Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend. 2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht. 2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen. 2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. 2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
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Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossen1. Die Annahme unserer Angebote (Bestellungen) hat binnen 7 Tagen nach Zugang und mittels schriftlicher Auftragsbestätigung mit verbind- lichen Angaben zu Lieferzeit, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben habenBestellnummer, Bestellzeichen, Bestell- datum und Preisen zu erfolgen. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigenUnsere Bestellungen erfolgen grund- sätzlich schriftlich. Soweit Rahmenbestellungen bestehen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteiltLiefer- abrufe voraussetzen, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur werden unsere vertragsgemäßen Lieferabrufe verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreichtLieferant nicht binnen 7 Kalendertagen nach Zugang widerspricht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben2. Sofern ein Lieferdatum noch nicht verbindlich vereinbart ist, Mengenhat der Lieferant kostenverursachende Maßnahmen zu unterlassen, Preisees sei denn, sonstige Beschreibungen und sonstige Datenwir haben diesen Maßnahmen zugestimmt. Sofern ein Lieferda- tum noch nicht verbindlich vereinbart ist, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, aber die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall Einhaltung eines von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt gewünschten Lieferdatums Maßnahmen erfordert, hat der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungendarauf schriftlich hinzuweisen.
2.4 3. Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung Bestellung, einschließlich Zeichnungs- und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartFormände- rungen, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt habenbedürfen unserer Zustimmung.
2.5 Zeichnungen4. Wir sind berechtigt, Werkzeugein Absprache mit dem Lieferanten, MusterÄnderungen der Konstruktion, Modelle, Marken Liefermenge und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte Lieferzeit zu verlangen. Die Aus- wirkungen der Änderung sind unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten angemessen und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt einvernehmlich zu regeln. Kann keine Einigung erzielt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen; der Lieferant erhält in diesem Fall einen angemessenen Ersatz für angefallene Aufwendungen.
5. Der Lieferant ist ohne Absprache mit uns nicht berechtigt, Änderun- gen in Konstruktion, Ausführung, Herstellungsverfahren oder anderen Warenmerkmalen gegenüber früheren, gleichartigen Leistungen vor- zunehmen, auch soweit diese Merkmale nicht durch die Leistungsbe- schreibung festgelegt sind. Wir werden die Zustimmung zu derartigen Änderungen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenaus sachlichem Grund verweigern.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung Angebote des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben istauf unsere Anfrage müssen dieser entsprechen oder ausdrückliche Hinweise auf Abweichungen enthalten. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen Sie sind für uns nur stets kostenlos. Bestellungen und Aufträge von uns sowie deren Änderung- gen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Bestellung können wir bis zu Ihrer Bestätigung oder - mangels solcher – Lieferung je- derzeit widerrufen. Eine Auftragsbestätigung hat unter An- gabe unserer Bestellnummer und Datum unseres Bestell- schreibens per Telefax zu erfolgen. Abweichungen von Be- stellung oder Auftrag sind deutlich zu kennzeichnen. Die Nut- zung unserer Bestellung zu Referenz- oder Werbezwecken ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Lieferverträge, deren Änderung und/oder Ergänzung bedür- fen der Schriftform. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht spätestens nach einer Woche seit Zugang widersprochen hat. Vor Ausführung der Lieferung können wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt habendie Änderung hin- sichtlich Liefergegenstand, -menge und -ausführung verlan- gen, wenn dies für den Lieferanten nicht unzumutbar ist. Hierbei gilt hinsichtlich Bei Auswirkungen auf Kosten oder Termine, treffen die Parteien eine angemessene Regelung. Lieferscheine, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen – alles in zweifacher Ausfertigung – sowie der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschriftgesamte, die an Leistungen des Lieferanten betreffende Schriftverkehr müs- sen die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant anangegebenen Kennzeichnungen tragen, dass er sich durch Einsicht insbesondere Bestellnummer und -datum sowie den bestellenden Mitarbeiter, soweit in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmittelnangege- ben, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenausweisen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbind- lich. Dies gilt erst dann als abgeschlossenauch, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben dem Käufer/Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z. ▇. ▇▇▇▇▇- nungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verwei- sungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschrei- bungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer/Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berech- tigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung 7 Werkta- gen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer/Besteller erklärt werden. § 2 Liefer- und Montagefrist, Verzug
(1) Die Lieferfrist sowie die Montagefrist werden indivi- ▇▇▇▇▇ vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestel- lung angegeben. Die Montagefrist gilt als eingehalten, wenn bis zu bestätigenihrem Ablauf die tatsächliche Vornahme einer Erprobung der Montage möglich ist. Die bis zur Erprobung vorzuneh- mende Montage umfasst nicht ggf. zusätzlich vorzu- nehmende Feineinstellungen an der Anlage, sonst deren Einzelheiten sich erst durch die tatsächliche Inbetrieb- nahme der Anlage ergeben.
(2) Sofern wir verbindliche Bereitstellungs- und Monta- gefristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten ha- ben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung, Arbeitskämpfe), werden wir den Käu- fer/Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht ver- fügbar, sind wir zum Widerruf berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegen- leistung des Käufer/Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Der Eingang Als Fall der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlichnicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir sie ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Ver- schulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch nachträgliche Übersendung den Käufer/Besteller erforderlich. Wenn dem Käufer/Besteller wegen Verzugs unserer- seits ein Schaden erwächst, so ist er berechtigt, nach Ablauf einer schriftlichen Bestellung bestätigt habenFrist von 1 Woche (Karenzzeit) eine pau- schale Verzugsentschädigung zu fordern. Hierbei gilt hinsichtlich Sie beträgt für jede volle Woche der Unterzeichnung das zuvor ausgeführteVerspätung von mehr als einer Woche 0,3 %, insgesamt jedoch höchstens 3 % Thom Metall- und Maschinenbau GmbH Justus-von-Liebig-Str. Eine Ausnahme gilt 2 · D-27283 Verden ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇▇ · ▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇▇▇ Fon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ · Fax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇ Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Steuer-Nr. 48/200/51791 · USt-ID-Nr. DE 116735123 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 3834, DIN EN 1090 Berufsgenossenschaftliches Arbeitsschutz-Gütesiegel “Sicher mit System” Deutsche Bank Verden · IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ · SWIFT/BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ vom Wert des Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsge- mäß genutzt werden kann. Die Zahlungspflicht besteht nur dann, wenn die verzögerte Lieferung eine Verzöge- rung in der Produktion des Käufers/Bestellers verur- sacht hat. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käu- fer/Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale ent- standen ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesonde- re solcher wegen Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
(4) Die Rechte des Käufer/Bestellers gem. § 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei ERP Bestellungeneinem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. § 3 Mitwirkung und Hilfeleistung des Käu- fers/Bestellers Der Käufer/Besteller hat sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, wo dass eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschriftfristgemäße Bereitstellung (im Falle des Versendungskaufs Lieferung) und /oder Montage der Anlage durch uns gewährleistet ist. Insbesondere hat der Käufer erforderliche Materialien zur Verfügung zu stellen. Hiervon erfasst sind Testma- terialien und insbesondere solche Vorprodukte, die im späteren Produktionsablauf von der durch uns herzu- stellenden Anlage be- und /oder verarbeitet werden sollen. Die Testmaterialien sind frei Haus an uns zu liefern und durch den Käufer/Besteller auf eigene Kos- ten zu entsorgen, sobald wir diese nicht mehr benöti- gen. Der Käufer/Besteller hat weiterhin Zeichnungen, Da- tenblätter und Gefahrendatenblätter zur Verfügung zu stellen. Soweit auch die Lieferanten versandt wirdMontage vertraglich durch uns ge- schuldet ist, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangabenhat der Käufer/Besteller dafür Sorge zu tragen, Mengendass jederzeitiger Zugang zu den Räumlichkei- ten, Preisein denen die Anlage aufgestellt werden soll, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, ge- währleistet ist. Der Käufer/Besteller stellt zudem die Stromversorgung sowie weitere erforderliche Umge- bungsbedingungen wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werdeneine etwa erforderliche be- stimmte Raumtemperatur sicher. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen Übrigen stellt der Käufer/Besteller entsprechendes Personal für die Überwachung der Probeläufe der Anlage zur Verfügung. § 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annah- meverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Werk in Verden (EXW ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇. ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Incoterms® 2010), wo auch der Erfül- lungsort ist. Auf Verlangen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben Kosten des Käu- fer/Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestim- mungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind verbindlichwir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer/Besteller ab unserem Werk in Verden gemäß ▇▇▇▇▇▇▇ EXW der Incoterms® 2010 auf diesen über. Mit Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsge- fahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Ver- sendung bestimmten Person oder Anstalt ab unserem Werk in 27283 Verden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese im Sinne des „Factory Accep- tance Test“ (FAT) ab unserem Werk in 27283 Verden zu verstehen und ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine verein- barte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Bereitstellung der Ware bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer/Besteller im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Bestellung erkennt Käufer/Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Bereitstellung der Lieferant anWare (in Fällen des Versendungskaufs Lieferung) aus anderen, vom Käu- fer/Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 0,14 % des Auftragswertes pro Kalendertag, beginnend mit der Mitteilung über die Bereitstellung der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer/Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass er sich durch Einsicht in uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(4) Soweit auch die vorhandenen PläneMontage der Ware vertraglich vereinbart ist, Zeichnungen hat der Besteller die Montage abzuneh- men, sobald die Beendigung der Montage angezeigt ist und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet eine Erprobung stattgefunden hat. Soweit die Montage nicht vertragsgemäß sein sollte, ist der Mon- tageunternehmer zur Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, der Mangel ist für den Besteller unerheblich oder beruht auf einem Verschulden des Bestellers. Soweit der Besteller die Abnahme verzögert, gilt die Ware nach Ablauf von 2 Wochen ab der Aufforderung zur Abnahme als abgenommen. Ist eine Abnahme der Montage nicht vereinbart, gilt die Ware spätestens zu dem Zeitpunkt als abgenommen, in dem verkaufsfertige Waren hiermit produziert wer- den können. Thom Metall- und Maschinenbau GmbH Justus-von-Liebig-Str. 2 · D-27283 Verden ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇▇ · ▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇▇▇ Fon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ · Fax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇ Steuer-Nr. 48/200/51791 · USt-ID-Nr. DE 116735123 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 3834, DIN EN 1090 Berufsgenossenschaftliches Arbeitsschutz-Gütesiegel “Sicher mit System” Die Rüge erkennbarer Mängel ist nach der erfolgten Abnahme ausgeschlossen, soweit nicht ein Vorbehalt vereinbart ist. § 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses aktuellen Preise, und zwar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Verkaufspreise verstehen sich exklusive der Kos- ten der Montage. Die Montagekosten werden geson- dert aufgegeben und gemäß unserer Servicebedingun- gen und den dort niedergelegten maßgeblichen Ver- rechnungssätzen und Zuschlagssätzen berechnet. Die Servicebedingungen sind Bestandteil unseres Angebo- tes und werden dem Käufer/Besteller mit dem Angebot ausgehändigt.
(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käu- fer/Besteller die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Käufer/Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer/Besteller. Transport- und alle sonstigen Verpa- ckungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufer/Bestellers; ausgenommen sind Paletten.
(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen rein netto ohne Abzug ab Rechnungsstel- lung. Bei offensichtlichen IrrtümernVerträgen mit einem Verkaufswert von mehr als 10.000,00EUR sind wir jedoch berechtigt, Schreib- eine Anzahlung iHv 50 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und Rechenfehlern zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer/Besteller in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine VerbindlichkeitVerzug. Der Lieferant Kaufpreis ist verpflichtetwährend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Ver- zugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Gel- tendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unbe- rührt.
(5) Dem Käufer/Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, uns über derartige Fehler als sein An- spruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung in Kenntnis zu setzenFällen eines vereinbarten Versendungskaufs bleiben die Gegenrechte des Käu- fer/Bestellers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unberührt.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufer/Bestellers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens), so dass sind wir nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berech- tigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder ZeichnungenHerstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Rege- lungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung blei- ben unberührt.
2.4 Abweichungen (7) Die Montagekosten sind innerhalb von 10 Werkta- gen nach Abnahme, im Falle der Nichtabnahme nach der fiktiven Abnahme, zu zahlen. Über die Kosten der Montage erhält der Besteller eine gesonderte Rech- nung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei einem Montagewert von mehr als 10.000,00 € sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Quantität Höhe von 50 % des Montagewertes zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. § 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer ge- genwärtigen und Qualität gegenüber künftigen Forderungen aus dem Text Kaufvertrag sowie dem Montagevertrag und Inhalt unserer Bestellung einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderun- gen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer/Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartsoweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käu- fer/Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen bein- haltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszu- verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer/Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt habendem Käufer/Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften ent- behrlich ist.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte(4) Der Käufer/Besteller ist befugt, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen unter Eigen- tumsvorbehalt stehenden Waren im Einzelfall sind diese unverzüglich ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verar- beiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfol- genden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Erledigung Wa- ren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwer- ben wir Miteigentum im Verhältnis der Bestellung ohne besondere Aufforderung Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis Thom Metall- und Maschinenbau GmbH Justus-von-Liebig-Str. 2 · D-27283 Verden ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇▇ · ▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇▇▇ Fon +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ · Fax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇ Steuer-Nr. 48/200/51791 · USt-ID-Nr. DE 116735123 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 3834, DIN EN 1090 Berufsgenossenschaftliches Arbeitsschutz-Gütesiegel “Sicher mit System” das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelie- ferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer/Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns zurückzugebenab. Mit derartigen FertigungsmittelnWir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufer/Bestellers gelten auch in Anse- hung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käu- fer/Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, Marken die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und Aufmachungen hergestellte bzwkein sonstiger Mangel seiner Leistungs- fähigkeit vorliegt. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer/Besteller uns die abgetre- tenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufer/Bestellers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ freigeben. § 7 Mängelansprüche des Käufer/Bestellers
(1) Für die Rechte des Käufer/Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderliefe- rung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhaf- ter Betriebsanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschrif- ten, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an Dritte geliefert werdeneinen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinba- rung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gilt unsere Produktbeschreibung, die Gegen- stand des einzelnen
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung 1. Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn wir der Lieferant nach Empfang eines Angebots unserer schriftlichen Bestellung innerhalb 14 Tagen von zwei Wochen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlichhat. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster Unterlagen über die Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeitsind wir an diese nicht gebunden. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder ZeichnungenUnterlagen.
2.4 2. Jede zwischen Lieferant und uns getroffene Vereinbarung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurde. Dies gilt insbesondere für die Vereinbarung von Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und dem Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt habenBestellung.
2.5 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken Berechnungen und Aufmachungen sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, zu zerstören.
4. Angebote sind uns kostenlos einzureichen.
1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Zum Liefertermin muss die Ware an der von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werdenangegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung Falls Verzögerungen während der Ausführung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an zu erwarten sind, hat der Lieferant uns zurückzugebendies unverzüglich mitzuteilen.
2. Mit derartigen FertigungsmittelnIm Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, Marken einschließlich des Rücktrittsrechts und Aufmachungen hergestellte bzwdes Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
3. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenKommt der Lieferant in Verzug, so haben wir nach schriftlicher Androhung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Nettobestellwertes pro angefangene Woche, höchstens jedoch 4% des Nettobestellwertes zu verlangen. Eine geleistete Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Verzugsschaden angerechnet. §343 BGB bleibt vorbehalten.
4. Im Falle vereinbarter Liefertermine sind wir berechtigt, vorzeitige Lieferungen zurückzuweisen. Diese Zurückweisung löst keinen Annahmeverzug aus.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossenUnsere Angebote erfolgen freibleibend, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie soweit sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sindals verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie Verbindlichkeit vereinbart wurden. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werdenSie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werktage (jeweils an unserem Sitz) – nach Abgabe der Bestellung erkennt gebunden, soweit der Lieferant an, dass er sich Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kannrechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden. Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns unverzüglich vorgenommene Kreditprüfung des Kunden ohne negatives Ergebnis bleibt. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Kunden kann unsere Auftragsbestätigung durch unsere Lieferung bzw. Leistung ersetzt werden, wobei die Absendung der Lieferung bzw. Ausführung der Leistung maßgeblich ist. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Unverbindliche oder ungefähre Liefertermine und –fristen werden versucht nach besten Kräften einzuhalten. Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle wirtschaftlichen, technischen und logistischen Einzelheiten der Ausführung des Auftrages zwischen dem Kunden und uns vollständig geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen für die Lieferung/Leistung vollständig vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen durch den Kunden vollständig geleistet sind. Entsprechendes gilt für Liefer- und/oder Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Liefer-/und Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderungen durch uns. Angemessen ist dabei eine solche Lieferfrist/Leistungsfrist, welche die durch die Änderung bei fehlenden Unterlagen der Herstellung der Liefer-/Leistungsbereitschaft notwendigen Vorbereitungshandlungen – z.B. in Form von Beschaffungen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartSubunternehmerlieferungen – zusätzlich zur verbleibenden Lieferfrist/Leistungsfrist berücksichtigt. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ gilt bei einer Holschuld der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, im Falle einer Versendungsschuld der Tag der Absendung der Ware, bei einer Bringschuld der Tag der Ablieferung am vereinbarten Lieferort. Das Interesse des Kunden an der Lieferung der Waren bzw. der Leistung entfällt mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungenwesentliche Teile nicht oder verzögert liefern bzw. leisten. Im Falle eines Verzugs muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens – soweit nicht unangemessen – 14 Werktagen zur Lieferung bzw. Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlose, Werkzeugebestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grunde – nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 11. Die Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich ab Lager, Musterwo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigproduktesind wir berechtigt, die von uns überlassen Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Im Falle einer Abnahme ist diese für den Gefahrübergang maßgebend und gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, sofern in unserem Auftrag hergestellt werdendiesen AVB nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen wenn der Kunde im Einzelfall Verzug der Annahme ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind diese unverzüglich wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Auftragswerts pro Kalenderwoche und maximal 5% für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte Lieferfrist bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware bzw. Abnahmeaufforderung. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, die Spezifikation der Waren und Leistungen insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse dies notwendig machen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck und, soweit die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde, zu diesem Zweck herbeigeführt wird. Wir sind weiterhin berechtigt, ▇▇▇▇ mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenhandelsüblichen Abweichungen in Farbe, Materialstärke und Ausführung zu liefern, solange mit dem Kunden vereinbarte bzw. gesetzlich geforderte funktionale sowie qualitative Kriterien erfüllt sind. Im Besonderen gilt dies für Anforderungen nach EN ISO 20471:2013 (Klasse 2) sowie nach OEKO-TEX Standard 100. Solche Ware gilt als vertragsgerecht. Vor der Serienproduktion von Waren erstellen wir auf Basis gemeinsam vereinbarter formaler, qualitativer und inhaltlicher Anforderungen eine verbindliche Druckvorschau („Proof“, z. B. eine Aufnahme von Firmenlogo, Teilenummer etc.), die seitens des Kunden schriftlich und rechtzeitig vor dem Start der Produktion freigegeben werden muss. Wir sind nur dann für Abweichungen am Endprodukt verantwortlich, wenn das Druckergebnis von der Druckvorschau mehr als branchenüblich abweicht.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine 1.2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, Waren zu bestellen. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese zu bestellen. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form und/oder Farbe der Ware bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1.2.2. Mit der Bestellung gilt erst dann als abgeschlossender Ware/Werkleistung erklärt der Kunde verbindlich, wenn wir die bestellte Ware/Werkleistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Empfang eines Angebots Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware/Beginn der Werkleistung erklärt werden.
1.2.3. Für Verbraucher gelten die lt. BGB gültigen Widerspruchsfristen. Von Verbrauchern kann die Beauftragung innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben habenohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung Evtl. bereits erhaltene Zahlungen werden wir innerhalb von 3 14 Tagen ab Bestellung zu bestätigennach Eingang Ihres Widerrufs zurückerstatten. Für zwischenzeitlich eventuell bereits begonnene Leistungen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigteinschließlich eventueller Materiallieferungen sowie deren Beschaffungs- oder Rücknahmekosten, gilt die Zahlung eines dafür angemessenen Betrages als vereinbart.
1.2.4. Der Eingang der Annahmeerklärung des Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, also Belieferung durch unsere Lieferanten, an unseren Vertragspartner nicht oder nur teilweise leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch unsere Lieferanten bei nicht von uns ist für die Wahrung der Frist maßgebendzu vertreten ist.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden1.2.5. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlichFalle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder ZeichnungenEine bereits erfolgte Zahlung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart1.2.6. Die Beschaffenheit der bestellten Ware ergibt sich aus den Herstellerangaben oder den jeweiligen Produktbeschreibungen. Davon abweichende Beschaffenheiten bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt habenda diese mit Vertragsgegenstand sind.
2.5 Zeichnungen1.2.7. Software und Software-Lizenzen oder -Freischaltungen, Werkzeugesowie Client-Zugriffslizenzen auf jegliche Software usw., Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung seitens der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte Hersteller grundsätzlich vom Umtausch bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdender Rückgabe ausgeschlossen. Deshalb sind Umtausch und Rückgabe dieser Produkte hiermit auch unseren Kunden gegenüber ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 1. Angebote von GPS sind freibleibend und unverbindlich.
2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zum Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung stellen keine Verein- barung oder Garantie dar.
3. GPS behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden. Der Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Ver- langen von GPS unverzüglich an GPS heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle.
4. Eine Bestellung gilt wird erst dann als abgeschlossen, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteiltverbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich GPS durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlichGPS die Bestellung ausführt, wenn wir sie insbesondere GPS der Bestellung durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführtebestellten Produkte nachkommt. Eine Ausnahme mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt bei ERP als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für GPS nicht verbindlich.
5. Das Schweigen von GPS auf Angebote, Bestellungen, wo eine Bestellung per Email Aufforderungen oder Direktfax ohne Unterschriftsonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, die an die Lieferanten versandt wird, ausreichtsofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben6. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich, Mengenoder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, Preiseist GPS berechtigt, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen ganz oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den teilweise vom Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungenzurückzutreten.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Unsere Angebote sind freibleibend, solange sie nicht zum Gegenstand einer Vereinbarung werden.
2.2 Mit der Präsentation unserer Waren oder unserer Leistungen in Prospekten, Katalogen Newslettern, Warenlisten oder auf Messen wie sonstigen Verkaufsausstellungen oder in unseren Online-Auftritten und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung gilt erst dann als abgeschlossenoder dem Kauf ist daher grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages unsererseits verbunden. Mit der Bestellung oder dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, das jeweilige Produkt erwerben oder unsere Leistungen in Auftrag geben zu wollen.
2.3 Soweit wir das Angebot nicht sofort annehmen, sind wir berechtigt, das in der Bestellung oder im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn wir nach Empfang die Bestellung oder den Auftrag schriftlich annehmen – Auftragsbestätigung - oder die Waren an den Kunden ausliefern oder übergeben.
2.4 Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen oder ist nicht vollumfänglich verfügbar, behalten wir uns eine entsprechende Be- schränkung in der Auftragsbestätigung vor. In der Auftragsbestätigung liegt dann das Angebot zum Abschluss eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigtneuen Vertrages. Der Eingang Unternehmer wird in der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für Auftragsbe- stätigung ausdrücklich auf die Wahrung Abweichung von seiner Bestellung hingewiesen. Der Unternehmer nimmt das Angebot durch rügelose Hinnahme der Frist maßgebendAuftragsbestätigung an, spätestens durch vorbehaltslose Annahme der angelieferten Ware.
2.2 2.5 Eine sofortige Bestätigung des Zugangs einer Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der eines Auftrags stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung erkennt oder des Auftrages dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Lieferant an, dass er sich Annahmeerklärung verbunden werden.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kannetwaige Zulieferer. Dies gilt auch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei fehlenden Unterlagen oder ZeichnungenAbschluss eines kongruenten Deckungsgeschäf- tes mit einem etwaigen Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Etwaige bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Abweichungen 2.7 Sofern der Kunde unsere Leistungen ausnahmsweise auf elektronischem Wege bestellt oder in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartAuftrag gibt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die wird der Vertragstext von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum gespeichert und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdendem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
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Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossenDer Lieferant ist ab Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an uns verpflichtet, wenn wir seine Leistung bzw. die Ware nicht uneingeschränkt für die nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben habendem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist oder wenn für den Umgang hiermit besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn hiermit Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiken verbunden sein können.
2.2 Soweit der Lieferant uns ein Angebot unterbreitet, erfolgt dies kostenfrei. Bestellungsannahmen sind Die tatsächliche Entgegennahme der Lieferung, ihre Bezahlung oder ein sonstiges Verhalten von uns durch Unterschrift oder unser Schweigen begründen kein Vertrauen des Lieferanten auf der Kopie der Bestellung innerhalb den Vertragsabschluss. Wir können unseren schriftlichen Auftrag bis zum Ablauf von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen30 Kalendertagen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung nachdem das Angebot des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebendeingegangen ist, abgeben.
2.2 Eine 2.3 Unsere Bestellungen wird der Lieferant durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. Weicht die Auftragsbestätigung des Lieferanten von unserer Bestellung gilt erst ab oder erweitert oder beschränkt er diese, wird der Lieferant die Änderungen als erteilt, wenn sie von solche besonders hervorheben. Sämtliche Änderungen unserer Bestellungen be- dürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Änderungen des abge- schlossenen Vertrags bedürfen gleichermaßen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4 Unter einem bestehenden Rahmenvertrag oder Mengenkontrakt erfolgende Lieferabrufe durch uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur werden spätestens verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt habennicht binnen fünf (5) Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.
2.5 ZeichnungenSchriftwechsel ist mit unserer bestellenden Abteilung (Einkauf) zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigproduktesoweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werdendie im Vertrag festgelegten Punkte verändern, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall Bestätigung durch die bestellende Abteilung.
2.6 Wir sind diese unverzüglich mit Erledigung berechtigt, gegen Erstattung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmittelnangemessenen Aufwendungen des Lieferanten, Marken jederzeit nach Vertragsabschluss, Vorgaben für Konstruktion und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenAusführung der Ware zu ändern oder den geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zu stornieren.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossen2.1. Angebote unseres Hauses sind, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben habennichts anderes vereinbart, zwei Wochen ab Angebotsabgabe verbindlich. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst An einen Auftrag sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteiltgebunden, wenn sie er von uns schriftlich abgefasst bestätigt worden ist oder wir mit der Auftragsausführung (Aufnahme von Vorbereitungshandlungen z.B. Bestellung von Waren etc.) beginnen. Der Besteller ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die schriftliche Annahme seines Auftrages durch uns seinerseits schriftlich zu bestätigen. Gibt der Besteller diese Erklärung nicht binnen fünf Werktagen nach Zugang der entsprechenden Aufforderung bei ihm ab, sind wir nicht mehr an den Auftrag gebunden.
2.2. Legen wir vor Auftragserteilung Muster vor, so gelten diese als unverbindliche Prüf- bzw. Ansichtsmuster. Kommt eine Beauftragung nicht zustande, so können diese Muster von uns dem Besteller zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für angefallene Transport, Versand- oder andere Nebenkosten. Die Muster bleiben bis zur endgültigen Zahlung Eigentum unseres Unternehmens.
2.3. Beruht unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf technischen Angaben des Bestellers (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns Maßangaben etc.), so ist unsere Offerte nur dann verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für Auftrag entsprechend den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum technischen Vorgaben des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert Bestellers ausgeführt werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend den technischen Angaben des Bestellers durchgeführt werden kann, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigproduktesoweit der Besteller nicht bereit ist, die von uns überlassen oder in vorgeschlagene technische Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen. Im Falle eines solchen von uns nicht verschuldeten Rücktritts vom Vertag sind wir berechtigt, als pauschalen Schadensersatz 15 % des Nettoauftragsvolumens von unserem Auftrag hergestellt werdenBesteller zu verlangen. Dem Besteller bleibt unbenommen nachzuweisen, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte dass uns nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werdenein geringerer Schaden entstanden ist. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung In diesem Fall hat der Bestellung ohne besondere Aufforderung an Besteller nur den nachgewiesenen geringeren Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Betrages als der des pauschalierten Schadensersatzes durch uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenist nicht ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossenDas Angebot des Auftragnehmers erfolgt kostenfrei. Der Auftragnehmer hat die Ausschreibungsunterlagen, Angaben im Bestelltext, in Zeichnungen und sonstigen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf Abweichungen untereinander und die Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung zu prüfen und festgestellte Fehler, Widersprüche oder Unklarheiten dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Spätere Mehrforderungen des Auftragnehmers aufgrund von Unkenntnis der örtlichen oder technischen Gegebenheiten sowie Fehlern, Unklarheiten oder Widersprüchen in den zuvor genannten Unterlagen werden deshalb nicht anerkannt. Bestellungen sind nur wirksam, wenn wir nach Empfang sie in Schrift- oder Textform erfolgen oder von uns in dieser Form bestätigt werden. Vertragsbestandteil wird nur, was in Schrift- oder Textform rechtsverbindlich niedergelegt ist. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen der Bestätigung in Schrift- oder Textform. Ausreichend sind auch Fax und E-Mail. Eine Haftung des Auftraggebers für vom Auftragnehmer verursachte Aufwendungen besteht im Falle eines Angebots Vertragsrücktritts nicht. Die Annahme des Auftrages ist dem Auftraggeber umgehend zu bestätigen. Diese Einkaufbedingungen werden damit Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich den kostenfreien Widerruf des erteilten Auftrages vor, wenn nicht innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Werktagen, eine ordnungsgemäße Auftragsbestätigung zur Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigtbeim Auftraggeber eintrifft. Der Eingang der Annahmeerklärung Auftraggeber kann Änderungen des Lieferanten bei uns ist Vertragsgegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangen, soweit dies für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben den Auftragnehmer zumutbar ist. Mündlich Bei solchen Leistungsänderungen werden die entstehenden Mehr- oder fernmündlich erteilte Minderkosten auf der Kalkulations- und Auftragsbasis des Hauptauftrages ermittelt. Änderungen von Bestellungen sind für uns nur verbindlichbedürfen in jedem Fall eines schriftlichen Nachtrages seitens des Auftraggebers. Dieser gilt als Bestandteil der Bestellung. Erfolgt kein schriftlicher Hinweis des Auftragnehmers auf eine durch die Vertragsänderung notwendig werdende zusätzliche Vergütung und/oder Verlängerung der vertraglich vereinbarten Fristen und Termine, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich ist ein Anspruch von Seiten des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung und/oder eine Verlängerung der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- Fristen und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kannTermine ausgeschlossen. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartnicht, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt habendie Notwendigkeit einer zusätzlichen Vergütung und/oder einer Verlängerung der vertraglichen Fristen und Termine für den Auftraggeber offenkundig ist.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
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Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossen(1) Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben.
(2) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben habenihn schriftlich durch Auftragsbestätigung annehmen. Bestellungsannahmen sind uns Für den Vertragsinhalt, insbesondere Umfang und Art der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgeblich.
(3) Die Bestellung der Ware durch Unterschrift auf der Kopie den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt2 Wochen nach dessen Zugang anzunehmen. Der Eingang Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftrags- bestätigung) oder durch Auslieferung der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebendWare an den Käufer erklärt werden.
2.2 Eine (4) Bei Abweichungen unserer Auftragsbestätigung gegenüber dem Angebot oder der Bestellung gilt erst als erteiltist unsere schriftliche versandte Auftragsbestätigung maßgebend, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns ihr nicht binnen 10 Tagen nach Absenden der Auftragsbestätigung widersprochen wurde.
(5) Nachträgliche Änderungswünsche des Käufers gegenüber der Auftragsbestätigung werden nur verbindlichdann Vertragsinhalt, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung schriftlich bestätigt habenhaben und über eine ggf. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführteerforderliche Erhöhung des Kaufpreises Einigkeit erzielt wurde. Eine Ausnahme gilt bei ERP BestellungenÄnderungen an dem Vertragsgegenstand können wir vornehmen, wo 7.2.2.400 Rev. 01 01.03.2018 2 / 13 sofern eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreichttechnische Minderung hierdurch nicht eintritt.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben(6) Kommt es wegen Änderungswünschen des Käufers gegenüber dem ursprünglichen Auftrag zu Lieferverzögerungen, Mengengehen diese zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt, Preisewenn der Käufer seiner Verpflichtung, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurdenzur Herstellung oder Konfigurierung des Liefergegenstands benötigt werden, bleiben ausschließliches Eigentum in vereinbarter Form zu liefern, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder Daten mangelhaft sind und nachgearbeitet werden müssen. ▇▇▇▇▇ infolgedessen Stillstand der Fertigung ein, ist der Besteller zum Ersatz der Ausfallkosten verpflichtet.
(7) Wird der Liefergegenstand in Serie gefertigt oder wird er vorrangig nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt, sind Mehr- oder Minderlieferungen von 5 %, je nach Liefergegenstand auch von 10 %, vom Willen der Vertragsschließenden umfasst.
(8) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden– ggf. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hatnach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigung) können wir den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder ZeichnungenEntbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
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Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich (E-Mail genügt) abgefasst und unterschrieben istwurde. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung (E-Mail genügt) bestätigt haben.
2.2 Soweit unsere Bestellung nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthält, halten wir unser Angebot, vorbehaltlich eines vorzeitigen Widerrufs unsererseits, der vor Zugang einer Annahme des Angebots durch den Lieferanten jederzeit formfrei möglich ist, für eine Woche nach dem Datum der Bestellung aufrecht. Hierbei gilt hinsichtlich Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt Zugang der Annahmeerklärung bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreichtuns.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt versichert der Lieferant anLieferant, dass er sich – insbesondere durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster Unterlagen – über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine VerbindlichkeitUnterlagen sind wir an diese nicht gebunden. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder ZeichnungenUnterlagen.
2.4 Die Annahme oder Ausführung der Bestellung gilt als Anerkennung dieser AGB-E.
2.5 Die in unseren Bestellungen aufgeführte Bestell-Nr. und Lieferanten-Nr. sind bei Rechnungslegung sowie in sämtlichem Schriftverkehr anzuführen.
2.6 Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung oder einer gleich lautenden Urkunde innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.7 Abweichungen in der Bestellungsannahme bezüglich Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen sowie sonstige Änderungen gelten als ein neues Angebot des Lieferanten, welches erst als vereinbartzum Vertragsschluss führt, wenn wir sie ausdrücklich dieses Angebot des Lieferanten schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen2.8 Wir sind berechtigt, WerkzeugeZeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung (einschließlich per E-Mail) mit einer Frist von mindestens zehn (10) Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Wir werden dem Lieferanten etwaige durch die Änderung entstehenden, Musternachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, sofern uns der Lieferant die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werdenihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten rechtzeitig vor dem Liefertermin, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.spätestens jedoch innerhalb von fünf
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Vertragsschluss. 2.1 Eine Liegt uns ein Angebot des AN vor, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestellung unserer Einkaufsabteilung zustande. Nur Be- stellungen durch unsere Einkaufsabteilung, die diese Form einhal- ten, sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wirksam und rechtsverbindlich. Mündliche oder telefonische Bestellungen be- dürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Be- stätigung unserer Einkaufsabteilung. Das Gleiche gilt erst dann als abgeschlossenfür mündliche Nebenabreden.
2.2 Liegt uns kein Angebot des AN vor oder nehmen wir in der Bestel- lung Änderungen des Angebotes vor, wenn so kommt der Vertrag durch die Annahme unserer Bestellung durch den AN oder durch dessen Auftragsbestätigung zustande. Der AN hat die Bestel- lung/Änderung unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Liegt uns innerhalb von 3 Werktagen, gerechnet vom Bestellungs- /Änderungsdatum, keine ordnungsgemäße Bestätigung vor, sind wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben habenberechtigt, die Bestellung zu widerrufen, ohne dass der AN daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie Die Ausführung der Bestellung innerhalb von der in Satz 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigtgenannten Frist gilt als An- nahme unserer Bestellung. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist Maßgebend für die Wahrung fristgerechte An- nahme unserer Bestellung ist in diesem Fall der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich Zugang der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt be- stellten Lieferung bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreichtuns.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall Auf eine von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartabweichende Annahmeerklärung des AN kommt ein Vertrag nur zustande, wenn diese schriftlich verfasst ist, einen ausdrücklichen Hinweis auf die Abweichung enthält und wenn wir sie ausdrücklich uns mit der Abweichung schriftlich bestätigt einver- standen erklärt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung 1. Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn wir der Lieferant nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der unserer schriftlichen Bestellung unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen ab 5 Werktagen, eine Auftragsbestätigung mindestens in Textform zu den Konditionen unserer Bestellung und unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen abgegeben hat und diese uns zugegangen ist; ansonsten können wir ohne Kosten unsere Bestellung zurückziehen. Eine verspätete oder von unserer Bestellung abweichende Bestätigung gilt als neues Angebot und bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme. Liegt eine solche schriftliche Annahme unsererseits nicht vor und führt der Lieferant die Lieferung oder sonstige Leistung gleichwohl aus, so nehmen wir diese nur zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebendden Bedingungen unserer Bestellung an.
2.2 Eine 2. Nimmt der Lieferant unsere Bestellung gilt erst als erteiltmit bewussten Abweichungen in Quantität oder Qualität an, wenn sie von so hat er uns schriftlich abgefasst ausdrücklich und unterschrieben istmindestens in Textform auf diese Abweichungen hinzuweisen. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns Ein Vertrag kommt nur verbindlichrechtswirksam zustande, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- 3. Wir behalten uns an jeglichen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Mustern, Modellen und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen sonstigen Unterlagen das Eigentums- und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sindUrheberrecht vor. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall Alle diese Unterlagen sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind diese unaufgefordert zurückzugeben oder nach unserer ▇▇▇▇ nachweislich zu vernichten.
4. Wir können Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangen, soweit dies für den Lieferant zumutbar ist. Bei dieser Änderung sind die Auswirkungen von beiden Seiten, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen zu berücksichtigen.
5. Angebote sind vom Lieferanten grundsätzlich mindestens in Textform und kostenlos bei uns ein- bzw. nachzureichen.
6. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
7. Alle Verträge und deren Bedingungen können nur schriftlich durch eine rechtsverbindlich von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen vom Lieferanten unterzeichnete Änderungsvereinbarung geändert oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt ergänzt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwar auch im Einzelfall sind diese Falle einer Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Eine mündliche Individualvereinbarung ist daher unverzüglich mit Erledigung schriftlich zu dokumentieren. Ausnahmen von diesem oder einem an anderer Stelle im Vertrag vorgeschriebenen Schriftformerfordernis bedürfen ebenfalls der Bestellung ohne besondere Aufforderung an vorherigen schriftlichen Vereinbarung durch uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenden Lieferanten.
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Vertragsschluss. 2.1 Eine Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend. Die in unseren Angeboten genannten Preise beruhen auf dem Einbau von serienmäßigen, erprobten deSof Komponenten, sowie den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften für unsere Produkte. Anderslautende Vorschriften oder Vorgaben (z.B. Werksnormen oder Baumittelspezifikationen) sind darin nicht berücksichtigt. Hieraus ergeben sich bei anderslautender Bestellung gilt eventuell Mehrpreise und/oder Lieferzeitverlängerungen. An einen Auftrag sind wir erst dann als abgeschlossengebunden, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie er von uns schriftlich abgefasst durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden ist oder wir mit der Auftragsausführung beginnen. § 3 Umfang der Lieferung und unterschrieben istLeistung, Leistungsfristen Für den Umfang unserer Lieferung oder Leistung ist unser schriftliches Angebot bzw. Mündlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Beruhte unser Angebot oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns unsere Auftragsbestätigung auf Angaben des Kunden (Daten, Zahlen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts‐ und Maßangaben etc.), so ist unsere Auftragsbestätigung nur dann verbindlich, wenn diese Angaben zutreffend waren. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend den Angaben des Kunden durchgeführt werden kann, so sind wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne UnterschriftKunde nicht bereit ist, die an von uns vorgeschlagene Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen. Wir sind bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Wir sind weiterhin berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen. Sobald uns die Lieferanten versandt Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt wird, ausreicht.
2.3 Maß- sind wir berechtigt, Warenlieferungen und GewichtsangabenLeistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Unbeschadet bleibt unser Recht, Mengenvon einzelnen bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, Preisewenn und soweit der Kunde innerhalb einer angemessenen Nachfrist eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringt. Liefer‐ und Leistungsfristen und ‐termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sonstige Beschreibungen sind aber generell unverbindlich. Der Beginn der Lieferfrist sowie die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist‐ und sonstige Datenordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet. Ist vereinbart, dass der Kunde Vorauskasse leistet, kann die Lieferung erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises bei uns erfolgen. Die unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Angaben, wie sie in Katalogenz.B. Zeichnungen, RundschreibenGewichts‐, Anzeigen oder Preislisten enthalten Maß‐ und Kapazitätsangaben sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie falls nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sindals verbindlich gekennzeichnet, nur annähernd maßgebend. Diese DatenAn Kostenvoranschlägen, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Sie dürfen auch Dritten nicht nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Wir geraten insbesondere nicht in Verzug bei Lieferverzögerungen, soweit diese durch nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer‐ oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer‐ oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Sind wir vertraglich zur Vorleistung verpflichtet, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z.B. durch Export‐ oder Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von uns vorgegebene Zeichnungen Zulieferern oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter. Eine Transportversicherung für zu versendende Waren wird nur auf ausdrücklichen Wunsch hin abgeschlossen. Die Transportversicherung wird dann im Namen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Geschuldet ist die Übertragung des Eigentums und Überlassung des Kaufgegenstandes. Der Einbau, die Installation oder eine Konfiguration des Kaufgegenstandes ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. § 4 Preise Unsere Preise sind verbindlichNettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010) von unserem Geschäftssitz in Weilheim, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit Sie schließen daher Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. Bei einem Netto‐Bestellwert von unter 50,00 EUR sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR zuzüglich der Annahme gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von durch uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die erst später als vier Monate nach der Bestätigung der Bestellung korrigiert und erneuert erbracht werden kann. Dies Bei von uns zu erbringenden Werk‐ oder Dienstleistungen erfolgt eine Vergütung – auch im Falle einer zuvor abgegebenen Kostenschätzung – grundsätzlich auf Zeithonorarbasis nach tatsächlich aufgewendeter Zeit, sofern nicht eine pauschale Vergütung vereinbart wurde. Die Einheiten der Zeiterfassung und die aktuellen Stundensätze entnehmen Sie bitte unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Spesen und Reisekosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert abgerechnet. Die Vergütung von Reise‐ und Übernachtungskosten durch den Kunden erfolgt gegen Vorlage der Belege in Kopie und Abzug der darin enthaltenen Vorsteuerbeträge, sofern nicht zwischen den Parteien vor Durchführung der Reise schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die aktuellen Reisekosten‐ und Spesensätze entnehmen Sie bitte unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. § 5 Zahlungsbedingungen Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung bei Lieferungen an einen Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland 30 Tage nach Zugang der Lieferung bzw. nach vollständiger Erbringung unserer Leistung, ohne jeden Abzug fällig. Bei Lieferungen an Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands ist der Kunde zur Vorauskasse verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der zu bezahlende Betrag ist unmittelbar nach Rechnungserhalt fällig. Erbringen wir unsere Lieferungen bzw. Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat und nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden keine Lieferung gegen Vorkasse vorgesehen ist, sind wir auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, unsere Leistung von der Stellung eines Dokumentenakkreditivs durch eine in der Europäischen Union zugelassene Bank oder Sparkasse nach den jeweils aktuell anwendbaren Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive (ERA 500)/Uniform Customs and Practice for Documentary Credits (UCP 500) der internationalen Handelskammer (ICC) in Höhe des Brutto‐Leistungspreises abhängig zu machen. Falls wir keine Stellung eines solchen Dokumentenakkreditivs verlangen und falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung mit Zugang der Lieferung bzw. mit der vollständigen Erbringung unserer Leistung fällig. Erbringen wir unsere Lieferungen bzw. Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir in jedem Fall berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen und ggf. für jeden Teilabschnitt die Stellung eines Dokumentenakkreditivs zu verlangen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzen, insbesondere Zinsen i.H. von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages oder Teilbetrages länger als 14 Tage in Verzug, verstößt der Kunde gegen die sich aus einem Eigentumsvor‐behalt ergebenden Verpflichtungen oder wird die uns zu‐stehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so wird der gesamte Rest sämtlicher offenstehender Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Zahlung durch Wechsel oder Akzepte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch bei fehlenden Unterlagen dann nur zahlungshalber. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch den Kunden bedarf unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigproduktevorherigen Genehmigung, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte wir nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert aus wichtigem Grund verweigern werden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsver- bindliches Vertragsverhältnis mit dem Besteller ist erst dann als abgeschlossengegeben, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben dem Besteller den Auftrag schrift- lich bestätigt haben, was auch durch Telefax, E-Mail oder computergeschrieben ohne Unterschrift erfolgen kann. Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf Gleiches gilt für Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns Lieferung oder die Leistungserbringung ist für die Wahrung der Frist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteiltMündliche Vereinbarungen (z. B. über Liefertermine, wenn Änderungen, Ergänzungen) vor, bei und nach Vertrags- schluss mit unseren Mitarbeitern oder Handelsvertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Datenblätter, Abbildungen, Pläne usw. sind für die vertragliche Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung nur dann maßgeblich, soweit sie von uns schriftlich abgefasst ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterschrieben istwir behalten uns sämtliche Rechte daran vor. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführte. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreichtauf Verlangen jederzeit unverzüglich zurückzugeben.
2.3 Maß- 2.4 Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor. Unsere Kataloge und Gewichtsangabenunsere im Internet veröffentlichten An- gaben und Informationen werden ständig überarbeitet. Darin enthaltene Beschreibungen, MengenAbbildungen ▇. ▇▇▇▇▇- nungen sind unverbindlich und haben weder den Charakter einer Beschaffenheitsangabe noch den einer Garantie- erklärung. Wir sind berechtigt, Preisean den gelieferten Erzeugnissen ein Firmenkennzeichen und/oder einen Firmentext in handelsüblicher Art anzubringen.
2.5 Abrufaufträge sind rechtzeitig und in den vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufauf- trägen ohne Vereinbarung von Laufzeit, sonstige Beschreibungen Fertigungslosgrößen und sonstige DatenAbnahmeterminen können wir spätestens 2 Mo- nate nach unserer Auftragsbestätigung eine gemeinsame verbindliche Festlegung der Daten verlangen. Kommt der Besteller seiner Mitwirkungspflicht hierzu oder seiner Abruf- oder Abnahmepflicht nicht innerhalb von 2 Wochen nach, wie sie in Katalogensind wir berechtigt, Rundschreibeneine zweiwöchige letzte Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen.
2.6 Sämtliche von uns vor Vertragsabschluss auf den Gegenstand der Lieferung oder Leistung abgegebenen Garan- tien oder Zusicherungen werden gegenstandslos, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sofern sie nicht ausdrücklich in den unserer Auftragsbestätigung oder einem schriftlichen Vertrag einbezogen mit dem Besteller bestätigt worden sind. Diese Daten.
2.7 Behördliche Vorschriften und Auflagen berücksichtigten wir nur, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers soweit sie uns rechtzeitig bekannt gegeben wurden und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungenunserer Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt sind.
2.4 Abweichungen in Quantität 2.8 Eine Rücknahme durch uns von eigens angefertigten Bauteilen ist ausgeschlossen. Die Rücknahme katalogmä- ßiger Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.5 Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von ist grundsätzlich nur aus Kulanz möglich. Kann katalog- mäßige Ware nach der Eingangsprüfung durch uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt wiederverwendet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werdenerstatten wir 60% des Warenwertes. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugebenPro Eingangsprüfung berechnen wir pauschal einen üblichen Stundensatz als Aufwandsentschädigung, es sei denn, wir können einen höheren Aufwand nachweisen. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenDefekte Teile oder alte Teile werden auf Wunsch kostenpflichtig entsorgt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst dann als abgeschlossendurch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst unverbindlich und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführtebegründen keinen Anspruch. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartGarantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.
2.5 als solche bezeichnen. Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung. Unsere Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte - technische - Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies so ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch, wenn wir nach Zeichnungen, WerkzeugeSpezifikationen, MusterMustern, ModellePlänen, Marken usw. des Kunden leisten. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte ist keine Beschaffenheitsgarantie. Sofern wir Muster bzw. einen Prototypen anfertigen und Halbfertigproduktediese vom Kunden freigegeben werden, gilt unsere Leistung entsprechend dem freigegebenen Muster als vertragsgemäße Leistung. Gleiches gilt, wenn wir die Leistung nach von uns erstellten Vorgaben anfertigen, die der Kunde genehmigt hat. Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Soweit wir fü r bestimmte Leistungen Dokumentationen (z.B. Handbücher) vorhalten, stehen diese digital auf Datenträgern oder als kostenloses Download auf unserer Homepage zur Verfügung. Gedruckte Ausgaben stellen wir gegen Aufwandsentschädigung zur Verfügung. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. USt., ohne Nebenleistungen wie Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Skontoabzug bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Vereinbarter Skontoabzug erfolgt vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von uns überlassen Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten. Bei Zahlungsverzug oder in unserem Auftrag hergestellt werdenbegründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, bleiben unser Eigentum Skonti und dürfen an Dritte sonstige Vergünstigungen hinfällig sowie gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Bei Bestellung von Ersatzteilen können wir Vorauszahlung verlangen. Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenoder auf Mängelansprüchen beruhen.
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Vertragsschluss. 2.1 Eine Bestellung gilt Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Ange- bote freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsange- stellten, werden erst dann als abgeschlossendurch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, wenn wir nach Empfang eines Angebots innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Annahmeerklärung abgegeben haben. Bestellungsannahmen Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von 3 Tagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt. Der Eingang der Annahmeerklärung des Lieferanten bei uns ist für die Wahrung der Frist maßgebend.
2.2 Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst unverbindlich und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Hierbei gilt hinsichtlich der Unterzeichnung das zuvor ausgeführtebegründen keinen Anspruch. Eine Ausnahme gilt bei ERP Bestellungen, wo eine Bestellung per Email oder Direktfax ohne Unterschrift, die an die Lieferanten versandt wird, ausreicht.
2.3 Maß- und Gewichtsangaben, Mengen, Preise, sonstige Beschreibungen und sonstige Daten, wie sie in Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, stellen nur Näherungswerte dar und sind solange nicht für den Käufer verbindlich, wie sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Diese Daten, die dem Lieferant vor Vertragsschluss übermittelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen und Spezifikationen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne, Zeichnungen und Muster über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für sie keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2.4 Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbartGarantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.
2.5 als solche bezeichnen. Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einver- ständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos ent- gegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Auftragsänderungen oder erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpas- sung und Leistungszeitverlängerung. Unsere Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte - technische - Eignung wird nur insoweit über- nommen, als genau dies so ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch, wenn wir nach Zeichnungen, WerkzeugeSpezifikationen, MusterMustern, ModellePlänen, Marken usw. des Kunden leisten. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbe- schreibung und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte ist keine Beschaffenheitsgarantie. Sofern wir Muster bzw. einen Prototypen anfertigen und Halbfertigproduktediese vom Kunden freigegeben werden, gilt unsere Leistung entsprechend dem freigegebenen Muster als vertragsgemä- ße Leistung. Gleiches gilt, wenn wir die Leistung nach von uns erstellten Vorgaben anfertigen, die der Kunde genehmigt hat. Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Be- ratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Soweit wir für bestimmte Leistungen Dokumentationen (z.B. Handbücher) vorhalten, stehen diese digital auf Datenträ- gern oder als kostenloses Download auf unserer Homepage zur Verfügung. Gedruckte Ausgaben stellen wir gegen Auf- wandsentschädigung zur Verfügung. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. USt., ohne Nebenleistungen wie Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Skontoabzug bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Vereinbarter Skontoabzug erfolgt vom Nettorechnungs- betrag nach Abzug von uns überlassen Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten. Bei Zahlungsverzug oder in unserem Auftrag hergestellt werdenbegründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weite- rer Leistung geltend machen. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, bleiben unser Eigentum Skonti und dürfen an Dritte sonstige Vergünstigungen hinfällig sowie gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Bei Bestellung von Ersatzteilen können wir Vorauszahlung verlangen. Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall zu, soweit seine Gegenansprü- che unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werdenoder auf Mängelansprüchen beruhen.
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Sources: Sales Contracts