3. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenMaterialbestände, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich durch technische Änderungen, welche vom Besteller veranlasst sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden, hat der Besteller nach Änderungseinführung zu übernehmen. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf 4. Im Falle der Stornierung oder Reduzierung einer verbindlichen Bestellung durch den BESTELLERBesteller werden die bei TSES bevorrateten oder mit Abnahmeverpflichtung bestellten Artikel (unverarbeitetes Material, angearbeitete Erzeugnisse) vom Besteller erstattet. Dies gilt auch, wenn Für Fertigerzeugnisse wird der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenvereinbarte Abgabepreis berechnet. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform5. Dies gilt auch Sofern die Lieferkette durch den Besteller bestimmt und die Lieferantenauswahl nicht durch TSES vorgenommen wird, schließen wir die Qualitätsverantwortung für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesbetroffenen Lieferanten aus. Wir führen nur übliche Eingangsuntersuchungen durch. 2.5 Angegebene Preise 6. Installationsleistungen sind von TSES beim Besteller nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart. Werden solche im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbartEinverständnis des Bestellers dennoch erbracht, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorgilt eine angemessene, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtortsübliche Vergütung als vereinbart.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat 1. In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbind- lich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich im Angebot und der Lieferer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden. 2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den erstellten Angeboten sind nur gültig, wenn der Lieferer insoweit schriftlich sein Einverständnis erklärt hat. 3. Angaben in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenLieferers, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sindauf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, u. a. Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Lieferer nicht. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenEs gilt die offensichtlich gewollte Erklärung. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Werkzeuge anderen Unterla- gen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneinge- schränkt vor. Die Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nur nach vorheriger Zu- stimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Lieferers Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren zugänglich gemacht werden und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchsind, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und zur Lieferung bereit ist2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers: diese dürfen auch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat. 5. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtLieferer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, soweit welche aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen oder nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegensteheneindeuti- gen oder mündlichen Angaben herrühren. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, sind sie freibleibend und in der unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenoder durch Lieferung zustande. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein der schriftlich geschlos- sene Kaufvertrag maßgebend. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertrags- gegenstand vollständig wieder. Mündliche Abreden der Vertragsparteien und Zusagen durch uns vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag er- setzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzun- gen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder von ihm Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.3 Angaben zum Liefergegenstand in Auftrag gegebene unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen und bezahlte Modelleunserem An- gebot (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werdendie Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind sorgfältig zu verwahren keine ga- rantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigenÄnderungen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchdie aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtsind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenbeeinträchtigen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen Muster und Proben sind unverbindliches Anschauungsmaterial und hinsichtlich ihrer Beschaf- fenheit und technischen Werte für die Ausführung des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesAuftrages nur als ungefähre Anhaltspunkte zu betrachten. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im (1) Die Produkt-, Projekt- und Leistungsbeschreibungen sowie als unverbindlich bezeichnete Angebote von helbig stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein Vertragsabschluss und in der Auftragsbestätigung genau an damit eine vertragliche Bindung über die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn helbig das in der Bestellung des Kun- den liegende Angebot auf Abschluss eines Vertrages ausdrücklich genanntendurch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln, sämtliche Lieferungen und Leistungeninsbesondere durch Vorbereitung des Versands der Ware, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sindannimmt. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenDer Kunde wird von seinem Angebot frei, wenn ein solches nicht binnen 14 Tagen nach dessen Zugang von helbig angenommen wurde. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modellesonstige Leis- tungsdaten sind nur verbindlich, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werdenwenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch(3) Produktbeschreibungen, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Angaben in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtPreislisten sind, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehensie Vertragsbestandteil geworden sind, Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäfts- leitung von helbig. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen helbig behält sich das Recht Eigentum und Urheberrecht an allen von helbig abgegeben Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Be- rechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Ge- genstände ohne ausdrückliche Zustimmung von helbig weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von helbig diese Gegenstände vollständig an helbig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benö- tigt werden oder Verhandlungen nicht zum Widerspruch Abschluss eines Vertra- ges führen. (5) Die Mitarbeiter von helbig sind nicht befugt, mündliche Ne- benabreden zu treffen oder Rücktritt vormündliche Zusicherungen zu geben, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtdie über den Inhalt der Auftragsbestätigung und sonstiger schriftlicher Abreden hinausgehen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot Angebote von ZEG sind freibleibend und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenunverbindlich. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Pro- dukte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder von ihm in Auftrag gegebene Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Entsprechendes gilt für Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung. 2.3 ZEG behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS Dritten nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben zugänglich gemacht werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat Be- steller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von ZEG unverzüglich an ZEG heraus, wenn sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies Entsprechendes gilt auchinsbesondere auch für alle anderen Unterlagen, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Entwürfe, Proben, Muster und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenModelle. 2.4 Änderungen Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von ZEG durch eine schriftliche Auftragsbestäti- gung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen ZEG die Bestellung ausführt, insbesondere ZEG der SchriftformBestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Dies Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt auch als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechen- fehler enthält, ist sie für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesZEG nicht verbindlich. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei LieferadresseDas Schweigen von ZEG auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. 2.6 Werden Verschlechtern sich die Preise nicht vorher vereinbartVermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch ist ZEG berechtigt, ganz oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtteilweise vom Vertrag zurück- zutreten.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich 3.1 Die im Angebot Zusammenhang mit den Produkten erforderliche Identifikation des Kunden erfolgt direkt durch den Ver- wender gemäß SigG vor dem eigentlichen Vertragsschluss. 3.2 Die Angebote des Verwenders sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Design hinsichtlich der Ware bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 3.3 Eine vollständige Bestellung durch den Kunden setzt voraus, dass er gemäß 3.1 im jeweiligen Einzelfall nach den anwendbaren Vorschriften des SigG identifiziert wurde und dass seine so registrierten Daten zusammen mit den entsprechenden Bestellformularen des Verwenders an den Verwender übersandt werden. Mit der vollständigen Bestellung einer Ware und/oder der Zertifikatsdienste erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware und/oder Zertifikatsdienste in der Auftragsbestätigung genau an bestellten Form zu erwerben bzw. in Anspruch nehmen zu wollen. Für den Fall einer von dem Kunden im Bestellformular unzutreffend angegebenen Rechnungsanschrift trägt der Kunde die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen daraus resultierenden Berichtigungskosten gemäß 5.9 dieser AGB. 3.4 Der Verwender ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den berechtigt, das in der vollständigen Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der bestellten Ware erforderlich sindbzw. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen Durchführung der Zertifikatsdienste gegenüber dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechenKunden erklärt werden. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenDie Annahmeerklärung kann auch durch insoweit vom Verwender bevollmächtigte Dritte erfolgen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene 3.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERVerwenders. Dies gilt auchnur für zu liefernde Hard- und Software und nur für den Fall, wenn dass die Nichtlieferung nicht vom Verwender zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. 3.6 Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Liefergegenstand bereits fertiggestellt gegebenenfalls zu liefernden Hard- und zur Lieferung bereit istSoftware im Zeitpunkt des Eingangs seiner Bestellung beim Verwender unverzüglich informiert. Der BESTELLER Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, falls sie im Voraus vom Kunden erbracht wurde. 3.7 Für den Fall eines ausgeübten Widerrufsrechts des Kunden ist zur Abänderung vereinbart, dass der Kunde die regelmäßigen Kosten einer etwaigen Rücksendung von Auslieferungsterminen berechtigtempfangenen Sachen selbst tragen muss, soweit er eine (Teil-)Zahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenerbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte ▇▇▇▇▇ nicht der bestellten entspricht. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 2.1. Angebote und Mitteilungen der PM sind freibleibend, soweit sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Mit dem Angebot wird der KUNDE unverbindlich eingeladen, eine Bestellung an die PM zu übermitteln. An diese Bestellung bleibt der KUNDE 14 Tage gebunden. Der Lieferant hat Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der PM oder bei deren Fehlen, mit Durchfüh- rung der Leistungserbringung durch PM zustande. 2.2. Ergibt sich im Angebot Zuge der Arbeiten, dass die Angaben des KUNDEN unrichtig wa- ren bzw. von falschen Tatsachen ausgegangen ist, so hat er die dadurch entstan- denen Mehrkosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn die vom KUNDEN zur Bearbei- tung übergebenen Materialien oder Vorarbeiten Dritter ungeeignet oder mangel- haft sind und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenhierdurch Mehrkosten entstehen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte 2.3. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge müssen von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS PM nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben angenommen werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigenFür den Fall der ausdrücklichen oder schlüssigen Annahme, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES wird – so- fern nicht mehr benötigt werdenanders vereinbart – ein angemessenes Entgelt vereinbart. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch 2.4. Unwesentliche und für den BESTELLER. Dies gilt auchKUNDEN zumutbare Abweichungen in den Abmes- sungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtinsbesondere bei Nachbestel- lungen, bleiben vorbehalten, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenNatur der verwendeten Materia- lien liegen und üblich sind. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorAls sachlich gerechtfertigt gelten Veränderungen, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtdie werkstoffbedingt üblich sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat 1. Ein Pauschalangebot wird von STL aufgrund der Angaben des/der AG bezüglich des Umzugsgutes in ccm3 ohne vorherige Besichtigung abgeben. Das Pauschalangebot beinhaltet die Leistung einer von STL kalkulierten Anzahl an Mitarbeitern, Arbeitsstunden und einer Kilometerpauschale. Bei Überschreitung der im Angebot/Vertrag festgehaltenen Kubikmeter erhebt STL eine Zusatzgebühr von 50,00 €/m 3. 2. Es besteht kein Erstattungsanspruch seitens des/der AG, wenn bei einem Pauschalauftrag der Auftrag schneller als innerhalb der kalku lierten Stundenanzahl erledigt wird. 3. Der/die AG ist verpflichtet/n, das schriftliche Angebot von STL hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. 4. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigunge n, Weisungen und Mitteilungen des/der AG und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen von STL oder einen von STL beauftragter Frachtführers haben Letztere nicht zu verantworten. Ergebe n sich im Angebot Nachhinein durch das Verschweigen von Krankheiten oder mangelnder Transporteignung Nachteile für den Auftragnehmer, so hat der Auftraggeber alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Pferd zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten. Für anfallende Warte- und Standzeiten hat der Auftraggeber mit einer Stundenpauschale in der Auftragsbestätigung genau an Höhe von 15,00 EUR je angefangene Stunde aufzukommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Pferd auf den bevorstehenden Transport vorzubereiten und die Vorgaben des BESTELLERS zu haltenFütterung im Vorfeld entsprechend dem Transport anzupassen. 5. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweiseneinem Pauschalangebot mit Festpreisgarantie verpflichtet sich der/die AG, bei Unzugänglichkeiten an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Halte-/Parkverbotsz one zuzustimmen. Der Lieferumfang umfasst neben den in Gibt der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenAG an, die Be- und/oder Entladestelle sei für eine ordnungsgemäße Ausführung einen LKW bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, ohne dass dieser verbotswidrig abgestellt werden und Funktion ist dies am Tage der bestellten Ware erforderlich Auftragsausführung nicht der Fall, so werden die Kosten aufgrund von einem Mehraufwand für die Zeit des Be- und/oder Entladens von STL zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, welche als vorhanden angegeben, am Tage der Vertragsdurchführu ng aber nicht vorhanden oder defekt sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, mit denen weniger als 50 % der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegeneinzelne Umzugsgüter transportiert werden können. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte 6. Verzögerungen, die die Durchführung des Auftrages behindern oder gar unterbrechen und die nicht von ihm STL verursacht werden, werden von STL dem /die AG gesondert in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformRechnung gestellt. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesverursachte Verzögerungen durch Dritte. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse7. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluß durch den/die AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten. 2.6 Werden 8. Wird der Leistungsumfang durch den/die Preise nicht vorher vereinbartAG nach Vertragschluss erweitert, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtist dies zusätzlich zu vergüten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot 2.1. Die Angebote der SAE sind freibleibend und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERunverbindlich. Dies gilt auch, wenn SAE dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN- Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich SAE Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. 2.2. Die Bestellung der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit istWare durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der BESTELLER Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen die SAE berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehendieses Vertragsangebot innerhalb von 21 Tagen nach seinem Zugang bei ihr, anzunehmen. 2.4 Änderungen 2.3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen durch Auslieferung der SchriftformWare an den Käufer erklärt werden. Dies gilt auch Maßgebend für den Umfang, die Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von SAE. Ist eine Vereinbarung über solche nicht erfolgt, sind die Aufhebung des SchriftformerfordernissesAngaben im Angebot der SAE maßgebend. 2.5 Angegebene Preise 2.4. Zeichnungen, Modelle und andere Angaben sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadressenur annähernd maßgebend. Herstellungsbedingte oder dem technischen Fortschritt dienende Abweichungen sind zulässig. Darstellungen in Zeichnungen, Modellen oder anderen Unterlagen sind keine Garantien. Die Einräumung einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von SAE. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart2.5. An Kostenvoranschlägen, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER Zeichnungen, Modellen und Werkzeugen behält sich SAE ihre Eigentumsrechte und Urheberreche vor. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten überlassen werden. Sie bleiben Eigentum von SAE und sind nach Erledigung des Vertrages durch Erfüllung oder Kündigung oder in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch anderer Weise bzw. bei Nichtzustandekommen des Vertrages an SAE zurückzugeben. 2.6. Die Installation der bestellten Ware oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch die Einweisung daran sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Leistungen erfolgen auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtWunsch aufgrund gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten1. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisenAngebote sind freibleibend. Der Lieferumfang umfasst neben den in Inhalt erteilter Aufträge sowie von Bestellungen bestimmt sich nur nach unserer Auftragsbestätigung. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen dem Besteller und uns ist der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Ergänzungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen Änderungen des geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesoder Änderung dieser Schriftformklausel. Der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. auch per E-Mail. 2.5 Angegebene Preise 2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen. Angaben über Gewichte und Abmessungen usw. sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresseunverbindlich. Dies gilt auch für alle Leistungs- und Verbrauchsangaben. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. 2.6 Werden 3. Es ist ausschließlich Angelegenheit des Bestellers, die Tauglichkeit unserer Produkte und Leistungen für seine Zwecke (einschließlich der Zwecke seiner Abnehmer) zu prüfen. Eine Haftung für die Tauglichkeit unserer Produkte und Leistungen für die Zwecke des Kunden setzt voraus, dass wir die Tauglichkeit schriftlich bestätigt oder garantiert haben. 4. Alle Preise gelten ab Werk des Lieferers zuzüglich Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Verladung, Fracht, Porto und Versicherungskosten und ausschließlich Montage. Sofern nicht vorher vereinbartausdrücklich Festpreise vereinbart sind, so gelten die zum Lieferzeitpunkt bestehenden Listenpreise des Lieferers. Teilberechnungen des Lieferers sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenzulässig. 5. Erfüllungsort ist stets das Werk des Lieferers. Der BESTELLER behält Versand erfolgt in allen Fällen für Rechnung und auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Erforderliche Verpackung wird selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen. 6. Waren, für die eine Abnahmepflicht besteht oder eine Abnahme vom Besteller vorge- schrieben wird, sind bei uns abzunehmen. Andernfalls gelten diese Waren mit dem Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Der Besteller hat sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus bei uns nach dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtZeitpunkt der Abnahmemöglichkeit zu erkundigen.

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Sources: Sales Contracts

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich 2.1. Waren- und Dienstleistungspräsentationen von AWA, auch solche auf Messen, auch virtuellen, in Katalogen, auch elektronischen, in Preislisten, auf AWA Websites, , auch in anderen e-commerce-Angeboten von AWA, oder sonst im Internet, stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebotes über die Bestellung von Leistungen. Auf diese Einladung kann der Besteller durch Angabe eines verbindlichen Angebotes auf Abschluss eines Vertrages (§ 145 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB) reagieren. Eingangsbestätigungen von AWA, etwa als automatisch generierte E-Mail, bestätigen nur den Zugang eines solchen Angebotes, sie stellen keine Annahme des Angebots dar. 2.2. Sofern eine Bestellung als verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann AWA dieses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. 2.3. Angebote von AWA sind freibleibend und unverbindlich. 2.4. Der Besteller ist verpflichtet, AWA alle relevanten Daten, Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen, ihre Anwendung, sowie den geplanten Standort und/oder Einsatzort, vor Vertragsschluss mitzuteilen. Dabei hat der Besteller sicherzustellen, dass die Leistungen die von ihm gewünschte Spezifikation aufweist und den Erfordernissen des (Gesamt-)Systems genügen, in das die Leistungen ggf. integriert werden sollen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt die Lieferung von Leistungen, welche für den üblichen Gebrauch bestimmt sind. ▇▇▇ behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. 2.5. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von AWA, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder sonstiger elektronischer Form zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung genau und nach diesen AVB-N. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AWA. Handelt es sich bei den Leistungen um eine Reparatur, ist der Besteller verpflichtet, eine detaillierte Historie über den Gegenstand der Reparatur und seinen Defekt in Textform an AWA zu übermitteln. 2.6. Allein maßgeblich für die Vorgaben Rechtsbeziehungen zwischen AWA und dem Besteller sind die ausdrückliche Auftragsbestätigung und diese AVB-N. Diese geben alle Abreden zwischen den Parteien zu den Leistungen vollständig wieder. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart haben, handelt es sich bei Serviceleistungen um Dienstleistungen. Die Regelungen zum Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) finden ergänzend Anwendung. AWA ist berechtigt, die Ausführung der Leistungen selbst oder durch Dritte vorzunehmen. Mündliche Zusagen von AWA vor Abschluss des BESTELLERS Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich aus ihnen nicht im Einzelfall ausdrücklich ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen getroffener Vereinbarungen einschließlich der Auftragsbestätigung und dieser AVB-N bedürfen zu haltenihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern sind die Mitarbeiter1 von AWA nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail, wobei, bei der Übermittlung per E-Mail, der Aussteller zur Gültigkeit der Erklärung seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem deutschen Vertrauensdienstegesetz (VDG) zu versehen hat. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, einem Vertrag müssen die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenVertragspartner jeweils ein gleichlautendes Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder 2.7. Angaben von ihm in Auftrag gegebene AWA zu den Leistungen (z.B. Gewicht, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Leistungsverhalten, Leistungsfähigkeit, Toleranzen und bezahlte Modelle, technische Daten) sowie die Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder Abbildungen) sind nur annähernd und nur dann maßgeblich, wenn die Verwendbarkeit zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werdeneinem etwaig vertraglich vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind sorgfältig zu verwahren keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern nur Beschreibungen der Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und gegen Diebstahl und Verwendung Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigengleichwertige Teile sind zulässig, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES soweit diese die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werdenbeeinträchtigen. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht 1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AVB-I der Begriff „Mitarbeiter“ verwendet. Wenn hier oder an anderer Stelle in diesen AVB-I ein Wort ein konkretes grammatikalisches Geschlecht aufweist, handelt es sich hierbei nur um eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERvereinfachte redaktionelle Form, die in ihrer Bedeutung nicht geschlechtsspezifisch, sondern ausdrücklich geschlechtsneutral gemeint ist. Dies gilt auchinsbesondere für den Begriff des „Mitarbeiters“ (w/m/d). 2.8. AWA behält sich alle Rechte, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt insbesondere Eigentums- und zur Lieferung bereit istUrheberrechte, an Angebots- und Verkaufsunterlagen (insbesondere Kalkulationen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Der BESTELLER ist zur Abänderung Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Auslieferungsterminen berechtigtAWA zugänglich gemacht werden und sind AWA auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. 2.9. Die Vertragserfüllung seitens AWA steht unter dem Vorbehalt, soweit nicht gewichtige Interessen dass ihr keine Hindernisse oder Einschränkungen aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Lieferanten Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. 2.4 Änderungen 2.10. Der Besteller verpflichtet sich, im Zusammenhang mit Leistungen von AWA in jedem Fall Geschäfte zu unterlassen: 2.10.1. mit Personen, Organisationen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformEinrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EU-Verordnungen oder US-Exportvorschriften stehen; 2.10.2. Dies gilt auch mit Embargostaaten; 2.10.3. für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesdie erforderliche Genehmigung nicht vorliegt; und 2.10.4. die in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung erfolgen können. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse2.11. Ein schwerwiegender Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen den Vertrag und/oder diese AVB-N berechtigen zur fristlosen Kündigung oder zu einer anderweitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Vertragsschluss. 2.1 1. Angebote von SSC sind freibleibend und unverbindlich. 2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Entsprechendes gilt für Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung. 3. SSC behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat sich Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von SSC unverzüglich an SSC heraus, wenn sie im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung 4. Eine Bestellung wird erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchverbindlich, wenn sie von SSC durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder SSC die Bestellung ausführt, insbesondere SSC der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für SSC nicht verbindlich. 5. Das Schweigen von SSC auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. 6. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen SSC berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale

Vertragsschluss. 2.1 1. Angebote von Spiraltec sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. 2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annä- hernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar. 3. Spiraltec behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern und Werkzeugen, alle Eigen- tums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat sich Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von Spiraltec unverzüglich an Spiraltec heraus, wenn sie im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung 4. Eine Bestellung wird erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchverbindlich, wenn sie von Spiraltec durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder Spiraltec die Bestellung ausführt, insbesondere Spiraltec der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namens- wiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Spiraltec auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Spiraltec nicht verbindlich. 5. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen Spiraltec berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 (1) Kontrakte, Konsignationsanforderungen und Bestellungen (im Folgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit als „Bestellung“ bzw. „Bestellungen“ bezeichnet) der WAS gelten frühestens mit Abgabe als verbindlich. Die Abgabe erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Übertragungsweg. Lieferungen, für die keine Bestellungen vorliegen, werden nicht anerkannt. Das Schweigen der WAS auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. (2) Die WAS-Spezifikation ist Vertragsgrundlage. Sollte der Lieferant die zur Verfügung gestellten Dokumente und Dateien nicht verarbeiten können, so hat er dies unverzüglich der WAS mitzuteilen. Die Produkte / Dienstleistungen müssen der vereinbarten Beschaffenheit (WAS-Artikel-Bezeichnung, Spezifikationen, Datenblätter, Zeichnungen, etc.), den gesetzlichen Bestimmungen und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Weiterhin sind Normen, auf die verwiesen wird und sonstige zur Vertragsgrundlage gemachten Unterlagen entsprechend zu berücksichtigen. Das Referenzieren auf Angebote des Lieferanten sowie das Referenzieren auf dessen Materialnummern ist nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage. (3) Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS ist verpflichtet, ähnlich zu haltenII. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und LeistungenVertragsanbahnung (5), die für WAS- Spezifikation mit den Eigenschaften des Produktes des Lieferanten abzugleichen. Sollte der Abgleich eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion Abweichung aufzeigen, so darf grundsätzlich keine Lieferung ohne schriftliche Freigabe der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenWAS erfolgen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht Auf offensichtliche Fehler (z.B. Schreib- und Rechenfehler), unvollständige Bestellungen, fehlende Dokumente sowie widersprüchliche Bestellgrundlagen hat der Lieferant die WAS zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung unverzüglich in Schriftform hinzuweisen. (5) Widerspricht der Lieferant einer Bestellung nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Zugang, so kommt der Vertrag auf der Basis dieser Bestellung zustande. Ein Widerspruch oder Rücktritt vorist nur zulässig, ohne wenn die Annahme der Bestellung für den Lieferanten nicht zumutbar ist. Jedes Abweichen von der Bestellung stellt einen Widerspruch dar. Auftragsbestätigungen haben nur die deklaratorische Aussage, dass hieraus der Lieferant die Bestellung erhalten hat. Kann die WAS nachweisen, dass die WAS eine Erklärung abgeschickt hat, wird vermutet, dass dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entstehtdiese Erklärung zugegangen ist. (6) Auftragsbestätigungen sind innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Zugang der Bestellung als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ver- tragsverhältnisse, bei denen CHANGE 4 SUCCESS® (nachfolgend Auftragneh- mer genannt) für Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) tätig wird. Der Lieferant hat sich Auftrag muss schriftlich, per Telefax oder eMail an den Auftragnehmer bestätigt werden und wird anschließend in Bezug auf die terminliche Ausfüh- rung mittels einer schriftlichen Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer endgültig bestätigt. Für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten sind im Angebot Einzelnen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages maßgebend. Sofern dort keine speziellen Regelungen getroffen worden sind, so wird eine Tätigkeit geschuldet, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ent- spricht. Geschuldet wird in jedem Fall nur die vereinbarte oder übliche Tätig- keit, keinesfalls jedoch ein bestimmter Erfolg. Fehlt es ausnahmsweise an einer konkreten Vergütungsabrede, so schuldet der Auftraggeber den Betrag, der marktüblich für die jeweilige Tätigkeit gezahlt wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten eigenes Perso- nal und/oder fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen. Er ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben und die von ihm gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen und erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Leistung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden hat. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht, soweit die Offenlegung bestimmter Tatsachen oder Sachverhalte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Insbesondere ist der Auftrag- nehmer von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden, soweit er nach den Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung zu Information und Mitwirkung gegenüber dem Versicherer oder Dritten verpflichtet ist. Unter Berücksichtigung der geltenden EU-DSGVO ist der Auftragnehmer berechtigt, Daten und Fakten sowie Tatsachen des Kunden zu speichern und im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen und zu verwerten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, in einer Referenzliste des Auftragnehmers, die an Dritte ausgehändigt werden darf, mit seiner Bezeichnung sowie An- schrift geführt zu werden. Der Auftragnehmer erstellt die Trainingsunterlagen sowie Unterlagen im Rahmen der Projektarbeit. Diese werden den Teilnehmern in Papierform, jedoch üblicherweise nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte sowie das Copyright bezüglich der jeweiligen Schulungsunterlagen verbleiben bei dem Auftrag- nehmer. Diese Unterlagen sowie Teile davon dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers vervielfältigt oder an Dritte weitergege- ben werden. Der Auftraggeber kann die Entwicklung eigenen geistigen Eigentums zu einem vereinbarten Stundensatz in Auftrag geben, z.B. die Erstellung von Handbü- chern nach eigenen Spezifikationen. Nur in diesem vorbenannten Fall erhält der Auftraggeber die Rechte an den neuen Handbüchern und abgeleiteten Trainingsmaterialien, die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer zu- sammen mit dem Auftraggeber erstellt, übersetzt oder angepasst werden. The present General Terms and Conditions apply to all contractual rela- tions, where CHANGE 4 SUCCESS® (hereinafter referred to as Supplier) acts on behalf of clients (hereinafter referred to as Customers). Orders must be confirmed in writing, be telefax or eMail to the Supplier and will subsequently be finally confirmed by means of a written acceptance declaration issued by the Supplier, with regard to the schedule of execu- tion of the order. The detailed provisions of the contract concerned shall be decisive with regard to the extent of the activities to be performed by the Supplier. Should these contracts not contain any specific regulations, the activities owed shall be those complying with the principles of an orderly execution of the profession. The performance owed shall in all cases be the activity which is agreed or usual, not, however a specific outcome. Should in exceptional cases no agreement have been reached with regard to remuneration, the Customer shall owe the sum, which is usually paid on the market for the activity concerned. The Supplier shall have the right to call in his own personnel and/or expert third parties or data-processing companies in order to fulfil his duties. He shall have the right to award sub-contracts to third parties and to have the services to be rendered by him for the Customer carried out or rendered by third parties, whether entirely or in part. The Supplier and his vicarious agents shall be obligated to treat confiden- tially all facts relating to the Customer which they learn of in connection with the rendering of the agreed services, unless the Customer has re- leased the Supplier from this obligation in writing. This confidentiality duty shall not exist, as far as the disclosure of certain facts or issues is necessary for the safeguarding of the Supplier´s justified interests. The Supplier shall in particular be free of the duty of confidentiali- ty, if he is obligated to provide information and cooperation to an insurer or a third party under the terms and conditions of his third-party liability insurance. Taking into account the applicable EU-DSGVO, the supplier is entitled to store data and facts as well as facts pertaining to the customer and to use and exploit them within the framework of the fulfillment of the contract. The Customer declares his acceptance to be included in the Supplier´s reference list, which may be handed out to third parties, including his name and address. The Supplier will compile the training documents and documents within the framework of the project work. These documents will be provided to the participants in paper form, however, usually not in electronic form. All protection rights, in particular author´s copyrights and the copyrights relating to the training documents concerned shall remain with the Suppli- er. These documents or parts thereof may not be copied or forwarded to third parties unless with the Supplier´s prior consent. The Customer may order the development of his own intellectual property against the hourly rate agreed, for instance the compilation of manuals according to the Customers own specifications. Only in the aforemen- tioned case shall the Customer obtain the rights to the new manuals and the training materials derived from them, which are compiled, translated or adapted by the Supplier in cooperation with the Customer within the framework of the order. Sofern der Auftraggeber Schulungsunterlagen unter Verstoß gegen bestehende Schutzrechte des Auftragnehmers gebraucht, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, ist der Auftraggeber verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine verwirkte Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Das Recht des Auftragnehmers, an Stelle der Vertragsstrafe einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außeror- dentlich zu kündigen, wenn die jeweils andere Seite bestehenden vertragli- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ trotz erfolgter Abmahnung innerhalb angemessener Nachfrist- setzung nicht nachgekommen ist. Der Auftragnehmer ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berech- tigt, wenn trotz erfolgter Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung der Auftraggeber eine fällige Vergütung des Auftragnehmers nicht bezahlt hat, oder der Auftragnehmer die für die Erfüllung seines Vertrages notwendigen Informationen oder Unterlagen nicht erhalten hat. Als angemessen gilt in der Auftragsbestätigung genau an Regel eine solche Nachfrist von zehn Kalendertagen. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner die Vorgaben Erbrin- gung seiner Leistungspflicht ernsthaft und endgültig verweigert hat, oder die Erbringung der Mitwirkungshandlung des BESTELLERS zu haltenVertragspartners aufgrund Zeitablau- fes nutzlos geworden ist. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Die beauftragte Leistung wird vom Auftragnehmer nach den bestehenden aktuellen Erkenntnissen und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Informationen in Trainings, Coachings, Vorträgen und Empfehlungen sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Für erteilte Empfehlungen und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. Der Auftragneh- mer haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von ihm zugesicherten Eigen- schaften entstanden ist, sowie für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung von Daten erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Haftung für die ord- nungsgemäße Erbringung der Leistungen nach dem vereinbarten Beratungs- vertrag ist auf den gültigen anzuwendenden Normen jeweiligen Leistungsempfänger begrenzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, angemessene Abschlagszahlungen für die von ihm erbrachten Leistungen zu entsprechenverlangen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung Als angemessen gilt ein Betrag, welcher dem Um- fang der geleisteten Tätigkeit im Verhältnis zu der vertraglich geschuldeten gesamten Tätigkeit entspricht. Der Auftraggeber begleicht die Rechnungen sofort und ohne Abzug unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER Rechnungsnummer auf das angegebene Konto des Auftrag- nehmers, sofern die Parteien individualvertraglich nichts anderes vereinbaren. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen, ist dieser berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a. über dem zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundes- bank. Jegliche Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftformleisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und zwar auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht zu Skontoabzügen berechtigt. Der Auftragnehmer kann die Fortführung seiner Tätigkeit sowie die Herausgabe von Unterlagen, insbesondere von Schulungsunterlagen und Unterlagen seines Auftrag- gebers, verweigern, bis er wegen seiner fälligen Vergütungsansprüche befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen drohender unverhältnismäßiger Nachteile zu Lasten des Auftraggebers, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Der Auftraggeber ist nicht zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechtes berechtigt, dass nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht, auf welches sich die Leistungsverweigerung bzw. Zurückbehaltung bezieht. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. If the Customer uses training documents in violation of the Supplier´s existing protection rights, in particular if he illegally copies the material or forwards it to third parties, the Customer shall be obligated to pay a contractual penalty amounting to 1.000 Euro, due for payment for each individual infringement. The Supplier´s right to assert higher damages in lieu of the contractual penalty is expressly reserved. Either contracting party shall have the right to terminate the contractual relationship extraordinarily should the other party not have fulfilled its contractual duties within the adequate period of grace set out in a warning reminder. The Supplier shall in particular have the right to terminate the contract extraordinarily, if in spite of a reminder setting an adequate period of grace, the Customer does not pay the Supplier a remuneration sum which has fallen due, or the Supplier has not received the information or docu- ments required for the fulfilment of his contract. A period of grace of ten calendar days shall usually be deemed to be adequate. Setting of a period of grace is not necessary, if the contracting partner has seriously or conclusively refused performance of his contractual duties, or the performance of the contracting partner´s cooperation activities has become useless due to lapse of time. The contractually agreed services are based on current knowledge and are diligently prepared and executed according to state-of-the-art- knowledge, science and technology. All information and advice in train- ings, coaching-sessions, lectures and recommendations as well as in all documentation is duly considered and controlled by the Supplier. Liability is excluded for recommendations and the use and utilization of gathered knowledge. The Supplier is liable for damages, caused by missing of features granted, as well as for damages caused deliberately or recklessly. The delivery or electronic transmission of any data is at the risk of the client. The liability for the proper provision of services by the agreed consulting contract is limited to the respective beneficiary. The Supplier shall have the right to request adequate partial payments for the services rendered by him, even if this has not been explicitly agreed in the contract. An amount corresponding to the extent of the services rendered in relation to the total work owed under the contract shall be deemed to be adequate. The Customer shall pay the invoices at once and without deduction into the Suppliers stipulated account, unless the parties have agreed otherwise in an individual contract. Has the amount due not been paid within 30 days after date of invoice to the Suppliers stipulated account, the Supplier is entitled to charge interest for delay. The amount of interest for delay is 10% p.a. above the actual valid official rate of Deutsche Bundesbank. All payments are to be made free of charges for the receiving party. This also applies for payments from foreign countries, even if any transaction fees should apply. All cost for any occurring payment transactions are always at the expense of the initiator of the transaction. All prices are net plus applicable statutory value added tax. The Customer shall not be entitled to any discounts. The Supplier may refuse to continue his services or to forward documents, in particular training documents or documents owned by the Customer, until he has been satisfied with regard to his remuneration claims. This shall not apply, if the refusal of performance and the retention would violate good faith in the particular circumstances, in particular due to the threat of disproportional detriments for the Customer. The Customer may not assert any rights of refusal of performance or retention rights that are not connected with the contractual relationship to which the refusal of performance or the retention relates. The Customer may only set-off against the Supplier´s remuneration entitle- ments such claims which are undisputed or have been determined in a legally binding way. Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der vereinbarte Ort der Tätigkeitserbringung. Fehlt es an einer Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind diesen Ort, so ist Erfüllungsort ein vom Auftragnehmer bestimmter Ort im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden Großraum Hamburg. Bei In-House-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber Tagungsräume, Modera- tionskoffer, Beamer, Flipcharts sowie Verpflegung und Hotel für den Auftrag- nehmer zur Verfügung. Bei anderen als In-House-Veranstaltungen, d.h. örtlich ausgelagerten Veran- staltungen, stellt der Auftraggeber zu seinen Lasten Tagungsräume, Moderati- onskoffer, Beamer, Flipcharts, Verpflegung und Hotel für die Preise nicht vorher vereinbartTeilnehmer und den Auftragnehmer zur Verfügung. Weiterhin trägt der Auftraggeber die Reisekosten und die Versicherung der Teilnehmer. Bei Veranstaltungen, so die für mehrere Vertragspartner zur Durchführung vorge- sehen sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorwerden vom Auftragnehmer die Unterkunftsentgelte für die Ta- gungsräume, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.die Ausstattung sowie die Übernachtungskosten des Auftrag- nehmers

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Sources: General Terms and Conditions

Vertragsschluss. 2.1 3.1 Der Lieferant hat sich im Angebot Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Eignung der ausgewählten Liefergegenstände für die von ihm be- absichtigten Verwendungen und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS Anwendungen. Individuelle kundenspezifische Anpassungen oder sonstige speziel- le Einsatzbedingungen sind gesondert zu haltenvereinbaren. Bei Abweichungen Ohne gesonderte Vereinbarung ist darauf von STRAIT gelieferte Software nur auf den von STRAIT ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegenbenannten Geräten ablauffähig. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte 3.2 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot, in dessen Annahme STRAIT frei ist. ▇▇▇▇▇▇ kann das Angebot nach ihrer ▇▇▇▇ innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder von ihm dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt gegebenen Leistungen erbracht werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn 3.3 Die Angebote der Liefergegenstand bereits fertiggestellt STRAIT GMBH sind freibleibend und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtunverbindlich, soweit nicht gewichtige Interessen ausdrücklich etwas anderes schrift- lich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, auch mit einer schriftlichen Auf- tragsbestätigung der STRAIT, oder mit der Ausführung des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der SchriftformAuftrages durch STRAIT zustande. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über Wird die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vorLiefe- rung/Leistung durchgeführt, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch Käufer vorab eine Bestätigung zugeht, so kommt dieser Vertrag durch die Annahme der Lieferung/Leistung unter diesen Bedingungen zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch STRAIT. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann STRAIT alle bereits erbrachten Teilleistungen zur jeweils gültigen Preisliste berechnen; etwaig vereinbarte Nachlässe oder prozentuale Nachlässe auf SchadenersatzPaketpreise finden bei der Berechnung dieser Leistungen keine Anwendung. 3.4 Die in Werbematerialien und Produktinformationen oder sonstigen Beschreibungen enthaltenen Abbildungen, welcher Art auch immer entstehtZeich- nungen, Ablaufbeschreibungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Sie werden nur auf- grund ausdrücklicher schriftlicher Einbeziehung in den Vertrag Vertragsbestandteil und sind keine Eigenschaftszu- sicherungen oder Garantien, es sei denn, STRAIT bestätigt die Eigenschaft ausdrücklich als zugesichert oder über- nimmt ausdrücklich eine Garantie. 3.5 An sämtlichen Unterlagen behält sich STRAIT das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne schriftli- che Einwilligung von STRAIT nicht zugänglich gemacht werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 1. Angebote von Stengel sind freibleibend und unverbindlich. 2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Entsprechendes gilt für Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung. 3. Stengel behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat sich Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von Stengel unverzüglich an Stengel heraus, wenn sie im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung 4. Eine Bestellung wird erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auchverbindlich, wenn sie von Stengel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder Stengel die Bestellung ausführt, insbesondere Stengel der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Stengel nicht verbindlich. 5. Das Schweigen von Stengel auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. 6. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen ▇▇▇▇▇▇▇ berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehenganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in (1) Die Erklärungen der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben Parteien zum Abschluss des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt Die jeweilige Schriftform ist auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernissesdurch Übermittlung in elektronischer Form oder per Telefax gewahrt. 2.5 Angegebene Preise (2) Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadressefreibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit der schriftlichen Auftrags- bestätigung bzw. der Arbeitsaufnahme der Auftragnehmerin oder deren Unterbeauftragten wirksam. Die Auftragnehmerin behält sich Änderungen bezüglich der Auftragsbestätigung vor, soweit zwischen Angebotsabgabe und Auftragsausführungs- beginn Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen (Lohnsteigerungen o. ä.) oder Risikoerhöhungen eintreten oder die tat- sächlichen Bedingungen oder Aufgabenstellungen auf der Baustelle wesentlich von denjenigen abweichen, die Gegenstand der Angebotsanfrage oder des Angebotes waren. 2.6 Werden (3) Mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin wird mit dem Auftraggeber die Preise nicht vorher Ausführung der Auf- tragsarbeiten bei entsprechender Einbeziehung nach VOB neueste Fassung oder nach den Werkvertragsregeln gem. BGB vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier . (4) Wochen das Recht Soweit sich Rechte und Pflichten der Auftragnehmerin und der Auftraggeber nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C, in der zum Widerspruch oder Rücktritt vorZeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung gemäß den Ange- botsunterlagen der Auftragnehmerin Angebots- und Vertragsgrundlage werden sollen, ohne dass hieraus wird die Auftragnehmerin dem Lieferanten ein Anspruch auf SchadenersatzAuf- traggeber zusammen mit dem Angebot eine aktuelle Ausfertigung der VOB, welcher Art auch immer entstehtTeil B, § 1 bis 18, bzw. Teil C, zukommen lassen. Sollte der Auftraggeber dennoch keine entsprechende Ausfertigung rechtzeitig vor Vertragsschluss erhalten haben, so muss er dies unverzüglich gegenüber der Auftragnehmerin in Schriftform rügen. (5) Individualabreden zwischen Auftragnehmerin und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

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Sources: General Terms and Conditions

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen1. Der Lieferant hat wird jede Bestellung des Bestellers auf erkenn- bare Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeit sowie Ungeeig- netheit der vom Besteller gewählten Spezifikationen für die beabsichtigte Verwendung überprüfen. Der Lieferant wird den Besteller unverzüglich über erforderliche Änderungen oder Präzisierungen der Bestellung informieren. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch ein schriftliches Angebot des Lieferanten und unsere schriftliche Bestellung. Enthält die Bestellung mehr als nur unerhebliche Abweichungen vom An- gebot des Lieferanten, kommt ein Vertrag erst mit der schriftli- chen Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten zu- stande. Dieser ausdrücklichen Annahme durch den Lieferan- ten steht die konkludente Annahme des Angebots zum Ver- tragsschluss durch den Beginn der Ausführungen durch den Lieferanten gleich. 3. Vor Abschluss des Vertrages etwaig getroffene mündliche Abreden oder vom Besteller gegebene Zusagen werden durch den Vertrag vollständig ersetzt. Dies gilt nicht, soweit sich je- weils ausdrücklich aus den Zusagen ergibt, dass sie dem BESTELLER auszuhändigenverbind- lich fortgelten sollen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt oder die Zusagen durch den Besteller ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst 4. Der Besteller ist berechtigt, Änderungen des Liefer- /Leistungsgegenstandes auch nach ausdrücklichem Abruf durch Vertragsabschluss zu ver- langen, soweit dies für den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit Lieferanten zumutbar ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigtEine sol- che Vertragsänderung hat die beidseitigen Auswirkungen, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegensteheninsbesondere Mehr- und Minderkosten sowie Auswirkungen auf den Terminplan angemessen zu berücksichtigen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen 5. In allen Schriftstücken hat der Lieferant folgende Informatio- nen anzugeben: Einkaufsabteilung, komplette Bestellnummer, Bestelldatum und Zeichen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des SchriftformerfordernissesBestellers. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich im Das an den Kunden gestellte Angebot und in der Auftragsbestätigung genau an die Vorgaben des BESTELLERS zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisengilt als frei bleibend. Der Lieferumfang umfasst neben den in Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen richtigen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERNTC. Dies gilt auchausschließlich für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem NTC zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem entsprechenden Zulieferer. Der Kunde wird über die etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Angaben über die Lieferungsfrist sind unverbindlich. Wird das NTC durch höhere Gewalt an der Analyse der Proben oder der Ergebnismitteilung gehindert, verlängert sich der Mitteilungstermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von des NTC nicht zu vertretende Umstände gleich wie z.B.: behördliche Maßnahmen, wesentliche Zerstörung der Analyse- und sonstiger technischer Anlagen, Energiemangel, Straßenblockaden, Terroranschläge, Seuchenevakuierungen, Erdbeben, Tornados u. ä. Ereignisse. Dauern diese Umstände mehr als zwei Monate nach Einsendung der Proben durch den Kunden an, haben sowohl das NTC als auch der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sodann gelten die Vorschriften des gesetzlichen Rücktrittsrechts der Republik Österreich. Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist von des NTC zu vertreten, kommt diese erst in Verzug, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt Kunde das NTC unter einer angemessenen Frist, welche mindestens 14 Tage betragen muss, zur Leistung schriftlich aufgefordert hat und zur Lieferung bereit diese ergebnislos verstrichen ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen Nach Ablauf der Frist steht dem Kunden das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche des Lieferanten entgegenstehenKunden werden für leichte Fahrlässigkeit des NTC ausgeschlossen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat sich Unsere veröffentlichten Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Gibt der Kunde die Bestellung durch ein Fernkommunikationsmittel auf, kommt der Vertrag erst durch eine Bestätigung zustande. Diese muss spätestens drei Werktage nach Zugang der Bestellung erfolgen. Eine von unseren Listenpreisen abweichende individuelle Preisvereinbarung ist in Textform abzufassen. Geldscheine, Ausweisdokumente, Briefmarken etc. vervielfältigen wir nicht im Angebot Maßstab 1:1 und nicht in Farbe. Ebenso nehmen wir keinerlei Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen vor. Wir können auch nach Bestätigung des Auftrages die Ausführung kündigen, wenn - die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte; - mit der Auftragsbestätigung genau Vorlage offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden; - die Vorlage allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist; - eine ggf. erforderliche Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung nicht zustande kommt. Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen, welche er uns zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellt, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Jedenfalls ist der Kunde im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der von ihm eingereichten Vorlagen. Werden dennoch durch unsere Leistung Ansprüche Dritter verletzt, hat der Kunde uns von einer Inanspruchnahme freizustellen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten). Digitale Vorlagen sind in dem mit dem Kunden vereinbarten Datenformat und als Duplikat bereitzustellen. Der Kunde garantiert ferner, dass die bereitgestellten Dateien keine Schadsoftware enthalten. Bearbeitungsgrundlage sind die Vorlagen, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die unmittelbare Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. ▇▇▇▇▇▇ sich die vom Kunden bereitgestellten Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, wird der Kunde unverzüglich informiert und ihm die Möglichkeit zur Nachbearbeitung in einer angemessenen Frist gegeben. Sofern wir dem Kunden gleichzeitig die Ausführung der Nacharbeiten anbieten, kann er diese zu den in dem Zusammenhang angebotenen Konditionen beauftragen. Erfolgt weder eine Nacharbeit noch eine Beauftragung innerhalb der benannten Frist können wir den Vertrag kündigen. Reicht der Kunde die Daten auf einem Speichermedium ein, wird dieses zusammen mit dem anzufertigenden Produkt an die Vorgaben des BESTELLERS zu haltenden Kunden zurückgegeben. Aufgrund unterschiedlicher Technik, Material- und Verarbeitungsbedingungen bei uns und dem Kunden können Abweichungen zwischen der Ausgabequalität bei uns und dem Kunden auftreten. Bei Kaschierungs-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten können ebenfalls geringfügige Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen zum Produkt auftreten. Sofern vereinbart, erhält der Kunde eine Testausgabe oder Andruck zur Freigabe. War diese nicht gewünscht oder hat er keine Andruckprobe zur Bestimmung der geschuldeten Qualität mitgeliefert, richtet sich die Qualität des Produktes nach der mittleren Art und Güte. Dies schließt geringfügige Abweichungen ist darauf ausdrücklich in Größe, Farbe und schriftlich hinzuweisenTonwert zur Vorlage ein. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Nachträgliche Schrumpfung oder Dehnung des verwendeten Materials durch äußere Einflüsse, wie Feuchtigkeit, Temperatur oder Licht können zu Maßdifferenzen führen. Der Lieferumfang umfasst neben Kunde wird darauf hingewiesen, dass es bei der Originalvorlage auch bei einer ordnungsgemäßen Verarbeitung durch in ihr selbst liegende Eigenschaften zu nachteiligen Veränderungen kommen kann. Diese Veränderungen sind z.B. altersbedingte Brüchigkeit von Transparent-Originalen, Vergrößerung von bereits vorhandenen Einrissen an Originalen, Risse an bereits vorhandenen Faltstellen der Vorlage, der Abriss von Selbstklebefolien oder anderen Klebematerialien sowie von selbstklebenden Einfassbändern. Eine nach Auftragsbestätigung durch den in Kunden gewünschte Änderung des Auftrages ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Als Änderung eines Auftrages gilt auch eine Änderung der Bestellung ausdrücklich genanntenAuftragsdaten, sämtliche Lieferungen und Leistungenwie z.B. des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart, des Zahlungswegs. Wir behalten uns vor, die Zustimmung von dem Ausgleich des damit verbundenen Aufwandes abhängig zu machen. Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wurden und wenn der Kunde sämtliche für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sinddie Auftragserfüllung benötigten Daten, Vorlagen, Freigaben usw. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützenvereinbarten Zeit beibringt. Der Lieferant Kunde ist zur Abholung bzw. Annahme des gefertigten Produktes verpflichtet. Die Abholung durch einen Dritten ist nur gegen Vorlage einer Empfangsvollmacht möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, sofern nicht die Auslieferung durch uns vereinbart wurde. Der Kunde hat sie die mit Versand verbundenen Kosten für Verpackung und Transport gemäß unserer Listenpreise zu vergüten. Wir sind nicht verpflichtet, unbare Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme unbarer Zahlungsmittel erfolgt die Annahme stets nur erfüllungshalber. Zahlungen werden innerhalb der vereinbarten Fristen fällig. Wurden keine Fristen vereinbart, ist die Zahlung spätestens bei Abholung und bei einem Versandauftrag nach Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Zugang einer entsprechenden Rechnung, zu leisten. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder durch uns anerkannten Gegenforderungen möglich. Alle gefertigten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Eine Übereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden an einen Dritten ist nicht zulässig. Wurde dennoch die Vorbehaltsware durch einen Dritten gutgläubig vom Kunden erworben, tritt der Kunde bereits jetzt Ansprüche gegen den Dritten wegen der Übereignung der Vorbehaltsware sicherheitshalber an uns ab. Auf unser Verlangen hin, hat der Kunde die Abtretung dem BESTELLER auszuhändigenDritten bekanntzugeben und uns die für die Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte gegenüber dem Dritten trägt zunächst der Kunde. Für unser Produkt gilt die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung. Wir haften für im Rahmen der Vertragserfüllung verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, sobald sie des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten. Für andere Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus besteht für unverschuldeten Verlust bzw. Beschädigung uns übergebener Originalvorlagen zu Zwecken Ihren Gunsten Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,- Euro im Rahmen eines durch den Wirtschaftsverband Kopie und Medientechnik e.V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -erfüllung werden personenbezogene Daten des VERTRAGES Kunden verarbeitet. Hierzu verweisen wir hier auf unsere Datenschutzerklärung. Sofern wir für den Kunden eine Auftragsdatenverarbeitung durchführen, weil wir für ihn personenbezogene Daten Dritter verarbeiten, ist eine entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen. Das im folgenden beschriebene Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen von Verbrauchern zur Lieferung von Waren, die vorgefertigt sind und für deren Herstellung keine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die nicht mehr benötigt auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten sind kostenfrei abzugeben, es sei denn, dass zwischen den Vertragsparteien schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 2.2 Der Lieferant hat sich im ist verpflichtet, Angebote, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige Vorgaben von Obsequ ei- genständig auf Fehler und Widersprüche zu überprüfen und etwaige Bedenken unverzüglich gegenüber Obsequ anzumelden. Andernfalls gilt der Vertrag als nicht ge- schlossen. 2.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Lieferant zwei Wo- chen an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit Annahme durch Obsequ zustande. 2.4 Angebote, Bestellungen und Annahmeerklärungen von Obsequ erfolgen grundsätzlich in Textform. 2.5 Ein von Obsequ abgegebenes Angebot gilt als ange- nommen, falls der Auftragsbestätigung genau an Lieferant nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang widerspricht oder die Vorgaben Lieferung vorbehaltlos ausführt; hierauf wird Obsequ in dem Ange- bot hinweisen. 2.6 Mit Zustandekommen des BESTELLERS zu haltenVertrages sind die vereinbar- ten Preise, Mengen, Liefertermine bzw. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich Lieferfristen und schriftlich hinzuweisenLieferadressen verbindlich. Der Lieferumfang umfasst neben den Wenn in der Bestellung ausdrücklich genanntenvon Obsequ kein Liefertermin angegeben ist, sämtliche Lieferungen beträgt die Lie- ferfrist 2 Wochen nach Vertragsschluss. 2.7 Obsequ kann jederzeit Änderungen der Vertragspro- dukte in Konstruktion und LeistungenAusführung verlangen, soweit die für eine ordnungsgemäße Ausführung Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig und Funktion der bestellten Ware erforderlich dem Lieferanten zumutbar sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen Über die Änderungen wird Obsequ den Lieferanten rechtzeitig informieren. Obsequ wird gemeinsam mit dem jeweiligen Stand Lieferanten abstimmen, wel- che Änderungen gegenüber der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben ursprünglich vereinbar- ten Spezifikation vorgenommen werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, dürfen Änderungen nur nach vorheriger Freigabe durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt Obsequ vorgenommen werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht 2.8 Verringern oder erhöhen sich durch die gemäß Ziffer 2.7 vorzunehmenden Änderungen die dem Lieferanten ent- stehenden Kosten, hat der Lieferant die Höhe der Kos- ten Obsequ unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Ver- tragsparteien können eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLERentsprechende Anpassung der vereinbarten Preise verlangen. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER Obsequ ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen hierbei berechtigt, soweit vom Lieferanten Aufklärung über seine Preis- kalkulation sowie Einsicht in geeignete Unterlagen zu verlangen. Sofern durch die vorzunehmenden Änderun- gen ein vereinbarter Liefertermin bzw. eine vereinbarte Lieferfrist nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegensteheneingehalten werden kann, hat der Liefe- rant Obsequ hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Vertragsschluss. 2.1 Der Lieferant hat 1. Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 2. Beim Auftrag handelt es sich im lediglich um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages an den Auftragnehmer, unabhängig davon, ob der Auftrag als Antwort auf ein Angebot des Auftragnehmers erfolgte. Ein Vertrag über den Kauf von Waren oder die Beauftragung von Dienstleistungen (nachfolgend der „Vertrag“) gilt erst durch schriftliche unveränderte Bestätigung binnen zwei Wochen nach Erhalt des Auftrags durch den Auftragnehmer als geschlossen. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag kostenfrei zu widerrufen. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind für diesen bindend und für den Auftraggeber mit keinen Kosten verbunden. 3. Für den Fall, dass Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung genau des Auftragnehmers über den Auftrag hinausgehen oder vom Auftrag abweichen, so ist die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers als neues Angebot anzusehen. In diesem Fall gilt der Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als geschlossen. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag innerhalb des JTI Konzerns jederzeit vollumfänglich an Dritte weiterzugeben, wobei der Auftraggeber diesfalls dem Auftragnehmer für dessen vertragliche Ansprüche neben dem neuen Auftraggeber weiterhaftet, sofern nicht davon Abweichendes gesondert vereinbart wird. 5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorgaben Bestimmungen der JTI Supplier Standards sowie des BESTELLERS JTI Code of Conduct, die jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇ einzusehen sind, einzuhalten. Diese sind integrierende Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber jederzeit entsprechend den genannten Regelwerken zu handeln und seine Angestellten, Subunternehmer und jeden sonstigen Dritten, dessen er sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber bedient, auf die Einhaltung dieser Regeln zu verpflichten. Der Auftragnehmer haftet für diese Dritten und hat den Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Bei Abweichungen ist darauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Der Lieferumfang umfasst neben den in der Bestellung ausdrücklich genannten, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der bestellten Ware erforderlich sind. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben in ihren Ausführungen dem jeweiligen Stand der Technik und den gültigen anzuwendenden Normen zu entsprechen. Jedem VERTRAG muss eine schriftliche Bestellung unter Angabe der Bestellnummer zugrunde liegen. 2.2 Vom BESTELLER zur Verfügung gestellte oder von ihm in Auftrag gegebene und bezahlte Modelle, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESTELLERS nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken als denen des VERTRAGES verwendet oder Dritten inhaltlich bekannt gegeben werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl und Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Lieferant hat sie dem BESTELLER auszuhändigen, sobald sie zu Zwecken des VERTRAGES nicht mehr benötigt werden. 2.3 Bei Abrufaufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung erst nach ausdrücklichem Abruf durch den BESTELLER. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand bereits fertiggestellt und zur Lieferung bereit ist. Der BESTELLER ist zur Abänderung von Auslieferungsterminen berechtigt, soweit nicht gewichtige Interessen des Lieferanten entgegenstehen. 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2.5 Angegebene Preise sind im Zweifel Festpreise frei Lieferadresse. 2.6 Werden die Preise nicht vorher vereinbart, so sind diese in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der BESTELLER behält sich in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt vor, ohne dass hieraus dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer entsteht.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase