Common use of Vertragsschluss Clause in Contracts

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst

Vertragsschluss. 3.14.1. Der Kunde erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellscheins bzw. Onlinebestellformulars einen für ihn verbindlichen Auftrag über ein Verzeichnisprodukt. Dieser Auftrag kann auch durch digitale Unterschrift des Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verzeichnisprodukte. Das Angebot gilt mit seinem Inhalt gleichzeitig auch als Eintragungsantrag gem. § 104 TKG. 4.2. Auftragsbestätigungen werden in der Regel nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch den Verlag. Ebenso bedürfen sonstige mündliche Vereinbarungen einer Bestätigung in Textform. 4.3. Der Vertrag kommt konkludent mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber Leistungserbringung durch den Verlag bzw. mit dem Beginn Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Übersendung der Leistungserbringung durch Verisure Rechnung zustande. 4.4. Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Selbständiger bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2Freiberufler zu sein. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt einFerner versichert der Kunde, dass Verisure der SCHUFA Holding AGer alle Angaben zu Vertragsdaten, Wiesbadendie bei Vertragsschluss erhoben werden, Daten vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten Firma des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordernRechtsform, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke Name der Profilbildung (Scoring)vertretungsberechtigten Person, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die postalische Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse Adresse, Telefon- und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem ZweckTelefax- Nummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus versichert der Kunde, Auskünfte über sämtliche, für die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu erteilenverfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrecht. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verzeichnisprodukte sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen. 4.5. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Verlag ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistungen gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen. 4.6. Ein Rücktrittsrecht des Verlags besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegenKreditwürdigkeit des Kunden. Rechtsgrundlage Der Verlag kann zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, in Verzug ist und nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist. 4.7. Der Verlag kann vom Vertrag ohne Schadensersatzansprüche für den Kunden zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüftdiese Telefonverzeichnisse maßgeblichen Grundsätze verstoßen, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung insbesondere wenn damit unzulässiger Inhalt im Sinne des Artder Ziff. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen 6.2.3 veröffentlicht und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenverbreitet wird.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verzeichnisprodukte

Vertragsschluss. 3.1Hiermit beantrage(n) ich/wir die Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Verrechnungskonto bei der Bank. Nachdem ich/wir meinen/unseren Antrag abgesen- det habe/n, erhalte(n) ich/wir eine Bestätigung über den Eingang meines Antrags. Im Anschluss prüft die Bank die Eröffnung des Wertpapierdepots mit Ver- rechnungskonto. Der Vertrag über das Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden rechtswirksam zustande, wenn ich das Kontoeröffnungsschreiben der Bank erhalte. Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Antrag auf jeden Fall aber Abschluss des Depotvertrags verbindlich abgegeben am um auf der Seite: Das oben ausgewiesene Datum mit Uhrzeit gibt den Zeitpunkt wieder an dem Beginn Sie durch Klick in der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Antragsstrecke die Alarmanlage bzwoben genannten Kundenaufträge verbindlich erteilten. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertKonto-/Depotnr. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, : Kundenservice ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇ 85716 Unterschleißheim Deutschland Bitte unterschrieben zurücksenden an: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden▇▇▇▇▇▇ ▇ 85716 Unterschleißheim Deutschland T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. 3.4▇▇ ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Die Bank erhebt, speichert und verarbeitet die Bonität Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit auf Grundlage des KundenFinanzkonteninformationsaustauschgesetzes (FKAustG), der FATCA-USA-Umsetzungs-Verordnung (FATCA-USA-UmsV) sowie der Zinsinformationsverordnung (ZIV). Dazu arbeitet Verisure Soweit eine der von Ihnen angegebenen steuerlichen Ansässigkeiten in • den Vereinigten Staaten von Amerika, • einem anderen EU-Mitgliedstaat oder • einem anderen Staat, der einen steuerlichen Datenaustausch mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenBundesrepublik Deutschland vereinbart hat, Waterkamp & Collvorliegt, werden die nach FKAustG und/oder FATCA-USA-UmsV vorgeschriebenen Daten an das BZSt übermittelt. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform Gemeldet werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Iim Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der ge- setzlichen Vorgaben Kundendaten des Depot-/Kontoinhabers (Name, die Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), TIN1), Depot-/Kontosalden und gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Das BZSt leitet diese Daten an die im Ansässigkeitsstaat zuständige ausländische Steuerbehörde weiter. Soweit Sie ausschließlich in Deutschland steuer- lich ansässig sind, erfolgt keine Meldung an das BZSt. ———————————————————— 1 Taxpayer Identification Number. Die Angabe der TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat vergibt keine TIN oder eine funktional entsprechende Identifikationsnummer. Ihre elfstellige deutsche Steuer-Identifikations-Nummer (TIN) finden Sie z.B. auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Falls Sie die Nummer gerade nicht zur Hand haben, beauftragen Sie uns hiermit, diese für Sie bei der zuständigen Behörde einzuholen. Frau Herr Titel: Frau Herr Titel: ledig Sonstiges: verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft Vorname: Name: Geburtsname: Geburtsdatum, ggf. die : Geburtsort: Geburtsland: Vorname: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland: Straße/Nr.: Adresszusatz: PLZ: Ort: Land: ledig Sonstiges: verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft Straße/Nr.: Adresszusatz: PLZ: Ort: Land: Telefon: Fax: Staatsangehörigkeit(en): deutsch andere: Mobil: E-Mail: Telefon: Fax: Staatsangehörigkeit(en): deutsch andere: Mobil: E-Adresse Mail: Selbstauskunft zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit2 Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Selbstauskunft zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit2 Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Falls weitere steuerliche Ansässigkeiten bestehen, sind diese zwingend nachfolgend anzugeben: Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Falls weitere steuerliche Ansässigkeiten bestehen, sind diese zwingend nachfolgend anzugeben: Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN. Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Ich bin steueransässig in (Land): TIN3 4: Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Unterzeichnende(n) gesetzlich verpflichtet ist/sind, alle für die Selbstauskunft erforderlichen Informationen voll- ständig und das Zahlungsverhalten richtig gegenüber der Bank zu erteilen (siehe § 3a Abs. 2 FKAustG). Bei einer Änderung der Gegebenheiten ist/sind der/die Unterzeichnende(n) verpflichtet, die neu zutreffenden Angaben bis zum letzten Tag des maßgeblichen Kalenderjahres oder eines anderen geeigneten Mel- dezeitraums oder 90 Kalendertage nach dem Eintritt der Änderung der Gegebenheiten, je nachdem, welches Datum später ist, der Bank mit einer Selbst- auskunft richtig und vollständig mitzuteilen (siehe § 3a Abs. 3 FKAustG). Unrichtige oder unvollständige Angaben können in Staaten, in denen eine Steuer- pflicht besteht, rechtlich relevant sein. Die Bank ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Rechtliche Fragen, insbesondere zur steuerlichen Ansässigkeit, sollten daher mit einem steuerlichen Berater geklärt werden. Dieses Dokument wurde aufgrund der von Personen gespeichert mit Ihnen bei der Antragsstellung am um auf der Seite: eingegebenen Daten generiert und ist ohne Unterschrift gültig. ———————————————————— 2 Wenn der Depot-/Kontoinhaber in mehr als vier Ländern steuerlich ansässig ist, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt. 3 Taxpayer Identification Number 4 Seit dem Zweck1. Januar 2018 ist auch verpflichtend die deutsche steuerliche Identifikationsnummer anzugeben, Auskünfte über sofern vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Ihre elfstellige deutsche Steuer-Identifikations-Nummer (TIN) finden Sie z.B. auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Falls Sie die Kreditwürdigkeit Nummer gerade nicht zur Hand haben, beauftragen Sie uns hiermit, diese für Sie bei der angefragten Person zu erteilenzuständigen Behörde einzuholen. Die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank” genannt) ist in ih- rem Marktsegment die führende Vollbank in Deutschland. Derzeit werden von den Skontroführern der Bank ca. 930.000 Orderbücher an den Börsen Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart betreut. Konzernweit beschäftigt die Bank zurzeit ca. 400 Mitarbeiter. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Schwerpunkt des Geschäftes der Bank lag früher beim klassischen Börsenhandel. Mittlerweile bietet die Bank vielfältige Dienstleistungen rund um den Kapitalmarkt an und baut ihre Geschäftsfelder aktuell weiter aus. Seit dem 1. August 1994 ist die Aktie der Bank an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOBörse notiert und wird an den Börsen in Berlin, Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart im Freiverkehr gehandelt. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Bank verfügt über langjährige Expertisen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöschtHandel mit Wertpapieren und Termingeschäften. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des ArtDabei stellen wir unseren Kunden verschiedene leistungsfähige Online-Handelsplattformen zur Verfügung. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungAls Vollbank be- sitzen wir die Erlaubnis zum Betreiben aller entsprechenden Bankgeschäf- te, Forderungum Banken, BonitätsprüfungFinanzdienstleistern, VersicherungsvertragFondsgesellschaften, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der Emittenten und professionellen Börsenhändlern bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit Umsetzung von Alternative-Invest- ment-Strategien Produktlösungen anbieten zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenkönnen.

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Sources: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung rechtswirksam erst zustande a. durch Rücksendung des EDV-geprüften und vom Auftragnehmer unterschriebenen Auftrags an den WÖHRL– Zentral- einkauf oder stillschweigend durch Unterlassung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen nach § 242 BGB erforderlichen Ablehnungserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtAuftrages. Im Falle einer derartigen stillschweigenden Annahme des Auftra- ges steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb weiterer zwei Wochen zu, solange bis der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft Auf- tragnehmer sich innerhalb dieser Frist positiv über die dort zu ihm gespeicherten DatenDurchführung des Vertrages erklärt. b. beim elektronischen Datenaustausch richtet sich der Kauf ausschließlich nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen von WÖHRL. Soweit diese falsch Mit der elektronischen Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer die Kenntnis der Allge- meinen Einkaufsbedingungen sowie der Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften der Firmengruppe Wöhrl in der jeweils gültigen Fassung und ihre Einbeziehung ins Vertragsverhältnis. c. durch die Unterzeichnung der Vertragspartner der Order Confirmation (Sales Contract). 2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der EDV geprüfte schriftliche Auftrag maßgeblich. Vorab übermittelte Musterkarten sind keine rechtsverbindlichen Aufträge. 2.3. Konkurrierende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder unvollständig sein solltenvom Auftrag des Auftraggebers abweichende, hat entgegenstehende oder ergänzende Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch gelten allein die Bedingungen des Auftraggebers, wenn der Kunde Anspruch auf Berichtigung Auftraggeber die Lieferung des Auftragnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenseinen Bedingungen abwei- chenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1a. Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Campingplatz Kirnbergsee verfügbar und mit dem Buchungsprogramm verknüpft. Diese Preise können auch telefonisch erfragt werden. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern). b. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB). c. Mit der Buchung bietet der ▇▇▇▇ dem Campingplatz Kirnbergsee den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der ▇▇▇▇ vom Campingplatz Kirnbergsee eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Vertrag Mietvertrag zwischen dem Campingplatz Kirnbergsee und dem ▇▇▇▇ kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber der (An-) Zahlung der Rechnung durch den ▇▇▇▇ oder mit dem Beginn Zugang der Leistungserbringung durch Verisure Buchungsbestätigung beim ▇▇▇▇ oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen dem Betreten des Kunden in Betrieb nimmtCampingplatz Kirnbergsee außerhalb des Eingangsbereichs – zustande je nachdem, montiert und / oder installiertwas früher eintritt. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten▇▇▇ Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Maximalbelegung für den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darjeweiligen Typ Übernachtungsmöglichkeit darf nicht überschritten werden. 3.3e. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Der Kunde willigt einAufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden denen von der SCHUFA erhältErziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde. Unabhängig davon übermittelt Verisure iDie schriftliche Einverständniserklärung ist einschließlich einer Kopie des Personalausweises von dem/der/den Erziehungsberechtigten vom Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anreise in der Anmeldung vom Campingplatz Kirnbergsee unaufgefordert vorzulegen. f. Bei der Buchung von Optionen wie zum Beispiel weiteres Zelt, Pavillon, Fahrzeug hat der ▇▇▇▇ die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Zweifel erkundigen Sie sich vor der Buchung beim Campingplatz Kirnbergsee. g. Hat ein Dritter für den ▇▇▇▇▇▇▇, mit dessen Einverständnis, gebucht, haftet er dem Campingplatz Kirnbergsee gegenüber zusammen mit dem ▇▇▇▇ als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. h. Unsere Stellplätze stehen nicht als Erst- oder Zweitwohnsitz zur Verfügung. Saisonale Gäste bis zu 8 Monate sind herzlich willkommen, Preise nach Absprache. i. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart. j. Angebote vom Campingplatz Kirnbergsee zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Der Campingplatz Kirnbergsee kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇ablehnen.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn 2.1 Das Angebot der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Nutzung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten OnlineCenters richtet sich ausschließlich an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Unternehmer im Sinne des Art§ 14 BGB. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungErhält der Anbieter nach Abschluss des Nutzungsvertrages für das OnlineCenter Kenntnis davon, Forderungdass der Kunde bei Vertragsschluss kein Unternehmer war, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunftkann der Anbieter den Nutzungsvertrag unverzüglich nach Kenntnis mit sofortiger Wirkung kündigen. 2.2 Die Eingabe der Registrierungsdaten auf der jeweiligen Webseite ist ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß diesen Nutzungsbedingungen. Der Kunde hat gegenüber darf nur zutreffende Daten angeben. 2.3 Die nach Eingabe der Creditreform ein Recht Registrierungsdaten vom Anbieter an die bei Registrierung eingegebene Email-Adresse versandte Email ist eine Bestätigung des Eingangs des Vertragsangebotes, die einen vom Kunden zur Bestätigung seines Vertragsangebotes zu aktivierenden Link (Bestätigungslink) enthält. 2.4 Nach Aktivieren des Bestätigungslinks (double opt-in) ermittelt der Anbieter das für den Zugriff auf Auskunft das OnlineCenter (Login) erforderliche Passwort des Kunden. 2.5 Der Nutzungsvertrag über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenunentgeltliche Nutzung des OnlineCenters kommt mit der ausdrücklichen Erklärung der Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter zustande, hat in Ermangelung einer solchen durch Ermittlung des Passworts für den Kunden. 2.6 Nach Abschluss des Nutzungsvertrags über die unentgeltliche Nutzung des OnlineCenters kann der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschungonline im OnlineCenter zusätzliche entgeltliche Produkte per Mausklick auswählen und hinzubuchen. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er Diese Auswahl ist das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung rechtliche Vertragsangebot des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten Anbieter zum Abschluss eines Nutzungsvertrages über das jeweilige Produkt. Der Nutzungsvertrag über das Produkt kommt jeweils mit der Creditreform wendenausdrücklichen Annahmeerklärung seitens des Anbieters zustande, in Ermangelung einer solchen, durch jeweilige Freischaltung des Produkts durch den Anbieter für den Kunden. 2.7 Gemäß § 312i Abs. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren2 Satz 2 BGB finden § 312i Abs. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden1 Satz 1 Nr. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf1 bis Nr. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen3 BGB keine Anwendung.

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Sources: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Angebote der Leistungsträger, welche über die Internetseiten der HMTG und seitens der HMTG herausgegebene Prospekte einsehbar sind, stellen kein Angebot des jeweiligen Leistungsträgers auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Kunde jedoch kann dem Leistungsträger über die HMTG als Vermittlerin den Abschluss eines Vertrages verbindlich anbieten, dies zum einen telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail. Hierbei bedarf die Annahmeerklärung keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche oder telefonische Bestätigungen für den Kunden und den Leistungsträger rechtsverbindlich sind. Zum anderen kann der Kunde aber auch über das Internet buchen. Der Leistungsträger bzw. die HMTG, als Vertreter des Leistungsträgers kann das Angebot des Kunden durch Übersendung einer Vereinbarung zwischen Verisure und verbindlichen Buchungsbestätigung annehmen. Bei der Buchung per E-Mail wird dem Kunden zustandeder Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Eine automatische Buchungseingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Vertragsschluss erfolgt nach Angebot des Kunden durch die Annahme des Angebots durch den Leistungsträger, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen der HMTG als Vertreterin des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertLeistungsträgers. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente 2.2 Bei Nutzung der Internetseiten der HMTG durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darals Buchungsplattform geschieht der Vertragsschluss wie folgt: Der Kunde wählt die gewünschten Leistungen und den gewünschten Reisezeitraum aus. Nach Anklicken der Schaltfläche „Ihre Kontaktdaten“ , wird der Kunde aufgefordert, seine persönlichen Daten und die Zahlungsart auszuwählen. Mit Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde sodann ein Angebot auf Abschluss eines verbindlichen Vertrages mit dem jeweiligen Leistungsträger ab. Grundlage des Angebots des Kunden ist die Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers auf der Internetseite der HMTG. Bis zum Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ kann der Kunde seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der üblichen Maus und Tastatureingaben korrigieren. Ferner besteht durch Nutzung der Vor- und Zurückschaltflächen des genutzten Browsers die Möglichkeit auf die jeweils vorherige Seite des Buchungsvorgangs zu gelangen. Nach Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ ist eine Korrektur der Eingaben nicht mehr möglich. Der Vertragstext wird vom Leistungsträger bzw. der HMTG gespeichert, ist jedoch für den Kunden nicht abrufbar. Die HMTG empfiehlt daher die Buchungsübersicht für die eigenen Unterlagen auszudrucken. 3.32.3 Grundlage der vom Leistungsträger angebotenen Leistungen sind ausschließlich die Angaben auf der Website der HMTG oder eines seitens der HMTG herausgegebenen Prospektes/Hotelverzeichnisses in Druckversion. Angaben in anderen Hotelführern oder ähnlichen Verzeichnissen, die weder die HMTG noch die jeweiligen Leistungsträger herausgegeben haben, sind für den Leistungsträger und dessen Leistungspflicht nach Vermittlung durch die HMTG nicht verbindlich, es sei denn dass diese Inhalte ausdrücklich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden sind. 2.4 Der Vertragsschluss ist in deutscher und englischer Sprache möglich 3 | Unverbindliche Reservierungen/Angebote 3.1 Unverbindliche Reservierungen, von denen der Kunde willigt einkostenlos zurücktreten kann, dass Verisure sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit der SCHUFA Holding AGHMTG oder dem Leistungsträger möglich. 3.2 Sofern nicht ausdrücklich eine unverbindliche Reservierung vereinbart wurde, Wiesbaden, Daten über führt die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über Buchung gem. § 2 dieser AGB grundsätzlich zu einem für den Kunden von und den Leistungsträger rechtsverbindlichen Vertrag, weshalb der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Leistungsträger bei Nichtanreise oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenStornierung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse 3.3 Sofern zwischen dem Leistungsträger und den Kunden ausdrücklich eine unverbindliche Reservierung vereinbart wurde, so wird die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem gewünschte Unterkunft verbindlich zur Buchung durch den Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunftbis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Der Kunde hat gegenüber bis zu diesem Zeitpunkt der Creditreform HMTG, bzw. dem Leistungsträger Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der HMTG oder des Leistungsträgers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer noch erfolgenden Buchungsbestätigung des Leistungsträgers oder der HMTG verbindlich. 3.4 Unterbreitet der Leistungsträger, bzw. die HMTG, auf Wunsch des Kunden ein Recht auf Auskunft über die dort individuelles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Leistungsträgers an den Kunden, vor. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des Leistungsträgers, bzw. der HMTG Bedarf, zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenStande, hat wenn der Kunde Anspruch auf Berichtigung dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenErweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, ob die Daten falsch Anzahlung, Restzahlung oder richtig sind, hat Inanspruchnahme der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenUnterkunft annimmt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.11.2.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Die Reise kann von Einzelkunden bei der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure AUDI AG per Online-Anmeldung über die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertvon der AUDI AG hierfür bereitgestellte Internetseite gebucht werden. 3.21.2.2. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenDurch Absenden der Online-Anmeldung auf der Internetseite der AUDI AG bietet die reisende Person der AUDI AG den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an (Angebot). Ein Absenden auf der Internetseite liegt vor, unverbindlichen Angebotenwenn die reisende Person nach Eingabe aller Pflichtinformationen die Schaltfläche „Jetzt buchen“ betätigt. Grundlage des Angebots der reisenden Person sind die bei Abgabe einbezogenen Bestandteile des Reisevertrags. Vor Abgabe einer Bestellung kann die reisende Person ihre Angaben kontrollieren und Eingabefehler entweder unmittelbar in dieser Übersicht, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentendurch Betätigen des Zurückfeldes korrigieren. 1.2.3. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden AUDI AG behält sich die Annahme des über die Internetseite abgegebenen Angebots vor. Insbesondere steht es der AUDI AG frei, die Anzahl der Reisen zu kontingentieren und die buchbaren Reisen nach eigenem Ermessen oder unter Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte) zu vergeben. 1.2.4. Die reisende Person erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Empfangsbestätigung per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse, die alle wesentlichen Angaben über die Reiseleistungen enthält. Diese Bestätigung stellt noch keine rechtlich verbindliche Vereinbarung Annahme des Angebots der reisenden Person dar. 3.31.2.5. Der Kunde willigt einDie Annahme des Angebots der reisenden Person durch die AUDI AG erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der reisenden Person (Buchungsbestätigung) oder Durchführung des Reisevertrags gegenüber der reisenden Person (bspw. Übermittlung Zahlungsaufforderung). 1.2.6. Bei Incentive-Kunden kommt der Reisevertrag zustande durch Angebot der AUDI AG und schriftliche Bestellung des Incentive-Kunden (Annahme). 1.2.7. Die in Prospekten, dass Verisure Katalogen oder auf der SCHUFA Holding AGInternetseite dargestellten Angaben zu Reisen der AUDI AG stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot seitens der AUDI AG dar. Solche Angaben sollen die reisende Person lediglich veranlassen, Wiesbaden, Daten über selbst ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben (invitatio ad offerendum). 1.2.8. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten reisende Person per E-Mail an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f bei der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Buchung angegebene E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte alle wesentlichen Angaben über die Kreditwürdigkeit von ihm gebuchten Reiseleistungen und den Vertrag. 1.2.9. Erfolgt der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Vertragsschluss im Schuldnerverzeichnis Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs werden gemäß § 882 e ZPO der Vertragstext und die Anmeldedaten gespeichert, sie können nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag Abschluss der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöschtBuchung aber nicht mehr abgerufen werden. 1.2.10. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über Für den Vertragsschluss steht die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis deutsche und englische Sprache zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenVerfügung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Audi Ag Für Fahrtrainings Und Fahrerlebnisse, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrtrainings Und Fahrerlebnisse

Vertragsschluss. 3.1. Der 2.1 Im Ladengeschäft kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber wenn der ausgefüllte und unterschriebene Kunden- antrag klarmobil zugeht und dieser von klarmobil be- stätigt wird, spätestens jedoch mit dem Beginn Bereitstellung der Leistungserbringung Leistung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertklarmobil. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen2.2 Online gibt der Kunde sein Angebot über die von ihm zuvor ausgewählten und in den Warenkorb ab- gelegten Produkte ab, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenindem er am Ende der Be- stellstrecke unterhalb der Bestellübersicht den But- ton „Jetzt kaufen“ betätigt. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Annahme erfolgt durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dardie klarmobil mit Auftragsbestätigung, spätes- tens mit der Leistungsbereitstellung. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure 2.3 klarmobil behält sich vor, 2.3.1 vor der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Annahme des Kundenantrages nach Maßgabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über einer Bonitätsprüfung einzu- holen; 2.3.2 die BeantragungAnnahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus ande- ren bestehenden oder früheren Kundenverhältnis- sen oder aus einem Kundenverhältnis mit einem mit klarmobil i.S.v.§§ 15 ff. AktG verbundenen Unter- nehmen im Rückstand ist; 2.3.3 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben macht, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an für die SCHUFA Holding AG, Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von ▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇sind; 2.3.4 vor Freischaltung eines Anschlusses die ver- traglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Verfügt der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies Kunde nicht über die zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen kann klarmobil Sicherheit in Form einer unbefriste- ten Bankbürgschaft oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegeneine Bareinzahlung for- dern. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern Sicherheitsleistung ist im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern Falle des Verzu- ges bei Unterdeckung auf Anforderung von klarmobil zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenerhöhen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität 2.3.5 innerhalb des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit letzten Monats Kunde der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenklar- mobil waren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn 3.1 Die Präsentation der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen SCANACS angebotenen Services auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter Webseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇(nachfolgend „Webseite“) stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 3.2 Der Apotheker kann auf der Webseite verschiedene Services auswählen. Nach Auswahl des Tarifs wird der Apotheker aufgefordert, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten usw.) einzugeben. Die Bestellung kann während des Bestellvorgangs jederzeit geändert bzw. der Bestellvorgang insgesamt abgebrochen werden. Nach Auswahl des Tarifs und Eingabe der erforderlichen Daten kann der Apotheker alle Angaben noch einmal einsehen und kontrollieren. Mit dem Absenden einer Bestellung über die Webseite durch Anklicken des entsprechenden Buttons gibt der Apotheker ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Apotheker ist an das Angebot für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. 3.3 SCANACS wird den Eingang des Angebotes gegenüber dem Apotheker unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Apothekers dar. 3.4 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung durch SCANACS zustande. Der Vertragstext kann jederzeit im Portal eingesehen und heruntergeladen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse 3.5 Eine Nutzung der von SCANACS angebotenen Services ist erst dann möglich, wenn die Bonität Voraussetzungen des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit jeweiligen Tarifs erfüllt sind, welche diesen Bedingungen in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) beigefügt sind. 3.6 Sofern der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenApotheker mehr als eine Apotheke betreibt und die Services für mehr als eine Apotheke nutzen möchte, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in kann der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen Apotheker nach Abschluss des Vertrages und der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte erstmaligen Freischaltung über die Kreditwürdigkeit Webseite unter seiner Benutzerkennung weitere Apotheken anlegen. Für die Nutzung der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an Services in mehreren von dem Apotheker betriebenen Apotheken entstehen gesonderte Entgelte nach Maßgabe der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenZiffer 9.2.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag über die m.charge Ladekarte kommt erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Frei- schaltung der von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH zur Verfügung gestellten Ladekarte zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung . Die Freischaltung erfolgt durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen einmalige Registrierung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eingesehen unter der Rubrik E-Mobilität mittels der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH für die Benutzung frei- geschaltet. 2.2. Der Vertrag über die Nutzung der Ladestation und den Bezug des Ladestroms über die „ladeapp“ kommt durch nachfolgend beschriebene Vorgehensweise zustande: 2.2.1 Die Initiierung des Ladevorgangs an der zuvor in der „ladeapp“ ausgewählten Ladestation wird direkt aus der „ladeapp“ oder durch Scan eines QR-Codes an der Ladestation gestartet. 2.2.2 Nach Auswahl der Ladestation wird der Kunde zu einer exter- nen Webansicht-URL für direkte Zahlungen umgeleitet, auf welcher der für diese Station geltende Tarif angezeigt wird. 2.2.3 Nach Eingabe der Zahlungsdaten und Akzeptieren dieser AGB der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH und der Daten- schutzbestimmungen kommt der Vertrag zustande und der La- devorgang kann gestartet werden. 3.42.3. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenNur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenalso für natürliche Perso- nen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Rechtsgeschäft zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeiteinem Zweck abschließen, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungenweder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständi- gen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.gilt fol- gende Widerrufsbelehrung:

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Sources: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag Die auf den Online-Shops oder sonstigen Werbematerialien von powwow dargestellten Mobilfunk- und/oder Datentarife und Produkte (Geräte, Bundels und Zubehör) stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produkt-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb erhaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. powwow kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail nach Freischaltung des Antrages durch den Mobilfunkprovider, bzw. Netzbetreiber, oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. 2. Unser unverbindlicher Produkt-Katalog richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Erstwohnsitz und eine Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. 3. Ist Vertragsbestandteil des Vertrages auch die Vermittlung eines Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages, so kommt der Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrag unmittelbar mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Mobilfunkbetreiber zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten AGB zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure wobei powwow im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über des Vertragsabschlusses als Vermittler des Mobilfunkbetreibers handelt. Dementsprechend ist auch ein Widerruf (dazu unter III.) gegenüber powwow zu erklären. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit powwow hängen von dem Bestehen des Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages während der Laufzeit des Vertrages mit powwow ab. 4. Alle Preise sind Endpreise in Euro und inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer angegeben. 5. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei. Die Lieferzeit beträgt bei Verfügbarkeit des bestellten Gerätes 3 bis 7 Werktage nach Freischaltung des Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages. 6. Zahlungen des Kunden gegenüber powwow erfolgen per Lastschriftverfahren. Bei Bestellung eines Gerätes ohne Mobilfunkvertrag stehen als Zahlungsoptionen Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung zur Auswahl. Etwaig alternative Zahlungsmöglichkeiten werden produktspezifisch in den Online-Shops angeboten und dargestellt. 7. Sollte die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten Bestellung des Kunden an die SCHUFA Holding AGangegebene Lieferadresse durch die DHL nicht zugestellt werden können, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇behält sich powwow aus Sicherheitsgründen das Recht vor, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenden Kaufvertrag über das Gerät, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure sowie den Mobilfunk- und/oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern Datentarifvertrag zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇stornieren.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen

Vertragsschluss. 3.1(zu § 2 AVBWasserV) 1.1. Die Aufnahme der Wasserversorgung ist bei der BHAG mittels des entsprechend gültigen Formulars zu beantragen. 1.2. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber Versorgungsvertrag wird grundsätzlich mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Eigentümer oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen dem Erbbauberechtigten des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertanzuschließenden Grundstücks abge- schlossen. 3.21.3. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenIn Ausnahmefällen kann der Versorgungsvertrag auch mit dem Nut- zungsberechtigten des Grundstücks (z. B. mit dem Mieter, unverbindlichen AngebotenPächter oder Nießbraucher) abgeschlossen werden, Ausschreibungen wenn der Nutzungs- berechtigte die Verfügungsgewalt über den Hausanschluss ausübt und der Eigentümer oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darErbbauberechtigte sich zur Erfüllung des Vertrages mitverpflichtet. 3.31.4. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Tritt an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob Stelle eines Hauseigentümers eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Gemeinschaft von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Wohnungseigentümern im Sinne des ArtWohnungseigentumsge- setzes, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. 6 AbsJeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungDie Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verpflichtet sich, Forderungden Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, Bonitätsprüfungalle Rechtsgeschäfte, Versicherungsvertragdie sich aus dem Versor- gungsvertrag ergeben, Vollstreckungsauskunftmit Wirkung für und gegen alle Wohnungs- eigentümer mit der BHAG abzuschließen und personelle Änderun- gen, die die Haftung der Wohnungseigentümer berühren, der BHAG unverzüglich mitzuteilen. 1.5. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungs- eigentümer abgegebenen Erklärungen der BHAG auch für die übrigen Mitglieder der WEG rechtswirksam. 1.6. Der Kunde hat gegenüber vorstehende Absatz gilt entsprechend, wenn das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Gesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen). 1.7. Der Versorgungsvertrag beinhaltet sowohl die Regelungen des An- schlussverhältnisses als auch die Regelungen der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenTrinkwasserbe- lieferung. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, Bereitstellung von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenLöschwasser erfordert besondere Vereinbarungen.

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Sources: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv), Allgemeine Anschluss Und Grundversorgungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Der Vertragsschluss erfolgt im Falle einer deutschsprachigen Webseite ausschließlich in deutscher Sprache. Im Falle einer zusätz- lich englischsprachigen Webseite bietet der Anbieter dem Kunden eine unverbindliche Übersetzungshilfe in englischer Sprache an. Das Angebot des Webseitenshops (Online-Shop) richtet sich vornehmlich an Kunden aus der Europäischen Union. Übermittlungsfehler 2.2 Bestellungen können in der Regel telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder über den Online-Shop aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag über das vom Kunden ausgewählte Produkt kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden erst zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn wenn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Verlag die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Bestellung des Kunden in Betrieb nimmtdurch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annimmt. Wenn das Produkt nicht mehr vorrätig, montiert und / vergriffen oder installiertverfügbar ist, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. 3.22.3 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Ka- talog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen Verlag kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darAuslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annehmen. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure 2.4 Eine Beschreibung des Bestellvorganges im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Online-Shop kann eingesehen werden unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- gang. 2.5 Der Verlag speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden Bestelldaten per E-Mail zu. Diese AGB können unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇ eingesehen werden. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität 2.6 Steht der Verlag mit dem Kunden nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Kunden, ist der Verlag berechtigt, den Kunden gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu belie- fern. Dazu arbeitet Verisure mit Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. 2.7 Der Kunde ist verpflichtet, Bestätigungen und Rechnungen auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie Bestätigungen auf Abweichungen von der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenBestellung zu prüfen und dem Verlag etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. 2.8 Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung (§ 454 BGB) gemäß Ziffer 6 dieser AGB (Ansichtsrecht) bei gebundenen Werken, Waterkamp & CollLoseblattgrundwerken und CD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen, hat die Missbilligung innerhalb der 4 Wochen ab Bestellung zu erfolgen. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenCD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen liegt ein „Freischaltschlüssel“ in einem versiegelten Umschlag bei. Zur Nutzung der Software-Grundversion im Testmodus im Rahmen des Ansichtsrechts, gemäß Ziffer 6 dieser AGB ist die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältÖffnung des versiegelten Umschlags nicht erforderlich. Das Öffnen des versiegelten Umschlags kommt der Billigung gleich und verpflichtet zum Kauf. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf Übri- gen gilt Ziffer 6 dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAGB.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden Vertragsangebote von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇, ▇▇▇▇▇ insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsichtigt der Mieter, ein Vertragsverhältnis mit der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung .▇▇ einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Mieters (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenz.B. Bestellung, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission bestehtAuftragserteilung) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter einer Annahme dieses Vertragsangebots durch ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ (Auftragsbestätigung) in Textform, soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung sichert der Mieter seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu. 2.2. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Mieters (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Mieters auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Mieters dar. 2.3. Soweit die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ die technische Dokumentation (Montage- bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstige Unterlagen an den Mieter übergibt, sind die darin gemachten Angaben für ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ nicht bindend und beschreiben nicht die vereinbarte Beschaffenheit, soweit ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ sie nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt. 2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/. Der Mieter wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eingesehen werdenist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Vermietungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn 3.1 Bei Interesse an der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Nutzung der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von Datenbank wendet sich der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGLizenznehmer an: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (im Folgenden: „Verlag“) Der Verlag nimmt über ein Registrierungsformular folgende Daten des Lizenznehmers auf: • Vorname und Nachname • Vollständige Anschrift • Emailadresse • Kategorie des Lizenznehmers (Gericht; Rechtsanwalt; Verband; Unternehmer; Vermittler, Journalist) 1 Aus Vereinfachungsgründen verwendet der Vertrag die männliche Form „Lizenznehmer“, gemeint sind jedoch der männliche Lizenz- nehmer ebenso wie die weibliche Lizenznehmerin. Rechtsgrundla- gen Durch Nennung seiner Daten schließt der Lizenznehmer noch keinen Vertrag und geht auch keinerlei Verpflichtungen ein. Er berechtigt jedoch den Verlag dazu, die aufgenommenen Daten zu speichern und an die Lizenzgeberin zu über- mitteln. Mit Aufnahme seiner Daten durch den Verlag kann der Lizenznehmer mitteilen, ob er vor einer kostenpflichtigen Nutzung einen kostenfreien Testzugang zu der Datenbank EversOK nutzen möchte. 3.2 Die von dem Verlag aufgenommenen Daten übermittelt dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b an die Lizenzgeberin. Die Lizenzgeberin teilt dem Lizenz- nehmer per E-Mail Benutzername und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Kennwort mit und übermittelt ihm gleichzeitig diese ANB sowie das „Merkblatt zum Datenschutz“ in zur Wiedergabe speicherbarer Form. Sie teilt dem Lizenznehmer ferner mit, ob es sich bei dem Zugang um einen kostenfreien, befristeten Testzugang handelt. 3.3 Unter Verwendung der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen übersandten Zugangsdaten kann sich der Lizenznehmer auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke Internetseite der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.Datenbank einloggen: ▇▇▇▇▇▇.://▇▇/-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden▇▇▇▇.▇▇ 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure 3.4 Bei dem ersten Einloggen muss der Lizenznehmer diesen ANB sowie dem „Merkblatt zum Datenschutz“ mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumenseiner Ein- willigungserklärung zustimmen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältwenn er das Produkt EversOK nutzen will. Im Auftrag von Creditreform werden Folgenden klickt der Lizenznehmer den Button: „zahlungspflichtig bestellen“ an. Damit kommt dieser Lizenznutzungsvertrag mit den Bestimmungen dieser ANB und dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Inhalt des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden „Merkblatt zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenDatenschutz“ zustande.

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Sources: Lizenznutzungsvertrag

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure 2.1 Jegliche Angebote von 2H GmbH & ▇▇.▇▇ sind freibleibend und dem Kunden zustandeunver- bindlich, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertsofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen2.2 Sofern nicht abweichend geregelt, unverbindlichen Angebotenwird eine Bestellung erst dann gegenüber dem Besteller verbindlich, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden wenn sie von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, 2H GmbH & ▇▇.▇▇ durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als formwahrend erteilt. Das Schweigen von 2H GmbH & ▇▇.▇▇ auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung vertragsrelevante, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für 2H GmbH & ▇▇▇▇▇.▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇nicht verbindlich. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Im Falle umgehender Auftragsausführung ohne vorherige Auftragsbestätigung in Textform gelten die Warenrechnung oder der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage Lieferschein von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇2H GmbH & ▇▇.▇▇▇▇, je nachdem was dem Besteller zuerst zugeht, als Auftragsbestätigung. 2.3 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Ver- brauchsangaben, DIN-Normen sowie sonstige Beschreibungen des Lieferge- genstands aus den zu dem Angebot oder der Auftragsbestätigung gehören- den Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrück- lich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit des Liefergegenstands dar. 2.4 2H GmbH & ▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇eingesehen werden. 3.4behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als KundenDie Regelungen unter Ziffer 11. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse bleiben hiervon unberührt und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen gelten im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenÜbrigen ergänzend.

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Sources: Sales Contracts

Vertragsschluss. 3.12. Formation of contract 2.1 Unser Angebot hinsichtlich Menge, Liefer- frist, Lieferungsmöglichkeit ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Art. 7 OR). Die Bestel- lung ist grundsätzlich dennoch als Angebot zu qualifizieren. Die Annahme kann unserer- seits (Auftragsbestätigung) innerhalb von zwei Wochen erfolgen, es sei denn, der Käu- fer hat eine andere Annahmefrist bestimmt. 2.2 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schrift- lichen Auftragsbestätigung zustande. Soll- te es im Einzelfall keine Auftragsbestäti- gung geben oder der Vertrag ohne Auf- 2.1 With respect to quantity, delivery time and delivery possibility our offer is subject to change provided not indicated otherwise in our confirmation of order (art. 7 Swiss Code of Obligations, CO). However, the order is generally qualified as an offer. Acceptance on our part (confirmation of order) may take place within two weeks unless the purchaser has specified another period for acceptance. 2.2 A contract is only formed upon our written confirmation of order. Where a confirmation of order is not provided in an individual case or the contract is formed without a confirma- AVB's vom 8. Februar 2013, Version April 2013.doc tragsbestätigung zustande kommen, ist für den Inhalt des Vertrages unser Angebot entscheidend. Haben Käufer und Verkäu- fer gemeinsam ein schriftliches Dokument über die Lieferung unterzeichnet und ent- hält dieses Dokument sämtliche Vertrags- bedingungen, so steht dieses Dokument einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. 2.3 Alle den Vertrag und seine Ausführung betreffenden Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Annahme einer Bestellung. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, Ver- zicht auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertSchriftform kann auch nur schriftlich erfolgen. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure 2.4 Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungdes Zumutbaren liegende Mehr- oder Minderfertigung vor, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich wenn eine solche Abweichung unvermeidbar ist und hierdurch das ausgewogene Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt. Der Käufer wird hierüber vorgängig infor- miert. 2.5 An unseren Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – haben wir die alleinigen Eigentums- und Ur- heberrechte. Sie dürfen ohne unsere aus- drückliche Zustimmung Dritten nicht die Interessen zugäng- lich gemacht, bekannt gegeben oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen selbst oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen durch Dritte vervielfältigt werden. 3.42.6 Die uns vom Käufer zur Kenntnis gebrachten Informationen gelten als nicht vertraulich, ausser er bezeichnet sie uns gegenüber ausdrücklich als vertraulich. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kundention of order our offer is determinative with respect to the content of the contract. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss Where the purchaser and the seller have mutually signed a written document on the delivery of goods and where this document contains all of the contractual terms, this document shall be regarded as amounting to a written con- firmation of order. 2.3 All of the agreements relating to the contract and its performance entered into between us and the purchaser must be in writing for these to be effective. This also applies to the acceptance of an order. The renunciation of the written form must also be written. 2.4 For custom orders we reserve the right to provide goods that are manufactured with higher or lesser standards within reason pro- vided that such differentiation is unavoidable and that in doing so, the balanced relation- ship between performance and consideration is maintained. The purchaser will be infor- med about this in advance. 2.5 We retain exclusive ownership rights and copyright in respect of our offer letters, de- pictions, diagrams, calculations and other materials Roumenincluding those in electronic form. These may not be provided to third parties, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenmade known to these or copied by the addressee or by third parties without our express consent. 2.6 Information provided to us by the purchaser is deemed to not be confidential, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenunless he declares them expressly as confidential to us.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale (Gtcs)

Vertragsschluss. 3.12.1. Über das Spendit Portal können Kunden ver- schiedene Vertragsausgestaltungen in Form ver- schiedener im Einzelnen getroffener Vereinbarun- gen über E-Geld-Aufladungen (jeweils ein „E-Geld- Kartenprogramm“) auswählen. Einzelheiten zum jeweiligen E-Geld-Kartenprogramm sind im Rah- men des Vertragsschlusses über das Spendit Portal dargestellt. 2.2. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure E-Geld-Ausgabevertrag umfasst das oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3bei dem Vertragsschluss gewählten E-Geld-Kartenprogramme. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Leis- tungsinhalt der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über jeweiligen E-Geld- Kartenprogramme wird in den Kunden von der SCHUFA erhältLeistungsbeschrei- bungen zu dem jeweiligen E-Geld-Kartenprogramm im Spendit Portal angegeben. Unabhängig davon übermittelt Verisure Die Solarisbank ist nur zu einer Vertragsdurchführung im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungdes von dem Kunden separat mit Spendit in den Spen- ditCard AGB vereinbarten Umfangs verpflichtet; der Kunde verpflichtet sich, die Durchführung Leistungen nur in dem mit Spendit vereinbarten Umfang abzurufen. Eine Prüfung der Einhaltung der Vorgaben aus den SpenditCard AGB obliegt der Solarisbank aber nicht. 2.3. Der Abschluss des E-Geld-Ausgabevertrags erfolgt über das Spendit Portal. Einzelheiten zum Vertragsschluss ergeben sich aus der Darstellung des parallel geschlossenen Vertrages mit Spendit in den SpenditCard AGB. 2.4. Der Vertragstext wird nach dem Vertrags- schluss von der Solarisbank gespeichert und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten ist dem Kunden über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇eingesehen werdenzugäng- lich. 3.42.5. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Für den Vertragsschluss steht nur die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. deut- sche Sprache zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenVerfügung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Über Die Ausgabe Und Die Nutzung Von Spenditcards

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Angebote des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und dem Kunden zustandeunverbindlich, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Papierqualität bleiben im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über des Zumutbaren vorbehalten. 2. Der Auftragnehmer recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt der Auftragnehmer manchmal etwas Zeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das im Auftragseingang liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei dem Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftraggeber ist daher 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der ▇▇▇▇ an den Auftraggeber erklärt werden. An Stelle einer Auftragsbestätigung kann bei kurzfristiger Lieferung die Beantragungausgestellte Rechnung treten. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Durchführung Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu 1. Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: Layout und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGGestaltung, Drucksachen, Werbetechnik, Grafikleistungen, Webdesign und Werbung. 2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden, und Änderungen nach Druckgenehmigung. 3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN). Diese Sonderleistungen werden nach Aufwand berechnet. 4. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Auftragnehmer infolge von Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Die Rechtschreibung richtet 5. Die Andrucke im Offsetdruck werden nach den vom Auftragnehmer ausgetesteten, in der Druckindustrie üblichen Dichtewerten und Farben der Euroskala (DIN 16539) hergestellt. Geringfügige Passer- und Farbdifferenzen berechtigen nicht zur Reklamation. Die gelieferten Druckerzeugnisse werden im Offset-, Schwarz/Weiß- oder Farb- Digitaldruck erstellt. 6. Es ist wegen der mehrfachen Konvertierung der Daten während des Belichtungsprozesses auch bei größter Sorgfalt nicht in jedem Falle zu vermeiden, dass der Enddruck vom freigegebenen Korrekturabzug abweichen kann. 7. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere elektronische Daten, Filme, Lithographien, Druckplatten, elektronische Druckplatten und elektronische Datenträger bleiben auch, wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. 8. Im kaufmännischen Verkehr stehen dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. 9. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind. 1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als druckreif erklärt zurückzugeben. Druckfreigaben durch den Endabnehmer enthaften den Auftragnehmer in gleicher Weise wie durch den Auftraggeber selbst erklärte Druckfreigabeerklärungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Fehler bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Soweit ein Korrekturabzug auf Kundenwunsch, z. B. wegen der Dringlichkeit des Auftrages, unterbleibt, haftet der Auftragnehmer nicht für ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenauf dem Korrekturabzug hätten festgestellt werden können. 2. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke Endkontrolle der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggfgelieferten Filme obliegt dem Auftraggeber. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.Für ▇▇▇▇▇▇, die auf dem Film zu erkennen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.▇▇ 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten für 30 Tage unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang 2. Die Zahlung ist sofort, ohne jeden Abzug zu leisten, wenn nicht individuell mit dem Auftraggeber eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen. 3. Bei Bereitstellungen oder Vorleistungen durch den Auftragnehmer oder dessen Lieferanten kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. 4. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c) von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. 5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer 6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 1. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/▇▇▇▇▇Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr gehen mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an die zur Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung. 3. Lieferungen erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Auftraggebers. 1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. 2. Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware-oder Softwaredefizite), soweit sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. 3. ▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenvon dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten4. Soweit diese falsch der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder unvollständig sein solltenanderer für den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten treten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.den

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Eintrittskarten können vom Kunden in den Geschäftsstellen, telefonisch per Ticket-Hotline oder über die Internetseite der Konzertkasse erworben werden. Über die Internetseite der Konzertkasse erfolgt das verbindliche Angebot zum Vertrags- schluss seitens des Kunden durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Kauf- und Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten. Der Vertrag Vertragsab- schluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von der Konzertkasse gespeichert. Aus technischen Gründen ist er dem Kunden danach nicht zugänglich, er kann aber bei Vertragsabschluss vom Kunden gespeichert werden. Der Kauf- vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung dem Druck der Tickets zustande und wird ab diesem Zeitpunkt zwischen Verisure dem Kunden und dem Kunden zustandejeweiligen Veranstalter wirksam. Beim Kauf von Eintrittskarten in ei- nem der stationären Shops der Konzertkasse hat sich der Kunde vor Verlassen des Shops zu vergewissern, ob er die gewünschten Eintrittskarten mit richtigem Datum, Uhrzeit, Plätze und Lokation erhalten hat. Sollten die genannten Daten nach Verlassen des Shops nicht dem Kundenwunsch entsprechen, so hat er kein Anrecht auf eine nachträgliche Reklamation, die Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Alle Angebote sind freibleibend und gelten solange der Vorrat reicht. Die Konzertkasse ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine automati- sierte Eingangsbestätigung per E-Mail versendet wurde, zu stornieren (einseitiges Rücktritts- recht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder der Konzertkasse aufgestellte spezifi- sche Bedingungen verstößt, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkungen der Ticketmenge pro Kun- de, Verstoß gegen die BeantragungUrkundenbedingungen, die Durchführung insbesondere gegen das Weiterverkaufsver- bot, Umgehungsversuche durch Anmeldung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVONutzung mehrere Nutzerprofiele etc.). Übermittlungen auf Die Erklärung der Grundlage Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahl- ten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht findet die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen§ 350 BGB Anwendung. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring)Konzertkasse behält sich vor, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇bei offensichtlichen Preisirrtümern vom Vertrag zurückzutreten.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Bei einem Anzeigenauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Abdruck der Anzeige (bei mehreren Anzeigen der ersten Anzeige) oder durch Bestätigung vom Verlag in Textform zustande. Der Sofern ein verbindliches Angebot durch den Verlag erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande. 2.2 Soweit Agenturen Anzeigenaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure der Agentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, dem Verlag auf Anforderung vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug und dem Kunden zustandeeinen Mandatsnachweis zukommen zu lassen. 2.3 Anzeigenaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Verlag. 2.4 Sofern der Verlag Aufträge oder Abschlüsse über Dritte vermarkten lässt, handeln diese Dritten als Vertreter vom Verlag und auf jeden Fall aber mit dem Beginn dessen Rechnung. 2.5 Soweit die Gewährung von AE (Agenturprovision) nicht ausgeschlossen ist, wird für alle Aufträge, die über eine vom Verlag anerkannte Werbeagentur erteilt werden, eine Mittlergebühr von 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet, d. h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten. Ausgenommen davon sind Farbzuschläge, technische Kosten sowie Vergütungen für Kreativleistungen. Diese unterliegen nicht der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Rabattstaffel und der Agentur- bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertMittlerprovision. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen2.6 Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, unverbindlichen sich in ihren Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenVerträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf weder ganz noch teilweise an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen Auftraggeber weitergegeben werden. 3.42.7 Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten Für Vertragsänderungen und -ergänzungen gilt dies auch für die Belieferung anderer FirmendatenbankenAufhebung der Schriftformklausel. 2.8 Bei Agenturbuchungen behält sich der Verlag das Recht vor, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit Buchungsbestätigungen auch an den Da- tenschutzbeauftragten Auftraggeber der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAgentur weiterzuleiten.

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Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag Die auf den Online-Shops oder sonstigen Werbematerialien von mobilezone dargestellten Mobilfunk- und/oder Datentarife und Produkte (Geräte, Bundels und Zubehör) stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produkt-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb erhaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. mobilezone kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail nach Freischaltung des Antrages durch den Mobilfunkprovider, bzw. Netzbetreiber, oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. 2. Unser unverbindlicher Produkt-Katalog richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. 3. Ist Vertragsbestandteil des Vertrages auch die Vermittlung eines Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages, so kommt der Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrag unmittelbar mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Mobilfunkbetreiber zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten AGB zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure wobei mobilezone im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über des Vertragsabschlusses als Vermittler des Mobilfunkbetreibers handelt. Dementsprechend ist auch ein Widerruf (dazu unter III.) gegenüber mobilezone zu erklären. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit mobilezone hängen von dem Bestehen des Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages während der Laufzeit des Vertrages mit mobilezone ab. 4. Alle Preise sind Endpreise in Euro und inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer angegeben. 5. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei. Die Lieferzeit beträgt bei Verfügbarkeit des bestellten Gerätes 3 bis 7 Werktage nach Freischaltung des Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages. 6. Zahlungen des Kunden gegenüber mobilezone erfolgen per Lastschriftverfahren. Bei Bestellung eines Gerätes ohne Mobilfunkvertrag stehen als Zahlungsoptionen Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung zur Auswahl. Etwaig alternative Zahlungsmöglichkeiten werden produktspezifisch in den Online-Shops angeboten und dargestellt. 7. Sollte die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten Bestellung des Kunden an die SCHUFA Holding AGangegebene Lieferadresse durch die DHL nicht zugestellt werden können, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇behält sich mobilezone aus Sicherheitsgründen das Recht vor, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenden Kaufvertrag über das Gerät, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure sowie den Mobilfunk- und/oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern Datentarifvertrag zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇stornieren.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure 3.1 Goldbach ist für die Vermarktung von Werbeflächen im Bereich Online-, Mobile- und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertSmart TV Dienste zuständig. 3.23.2 Goldbach schließt die Werbeaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Werbeauftraggebern ab. 3.3 Angebote von Goldbach sind vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung oder Mitteilung unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbeflächen. 3.4 Werbeaufträge können nur schriftlich erteilt werden. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen Ein Auftrag kommt nur durch schriftliche oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente elektronische Bestätigung des Auftrags durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Werbeauftraggeber oder im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten einer programmatischen Vermarktung durch Schaltung der Werbung zustande. Der Werbeauftraggeber kann dem Werbeauftrag innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsbestätigung durch Goldbach schriftlich per E-Mail oder per Fax widersprechen. Vom Werbeauftraggeber nach 48 Stunden nach Auftragsbestätigung vorgenommene Widersprüche ändern am rechtswirksamen Vertragsschluss gemäß der Auftragsbestätigung von Goldbach nichts. 3.5 Der Werbeauftrag kommt auch ohne schriftliche Bestätigung durch Goldbach mit Distribution der vom Werbeauftraggeber bei Goldbach bestellten Werbeformen zustande. Ein Widerspruch des Werbeauftragsgebers ist in diesem Fall ausgeschlossen. 3.6 Sofern ein Werbeauftraggeber Werbeformen über ein Online-Buchungstool bucht, gelten auch für diese Werbeaufträge ausschließlich die BeantragungBestimmungen gemäß der vorliegenden AGB. 3.7 Aufträge von Agenturen werden nur angenommen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇wenn der Werbetreibende namentlich genau bezeichnet wird. ▇▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f von der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die Agentur den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenNachweis ihrer ordnungsgemäßen Mandatierung durch den Werbetreibenden zu verlangen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke Abrechnung des Auftrags erfolgt gegenüber der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggfAgentur. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4behält sich das Recht vor, Buchungsbestätigungen an den Werbetreibenden weiterzuleiten. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Die Agentur tritt mit Auftragserteilung die Bonität des KundenZahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag sicherungshalber an Goldbach ab. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll▇▇▇▇▇▇▇▇ nimmt diese Abtretung hiermit an. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen▇▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, die Forderung bei den Kunden der Werbeagentur einzuziehen, wenn die gesicherte Forderung von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag der Agentur nicht innerhalb von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO30 Tagen nach Fälligkeit beglichen ist. Die Daten werden zunächst in Agentur wird von ▇▇▇▇▇▇▇▇ vor der Regel für drei Jahre gespeichertOffenlegung der Abtretung informiert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtDie Abtretung der Forderung der Agentur gegenüber dem Werbekunden erfolgt zur Sicherheit und nicht an Erfüllung statt. IDie Forderung von ▇▇▇▇▇▇▇▇ gegenüber der Agentur bleibt daher bis zur vollständigen Begleichung der Forderung auch im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenWerbetreibenden bestehen.

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Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertragsangebote der Esders GmbH, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure der Esders GmbH und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber kommt noch nicht mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Eingang einer entsprechenden verbindlichen Erklärung des Kunden in Betrieb nimmt(z.B. Bestellung, montiert Auftragserteilung) zustande. Es bedarf zwingend einer Annahme dieses Vertragsangebots durch die Esders GmbH (Auftragsbestätigung oder Warenlieferung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und / oder installiertKreditwürdigkeit. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten2.2. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Esders GmbH ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine rechtlich verbindliche Vereinbarung Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar. 3.32.3. Soweit die Esders GmbH die technische Dokumentation (Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für die Esders GmbH nicht bindend, soweit die Esders GmbH nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt. Das gilt auch für Angaben in Verkaufsprospekten. Jede Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar, sofern nicht die Esders GmbH ausdrücklich die Gewähr in Form einer Garantieverpflichtung für das Einhalten dieser technischen Norm übernimmt. Werden bei Abschluss des Vertrages bezüglich des Vertragsgegenstandes Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben, so bedürfen diese der Schriftform. Technische Änderungen in Katalogen, Webseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten. 2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Esders GmbH. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten wird über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von Nichtverfügbarkeit der SCHUFA erhältLeistung unverzüglich informiert. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenEine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten Esders GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring)preislich adäquaten, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.1. Der 2.1 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇ und dem Kunden über die Erbringung von Leis- tungen im Bereich der Online-Werbung inkl. Sonderwerbeformen und ggf. zugehö- rige Leistungen kommt dadurch zustande, dass ▇▇▇▇▇▇.▇▇ ein schriftliches Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines stets unverbindlichen Vorschlags von mo- ▇▇▇▇.▇eingesehen werdenabgibt, annimmt („Einzelvertrag“). Die Erklärung der Annahme muss dem Kunden nicht zugehen. Aus dem konkreten Einzelvertrag ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von de- nen der vorliegenden AGB abweichen, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. 3.42.2 Ist der Kunde eine Werbeagentur, schließt ▇▇▇▇▇▇.▇▇ den Vertrag mit dieser nur dann ab, wenn der Werbetreibende, für den die Werbeagentur die Online-Werbung bei ▇▇▇▇▇▇.▇▇ schaltet, namentlich benannt wird. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit ▇▇▇▇▇▇.▇▇ über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will. ▇▇▇▇▇▇.▇▇ ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen. 2.3 Für den Fall, dass ▇▇▇▇▇▇.▇▇ ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Ver- trages über Online-Werbung ablehnt, wird ▇▇▇▇▇▇.▇▇ dies dem jeweiligen Kunden un- verzüglich mitteilen. 2.4 Stornierungen bedürfen mindestens der Textform. Geht eine Stornierung unmit- telbar vor oder nach Schaltungsbeginn ein, wird ▇▇▇▇▇▇.▇▇ unverzüglich, im Regelfall innerhalb von 72 Stunden, nach Eingang der Stornierung die Bonität Schaltung der Online- Werbung stoppen bzw. beenden. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schal- tungsbeginn ist kostenfrei möglich. Als Schaltungsbeginn gilt der Tag, an dem die Kampagne erstmals geschaltet wird. Bei einer kurzfristigeren Stornierung oder einer Stornierung nach Schaltungsbeginn ist ▇▇▇▇▇▇.▇▇ berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen: a) Bei einer Stornierung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des KundenNetto-Rechnungsbetrags. b) Bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Rechnungsbetrags, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online-Werbung noch aus- steht. Dazu arbeitet Verisure mit Daneben wird der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch Preis für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.abereits geschaltete Online-Werbung in Rech- nung gestellt. zur Verwendung Dabei wird gegebenenfalls der für Adress-Handelszwecke genutztdas geringere Volumen geltende Rabattsatz (vgl. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Ziffer 6) zugrunde gelegt. 2.5 ▇▇▇▇▇▇.▇▇ nimmt im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Regelfall Aufträge für Online-Werbung nur ab einem Mindest- buchungsvolumen von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen3.500 EUR Netto-Rechnungsbetrag an.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Online Werbung

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Besuch und dem Kunden zustandedas Betrachten der Plattform, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure einschließlich aller Dienste-Angebote und Stellenanzeigen, die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Benutzung des Kunden in Betrieb nimmtSchnellbewerbungsformulars, montiert das Teilen von Dienste-Angeboten und / oder installiertStellenanzeigen sowie das Stellen individueller Anfragen, sind ohne Registrierung möglich und kostenlos. 3.22. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenFür die Veröffentlichung ihrer Trägerdaten, unverbindlichen Angebotenvon Dienste-Angeboten und Stellenanzeigen müssen sich Anbieter auf der Plattform registrieren. Für eine Registrierung sind Pflichtangaben notwendig, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure die bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Registrierung abgefragt werden (im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungFolgenden „Pflichtangaben“). Angaben, die Durchführung Anbieter im Zuge der Registrierung auf der Plattform machen, müssen vollständig und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, wahrheitsgemäß sein. Anbieter werden ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ Änderungen der Pflichtangaben unverzüglich mitteilen.▇▇/ 3. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs geben Anbieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Zuvor zeigen wir die Vertragsdaten in einem Bestätigungsfenster an. Mit Hilfe von Änderungsbuttons können Anbieter die Angaben korrigieren. Einen Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrages haben Sie nicht. 4. Nachdem der Anbieter den Registrierungsvorgang abgeschlossen hat, wird ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇eingesehen werdenihm durch Übermittlung einer E-Mail den Vertragsabschluss bestätigen. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Nutzungsvertrag zustande. Die Bestätigung wird von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ gespeichert, ist für den Anbieter auf der Plattform jedoch nicht noch einmal einsehbar und abrufbar. Anbieter können ihre Vertragsdaten jederzeit per E-Mail bei ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ anfordern (▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇). 3.45. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des KundenDie Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen (mindestens 18 Jahre alt), juristischen Personen und Personengesellschaften möglich. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenDie Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Registrierung dürfen nur einzelne Personen bzw. Personengesellschaften als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder Familien). Mehrfache Registrierungen der gleichen Person/Einrichtung sind unzulässig. Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Nutzernamen sind untersagt. 6. Das Nutzerkonto eines Anbieters ist nicht auf mehrere soziale Einrichtungen übertragbar. Das Nutzerkonto ist von Verisure mehreren Mitarbeitern derselben sozialen Einrichtung aber gleichzeitig nutzbar. 7. Anbieter haben ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wenn sie den Verdacht haben, dass ihre Daten von einem Dritten unbefugt zur Kenntnis genommen wurden, müssen Anbieter uns hiervon unverzüglich Mitteilung machen. Wir bitten die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine DatenbankAnbieter um Verständnis, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert dass sie als Nutzer für sämtliche Aktivitäten verantwortlich sind, die unter Verwendung ihrer Zugangsdaten vorgenommen werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte Wenn der Anbieter einen etwaigen Missbrauch seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten hat oder er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat, haftet er selbstverständlich nicht. 8. Mit Zustandekommen des Nutzungsvertrages legt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ das Nutzerkonto für den Anbieter an Verisure als Kundenund veröffentlicht seine Trägerdaten in Form eines Profils auf der Plattform. Im Rahmen Zu den Trägerdaten gehören alle vom Anbieter getätigten Angaben zu seiner Person mit Ausnahme der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen Zugangsdaten (im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenFolgenden „Trägerdaten“).

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Sources: Allgemeine Nutzungsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, a. Die allgemeinen Preise sind aktuell auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen den Internetseiten des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertCampingplatzes unter ▇▇▇▇://▇▇▇. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇ einsehbar. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Diese Preise können auch telefonisch erfragt werden. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung geben nur Richtwerte (DSGVOProspekte und Internetportale von Drittanbietern). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen . b. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist wenn zwischen diesem und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegendem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoringvgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB), um ihren Ver- tragspartnern . Ändert sich im Europäischen Wirtschaftsraum und in laufenden Kalenderjahr der Schweiz sowie ggfgültige MwSt. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss Satz, können Preisanpassungen erfolgen. c. Mit der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung Buchung bietet der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇▇ der Campingplatz Betreiberin den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der ▇▇▇▇ von der Campingplatz Betreiberin eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen der Campingplatz Betreiberin und dem ▇▇▇▇ kommt mit der (An-)Zahlung der Rechnung durch den ▇▇▇▇ oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim ▇▇▇▇ oder mit dem Betreten des Campingplatzes außerhalb des Eingangsbereichs – zustande je nachdem, was früher eintritt. ▇. ▇▇▇ Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für den jeweiligen Typ Übernachtungsmöglichkeit darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene (siehe Gruppenreisen 5.). e. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungs-berechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde. f. Bei der Buchung von Optionen wie zum Beispiel weiteres Zelt, Pavillon, Fahrzeug, Anhänger hat der ▇▇▇▇ die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Zweifel erkundigen Sie sich vor der Buchung bei der Campingplatz Betreiberin. g. Hat ein Dritter für den ▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇, mit dessen Einverständnis, bestellt, haftet er der Campingplatz Betreiberin gegenüber zusammen mit dem ▇▇▇▇ eingesehen werdenals Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. 3.4h. Unsere Stellplätze stehen nicht als Erst- oder Zweitwohnsitz zur Verfügung. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenSaisonale Gäste bis zu 6 Monate sind herzlich willkommen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenPreise nach Absprache. i. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbankuntersagt, in soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart. j. Angebote der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse Campingplatz Betreiberin zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOunverbindlich. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung Campingplatz Betreiberin kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenMietvertrags mit einem ▇▇▇▇ ablehnen.

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Sources: Campingplatzvertrag

Vertragsschluss. 3.1(zu § 2 AVBWasserV) 1.1. Die Aufnahme der Wasserversorgung ist bei der BHAG mittels des entsprechend gültigen Formulars zu beantragen. 1.2. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber Versorgungsvertrag wird grundsätzlich mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Eigentümer oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen dem Erbbauberechtigten des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertanzuschließenden Grundstücks abgeschlossen. 3.21.3. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenIn Ausnahmefällen kann der Versorgungsvertrag auch mit dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks (z. B. mit dem Mieter, unverbindlichen AngebotenPächter oder Nießbraucher) abgeschlossen werden, Ausschreibungen wenn der Nutzungsberechtigte die Verfügungsgewalt über den Hausan- schluss ausübt und der Eigentümer oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darErbbauberechtigte sich zur Erfüllung des Vertrages mitverpflichtet. 3.31.4. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse Tritt an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob Stelle eines Hauseigentümers eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Gemeinschaft von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Wohnungseigentümern im Sinne des ArtWohnungseigentums- gesetzes, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. 6 AbsJeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. 1f DSGVO können sein: KreditentscheidungDie Wohnungseigentümerge- meinschaft (WEG) verpflichtet sich, Forderungden Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, Bonitätsprüfungalle Rechtsgeschäfte, Versicherungsvertragdie sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, Vollstreckungsauskunftmit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer mit der BHAG abzuschließen und personelle Änderungen, die die Haftung der Wohnungseigentümer berühren, der BHAG unverzüglich mitzuteilen. 1.5. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungs- eigentümer abgegebenen Erklärungen der BHAG auch für die übrigen Mitglieder der WEG rechtswirksam. 1.6. Der Kunde hat gegenüber vorstehende Absatz gilt entsprechend, wenn das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Gesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruch- teilen). 1.7. Der Versorgungsvertrag beinhaltet sowohl die Regelungen des An- schlussverhältnisses als auch die Regelungen der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenTrinkwasser- belieferung. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, Bereitstellung von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenLöschwasser erfordert besonde- re Vereinbarungen.

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Sources: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)

Vertragsschluss. 3.1Die Angebote des Auftragnehmers gelten allein für die unter § 1 genannten Kunden. Der Vertrag kommt Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Kunde, dass die Werkleistungen des Auftragnehmers in diesen Tätigkeitsbereichen verwendet werden und dort verbleiben. Alle Angebote sind freibleibend und werden somit erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeder schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit tatsächlicher Ausführung des Auftragnehmers verbindlich. Nebenabreden, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen existieren nicht. Sie sind nur gültig, wenn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenAuftragnehmer sein Einverständnis schriftlich erklärt hat. Die Unterzeichnung solcher Dokumente vom Auftragnehmer präsentierten Leistungen auf Werbeunterlagen, der eigenen Website oder sonstigen Medien stellen kein bindendes Angebot des Auftragnehmers dar. Produktänderungen in Farbe, Design oder Technik, die der Verbesserung des Produktes dienen, behält sich der Auftragnehmer ohne gesonderten Hinweis vor. Bilder in Katalogen müssen nicht farbecht sein. Ablichtungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Beschaffenheitsangaben sind keine Garantie. Für Irrtümer durch etwaige Druckfehler haftet der Auftragnehmer nicht. Alle Preise sind Nettopreise in EURO zuzüglich Versandkosten, Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Mengenrabatte gelten nur für den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3einzelnen Artikel in der beschriebenen Größe und Farbe. Der Kunde willigt einSofern sich nach Vertragsschluss Veränderungen bei Material- oder Lohn oder anderen Kosten durch nicht vorhersehbare Umstände ergeben, dass Verisure ist der SCHUFA Holding AGAuftragnehmer berechtigt, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Preis gegen Nachweis im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungentsprechenden Umfang anzupassen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über sofern nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen explizit ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇Festpreis vereinbart ist.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werkleistungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung Vertragsschluss zwischen Verisure Ihnen und dem Kunden zustande, der Telefónica Germany setzt die vollständige Durchführung des Bestellvorgangs auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertWebsite ▇▇▇. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ voraus. Nachdem Sie Ihre gewünschte Rufnummer ausgewählt, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ihre persönlichen Daten und die Lieferadresse für die SIM-Karte eingegeben haben, werden alle diese Daten in einer Zusammenfassung noch einmal vollständig angezeigt. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Sie haben dann die Möglichkeit, sämtliche Eingaben zu kontrollieren und, falls notwendig oder gewünscht, Änderungen einzugeben. Danach können Sie Ihre Bestellung durch Anklicken des Feldes „Kauf bestätigen“ an die Telefónica Germany auf elektronischem Weg übersenden. Mit dem Eingang Ihrer Bestellung bei der Telefónica Germany unterbreiten Sie ein bindendes Vertragsangebot, das die Telefónica Germany durch Übersendung einer freigeschalteten SIM-Karte annimmt. Nimmt die Telefónica Germany Ihre Bestellung mit der Übersendung einer freigeschalteten SIM-Karte an Sie an, kommt der Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zwischen Ihnen und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DatenschutzTelefónica Germany mit Zugang der SIM-Grund- verordnung (DSGVO)Karte bei Ihnen zustande. Übermittlungen Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Nach Vertragsschluss können Sie Ihre gespeicherten Vertragsdaten, einschließlich Vertragstext, jederzeit über Ihr persönliches Nutzerkonto auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online Website unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇eingesehen werden. 3.4einsehen. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Sie finden dort Ihre persönlichen Daten, Ihre Rufnummer sowie die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenLeistungsbeschreibung, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenPreisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil Ihres Vertrages sind. Haben Sie mit uns einen Laufzeit-Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von Verisure die notwendi- gen Daten erhält24 Monaten geschlossen, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. IBei Abschluss eines Laufzeit- Mobilfunkvertrages mit monatlicher Laufzeit, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat, es sei denn, er wird von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt. Sofern im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch Auftragsformular abweichende Fristen für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der NameVertragslaufzeit, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. Dauer der Vertragsverlängerung oder die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig Kündigungsfrist vorgesehen sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungengelten diese vorrangig.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn 4.2.1 Indem der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen Anleger auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter Internetseite ▇▇▇.▇-▇.▇▇▇▇▇./▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit den „zahlungspflichtig kaufen“ -Button anklickt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Zeichnungsvertrages zum Erwerb der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältGenussrechte der Emittentin ab. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform Anschluss erhält der Anleger eine SMS-TAN (das ist eine Konsumentenauskunfteiüber Short Massage Service übermittelte Transaktionsnummer) an die von ihm angegebene Mobilfunknummer. Sie betreibt Nach Eingabe der SMS-TAN auf der Internetseite www.k- ▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ erhält der Anleger eine Datenbankautomatische Bestätigungs-Email mit allen Informationen zu dem Angebot des Anlegers, diesen Genussrechtsbedingungen, der Belehrung über das Widerrufsrecht – sofern der Anleger Verbraucher ist – und einem Bestätigungslink. Mit Anklicken des Bestätigungslinks erhält der Anleger eine Übersicht über seine bei der Zeichnung angegebenen Daten, die Genussrechtsbedingungen, die Widerrufs- und die Widerrufsfolgenbelehrung und die Datenschutzerklärung erhalten zu haben. Er bestätigt ebenfalls, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er den Verkaufsprospekt einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos unter www.k- ▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ anfordern kann. 4.2.2 Nach erfolgreichem Anklicken des Bestätigungslinks in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werdenBestätigungs-E-Mail der Emittentin nimmt die Emittentin das Angebot des Anlegers durch Mitteilung in einer zweiten E-Mail an und es kommt ein Zeichnungsvertrag mit der KÖLNDÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 10959, USt-IDNr. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte gem. § 27a UStG: DE 122780510 zustande. Mit Annahme der Zeichnung erhält der Anleger für die jeweilige Zeichnung eine Genussrechtsnummer. Nach Annahme durch die Emittentin nimmt die Emittentin den Anleger namentlich mit der Einlage in das Genussrechtsregister auf. 4.2.3 Die Annahmeerklärung der Emittentin steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anleger das gezeichnete Genussrechtskapital an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der die Emittentin zahlt. 4.2.4 Die Zeichnungserklärungen werden in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In Reihenfolge ihres Eingangs bei der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtEmittentin angenommen. Im Falle eines Überhangs am Tage der Erledigung eines Sachverhalts werden Schließung des Angebots erfolgt die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöschtZuteilung der Genussrechte an die Anleger per Losverfahren. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAbschluss eines Zeichnungsvertrages besteht nicht.

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Sources: Genussrechtsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Der Kaufvertrag kommt zwischen der Phoenix Ring Manufaktur GmbH und dem Käufer mit der Lieferung des Sialex®Ringes zustande. Über die gesetzlich zustehenden Rechte hinaus bietet die Phoenix Ring Manufaktur GmbH dem Kunden die folgende freiwillige Rücknahmegarantie an: Jeder Endkunde innerhalb Deutschlands kann den Sialex®Ring kostenfrei und unverbindlich testen. Die Testzeit beträgt in der Regel vier (4) Wochen. Bei speziellen Anwendungen und nach Absprache mit Phoenix kann die Testzeit auch anders vereinbart werden. Nach Ablauf der vereinbarten Testphase setzt sich entweder die Phoenix direkt oder aber via dem entsprechenden Vertreter unmittelbar mit dem Kunden in Verbindung. Wenn der Kunde den Sialex®Ring behalten möchte, erfolgt eine Rechnungsstellung. Das Sialex®System kann aber auch in optisch einwandfreiem Zustand wieder an Phoenix zurückgegeben werden. In diesem Fall bitte entweder die Phoenix direkt oder aber den unmittelbaren Kundenberater kontaktieren. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Sialex®Ring kann auch schon während der Testzeit, ohne Nennung von Gründen zurückgeschickt werden. In solch einem Fall bitte den Rücktransport entsprechend versichern, da die Transportgefahr vom Kunden zu tragen ist. Die Anschrift für den Rückversand lautet: Für die Dauer von fünf (5) Jahren (international gegebenenfalls abweichend) ab Installation bzw. Versand des Sialex®Ringes gewährleistet Phoenix, dass der Ring frei von Material- und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung Verarbeitungsfehlern ist. Mangelhafte Ringe werden durch Verisure Phoenix direkt oder aber wenn Verisure durch Vertretungen ausgetauscht. Nachdem der Kunde sich mit Phoenix in Verbindung gesetzt hat, findet ein entsprechender Austausch/Wiederherstellung seitens Phoenix statt. Darüber hinaus umfasst die Alarmanlage Garantie eine einmalige kostenfreie Aufladung/Wiederherstellung des Sialex®Ringes. Hierfür muß das System in die Manufaktur Erbach (Odenwald) bzw. einen Teil davon mit Wissen zur entsprechenden Vertretung geschickt werden. Der Versand, sowohl in die Manufaktur, als auch zurück zum Kunden/Vertretung ist vollumfänglich vom Kunden zu tragen. Mechanische Beschädigung oder Oberflächenkorrosion am Sialex®Ring kann eine Wiederaufladung unmöglich machen. Weitere Ansprüche können aus der Garantie nicht geltend gemacht werden. Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Testphase seitens des Kunden in Betrieb nimmtsofort und ohne Abzug fällig. Eine Rechnungsstellung erfolgt mit Ausweis der gesetzlichen MwSt. ▇▇▇▇▇▇▇ verwendet die erfassten Kundendaten nur zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung. Eine Weitergabe an Dritte, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägeninsbesondere zu Werbezwecken, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenerfolgt nicht. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3für die Abwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden in der EDV gespeichert und vertraulich behandelt. Der Kunde willigt einhat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, dass Verisure Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhältgespeicherten Daten. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten In solch einem Fall bitte dies formlos per email an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇eingesehen werden. 3.4richten. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Neben der „Fünf-Jahres-Garantie“ gelten die Bonität gesetzlichen Bestimmungen. Phoenix Ring Manufaktur GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet ▇▇▇▇▇▇▇ für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des KundenVertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenIn diesem Fall haftet ▇▇▇▇▇▇▇ jedoch nur für den vorhersehbaren, Waterkamp & Collvertragstypischen Schaden. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, ▇▇▇▇▇▇▇ haftet nicht für die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure leicht fahrlässige Verletzung anderer als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von Phoenix ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Belieferung anderer Firmendatenbankenpersönliche Haftung von Arbeitnehmern, u.aVertretern und Erfüllungsgehilfen. zur Verwendung Für Kaufleute ist darüber hinaus die Schadensersatzpflicht für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenMangelfolgeschäden ausgeschlossen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Angebote von Witty sind freibleibend. Der ▇▇▇▇▇ ist nur verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen zu erbringen, die ausdrücklich spezifiziert sind. 2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen und 14 Tage an diese Erklärung gebunden zu sein. ▇▇▇▇▇ ist daher berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden erst zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇ den Auftrag des Bestellers schriftlich angenommen, eine Annahmeerklärung des Bestellers schriftlich bestätigt oder die bestellten Liefergegenstände ausgeliefert hat. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ gilt nicht als Zustimmung. Bei einem Nettobestellwert bis CHF 5‘000.00 erfolgt die Annahme des Auftrags regelmässig durch Auslieferung der bestellten Ware. 2.3 Sämtliche bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter von ▇▇▇▇ sind nicht berechtigt, ohne Beachtung der Schriftform Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu vereinbaren. Mündliche oder telefonische Änderungen des Vertrages sind daher ohne ausdrückliche nachträgliche schriftliche Genehmigung nur dann wirksam, wenn sie vom Besteller mit solchen Mitarbeitern vereinbart wurden, die nach dem Gesetz oder aufgrund einer besonderen gegenüber dem Besteller schriftlich mitgeteilten Vollmacht zur Vertretung von ▇▇▇▇▇ berechtigt sind. 2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Witty. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ▇▇▇▇▇ zu vertreten ist. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird ▇▇▇▇▇ den Besteller unverzüglich informieren und eine allfällige bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. 2.5 Weicht die Bestellung mengenmässig vom Originalgebinde ab, kommt mit der ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte Vertrag über die Kreditwürdigkeit nächsthöhere Gebinde-/Verpackungseinheit zustande. Bei erheblichen Abweichungen zur bestellten Menge wird ▇▇▇▇▇ den Besteller hierauf vor der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAnnahme hinweisen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.11. Angebote und Kostenvoranschläge von WIKA sind freibleibend und unverbindlich. 2. WIKA behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeKunde gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von WIKA unverzüglich an WIKA heraus, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen. 3. Ein Auftrag bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente die Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3wird erst verbindlich, wenn er/sie von WIKA durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsdatum bestätigt wurde oder WIKA den Auftrag innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsdatum ausführt, insbesondere WIKA dem Auftrag durch Erbringung der Leistungen nachkommt. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhältEine mit Hilfe automatischer WIKA ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ SE & Co. KG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇ Tel. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇-▇ Fax +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇-▇▇▇ Kommanditgesellschaft: Sitz ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ , ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden▇▇▇ ▇▇▇▇ Komplementärin: WIKA International SE - Sitz Klingenberg - Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für WIKA nicht verbindlich. 3.44. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenDas Schweigen von WIKA auf Angebote, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenAufträge, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch Aufforderungen oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung sonstige Erklärungen des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührtgilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. 5. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er Verschlechtern sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich oder wird von Creditreform ein Scorewert aus Alterder begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt, Geschlechtist WIKA berechtigt, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

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Sources: Servicebedingungen

Vertragsschluss. 3.1Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers selber zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch das Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege bedarf. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Verisure Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege als Veranstalter und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Vertragspartner bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenTeilnehmer. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind dem Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege namentlich zu benennen. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages. Offene Lehrgänge in den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt einRäumlichkeiten vom Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, dass Verisure Notfallmedizin & Pflege können in der SCHUFA Holding AGRegel nur stattfinden, Wiesbaden, Daten über wenn sie die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungEinzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 10 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann das Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmern nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer an das Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege besteht in diesem Fall nicht. Das Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die Durchführung das Aus- und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGzu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Aus- und Fortbildungszentrum für Erste- Hilfe, Notfallmedizin & Pflege sind ausgeschlossen. Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern mit Anfahrtsweg bis 50 km und 15 Teilnehmern bei ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4je Lehrgang voraus. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Wird die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenMindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder LöschungAuftraggeber die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl mit 40,- € netto zzgl. Kann nicht sofort festge- stellt MwSt. pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig der Teilnehmerzahl vereinbart wurde. Beträgt die einfache Reisestrecke ab dem Unternehmenssitz/Dozentensitz zu Inhouse- Lehrgängen mehr als 50 Kilometer, wird dem Auftraggeber pro gefahrenen KM 0,30 EUR netto Rechnung gestellt. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis . Es muss mindestens ein Raum zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die RechtmäßigkeitVerfügung stehen, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten 20 Personen durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerentheoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die DatenRäumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Creditreform Möglichkeit bestehen einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildetbringen. Die Kunden Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV 1 übernimmt in aller Regel der Creditreform nutzen diesen Wert zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt seitens Aus- und Fortbildungszentrum für eigene KreditentscheidungenErste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 46,00 € netto vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV 1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen hat. Lehrgänge können bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos storniert werden. Bei Stornierungen im Zeitraum 14Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt: Inhouse-Lehrgänge: 15,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Lehrgangstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 12 bzw. 15 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 50% des vereinbarten Preises netto berechnet. Offene-Lehrgänge vom Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege: 15,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Kurstag Bei Stornierung am geplanten Lehrgangstag oder Nichtteilnahme an offenen Lehrgängen werden die folgenden Ausfallkosten dem Auftraggeber oder Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für etwaige Ersatztermine fallen erneut die Lehrgangsgebühren an: Inhouse-Lehrgänge: 30,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Lehrgangstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 12 bzw. 15 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 100% des vereinbarten Preises netto berechnet. Offene-Lehrgänge vom Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege: 30,00 € netto je gemeldetem Teilnehmer Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause. Das Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten. Ehrverletzung aller Art gegenüber der Lehrgangsleitung, Teilnehmern oder Beschäftigten vom Aus- und Fortbildungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Pflege. Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften. Missbrauch des Lehrganges für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art. Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung. Lehrgangsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt Für Verträge mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇mit Unternehmern gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO)Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher aus- drücklich widersprochen. Übermittlungen auf der Grundlage Angebote von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇eingesehen werdenin Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. 3.4▇▇ recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Dafür benötigt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 10 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ nicht binnen 20 Tage nach Auftragseingang die Bonität Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites und Webshops ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit Installa- tion, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, vertraglichen Pflichten von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zum Zweck der An- passung an die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden Belange des Kunden kann ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Artden erforderlichen Mehrauf- wand in Rechnung stellen. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten Dies gilt auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüfteine umfangreiche Prüfung, ob eine Speicherung weiterhin notwendig und zu welchen Bedin- gungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöschtsoweit ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ darauf hingewiesen hat. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ist zu Teillieferungen berechtigt, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunftsoweit diese für den Kunden zumutbar sind. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Datenwird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten ein- hergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er Es handelt sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.dabei insbesondere um:

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11. Der Auftrag/Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure durch das Versenden des kaufmän- nische Bestätigungsschreibens durch Fortenbacher („Einzelbe- auftragung“) zustande. Von Fortenbacher erstellte Konzepte, Vorschläge und dem Kunden Angebote sind bindend, wenn und soweit sie ausdrücklich Bestandteil der jeweiligen Einzelbeauftragung sind. 2. Eine Stornierung erteilter Einzelbeauftragungen ist möglich. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Storniert der Kunde eine Beauftragung, hat er Fortenbacher den Ausfallschaden und be- reits getätigte bzw. nicht mehr stornierbare Aufwendungen zu er- setzen. 3. Kommt eine Einzelbeauftragung nicht zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmtbehält sich For- tenbacher vor, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenteneine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Höhe der Bearbeitungsgebühr ist vom Aufwand und insbesondere von durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darangeforderten Angebotsbestandteilen abhän- gig und wird dem Kunden bei Anforderung eines Angebotes mit- geteilt. Bei Erteilung der Einzelbeauftragung entfällt die Ange- botsgebühr. 3.34. Die Rechte an Ideen, Konzepten und andere Arbeitsergebnissen verbleiben bei Fortenbacher. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt ist zu deren Weitergabe und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen Nutzung nur erfolgenbefugt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen Erfüllung des Leistungs- zwecks erforderlich ist. Eine gewerbliche Nutzung der von Verisure oder Dritter erforderlich For- tenbacher erbrachten Leistungen ist nur zulässig, wenn und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und so- weit dies in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit Einzelbeauftragung vorgesehen ist oder die schriftliche Zustimmung von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇Fortenbacher vorliegt.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten1. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darPreise sind aktuell auf der Internetseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, verfügbar und mit dem Buchungsprogram (▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇) verknüpft. Diese Preise können auch telefonisch erfragt werden. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern). 2. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ändert sich im laufenden Kalenderjahr der gültige MwSt.-Satz, können Preisanpassungen erfolgen. 3. Mit der Buchung bietet der ▇▇▇▇ dem Campingstellplatz SchiederSee den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der ▇▇▇▇ vom Campingstellplatz SchiederSee eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen dem Campingstellplatz SchiederSee und dem ▇▇▇▇ kommt mit der (An-)Zahlung der Rechnung durch den ▇▇▇▇ oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim ▇▇▇▇ zustande. 4. Zur Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für den jeweiligen Typ Übernachtungsmöglichkeit darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene. 5. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde. 6. Bei der Buchung von Optionen wie zum Beispiel weiteres Zelt, Pavillon, Fahrzeug, Anhänger hat der ▇▇▇▇ die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Zweifel erkundigen Sie sich vor der Buchung beim Campingstellplatz SchiederSee. 7. Hat ein Dritter für den ▇▇▇▇, mit dessen Einverständnis, bestellt, haftet er dem Campingstellplatz SchiederSee gegenüber zusammen mit dem ▇▇▇▇ eingesehen werdenals Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. 3.48. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des KundenUnsere Stellplätze stehen nicht als Erst- oder Zweitwohnsitz zur Verfügung. 9. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenDer Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von Verisure die notwendi- gen Daten erhältgebuchten Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart. 10. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse Angebote vom Campingstellplatz SchiederSee zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilenunverbindlich. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung Campingstellplatz SchiederSee kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenMietvertrags mit einem ▇▇▇▇ ablehnen.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Buchungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie bei der Annahme nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. 1. Mit der Bestellung einer Übersetzungsleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Leistun- gen in Anspruch nehmen zu wollen. 2. Sind mehrere Kunden Vertragspartei, so bevollmächtigen sich diese gegenseitig in allen den erteilten Auftrag betreffenden Angelegenheiten, unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. Die Leistung erfolgt durch uns an jeden der Kunden mit Wirkung für und gegen alle übrigen Kunden. 3. Wir sind berechtigt, das in einer Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch die für den Auftragsumfang, Art der Durchfüh- rung sowie die sonstigen vertragswesentlichen Punkte maßgebende schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung Übersetzung an den Kunden. 4. Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch uns. 5. Ein verdeckter oder offener Dissens führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages sondern nur zur Unwirksamkeit der/des betroffenen Teile/s. 6. Wir sind berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer durchführen zu lassen. 7. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestel- lung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 8. Der Vertrag kommt Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbeliefe- rung durch evtl. eigene Zulieferer /Subunternehmer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 9. Bei Vertragsschluss mit Unternehmern ist die Anwendbarkeit des § 312e I Nr. 1-3 BGB ausgeschlos- sen. 10. Sofern der Kunde, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer die Übersetzung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext bei uns gespeichert und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Verlangen nebst den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die vorliegenden AGB per E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenMail zugesandt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Für den Maklervertrag zwischen ist grds. Der keine besondere Form er- forderlich. Er kann auch mündlich oder auch stillschweigend durch die Inanspruchnahme von Maklerleistungen zustande kommen. Ins- besondere kann der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt eindadurch zustande kommen, dass Verisure der SCHUFA Holding AGMakler ein Objekt anbietet, Wiesbadendabei als Makler zu erkennen ist, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Provisionsanspruch im Rahmen Falle der erfolgreichen Tätigkeit konkret an- geben hat und ein Interessent sich an den Makler wendet, z.B. um das Exposé dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇Objektes abzurufen. Soweit ein Wohnungssu- chender den Makler mit der Vermittlung von ▇▇▇▇▇▇▇▇ i.S.d. Ge- setzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung beauftragt, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ist für das Zustandekommen eines provisionspflichtigen Maklervertrages die Textform erforderlich. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Abweichend einzelvertraglicher Vereinbarungen gilt der Datenschutz-im Inserat, Exposé oder Begleitschreiben vom Makler angegebene Provisions- satz. Bei Immobilienverkäufen gilt für den Käufer abweichend ein- zelvertraglicher Vereinbarungen ein Provisionssatz in Höhe von 3,57 % inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Provision errech- net sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grund- verordnung (DSGVObuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenDie nachträgliche Minde- rung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Der Provisionsanspruch entsteht, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure sobald durch einen Nach- weis des Maklers oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenPachtvertrag (= Hauptvertrag) zustande gekommenen ist. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- erhalt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde oh- ne Mahnung in Verzug und verwendet sie auch der Makler ist berechtigt, Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von ei- nem Monat zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert Monatsende jederzeit gekündigt werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als KundenEr endet nach sechs vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten hierdurch nicht berührt. Sollte Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Kunde Einwendungen, Wünsche Schriftform oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenTextform.

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Sources: Real Estate Services Agreement

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Beim Zustandekommen eines Auftrages sind Angebot und dem Kunden zustandeAnnahme auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, auf jeden Fall aber mit dem Beginn die in § 662 beschriebene Leistungspflicht begründet wer- den soll. Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw„Beauftragte“, ein ihm von dem „Auftraggeber“ übertragenes Geschäft „für diesen“ unentgeltlich zu besorgen. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung Besorgung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Geschäfts im Sinne von § 662 meint jedes Tätigwerden in fremdem Inte- resse, das über ein bloßes Dulden und Unterlassen hinausgeht.1 Die Tätigkeit i.S.d. § 662 ist nach ganz h.M. in weitestem Sinne zu verstehen. Hierunter fallen sowohl rechtsgeschäftliche als auch rein tatsächliche Handlungen.1 110 Das Geschäft muss „für den Auftraggeber“ besorgt werden, also dessen Interessen fördern.1 Die Nützlichkeit des ArtGeschäfts für den Auftraggeber ergibt sich schon daraus, dass dieser es dem Auftragnehmer „übertragen“ hat (§ 662). 6 AbsDass die Wahrnehmung des übertragenen Geschäfts gegebenenfalls auch im Interesse des Beauftragten selbst liegt, steht der Annahme des fremden Interesses nicht entgegen.2 111 Besonderheiten sind in dem Fall zu beachten, dass der Auftragnehmer zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt ist bzw. 1f DSGVO können seinsich hierzu öffentlich oder dem Auftrag- geber gegenüber erboten hat: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftÖffentliche Bestellung bedeutet nach ganz h.M. nicht notwendig öffentlich-rechtliche Bestellung. Der Kunde hat Gemeint ist vielmehr die Bestellung durch eine private oder staatliche Person gegenüber der Creditreform Allgemeinheit. Das ergibt sich aus dem Vergleich mit der Variante des „öffentlichen Erbietens“, wo dem Merkmal „öffentlich“ ebenfalls die Bedeutung von „gegenüber einem unbestimmten Perso- nenkreis“ zukommt.3 Beispiel Öffentliches Erbieten liegt beispielsweise vor, wenn ein Recht auf Auskunft über Schild am Haus ange- bracht, ein öffentliches Geschäftslokal betrieben oder die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, Tätigkeit im Wege von Inkasso- unternehmen Zei- tungsannoncen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.Prospekten angeboten wird.4

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Sources: Auftrag Und Geschäftsbesorgung

Vertragsschluss. 3.1Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers selbst zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch simutrain® bedarf. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Verisure simutrain® als Veranstalter und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Vertragspartner bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenTeilnehmer. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind simutrain® namentlich zu benennen. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages. Offene Lehrgänge in den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt einRäumlichkeiten von simutrain® können in der Regel nur stattfinden, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über wenn sie die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungEinzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 10 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann simutrain® jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmern nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer gegenüber simutrain® besteht in diesem Fall nicht. simutrain® kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die Durchführung simutrain® nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen simutrain® sind ausgeschlossen. Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern mit Anfahrtsweg bis 50 km und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, 15 Teilnehmern bei ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4je Lehrgang voraus. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Wird die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenMindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder LöschungAuftraggeber die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl mit 35,- € netto zzgl. Kann nicht sofort festge- stellt MwSt. pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig der Teilnehmerzahl vereinbart wurde. Beträgt die einfache Reisestrecke ab dem Unternehmenssitz zu Inhouse-Lehrgängen mehr als 50 Kilometer, wird dem Auftraggeber pro gefahrenen KM 0,30 EUR netto Rechnung gestellt. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis . Es muss mindestens ein Raum zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die RechtmäßigkeitVerfügung stehen, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten 20 Personen durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerentheoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die DatenRäumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Creditreform Möglichkeit bestehen einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildetbringen. Die Kunden Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV 1 übernimmt in aller Regel der Creditreform nutzen diesen Wert zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt seitens simutrain® direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 35,00 € netto vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer gemäß DGUV 1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen hat. Lehrgänge können bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer mit Kostenübernahme zu 50% storniert werden. Bei Stornierungen im Zeitraum 14 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn werden 90% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Stornierungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmer am Lehrgangstag werden mit 100% in Rechnung gestellt: Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für eigene Kreditentscheidungendie Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause. simutrain® kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten. Ehrverletzung aller Art gegenüber der Lehrgangsleitung, Teilnehmern oder Beschäftigten von simutrain®. Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften. Missbrauch des Lehrganges für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art. Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung. Lehrgangsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.

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Sources: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Vertragsschluss. 3.11. Unsere Angebote und alle sonstigen Angaben, insbesondere über Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Maß, Gewicht usw. bleiben – soweit zumutbar – vorbehalten. Maß-, Gewichts- und sonstige Leistungsdaten und Abbildungen sind annähernd. 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Für die richtige Auswahl der Ware und Menge ist der Kunde allein verantwortlich. 3. Sind mehrere Kunden Vertragspartei, so bevollmächtigen sich diese gegenseitig in allen den Kauf betreffenden Angelegenheiten, unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. Die Leistung erfolgt durch uns an jeden der Kunden mit Wirkung für und gegen alle übrigen Kunden. 4. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden. 5. Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch uns. 6. Der Vertrag kommt Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch evtl. Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3unserem Zulieferer. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten wird über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von Nichtverfügbarkeit der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenLeistung unverzüglich informiert. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenGegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO7. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichertAnwendbarkeit des § 312e I Nr. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten1-3 BGB ist ausgeschlossen. 8. Sofern der Kunde seine Einwilligung die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 9. Die Stornierung von Bestellungen/Aufträgen wird von uns nur dann anerkannt, wenn Ware bzw. Materialien noch nicht zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hatFabrikation vorbereitet worden sind. Bei anerkanntem Storno sind wir berechtigt, hat er das Recht25 % des Kaufpreises/Werklohnes als pauschalierten Schadenersatz z. B. für Entwürfe und sonstige Vorbereitungen zu verlangen, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten sofern nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungennachweist, Wünsche dass kein oder Beschwerden zum Datenschutz habenein geringerer Schaden entstanden ist. 10. Wir sind berechtigt, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich Leistungen auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Subunternehmer durchführen zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenlasen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag kommt Vertragsangebote der DIGILED GmbH, insbesondere die mit Unterzeichnung “Ange- bot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsich- tigt der Kunde, ein Vertragsverhältnis mit der DIGILED GmbH einzuge- hen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen entsprechenden Erklärung des Kunden in Betrieb nimmt(z.B. Bestellung, montiert Auftragser- teilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch die DIGILED GmbH (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde seine Zah- lungsfähigkeit und / oder installiertKreditwürdigkeit zu. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten2.2. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den DIGILED GmbH ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elekt- ronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine rechtlich verbindliche Vereinbarung Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar. 3.32.3. Zur Verfügung gestellte Probeexemplare sind bloße Orientierungs- muster; die Eigenschaften der Probeexemplare gelten ausdrücklich nicht als zugesichert. Soweit die DIGILED GmbH bei der Erstellung von Pla- nungsleistungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, sonstige Ertragsbe- rechnungen oder Finanzplanübersichten erstellt, so gilt Folgendes: Sämt- liche Berechnungen stellen – soweit nicht ausdrücklich in dem jeweiligen Vertragswerk anders bezeichnet – lediglich Beispielsrechnungen ohne jedweden verbindlichen Charakter dar. Sämtliche Berechnungsgrundla- gen (so beispielsweise Energiepreise und alle sonstigen Berechnungs- grundlagen) haben lediglich beispielhaften Charakter. Die DIGILED GmbH steht in keiner Art und Weise für die sachliche und rechnerische Richtig- keit ein, ebenso wenig für die Richtigkeit von getroffenen Annahmen im Zusammenhang mit jeglichen Berechnungen. 2.4. Soweit die DIGILED GmbH die technische Dokumentation (Montage- bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstige Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für die DIGILED GmbH nicht bindend, soweit die DIGILED GmbH nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt. Das gilt auch für Angaben in Verkaufsprospekten. Technische Änderungen in Katalogen, Webseiten und technischen Do- kumentationen bleiben vorbehalten. 2.5. An Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Ferti- gungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen behält sich die DIGILED GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unter- lagen. Der Kunde willigt eindarf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekenn- zeichnet sind. 2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der DIGILED GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich infor- miert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die DIGILED GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Liefe- rung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen. 2.7. Bei den Preiskalkulationen wird vorausgesetzt, dass Verisure die der SCHUFA Holding AGAnge- botsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, Wiesbadenetwaig notwendige Vorarbeiten oder Leistungen des Kunden bereits vollständig ausgeführt sind und die DIGILED GmbH ihre Leistungen ohne Behinde- rung und ohne Unterbrechung erbringen können. Die Angebote basieren jeweils auf der Leistungsbeschreibung des Kunden ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. DIGILED GmbH behält sich das Recht vor, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden Vertragsleistung nach Vertragsschluss einseitig anzupassen, wenn nur so die anwendbaren Sicherheitsbestimmungen oder andere gesetzliche Anforderungen oder die von der SCHUFA erhältInstallation und den damit zusammen- hängenden Bauteilen erwartete Funktion es erfordern. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure Zusammen mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität Benachrichtigung des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungendie DIGILED GmbH die damit einher- gehende Preisanpassung mitteilen.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des KMH und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von dem KMH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen des KMH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem KMH herausgegeben werden, sind für das KMH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht des KMH gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des KMH vor. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, auf jeden Fall aber wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung vornehmende ▇▇▇▇▇ haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. f) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde KMH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende drei Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Beginn Zugang der Leistungserbringung Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Verisure das KMH zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder aber telefonischen Buchungen übermittelt das KMH eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertentsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht. 3.2c) Unterbreitet das KMH auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des KMH an den Reisenden. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenIn diesem Fall kommt der Vertrag, unverbindlichen Angebotenohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung der KMH (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, Ausschreibungen zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Erweiterungen durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen annimmt. 3.31.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden Beim Kauf von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter für Pauschalangebote über ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eingesehen werdengelten für den Kauf der Gutscheine die Bedingungen des Onlineshops. Für die individuelle Buchung der konkreten Reise unter Einlösung des Gutscheins gelten diese Reisebedingungen. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Reisebedingungen Für Pauschalangebote

Vertragsschluss. 3.12.1 Der Vertragsschluss erfolgt im Falle einer deutschsprachigen Webseite ausschließlich in deutscher Sprache. Im Falle einer zusätz- lich englischsprachigen Webseite bietet der Anbieter dem Kunden eine unverbindliche Übersetzungshilfe in englischer Sprache an. Das Angebot des Webseitenshops (Online-Shop) richtet sich vornehmlich an Kunden aus der Europäischen Union. Übermittlungsfehler 2.2 Bestellungen können in der Regel telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder über den Online-Shop aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag über das vom Kunden ausgewählte Produkt kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden erst zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn wenn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Verlag die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Bestellung des Kunden in Betrieb nimmtdurch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annimmt. Wenn das Produkt nicht mehr vorrätig, montiert und / vergriffen oder installiertverfügbar ist, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. 3.22.3 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Ka- talog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen Verlag kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darAuslieferung des Produkts innerhalb von fünf Tagen annehmen. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure 2.4 Eine Beschreibung des Bestellvorganges im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Online-Shop kann eingesehen werden unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ 2.5 Der Verlag speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden Bestelldaten per E-Mail zu. Diese AGB können unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇ eingesehen werden. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zu- gänglich. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität 2.6 Steht der Verlag mit dem Kunden nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Kunden, ist der Verlag berechtigt, den Kunden gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu belie- fern. Dazu arbeitet Verisure mit Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. 2.7 Der Kunde ist verpflichtet, Bestätigungen und Rechnungen auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie Bestätigungen auf Abweichungen von der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenBestellung zu prüfen und dem Verlag etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. 2.8 Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung (§ 454 BGB) gemäß Ziffer 6 dieser AGB (Ansichtsrecht) bei gebundenen Werken, Waterkamp & CollLoseblattgrundwerken und CD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen, hat die Missbilligung innerhalb der 4 Wochen ab Bestellung zu erfolgen. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenCD-/DVD-ROM-Software-Grundversionen liegt ein „Freischaltschlüssel“ in einem versiegelten Umschlag bei. Zur Nutzung der Software-Grundversion im Testmodus im Rahmen des Ansichtsrechts, gemäß Ziffer 6 dieser AGB ist die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältÖffnung des versiegelten Umschlags nicht erforderlich. Das Öffnen des versiegelten Umschlags kommt der Billigung gleich und verpflichtet zum Kauf. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf Übri- gen gilt Ziffer 6 dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAGB.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen. 2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Artikel, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren. 2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop des VERKÄUFERS stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Der VERKÄUFER wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Der VERKÄUFER wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertErhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. 3.22.4. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Kaufvertrag kommt zustande mit der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ . ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.42.5. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform Vertragssprache ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenDeutsch.

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Sources: Agb Für Den Online Shop

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Abschluss dieses Vertrags setzt die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertvoraus. 3.22. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darVertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. 3.33. Der Kunde willigt einEine Anzeigenaufgabe kann persönlich in einer Geschäftsstelle, dass Verisure der SCHUFA Holding AGtelefonisch, Wiesbadenschriftlich, Daten per Fax oder elektronisch erfolgen. 4. Eine elektronische Anzeigenaufgabe über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇eingesehen werden. 3.4kann durch den Kunden mit und ohne Registrierung erfolgen. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – RoumenDer Vertragsinhalt wird nach Vertrags- schluss gespeichert, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden ist dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert aber nur bei Buchung mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, VollstreckungsauskunftRegistrierung zu- gänglich. Der Kunde hat kann seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung „zahlungspflichtig bestellen“ korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die nachfolgende Eingangsbestätigung per E-Mail enthält noch keine Annahmeerklärung des Auftrag- nehmers. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots zustande, wobei die Annahme erklärt werden kann mit Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Creditreform ein Recht auf Auskunft Anzeige durch den Auftragnehmer. 5. Der Auftragnehmer kann über die dort zu ihm gespeicherten DatenAnnahme eines Angebots nach billigem Er- messen entscheiden. Soweit diese falsch Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder unvollständig sein solltender technischen Form nach einheitlichen, hat sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Kunde Anspruch auf Berichtigung Verlage abzulehnen. Dies gilt insbeson- dere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder Löschungsittenwidrige Inhalte enthält oder eine Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das RechtDies gilt auch für Aufträge, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird per Internet erteilt wurden oder die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten Schaltern der Creditreform wendenGeschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen ent- gegengenommen worden sind. Er kann sich auch über Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschwerenFremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Daten, die Creditreform zu Ablehnung eines Auftrags wird dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAuftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

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Sources: Advertising Agreement

Vertragsschluss. 3.12.1 Ein Vertrag mit der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG kommt durch Übergabe der Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG oder von ihr beauftragten Unternehmen zustande. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Einwurf einer Vereinbarung zwischen Verisure Sendung in einen Briefkasten der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG steht der Übernahme der Sendung in die Obhut der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG gleich. Dies gilt nicht, wenn der Briefkasten erkennbar beschädigt oder sonst in einem Zustand ist, der den gewöhnlichen Schutz der Sendung vor unbefugter Entnahme ausschließt, insbesondere bei Vandalismus. 2.2 Der Vertragspartner darf nur beförderungsfähige Sendungen aufgeben, die nach Größe, Gewicht, Format, Beschaffenheit und dem Kunden zustandeInhalt den AGB und den Sendungsarten gemäß der geltenden Preisliste entsprechen. 2.3 Nicht beförderungsfähige Sendungen sind: Sendungen, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure die nur gegen Empfangsbestätigung oder aber wenn Verisure Zustellnachweis (z.B. Einschreiben) an eine Postfachanschrift oder Großkundenpostleitzahl zuzustellen sind oder die Alarmanlage den Vermerk „unfrei“ tragen Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen Sendungen, die besondere Verpackungen bzw. Einrichtungen erfordern, wie zum Beispiel einen Teil davon mit Wissen des Kunden temperaturgeregelten Versand Sendungen, die Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienenköniginnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; gleiches gilt für medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; § 410 HGB bleibt unberührt Sendungen, die Geld, Scheckkarten, Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Uhren, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Unikate oder weitere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, enthalten Die Übernahme einer nicht beförderungsfähigen Sendung begründet kein Vertragsverhältnis. Sofern solche Sendungen in Betrieb nimmteinen Briefkasten eingeworfen werden, montiert und / oder installiertkommt auch dann kein Vertrag zustande. 3.22.4 Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format und Gewicht usw.) oder in sonstiger Weise nicht den Bedingungen dieser AGB, so steht es der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG frei, die Annahme der Sendung zu verweigern bzw. Der mit sofortiger Wirkung vom Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägenzurückzutreten eine bereits in ihre Obhut übernommene Sendung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten die Sendung ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben Das Recht der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, unverbindlichen Angebotenein Vertragsangebot abzulehnen, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenbleibt auch in anderen Fällen unberührt. 2.5 Dasselbe gilt, wenn die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Anlass zur Annahme hat, dass der Auftraggeber gegen den Vertrag verstößt, insbesondere ausgeschlossene Sendungen übergeben will bzw. hat, und der Auftraggeber entgegen dem Verlangen der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Angaben hierzu verweigert. In diesen Fällen ist die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG auch zur Öffnung und Prüfung der Sendungen berechtigt. Eine Verpflichtung zur Überprüfung von Sendungen daraufhin, ob es sich um ausgeschlossene Sendungen handelt, trifft die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nicht. Aus der unbeanstandeten Übernahme und Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG kann der Auftraggeber keine Rechte gegenüber der Nordkurier Mediengrupp GmbH & Co. KG herleiten. 2.6 Ansprüche gegen die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Auftraggeber als Vertragspartner der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er gemäß dieser Vorschrift die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere eine gegebenenfalls noch bestehende Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darRechte und Pflichten des Auftraggebers bleiben in diesem Fall unberührt. 3.32.7 Der Absender ist mit einem Werbeaufdruck auf den, durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, zu befördernden Sendungen einverstanden, sofern der Absender nicht über ein eigenes Klischee für seine Sendungen verfügt. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über Für diese Werbeaufdrucke verwendet die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Klischees nach eigenem Ermessen.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Nutzer kann auf der Website Apothekenprodukte suchen und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn vergleichen sowie nähere Informationen zu den gewählten Produk- ten abrufen. Entschließt sich der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Nutzer zum Erwerb von Apotheken- produkten über das Anfrage- bzw. einen Bestellformular auf der Website, übernimmt apoly die technische Weiterleitung der Informationen des Nutzers an die ausgewählte Apotheke. Apoly wird nicht Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert der Ver- tragsbeziehung zwischen dem Nutzer und / oder installiertder Apotheke über den Er- werb von Produkten; apoly bietet den Nutzern insbesondere selber keine Produkte zum Erwerb an. Auf Anfrage kann Apoly die telefoni- sche Kontaktaufnahme auch zu nicht auf der Website gelisteten Apo- theken an den Nutzer vermitteln. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenDie auf der Website dargestellte Auswahl an Produkten und Leis- tungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot der Apotheken dar, unverbindlichen Angebotensondern ist als Aufforderung an die Nutzer zu verstehen, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenihrerseits Kontakt mit einer Apotheke herzustellen bzw. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darein Angebot bei der je- weils ausgewählten Apotheke abzugeben. Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Bestellformularsauf der Website kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und der ausge- wählten Apotheke zustande (hierzu Ziff. IV). 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Apoly verpflichtet sich ausschließlich mit der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt Sorgfalt eines or- dentlichen Kaufmanns zur technischen Weiterleitung und Auskünfte über den Kunden Vermitt- lung von der SCHUFA erhältLeistungen. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungDie erfolgreiche Erfüllung bzw. ordnungsge- mäße Durchführung von Verträgen, die Durchführung zwischen dem Nutzer und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über der Apotheke geschlossen werden, ist nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Gegenstand des Vertrages zwischen apoly und dem Nutzer. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüftApoly hat keinen Einfluss darauf, ob eine Speicherung weiterhin notwendig istes zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Apotheke und dem Nutzer kommt, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle insbesondere besteht keine Übereinkommens- pflicht auf Seiten der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne Apotheke oder des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenNutzers.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Nutzungsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1. Der Vertrag KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ abschließen. 2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren. 2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von RO-TECH KG stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. RO-TECH KG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop- Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. RO-TECH KG wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertErhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. 3.22.4. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da sich das Angebot nur an Unternehmer richtet. 2.5. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Kaufvertrag kommt zustande mit der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGRO-TECH KG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ 2.6. Vertragssprache ist Deutsch.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Präsentation von Tieren, Waren oder Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Auftraggeber wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. 2.2 Bei Auswahl eines oder mehrerer Produkte werden diese in einen virtuellen Warenkorb gelegt, wo die ausgewählten Produkte eingesehen und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage deren Anzahl verändert bzw. einen Teil davon mit Wissen die Produkte entfernt werden können. Durch Betätigung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert Buttons “Zur Kasse” wird der Auftraggeber zur Eingabe der für den Versand relevanten Informationen sowie zur Auswahl einer Zahlungsart aufgefordert. Vor Abschluss der Bestellung werden Ihnen alle für die Bestellung relevanten Informationen zusammengefasst angezeigt. Durch Betätigung des Buttons “jetzt kaufen” wird der Bestellvorgang beendet und / oder installiertdie Bestellung gesendet. 3.22.3 Durch das Absenden der Bestellung in der Webseite gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab, welches auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren mit Jungle-Express gerichtet ist. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Auftraggeber auch diese Geschäftsbedingungen als für das entsprechende Rechtsverhältnis allein maßgeblich an. 2.4 Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenAuftraggeber erhält eine Bestätigung über Eingang der Bestellung durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Jungle-Express dar. Sie dient lediglich der Information des Auftraggebers, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentendass die Bestellung bei Jungle-Express eingegangen ist. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt regelmäßig innerhalb von wenigen Tagen durch die Abholung des Transportguts oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. 2.5 Die jeweiligen Transportbedingungen des Logistikpartners sind in der jeweils gültigen Fassung durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über Versender ausdrücklich einzuhalten (derzeit für gewerblichen Versand: GO! Express & Logistics Deutschland GmbH. Die Beförderungsbedingungen für den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, gewerblichen Tierversand sind einzusehen unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇) derzeit für privaten Versand: ILONEXS GmbH & Co. KG. Die Beförderungsbedingungen für den privaten Tierversand sind einzusehen unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇-▇▇.▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇.▇▇eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Der Versender stellt Jungle-Express hinsichtlich des Transports von jeglicher Haftung frei. Zusatzkosten, die Bonität des Kundenüber die angebotene Versandleistung hinaus gehen, werden in Rechnung gestellt. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammengehören ausdrücklich auch Sanktionspauschalen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.aNichteinhaltung der o.g. zur Verwendung AGB für Adress-Handelszwecke genutztden Tierversand entstehen. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenEntsprechende Gebühren sind HIER einsehbar.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11.1. Mit der Buchung bietet der ▇▇▇▇ der Fewo.‐Hammermühle den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage. 1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Fewo.‐ Hammermühle herausgegeben werden, sind für diese und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem ▇▇▇▇ zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden. 1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E‐Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem ▇▇▇▇ der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. 1.4. Der für Mitreisende buchende ▇▇▇▇ oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 1.5. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Zugang der Buchungsbestätigung /Rechnung zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt einAnnahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über mündliche Bestätigungen für den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇und der Fewo.‐Hammermühle rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird die Fewo.‐Hammermühle eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung / Rechnung an den ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇übermitteln. 1.6. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Weicht der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO)Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Fewo.‐Hammermühle vor. Übermittlungen Der Vertrag kommt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgendieses neuen Angebots zustande, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke wenn der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdendie Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Gastaufnahmevertrag

Vertragsschluss. 3.1. Der 2.1 Im Ladengeschäft kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber wenn der ausgefüllte und unterschriebene Kundenantrag klar- mobil zugeht und dieser von klarmobil bestätigt wird, spätestens jedoch mit dem Beginn Bereitstellung der Leistungserbringung Leistung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertklarmobil. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen2.2 Online gibt der Kunde sein Angebot über die von ihm zuvor ausgewählten und in den Warenkorb abgelegten Produkte ab, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenindem er am Ende der Bestellstrecke unter- halb der Bestellübersicht den Button „Jetzt kaufen“ be- tätigt. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Annahme erfolgt durch die klarmobil mit Auf- tragsbestätigung, spätestens mit der Leistungsbereitstel- lung. 2.3 klarmobil behält sich vor, 2.3.1 vor der Annahme des Kundenantrages nach Maß- gabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Aus- künfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen; 2.3.2 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen be- stehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder aus einem Kundenverhältnis mit einem mit klarmobil i.S.v.§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Rückstand ist; 2.3.3 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben macht, die für die Be- urteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind; 2.3.4 vor Freischaltung eines Anschlusses die vertragli- chen Leistungen von einer durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darzu erbrin- genden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Verfügt der Kunde nicht über die zur Bonitäts- prüfung erforderlichen Unterlagen kann klarmobil Si- cherheit in Form einer unbefristeten Bankbürgschaft oder eine Bareinzahlung fordern. Die Sicherheitsleistung ist im Falle des Verzuges bei Unterdeckung auf Anforde- rung von klarmobil zu erhöhen. 3.3. Der 2.3.5 innerhalb des letzten Monats Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇klarmobil waren.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Für die Teilnahme an der Essensversorgung muss der Kunde einen Vertrag mit dem Caterer schließen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Vertragsschluss kann schriftlich oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen über das Internetportal des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertCaterers erfolgen. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar2.2 Zur Anmeldung über das Internetportal muss der Kunde auf der Webseite ▇▇▇. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ -▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ den Menüpunkt „Essen bestellen“ anklicken und sich anschließend als Neukunde anmelden. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen Hiernach sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b die angegebenen Pflichtfelder vollständig und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f wahrheitsgemäß auszufüllen sowie Schule, Kundenkennung, Passwort, Bestellrhythmus und Zahlungsart zu wählen. Eingaben in dem Formular kann der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO)Kun- de bis zum Abschicken des Formulars jederzeit korrigieren, ergänzen oder löschen. Übermittlungen Mit dem Klick auf das Feld „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ wird die Registrierung abgeschlossen. 2.3 Bei unvollständigen oder nicht korrekten Daten behält sich der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenCa- terer das Recht vor, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht das entsprechende Kundenkonto zu löschen. 2.4 Ändern sich die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten eingegebenen Daten des Kunden, so hat dieser die geänderten Daten unverzüglich zu korrigieren beziehungsweise eine entsprechende Mitteilung an den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenCaterer zu senden. 2.5 Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich. 2.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Die SCHUFA verarbeitet Der Kunde muss die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke Einbezie- hung der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern allgemeinen Geschäftsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum und in Rahmen der Schweiz sowie ggfAnmel- dung akzeptieren. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu gebenSie werden ihm zudem postalisch übermittelt. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.In ihrer jeweils aktuellen Fassung werden diese Bedingungen www.handfest- ▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇eingesehen werdenzur Verfügung gestellt. 3.42.7 Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Vertrag über den Zugang zur Pausen- und Mittagsverpflegung schriftlich zu schließen. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende Hierfür muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat sich der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit direkt an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform Caterer wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Catering Agreement

Vertragsschluss. 3.1Der Transportkunde schließt diesen Ein- oder Ausspeisevertrag über die von den Fernlei- tungsnetzbetreibern gemeinsam betriebene Kapazitätsbuchungsplattform ab. Voraussetzungen für den Vertragsschluss sind die Registrierung als Transportkunde auf der Kapazitätsbuchungs- plattform sowie die Zulassung als Transportkunde durch den Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 2a. Für die Registrierung auf der von den Fernleitungsnetzbetreibern gemeinsam betriebenen Kapazitätsbuchungsplattform nach § 6 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und deren Nutzung gelten die Geschäftsbedingungen der Kapazitätsbuchungsplattform, die vom Betreiber der Kapa- zitätsbuchungsplattform auf dessen Internetseite veröffentlicht sind. Bei Ausfall der Kapazitäts- buchungsplattform oder der verbundenen Systeme der Fernleitungsnetzbetreiber können Bu- chungen für Day-Ahead- und untertägige Kapazitäten direkt bei den Fernleitungsnetzbetreibern in Textform angefragt werden. Der Vertrag Fernleitungsnetzbetreiber kann hierzu andere automatisierte Möglichkeiten anbieten. Die Vergabe erfolgt dann nach Können und Vermögen nach der zeitli- chen Reihenfolge der eingehenden verbindlichen Anfragen. Der Ein- oder Ausspeisevertrag für Ein- oder Ausspeisekapazitäten an Marktgebietsüber- gangspunkten und Grenzübergangspunkten sowie an Speicheranlagen kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden der Zuteilung der Kapazitäten am Auktionsende zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn . Abweichend hiervon kommt der Leistungserbringung durch Verisure Ein- oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / Ausspei- severtrag für unterbrechbare untertägige Ein- oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Ausspeisekapazitäten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Übernominierungs- verfahren gemäß § 13d zustande. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und Folgende Kapazitäten werden in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss zeitlichen Reihenfolge der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.eingehenden verbindlichen Anfragen vergeben:

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Sources: Ein Und Ausspeisevertrag (Entry Exit System)

Vertragsschluss. 3.1. 2.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung Anzeigenauftrag sowie sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Verisure dem Verlag und dem Kunden Werbekunden unterliegen neben den Bestimmungen im jeweiligen Vertrag ausschließlich diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Werbekunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen, sind unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn dem Verlag solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2.2 Die Anzeige für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als den bei der Buchung angegebenen Werbungtreibenden bedarf in jedem Falle der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens des Verlages. Jeder Werbeauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. 2.3 Soweit eine Agentur dem Verlag einen Anzeigenauftrag erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande, auf jeden Fall aber . Andernfalls kommt der Vertrag direkt mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertWerbetreibenden zustande. 3.22.4 Änderungen und Ergänzungen des Anzeigenauftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenDies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. 2.5 Die AGB des Verlags für Anzeigenaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Anzeigenauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anzeigenauftrags gültigen Fassung. 2.6 Ist das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen innerhalb eines Insertionszeitraumes eingeräumt, unverbindlichen Angebotenist der Abruf innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentensofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darPflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1Stand: 07 / 2021 EMK 9896-4_0521_v04 Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde Tel.: 05971/ 45-0, Fax: 05971/ 45-279, E-Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Registergericht: Amtsgericht Steinfurt HRB 3617 Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Vorsitzender des Aufsichtsrates: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Kunden- und Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben gemäß § 8 Abs. 5 AVBFernwärmeV auf Verlangen des Fernwärmeversorgungsunternehmens die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Benutzung des zu versorgenden Grundstücks und Gebäudes im Sinne des § 8 Abs. 1 und § 8 Abs. 4 AVBFernwärmeV beizubringen. Der Vertrag kommt Erbbauberechtigte ist hierbei dem Grundstückseigentümer gleichgestellt. „Kunden und Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Fernwärme über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke und in ihren Gebäuden, ferner das Anbringen sonstiger Verteilungsanlagen und von Zubehör sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, die vom Eigen- tümer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeder Fernwärmeversorgung eines angeschlossenen Grundstücks genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Fernwärmever- sorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.“ „Wird der Fernwärmebezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Verlangen des Unternehmens noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.“ Grundstückseigentümer Erbbauberechtigte (bitte ankreuzen) Name, Vorname bzw. einen Teil davon mit Wissen Firma Straße / Hausnr. / PLZ / Ort Gemarkung, Flurstück, Flurnummer ▇▇▇▇▇▇ und/oder Anschlussnehmers (bitte ankreuzen) Name, Vorname bzw. Firma Kundennummer der Benutzung oben bezeichneter Anschlussstelle und des Kunden zu versorgenden Grundstücks und Gebäudes gemäß den Regelungen in Betrieb nimmt, montiert § 8 Absätze 1 und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente 4 AVBFernwärmeV durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt das Fernwärmeversorgungsunternehmen Energie- und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGWasserversorgung ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zu. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz Stand: 07 / 2021 EMK 9896-4_0521_v04 Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde Ort, Datum Unterschrift FVU 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch Preise für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.aWärmeversorgung 1.1 Der Grundpreis ist ein variabler Preis und ändert sich nach 1.2 Der Arbeitspreis ist ein variabler Preis und ändert sich nach Maßgabe der Ziffer 2.2. zur Verwendung Maßgabe der Ziffer 2.1 bis 15 kW Anschlussleistung (Mindestgrundpreis) 670,59 € für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse jedes weitere kW Anschlussleitung 35,56 €/kW Arbeitspreis 7,10 ct/kWh 2021 1,92 ct/kWh 2022 1,81 ct/kWh 2023 1,81 ct/kWh 2024 2,12 ct/kWh 2025 2,40 ct/kWh 1.3 Der Emissionspreis ist ein variabler Preis und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage beträgt für die Verarbeitung Jahre 2021 bis 2025: 1.4 Der Messgrundpreis beträgt: Anmerkung: Der Emissionspreis ist Art. 6 auf Grundlage der für die jeweiligen Jahre eingesetzten Erdgas- mengen (Planmengen) sowie der gelieferten Wärmemengen (Planmengen) unter Zugrundelegung der gemäß § 10 Abs. 1f DSGVO2 Satz 2 BEHG festgelegten jährlichen Festpreise pro Emissionszertifikat für die Jahre 2021 bis 2025 berechnet. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden Sofern sich die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden Festpreise gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 10 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über 2 Satz 2 BEHG für die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein Jahre 2021 bis 2025 ändern sollten, hat wird der Kunde Anspruch auf Berichtigung Emissionspreis für die jeweiligen Jahre entspre- chend der Regelung in Ziffer 2.8 entsprechend angepasst. Ab 2026 sollen sich die Preise für die Emissionszertifikate mittels Versteigerungen bilden. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG wird dabei für das Jahr 2026 aktuell ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissions- zertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Für die Jahre ab 2026 gelten insofern die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissions- handel wie dann jeweils durch das BEHG bzw. vom Gesetzgeber, Verordnungsgeber oder Löschungeiner zuständigen Behörde/Stelle vorgegeben. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch Ab dem Jahr 2026 ist daher eine geeignete alternative Preisregelung für den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenEmissionspreis festzulegen.

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Sources: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme

Vertragsschluss. 3.14.1 Die Möglichkeiten zur Registrierung für einen Joyn-Account und zum Erwerb von registrierungs- und entgeltpflichtigen Joyn-Diensten bei JOYN (als Vertragspartner des Users) stellen keine Angebote, sondern lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots dar. Der Erwerb von entgeltpflichtigen Joyn-Diensten ist ab 18 Jahren bzw. ab 16 Jahren unter Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters möglich. 4.2 Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs für einen Joyn-Account bzw. durch die Bestellung registrierungs- oder entgeltpflichtiger sonstiger Joyn-Dienste gibt der User ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des betreffenden Joyn-Dienstes ab. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und eventuellen Preisangaben sind Bestandteil dieses Angebots und werden Bestandteil des Vertrags über die Nutzung des betreffenden Joyn-Dienstes, sofern ein solcher zustande kommt. JOYN nimmt das Angebot durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung und/oder durch die Bereitstellung des betreffenden Joyn-Dienstes an. Mit Zugang der Annahmeerklärung bzw. durch die Bereitstellung des Joyn-Dienstes kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure JOYN und dem Kunden User zustande. Ist für die Bestellung oder Nutzung einzelner Joyn-Dienste eine Bestätigung (z. B. durch Klicken eines Bestätigungslinks), auf jeden Fall aber mit dem Beginn Altersverifikation oder sonstiger Nachweis erforderlich, kommt der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertentsprechenden Nachweises zustande. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen4.3 JOYN behält sich vor, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen die Bereitstellung oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt einNutzung von entgeltpflichtigen Joyn-Diensten davon abhängig zu machen, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch User seine für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für AdressBestellung des jeweiligen Joyn-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die Dienstes genutzte E-Mail-Adresse und über einen per E-Mail zugesandten Bestätigungslink bestätigt. 4.4 JOYN behält sich vor, das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte Angebot des Users auf Abschluss eines Vertrags über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilenNutzung eines kostenpflichtigen Joyn-Dienstes im Einzelfall bei Vorliegen von sachlichen Gründen (z. B. unzureichender Altersnachweis) abzulehnen. 4.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. ▇▇▇▇ sieht keine gesonderte Speicherung des Vertragstextes vor. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an Inhalt des mit JOYN geschlossenen Vertrages ergibt sich jeweils aus den Details der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in Bestellung (einschließlich der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse Bestellzeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibungen und ggf. Zahlungserfahrungen gebildetPreisangaben) und den Nutzungsbedingungen. Die Kunden entsprechenden Angaben werden dem User per E-Mail als Vertragsbestätigung mit bzw. nach Vertragsschluss übermittelt. Der User kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit in der Creditreform nutzen diesen Wert jeweils aktuellen Fassung über einen entsprechenden Link auf der Website von Joyn einsehen. 4.6 User haben teilweise die Möglichkeit, das kostenpflichtige Produkt für eigene Kreditentscheidungeneine beschränkte Zeit kostenlos zu nutzen. Auf die Details wird auf der Webseite hingewiesen. JOYN behält sich vor, die Anzahl an kostenlosen Testphasen pro User zu begrenzen. Das Angebot gilt nur für Neukunden, die noch keine Testphase bezogen haben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.12.1 Die Angebote der Leistungsträger, welche über die Internetseiten der HMTG und seitens der HMTG herausgegebene Prospekte einsehbar sind, stellen kein Angebot des jeweiligen Leistungsträgers auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Kunde jedoch kann dem Leistungsträger über die HMTG als Vermittlerin den Abschluss eines Vertrages verbindlich anbieten, dies zum Einen telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail. Hierbei bedarf die Annahmeerklärung keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche oder telefonische Bestätigungen für den Kunden und den Leistungsträger rechtsverbindlich sind. Zum Anderen kann der Kunde aber auch über das Internet buchen. Der Leistungsträger bzw. die HMTG, als Vertreter des Leistungsträgers kann das Angebot des Kunden durch Übersendung einer Vereinbarung zwischen Verisure und verbindlichen Buchungsbestätigung annehmen. Bei der Buchung per E-Mail wird dem Kunden zustandeder Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Eine automatische Buchungseingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Vertragsschluss erfolgt nach Angebot des Kunden durch die Annahme des Angebots durch den Leistungsträger, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen der HMTG als Vertreterin des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertLeistungsträgers. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente 2.2 Bei Nutzung der Internetseiten der HMTG durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darals Buchungsplattform geschieht der Vertragsschluss wie folgt: Der Kunde wählt die gewünschten Leistungen und den gewünschten Reisezeitraum aus. Nach Anklicken der Schaltfläche „Ihre Kontaktdaten“, wird der Kunde aufgefordert, seine persönlichen Daten und die Zahlungsart auszuwählen. Mit Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde sodann ein Angebot auf Abschluss eines verbindlichen Vertrages mit dem jeweiligen Leistungsträger ab. Grundlage des Angebots des Kunden ist die Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers auf der Internetseite der HMTG. Bis zum Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ kann der Kunde seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der üblichen Maus und Tastatureingaben korrigieren. Ferner besteht durch Nutzung der Vor- und Zurückschaltflächen des genutzten Browsers die Möglichkeit auf die jeweils vorherige Seite des Buchungsvorgangs zu gelangen. Nach Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ ist eine Korrektur der Eingaben nicht mehr möglich. Der Vertragstext wird vom Leistungsträger bzw. der HMTG gespeichert, ist jedoch für den Kunden nicht abrufbar. Die HMTG empfiehlt daher die Buchungsübersicht für die eigenen Unterlagen auszudrucken. 3.32.3 Grundlage der vom Leistungsträger angebotenen Leistungen sind ausschließlich die Angaben auf der Website der HMTG oder eines seitens der HMTG herausgegebenen Prospektes/Hotelverzeichnisses in Druckversion. Angaben in anderen Hotelführern oder ähnlichen Verzeichnissen, die weder die HMTG noch die jeweiligen Leistungsträger herausgegeben haben, sind für den Leistungsträger und dessen Leistungspflicht nach Vermittlung durch die HMTG nicht verbindlich, es sei denn dass diese Inhalte ausdrücklich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden sind. 2.4 Der Vertragsschluss ist in deutscher und englischer Sprache möglich 3 | Unverbindliche Reservierungen/Angebote 3.1 Unverbindliche Reservierungen, von denen der Kunde willigt einkostenlos zurücktreten kann, dass Verisure sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit der SCHUFA Holding AGHMTG oder dem Leistungsträger möglich. 3.2 Sofern nicht ausdrücklich eine unverbindliche Reservierung vereinbart wurde, Wiesbaden, Daten über führt die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über Buchung gem. § 2 dieser AGB grundsätzlich zu einem für den Kunden von und den Leistungsträger rechtsverbindlichen Vertrag, weshalb der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Leistungsträger bei Nichtanreise oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenStornierung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse 3.3 Sofern zwischen dem Leistungsträger und den Kunden ausdrücklich eine unverbindliche Reservierung vereinbart wurde, so wird die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem gewünschte Unterkunft verbindlich zur Buchung durch den Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunftbis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Der Kunde hat gegenüber bis zu diesem Zeitpunkt der Creditreform HMTG, bzw. dem Leistungsträger Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der HMTG oder des Leistungsträgers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer noch erfolgenden Buchungsbestätigung des Leistungsträgers oder der HMTG verbindlich. 3.4 Unterbreitet der Leistungsträger, bzw. die HMTG, auf Wunsch des Kunden ein Recht auf Auskunft über die dort individuelles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Leistungsträgers an den Kunden, vor. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des Leistungsträgers, bzw. der HMTG Bedarf, zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenStande, hat wenn der Kunde Anspruch auf Berichtigung dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenErweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, ob die Daten falsch Anzahlung, Restzahlung oder richtig sind, hat Inanspruchnahme der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenUnterkunft annimmt.

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Sources: Vermittlungsvertrag

Vertragsschluss. 3.1Stand: 07 / 2021 EMK 9896-4_0521_v04 Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde Tel.: 05971/ 45-0, Fax: 05971/ 45-279, E-Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Registergericht: Amtsgericht Steinfurt HRB 3617 Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Vorsitzender des Aufsichtsrates: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Kunden- und Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben gemäß § 8 Abs. 5 AVBFernwärmeV auf Verlangen des Fernwärmeversorgungsunternehmens die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Benutzung des zu versorgenden Grundstücks und Gebäudes im Sinne des § 8 Abs. 1 und § 8 Abs. 4 AVBFernwärmeV beizubringen. Der Vertrag kommt Erbbauberechtigte ist hierbei dem Grundstückseigentümer gleichgestellt. „Kunden und Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Fernwärme über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke und in ihren Gebäuden, ferner das Anbringen sonstiger Verteilungsanlagen und von Zubehör sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, die vom Eigen- tümer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustandeder Fernwärmeversorgung eines angeschlossenen Grundstücks genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Fernwärmever- sorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.“ „Wird der Fernwärmebezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage Verlangen des Unternehmens noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.“ Grundstückseigentümer Erbbauberechtigte (bitte ankreuzen) Name, Vorname bzw. einen Teil davon mit Wissen Firma Straße / Hausnr. / PLZ / Ort Gemarkung, Flurstück, Flurnummer ▇▇▇▇▇▇ und/oder Anschlussnehmers (bitte ankreuzen) Name, Vorname bzw. Firma Kundennummer der Benutzung oben bezeichneter Anschlussstelle und des Kunden zu versorgenden Grundstücks und Gebäudes gemäß den Regelungen in Betrieb nimmt, montiert § 8 Absätze 1 und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente 4 AVBFernwärmeV durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt das Fernwärmeversorgungsunternehmen Energie- und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AGWasserversorgung ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zu. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz Stand: 07 / 2021 EMK 9896-4_0521_v04 Ort, Datum Unterschrift Kundin/Kunde Ort, Datum Unterschrift FVU 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch Preise für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.aWärmeversorgung 1.1 Der Grundpreis ist ein variabler Preis und ändert sich nach Maßgabe der Ziffer 2.1 1.2 Der Arbeitspreis ist ein variabler Preis und ändert sich nach Maßgabe der Ziffer 2.2. zur Verwendung bis 15 kW Anschlussleistung (Mindestgrundpreis) 670,59 € für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.jedes weitere kW Anschlussleitung 35,56 €/kW Arbeitspreis 7,10 ct/kWh 2021 1,92 ct/kWh 2022 1,81 ct/kWh 2023 1,81 ct/kWh 2024 2,12 ct/kWh 2025 2,40 ct/kWh

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Sources: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Abschluss dieses Vertrags setzt die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen unbeschränkte Geschäftsfähig- keit des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertvoraus. 3.22. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darVertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. 3.33. Der Kunde willigt einEine Anzeigenaufgabe kann persönlich in einer Geschäftsstelle, dass Verisure der SCHUFA Holding AGtele- fonisch, Wiesbadenschriftlich, Daten per Fax oder elektronisch erfolgen. 4. Eine elektronische Anzeigenaufgabe über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇ kann durch den Kunden mit und ohne Registrierung erfolgen. Der Vertragsinhalt wird nach Vertragsschluss gespeichert, ist dem Kunden aber nur bei Bu- chung mit Registrierung zugänglich. Der Kunde kann seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung „zahlungspflichtig bestellen“ korrigie- ren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die nachfolgende Eingangsbestätigung per E-Mail enthält noch keine Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots zustande, wobei die Annahme erklärt werden kann mit Auftragsbestätigung, Rechnungsstel- lung oder Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer. 5. Der Auftragnehmer kann über die Annahme eines Angebots nach billi- gem ▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4entscheiden. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags ab- zulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Bonität des KundenAnzeige rechtswidrige, urheber- rechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte ent- hält oder eine Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenDies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Verisure die notwendi- gen Daten erhältVertre- tern oder anderen Mitarbeitern des Verlags ohne Beanstandungen entge- gengenommen worden sind. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß ArtBeilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der NameBeilagen, die AnschriftFremdanzeigen enthalten, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVOwerden nicht angenommen. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach Ablehnung eines Auftrags wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenAuftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Anzeigen Und Beilagenaufträge

Vertragsschluss. 3.1. Der 2.1 Im Ladengeschäft kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber wenn der ausgefüllte und unterschriebene Kundenantrag freenet zu- geht und dieser von freenet bestätigt wird, spätestens jedoch mit dem Beginn Bereitstellung der Leistungserbringung Leistung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertfreenet. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang 2.2 Online gibt der Kunde sein Angebot über die von ihm zu- vor Kostenvoranschlägenausgewählten und in den Warenkorb abgelegten Pro- dukte ab, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenindem er am Ende der Bestellstrecke unter-halb der Bestellübersicht den Button „Jetzt kaufen“ betätigt. Die Unterzeichnung solcher Dokumente An- nahme erfolgt durch die freenet mit Auftragsbestätigung, spä- testens mit der Leistungsbereitstellung. 2.3 freenet behält sich vor, 2.3.1 vor der Annahme des Kundenantrages nach Maßgabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Auskünfte im Rah- men einer Bonitätsprüfung einzuholen; 2.3.2 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der An- tragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder aus einem Kunden- verhältnis mit einem mit freenet i.S.v.§§ 15 ff. AktG verbun- denen Unternehmen im Rückstand ist; 2.3.3 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der An- tragsteller unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind; 2.3.4 vor Freischaltung eines Anschlusses die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darzu erbringenden an- gemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Ver- fügt der Kunde nicht über die zur Bonitäts-prüfung erforderli- chen Unterlagen kann freenet Sicherheit in Form einer unbe- fristeten Bankbürgschaft oder eine Bareinzahlung fordern. Die Sicherheitsleistung ist im Falle des Verzuges bei Unter- deckung auf Anforderung von freenet zu erhöhen. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den 2.3.5 Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungabzulehnen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f innerhalb des letzten Monats Kunde der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇freenet waren.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Vertragsschluss. 3.1Aufträge für Anzeigen können schriftlich per E-Mail, Fax oder Post erteilt werden. Auf der Grundlage des Auftrags erstellt der Verlag den Vertrag. Erst mit diesem Vertrag wird der Werbeauftrag gültig. Individuelle Vereinbarungen zwischen Verlag und Auftraggeber haben schriftlich zu erfolgen. Für Haftungsfragen bei Übermittlungsfehlern siehe §12. Werbeauftrag ist der Vertrag zwischen „Partner“, der Medienhaus GmbH & Co. KG (im Folgenden „Verlag“ genannt), und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten („Auftraggeber“ oder „Werbeauftraggeber“) über die Veröffentlichung eines Werbemittels in einer oder mehreren Ausgaben der Zeitschrift „Partner“ und/oder im Internet. Der Verlag kann bei einem Werbeauftrag für eine oder zwei Publikationen den Auftrag ablehnen. Im Auftrag wird die Nummer der Ausgabe bezeichnet, in der der Werbeauftrag geschaltet sein wird. Der Auftraggeber kann bei einem 6-monatigen Werbeauftrag einmalig, bei einem 12-monatigen Auftrag bis zu drei Mal auf die Schaltung verzichten, vorausgesetzt der Verlag stimmt zu. Der Auftraggeber hat den Verlag über seine Entscheidung spätestens zwei Wochen vor Ende des jeweiligen Monats schriftlich zu unterrichten. Aufträge für Anzeigen in der Zeitschrift werden nach dem Anzeigenschluss (zu finden in der letzten Ausgabe) nicht akzeptiert. Annahme von Aufträgen nach dem Anzeigenschluss sind nur unter besonderen Bestimmungen möglich (siehe §9). Der Verlag behält sich das Recht vor, die Anzeigen in der selbstgewählten und konzeptgemäßen Reihenfolge zu publizieren. Für jede Rubrik existiert die dafür vorgesehene Platzierung. Für spezielle Platzierungswünsche des Auftraggebers können zusätzliche Gebühren anfallen (siehe §9). Anzeigenaufträge können nur schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem gewöhnlichen Postwege gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende. Im Fall der vorzeitigen Kündigung kann der Verlag den Preis bereits veröffentlichter Anzeigen auf der Grundlage der aktuell gültigen Preisliste umrechnen. Zu diesem umgerechneten Preis fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 EUR an. Der Verlag kann den Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung auflösen, wenn der Kunde beispielsweise seine Rechnungen nicht regelmäßig begleicht. Sollte sich im Laufe der Vertragslaufzeit die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ergeben, so kann der Verlag auch in diesem Fall den Vertrag kündigen. Ansonsten erfolgt die Beendigung des Vertrages zwischen Verisure der Partner Medienhaus GmbH & Co. KG und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn Auftraggeber automatisch entsprechend der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2Vertragslaufzeit. Der Vertrag Auftraggeber ist selbst für den rechtlich einwandfreien Zustand der Anzeige verantwortlich. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für die bereitgestellten Manuskripte, Texte und Bilder etc. für die jeweiligen Zwecke, insbesondere für redaktionelle Beiträge, ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht besteht. Auch hat Vorrang vor Kostenvoranschlägener dafür zu sorgen, unverbindlichen Angebotenden Verlag von jeglicher Haftung für urheberrechtliche Ansprüche Dritter freizustellen. Der Verlag „Partner“ ist nicht verpflichtet zu überprüfen, Ausschreibungen ob die Anzeige womöglich Rechte Dritter verletzt. Der Kunde kann den Kaufpreis per Rechnung, Kreditkarte oder ähnlichen Do- kumentenLastschriftverfahren zahlen. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Kunde die zusätzlichen Steuern und Zölle. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug des Werbeauftraggebers entstehen, trägt der Werbeauftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung einstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit, das Erscheinen weiterer Anzeigen, abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des gesamten Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Wird ein Auftrag für nur eine Ausgabe gewünscht, so kann der Verlag eine Vorauszahlung verlangen. Im Falle dass bis zum genannten Datum kein Geldeingang verzeichnet wird, wird der Werbeauftrag nicht publiziert. Der Verlag „Partner“ ist berechtigt, bei unberechtigten Rückbuchungen von Lastschriften oder Scheckrückgaben durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3bzw. dessen Bank sowie bei Mahnungen neben etwaigen Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von EUR 8,00 zu erheben. Der Auftraggeber kann bei Vertragsschluss selbst wählen, wie er die Rechnung erhalten möchte (per Post oder E-Mail). Die gesetzliche Frist zur Rückgabe der Lastschrift ist ausreichend zur Rechnungsprüfung und um eine ggf. erforderliche Überprüfung zu veranlassen. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der „Partner“ Verlag die Vergütung nach Ankündigung mit einer Frist von zwei Monaten der Marktlage entsprechend anpassen. Der Kunde willigt einkann einer Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens widersprechen, mit der Folge, dass Verisure beide Parteien den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der SCHUFA Holding AGErhöhung kündigen können. Ansonsten wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Der Kunde ist verpflichtet, WiesbadenÄnderungen seiner Kundendaten (Anschrift, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt E-Mailadresse oder Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und Auskünfte über den Kunden nicht aufgrund von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungWeiterleitung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Stilllegung oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇Überfüllung des E-Mail-▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage ein Empfang von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse Nachrichten ausgeschlossen ist. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht nach und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert muss der „Partner“ Verlag die persönlichen Daten des Kunden recherchieren, so trägt der Kunde die hiermit anfallenden Kosten. Für Anzeigenaufträge, die nach Anzeigenschluss eintreffen, und/oder für besondere Platzierungswünsche kann der Verlag abweichende Preise festlegen. Der Verlag „Partner“ und sein Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die die andere Partei aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf diese nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags-zweckes nutzen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Vermerk „Vertraulich” zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenversehen.

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Vertragsschluss. 3.15.1 Der Vertragsschluss (Bestellung, Montageleistung bzw. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung Rückbau einer Vereinbarung bestehenden PV-Anlage) zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn und der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇GmbH Solartechnik kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der ▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenGmbH Solartechnik zustande. Maßgebend für Art, Umfang und Zeit des Geschäfts ist die schriftliche Auftragsbestätigung der ▇. ▇▇▇▇▇▇ GmbH Solartechnik. 3.45.2 In Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen angegebene Daten und Eigenschaften sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibun- gen des Vertragsgegenstandes. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Abweichungen von diesen Daten und Eigenschaften, ins- besondere in Bezug auf technische Daten, Maße, Farben, Konstruktionen, Formen, Leis- tungsmerkmale, Beschaffenheiten, Stabilitäts- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Zeich- nungen und sonstige erhebliche Merkmale sind dann vertragsgemäß, wenn die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, Verwen- dung zum vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird und die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden Abweichungen dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Artzumutbar sind. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank▇▇▇▇▇▇ GmbH Solartechnik behält sich derartige Abwei- chungen ohne Vorankündigung und auch während der Lieferzeit vor, ohne dass der Kunde Ansprüche daraus herleiten kann. Soweit Versicherungsbedingungen, Abstimmungen mit Elektrizitätsversorgungsunterneh- men, Pläne, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Installationshinweise, Montageempfehlun- gen, Materialabstimmungen, Statikempfehlungen, VDE-Vorgaben im Zuge der Lieferung der Ware oder der Erbringung von Leistungen abgegeben, vorgelegt, besprochen oder in der Bonitätsinformationen Aussicht gestellt werden, handelt es sich weder um vertraglich geschuldete Leistungen, noch um vertragliche Obliegenheiten, sondern um unverbindliche Empfehlungen, es sei denn, über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen derartige Leistungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbankengesonderter Vertrag geschlossen. 5.3 Die ▇. ▇▇▇▇▇▇ GmbH Solartechnik ist berechtigt, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der NameLeistungen (z.B. Gerüstbau, die AnschriftElektro- arbeiten, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten Montage) von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person Subunternehmern erbringen zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungenlassen.

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Vertragsschluss. 3.15.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Die Angebote der NewFinance sind freibleibend und dem Kunden zustandeunverbindlich. Technische, auf jeden Fall aber mit dem Beginn konzeptionelle und sonstige Änderungen der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen Angebotsinhalte bleiben im Rahmen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertZumutbaren vorbehalten. 3.25.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen Mit der Bestellung einer Leistung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Erst die Bestätigung in mündlicher- oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Textform durch den Kunden die NewFinance stellt keine rechtlich eine verbindliche Vereinbarung Annahme der bestellten Leistung dar. 3.35.3. Der Kunde willigt einJede vereinbarte Leistungsart stellt einen eigenen Vertrag dar. Sofern mehrere Leistungen vereinbarten wurden, dass Verisure der SCHUFA Holding AGwelche einer Leistungsart zugehören, Wiesbadenso werden diese formal in einem Vertrag zusammengefasst. Beinhaltet eine vereinbarte Leistung Werkleistungen und Dienstleistungen, Daten über so fallen die Beantragung dieses Vertrages übermittelt Leistungsarten in zwei oder mehr Verträge zwischen den Parteien. Leistungsarten sind durch die NewFinance nachfolgend definiert als: - Einmalige Werkleistungen bei welchen ein spezifizierter Erfolg vereinbart wird (z.B.: Gestaltung einer Website; Programmierung; Erstellung eines Videos; Erstellung eines Podcasts; Erstellung eines redaktionellen Beitrages) - Wiederkehrende Werk-Dienstleistungen bei welchen in vordefinierten zeitlichen Abständen ein spezifischer Erfolg vereinbart wird (z.B.: regelmäßige Platzierung von Facebook Ads / Werbung; regelmäßige Erstellung von redaktionellen Beiträgen für einen Blog des Auftraggebers; Erstellung von Newslettern und Auskünfte über den Kunden die Versendung von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung diesen) - Dauerschuldverhältnisse in Form von Dienstleistungen bei welchen eine wiederkehrende Leistung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht ein vertragsgemäßes Verhalten Bemühen geschuldet ist (z.B.: Wartung und Hosting einer Website; Zurverfügungstellung einer Software oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVOSchnittstelle; Beratungsleistungen). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen 5.4. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring)NewFinance ist berechtigt, um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit ohne Nennung von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇Gründen, eine bestellte Leistung abzulehnen.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.14.1.1. Der Sofern die Dienstleistung der Callax GmbH von einer Voranmeldung des Kunden oder einer Voreinstellung der Callax GmbH als Verbindungsnetzbetreiber abhängig ist, kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure der Callax GmbH und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber sobald die Callax GmbH die Voranmeldung oder den Auftragseingang der Voreinstellung schriftlich bestätigt oder dem Kunden eine PIN zur Nutzung übermittelt hat, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Verbindung nach Freischaltung durch die Callax GmbH nutzt. 4.1.2. Die Callax GmbH ist nicht verpflichtet, die Voranmeldung des Kunden anzunehmen. Insbesondere kann die Callax GmbH ablehnen, einen Preselection-Vertrag mit dem Beginn Kunden zu schließen, sofern zwischen dem Kunden und der Leistungserbringung durch Verisure Callax GmbH bereits ein Preselection- Vertragsverhältnis besteht oder aber wenn Verisure bestanden hat. 4.1.3. Die Callax GmbH kann die Alarmanlage bzwAnnahme der Voranmeldung von einer Bonitätsprüfung abhängig machen. einen Teil davon mit Wissen Zu diesem Zweck kann die Callax GmbH bei dem kontoführenden Kreditinstitut des Kunden in Betrieb nimmtallgemein gehaltene bankübliche Auskünfte einholen, montiert und / oder installiertsoweit dies im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.34.1.3.1. Der Kunde willigt ein, dass Verisure die Callax GmbH der SCHUFA Holding AG, WiesbadenKormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“), Daten über die Beantragung Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages Telekommunikationsvertrags übermittelt und Auskünfte über den Kunden ihn von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird die Callax GmbH der SCHUFA Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt Verisure die Daten an ihre Vertragspartner im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die Beantragungihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum, oder SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇. 4.1.3.2. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass die Callax GmbH den mit ihr zusammen arbeitenden Wirtschaftsauskunfteien und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenKreditversicherungsgesellschaften Daten über Beantragung, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist Aufnahme und nicht die Interessen oder Grundrechte Beendigung des Vertrages übermittelt und Grundfreiheiten des Kunden, die bei ihnen Auskünfte über den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegenKunden eingeholt werden können. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Callax GmbH kann den Unternehmen auch Daten und verwendet sie auch aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggfSchuldnerermittlung geben zu können. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Auf Anfrage benennt die Callax GmbH dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Kunden die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenAnschriften dieser Unternehmen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort über ihn gespeicherten Daten erteilen. 4.1.4. Die Callax GmbH behält sich vor, die Annahme der Voranmeldung sowie das weitere Angebot der Dienstleistungen von einer vom Kunden zu ihm gespeicherten Datenleistenden und von der Callax GmbH festzusetzenden angemessenen Sicherheitsleistung in Euro abhängig zu machen. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenDies gilt insbesondere wenn a) die begründete Annahme besteht, hat dass der Kunde Anspruch auf Berichtigung die Entgelte für die Dienstleistungen nicht oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat rechtzeitig entrichten wird, b) der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt, c) der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben die Dienstleistungen innerhalb des vorangegangenen Monats in einem Umfang in Anspruch genommen hat, der erheblich über dem durchschnittlichen Nutzungsumfang der diesem Monat unmittelbar vorangegangenen drei Monate liegt oder d) gerichtlich die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden angeordnet wurde. Bei Nichterbringung einer angeforderten Sicherheitsleistung ist die Callax GmbH nach entsprechender schriftlicher Mahnung mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitsleistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Callax GmbH hat er das Recht, die Einwilligung sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheitsleistung wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu widerrufenbefriedigen. Durch den Widerruf Die Sicherheit wird die Rechtmäßigkeitfreigegeben, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte wenn der Kunde Einwendungen, Wünsche nach Beendigung des Vertrages sämtliche Forderungen der Callax GmbH aus dem Vertrag befriedigt hat oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten Voraussetzungen für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungeneine Sicherheitsleistung entfallen sind.

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Vertragsschluss. 3.1. 3.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung im Geschäßsverkehr schrißlich per Briefpost oder E-Mail zustande. 3.2 Auf Kundenanfrage wird durch den Anbieter ein individuelles Angebot für den Kunden erstellt. 3.3 Jedes Angebot ist als freibleibend zu verstehen, d. h. die dargestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestel- lung dar, das der Anbieter dann annehmen kann. Angebote sind, wenn nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. 3.4 Eine Bestellung des Kunden erfolgt schrißlich auf Basis des abgegebenen Angebots und kann per Briefpost oder E-Mail aufgegeben werden. 3.5 Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss zwischen Kunden und Anbieter umfasst folgende SchriGe: • Kunde: Mündliche oder schrißliche Anfrage einer Vereinbarung zwischen Verisure Leistung. • Anbieter: Zusammenfassung der angefragten Leistung zum Zwecke der Außrags- klärung, Zusendung an den Kunden in Form eines freibleibenden Angebots. • Kunde: Schrißliche Bestätigung der im Angebot vereinbarten Leistung. Dieser Vorgang stellt die verbindliche Bestellung der Leistung dar. • Anbieter: Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist und dem Kunden dass die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Termin erbracht werden kann. Mit der Zusendung der Bestätigung (Sendedatum) kommt der Vertrag zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage . Evtl. Anzahlungen bzw. einen Teil davon Vorableistungen sind sofort fällig und werden zusammen mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertder Bestätigung per Rechnung angezeigt. 3.23.6 Nebenabreden oder Änderungen der vereinbarten Leistung bzw. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen des Vertrags bedürfen der Schrißform (Briefpost oder ähnlichen Do- kumentenE-Mail). Die Unterzeichnung solcher Dokumente Mündliche Nebenabreden werden nicht getrof- fen. Diese Schrißformbestimmung kann nur durch eine schrißliche Vereinbarung aufge- hoben werden. 3.7 Einseitige Änderungen der vereinbarten Leistung oder des Vertrags durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3bedürfen einer schrißlichen Annahmeerklärung des Anbieters. Der Kunde willigt einDie Annahmeerklärung enthält zudem die Rechnung über evtl. Mehrkosten, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt beim Anbieter durch die Änderung entstehen und Auskünfte über durch den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇erstaGen sind.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure Kunde / Vertragspartner kann aus dem Containerangebot der Entsorgung Punkt DE GmbH einen Container auswählen und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3kostenpflichtig bestellen. Der Kunde willigt ein, dass Verisure / Vertragspartner muss eine richtige Lieferanschrift und Rechnungsanschrift angeben. Diese sind vor der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über verbindlichen Bestellung vom Kunden / Ver- tragspartner zu prüfen. Durch die Beantragung dieses Vertrages übermittelt Annahme und Auskünfte über Bestellung akzeptiert der Kunde / Vertragspartner unsere AGB. Die Entsorgung Punkt DE GmbH kontaktiert den Kunden / Vertragspartner nach Eingang von dessen Auftrag / Bestellung / Angebotsannahme. Die Entsorgung Punkt DE GmbH muss zum Vertragsschluss auch ihrerseits eine Bestätigung des Auftrags / der SCHUFA erhältBestellung / der Angebotsannahme an den Kunden / Vertragspart- ner gesandt haben. Unabhängig davon übermittelt Verisure Leistungsfristen und –termine sind stets unverbindlich. Es gelten die für die erbrachten Dienstleistungen relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung Punkt DE GmbH haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Entsorgung Punkt DE GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den für die Erbringung der Dienstleistung beauftragten Entsorger verursacht wurden. Für absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen sowie für an den aufgestellten Behälter angebrachte Gegenstände des Kunden oder eines Dritten haftet die Entsorgung Punkt DE GmbH ebenfalls nicht. Soweit die Entsorgung Punkt DE GmbH Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin An- und Abfuhr, 14 Kalendertage mietfreie Bereitstel- lung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die BeantragungUmfang des Behältervolumens enthalten. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei der Entsorgung Punkt DE GmbH jeweils gültigen Vergütungssätzen berechnet. Insbesondere eine Fehl- oder Mehrbefüllung, die Durchführung von uns festgestellt und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten Ihnen mitgeteilt wird, führt zu einer entsprechenden Nachberechnung. Der Kunde / Vertragspartner ist zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Kunden / Vertragspartners berechtigt die SCHUFA Holding AGEntsorgung Punkt DE GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇nach eigener ▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Bei notwendiger Verwahrung der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des KundenStoffe, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern bis zur abgeschlossenen Entsorgung im Europäischen Wirtschaftsraum Eigentum des Kunden / Vertragspartners verbleiben, ist dieser außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet. Angaben zu angenommenen Stoffen in von der Entsorgung Punkt DE GmbH oder ihren beauftragten Entsorgern erstellten Dokumenten wie Fahraufträge, Be- gleitscheine und in der Schweiz sowie ggfWiegenoten gelten im Verhältnis zum Kunden / Vertragspartner als zutreffend. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Es bleibt dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf Kunden / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenVertragspartner jedoch nachgelassen, die von Verisure die notwendi- gen Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunftnachzuweisen. Der Kunde / Vertragspartner muss sicherstellen, dass er oder ein bevollmächtigter Vertreter für die Unterzeichnung von Fahraufträgen, Begleitscheinen, Wiege- noten, etc., die für den ordnungsgemäßen Transport und / oder die Übernahme bei Abholung erforderlich oder angemessen sind, verfügbar ist. Bei Bereitstellung von Behältern hat gegenüber der Creditreform ein Recht Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrts- wege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf Auskunft öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen. Der Vertragspartner haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonstwie verändert, nur mit den vertraglich vereinbarten Stoffen beladen und das Höchstgewicht von 10t nicht überschritten wird, keine Ladung über die dort Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abzudecken und vor Veränderung und Entwendung jederzeit zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschungschützen. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung Container durch Verschulden des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen./ Vertragspartners nicht

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Containerbestellungen

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag Die auf den Online-Shops oder sonstigen Werbematerialien von powwow dargestellten Mobilfunk- und/oder Datentarife und Produkte (Geräte) stellen keine rechtlichen bindende Angebote, sondern ein unverbindlicher Produkt-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb erhaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. powwow kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail nach Freischaltung des Antrages durch den Mobilfunkprovider, bzw. Netzbetreiber, oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. 2. Unser unverbindlicher Produkt-Katalog richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. 3. Ist Bestandteil des Vertrages auch die Vermittlung eines Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages, so kommt der Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrag unmittelbar mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden Mobilfunkbetreiber zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten AGB zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure wobei powwow im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über des Vertragsabschlusses als Vermittler des Mobilfunkbetreibers handelt. Dementsprechend ist auch ein Widerruf (dazu unter III.) gegenüber powwow zu erklären. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit powwow hängen von dem Bestehen des Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages während der Laufzeit des Vertrages mit powwow ab. 4. Alle Preise sind Endpreise in Euro und inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer angegeben. 5. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei. Die Lieferzeit beträgt bei Verfügbarkeit des bestellten Gerätes 3 bis 7 Werktage nach Freischaltung des Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrages. 6. Zahlungen des Kunden gegenüber powwow erfolgen per Lastschriftverfahren. Bei Bestellung eines Gerätes ohne Mobilfunkvertrag stehen als Zahlungsoptionen Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung zur Auswahl. Etwaig alternative Zahlungsmöglichkeiten werden produktspezifisch in den Online-Shops angeboten und dargestellt. 7. Sollte die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten Bestellung des Kunden an die SCHUFA Holding AGangegebene Lieferadresse durch die DHL nicht zugestellt werden können, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇behält sich powwow aus Sicherheitsgründen das Recht vor, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenden Kaufvertrag über das Gerät, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure sowie den Mobilfunk- und/oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern Datentarifvertrag zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇stornieren.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1a. Für alle Lieferungen und Leistungen der Gamma gelten ausschließlich die jeweils gülti- gen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend die Leistungsbeschreibung und die Tarifliste, sofern und soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. b. Angebote der Gamma erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. Der sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen; ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung in Schriftform oder Freischalten des Anschlusses) des Auftrags durch Gamma zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2c. Angebote der Gamma an Verbraucher erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägensie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenteneinen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Unterzeichnung solcher Dokumente Vor dem Auftrag durch den Kunden stellt als Verbraucher wird Diesem eine Vertragszusam- menfassung nach § 54 Abs. 3 TKG zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung in Schriftform oder Freischalten des Anschlusses) des Auftrags durch Gamma zustande. Erhält der Kunde als Verbraucher keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure Vertrags- zusammenfassung vor Abgabe seines Angebots im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über des Auftrags, wird das Zu- standekommen des Vertrags nicht berührt, wenn der Kunde unverzüglich im Nachgang eine Vertragszusammenfassung erhält und diese genehmigt. d. Für die BeantragungAusführung des Auftrags ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der Gamma und die Spezifikationen der jeweiligen Leistungsbeschreibung maßgebend, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Bei Freischaltung gelten diese Bestim- mungen bzw. die Durchführung gewählten Tarife. Für Verbraucher gelten vorrangig die Spezifikationen der Vertragszusammenfassung. e. Leistungs- und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten Lieferzeitangaben der Gamma erfolgen nach größtmöglicher planeri- scher Sorgfalt; ihre Einhaltung unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftrags- lage; verbindliche Termine bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbeliefe- rung vorbehalten. Die Einhaltung – auch von verbindlichen – Leistungs- und Lieferzeitan- gaben setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- und sonstigen vertraglichen Pflicht-n des Kunden voraus. f. Kunden, welche Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder betrügerisches Verhalten an Organisationen ohne Ge- winnerzielungsabsicht sind, verzichten im Rahmen des Auftrags ausdrücklich und schrift- lich auf die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Anwendung der §§ 52 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 bis 3 (Transparenzverpflichtung), 54 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung und 4 sowie 55 (DSGVOvorvertragliche Informationen). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 , 54 Absatz 3 (Vertragszusammenfas- sung), 56 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen (Mindestvertragslaufzeit), 66 (Angebotspakete) und § 71 Absatz 2 Te- lekommunikationsgesetz (TKG), soweit diese Vorschriften auf den Auftraggeber gemäß § 71 Absatz 3 TKG anwendbar sind. Der Verzicht gilt nur erfolgeninsoweit, als dass dieser wirksam erklärt werden kann. Sollte der Verzicht hinsichtlich einer der aufgezählten Normen un- wirksam oder nicht erklärbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Verzichts auf die übrigen Normen. Ein Verzicht auf bestimmte von den Normen umfasste Ansprüche oder Leistungen berührt nicht die einzelfallbezogene Entscheidung der Gamm, eine Leis- tung trotzdem anzubieten oder einen Anspruch trotzdem zu erfüllen. Ein vom Kunden erklärter Verzicht gilt für alle in der Folge geschlossenen Verträge und muss nicht erneut erklärt werden. Insoweit werden alle in der Verzichtserklärung enthaltenen Rechte für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇rechtlich möglich ist.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Telecommunications

Vertragsschluss. 3.11. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Sozialwerk St. Georg e.V. verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Dem Angebot des Kunden liegen die in den Ausschreibungsunterlagen, dem Fortbildungsprogramm bzw. der Homepage der AUTEA aufgeführten Leistungsbeschreibungen und diese AGB zugrunde. 2. Ist der Kunde Unternehmer, werden dessen Geschäftsbedingungen zurück gewiesen, soweit diese von den vorliegenden abweichen und finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3. Bei Seminaren hat eine Anmeldung schriftlich, per Post, Telefax oder E-Mail, zu erfolgen. Bei Weiterbildungskursen muss die Anmeldung schriftlich und durch den Kunden handschriftlich unterschrieben erfolgen. Der Kunde kann für die schriftliche Anmeldung ein von AUTEA zur Verfügung gestelltes Formular verwenden. 4. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und der Annahme des Angebotes durch das Sozialwerk St. Georg. e.V. zustande. Das Sozialwerk St. Georg e.V. erklärt dem Kunden eine Annahme durch schriftliche Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Angebotes. Liegen zwischen Eingang des Angebotes und Erbringen der Leistungen, z. B. durch ein Seminar, weniger als vier Wochen, wird Das Sozialwerk St. Georg e.V. eine Annahme vor der Leistungserbringung erklären. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, auf jeden Fall aber mit wenn aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung des Kunden die schriftliche Anmeldebestätigung dem Sozialwerk St. Georg e.V. per Post voraussichtlich vor Beginn der Leistungserbringung Veranstaltung nicht mehr zugehen wird. Das Sozialwerk St. Georg e.V. wird dann versuchen, den Kunden telefonisch, per E-Mail oder durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzwTelefax zu informieren. 5. einen Teil davon mit Wissen Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung des Sozialwerks St. Georg e.V. vom Inhalt des Angebotes des Kunden in Betrieb nimmtab, montiert und / so liegt ein neues Angebot vor. Daran ist das Sozialwerk St. Georg e.V. für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder installiertschlüssig die Annahme, kommt der Vertrag aufgrund des neuen Angebotes unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Andernfalls gilt das neue Angebot des Sozialwerks St. Georg e.V. als abgelehnt. 3.26. Der Vertrag hat Vorrang vor KostenvoranschlägenKommt ein Vertragsschluss nicht zustande, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über insbesondere weil die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig Verfügung stehende Teilnehmeranzahl erreicht ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er informiert das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch Sozialwerk St. Georg e.V. den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.1. Der 2.1 Im Ladengeschäft kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber wenn der ausgefüllte und unterschriebene Kundenantrag mobilcom- debitel zugeht und dieser von mobilcom-debitel bestätigt wird, spätestens jedoch mit dem Beginn Bereitstellung der Leistungserbringung Leistung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertmobilcom-debitel. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang 2.2 Online gibt der Kunde sein Angebot über die von ihm zu- vor Kostenvoranschlägenausgewählten und in den Warenkorb abgelegten Pro- dukte ab, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenindem er am Ende der Bestellstrecke unter-halb der Bestellübersicht den Button „Jetzt kaufen“ betätigt. Die Unterzeichnung solcher Dokumente An- nahme erfolgt durch die mobilcom-debitel mit Auftragsbestä- tigung, spätestens mit der Leistungsbereitstellung. 2.3 mobilcom-debitel behält sich vor, 2.3.1 vor der Annahme des Kundenantrages nach Maßgabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Auskünfte im Rah- men einer Bonitätsprüfung einzuholen; 2.3.2 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der An- tragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen oder aus einem Kunden- verhältnis mit einem mit mobilcom-debitel i.S.v.§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Rückstand ist; 2.3.3 die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der An- tragsteller unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind; 2.3.4 vor Freischaltung eines Anschlusses die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung darzu erbringenden an- gemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Ver- fügt der Kunde nicht über die zur Bonitäts-prüfung erforderli- chen Unterlagen kann mobilcom-debitel Sicherheit in Form einer unbefristeten Bankbürgschaft oder eine Bareinzahlung fordern. Die Sicherheitsleistung ist im Falle des Verzuges bei Unterdeckung auf Anforderung von mobilcom-debitel zu er- höhen. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den 2.3.5 Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragungabzulehnen, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f innerhalb des letzten Monats Kunde der Datenschutzmobilcom-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇debitel waren.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Vertragsschluss. 3.1Der Buchungswunsch einer Führung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich (per Fax, per E- Mail oder per Onlineformular) erfolgen. Bei elektronischer Übermittlung des Buchungswunsches erhält der Besteller eine Eingangsbestätigung zu seiner Anfrage, die jedoch noch keine Buchungsbestätigung darstellt, also noch kein Zustandekommen des Vertrages begründet. Der Besteller bietet der Gartenschau Bad Lippspringe GmbH mit der Übermittlung der Buchungsanfrage den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage des Vertrages sind die Angebotsbeschreibung und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit sobald dem Beginn der Leistungserbringung Besteller eine entsprechende Buchungsbestätigung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2Gartenschau Bad Lippspringe GmbH übersandt wurde. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure Inhalt der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von Verträge bestimmt sich nach der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhältBuchungsbestätigung. Im Auftrag Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gartenschau Bad Lippspringe GmbH zum Erwerb und Nutzung von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß ArtTages- und Dauerkarten. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Gartenschau Bad Lippspringe GmbH. Für einen reibungslosen Ablauf in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werdenBuchungsbearbeitung, wird darum gebeten, die Gästeführung spätestens 5 Tage vor dem gewünschten Termin zu bestellen. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Der Gästeführer wartet am vorab vereinbarten Treffpunkt zu einer vereinbarten Zeit auf den Kunden. Im Rahmen Sollte sich der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil Kunde verspäten, wartet der in Gästeführer ab Führungsbeginn 30 Minuten vor Ort auf den Kunden. Es steht dem Gästeführer frei, die Gästeführung entsprechend der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch Verspätung des Kunden zu verkürzen. Nach Ablauf der 30-minütigen Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen. In diesem Fall werden die vollen Kosten für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenFührung fällig.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.14.1.1. Der Sofern die Dienstleistung der Callax von einer Voranmeldung des Kunden oder einer Voreinstellung der Callax als Verbindungsnetzbetreiber abhängig ist, kommt der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure der Callax und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber sobald Callax die Voranmeldung oder den Auftragseingang der Voreinstellung schriftlich bestätigt oder dem Kunden eine PIN zur Nutzung übermittelt hat, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Verbindung nach Freischaltung durch Callax nutzt. 4.1.2. ▇▇▇▇▇▇ ist nicht verpflichtet, die Voranmeldung des Kunden anzunehmen. Insbesondere kann Callax ablehnen, einen Preselection-Vertrag mit dem Beginn Kunden zu schließen, sofern zwischen dem Kunden und der Leistungserbringung durch Verisure Callax bereits ein Preselection- Vertragsverhältnis besteht oder aber wenn Verisure bestanden hat. 4.1.3. Callax kann die Alarmanlage bzwAnnahme der Voranmeldung von einer Bonitätsprüfung abhängig machen. einen Teil davon mit Wissen Zu diesem Zweck kann ▇▇▇▇▇▇ bei dem kontoführenden Kreditinstitut des Kunden in Betrieb nimmtallgemein gehaltene bankübliche Auskünfte einholen, montiert und / oder installiertsoweit dies im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.34.1.3.1. Der Kunde willigt ein, dass Verisure ▇▇▇▇▇▇ der SCHUFA Holding AG, WiesbadenKormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“), Daten über die Beantragung Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages Telekommunikationsvertrags übermittelt und Auskünfte über den Kunden ihn von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird ▇▇▇▇▇▇ der SCHUFA Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt Verisure die Daten an ihre Vertragspartner im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die Beantragungihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum, oder SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇. 4.1.3.2. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgenDer Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇dass ▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden. 3.4den mit ihr zusammen arbeitenden Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt und bei ihnen Auskünfte über den Kunden eingeholt werden können. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse Callax kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. Auf Anfrage benennt Callax dem Kunden die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammenAnschriften dieser Unternehmen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort über ihn gespeicherten Daten erteilen. 4.1.4. Callax behält sich vor, die Annahme der Voranmeldung sowie das weitere Angebot der Dienstleistungen von einer vom Kunden zu ihm gespeicherten Datenleistenden und von Callax festzusetzenden angemessenen Sicherheitsleistung in Euro abhängig zu machen. Soweit diese falsch oder unvollständig sein solltenDies gilt insbesondere wenn (a) die begründete Annahme besteht, hat dass der Kunde Anspruch auf Berichtigung die Entgelte für die Dienstleistungen nicht oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werdenrechtzeitig entrichten wird, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat (b) der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt, (c) der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben die Dienstleistungen innerhalb des vorangegangenen Monats in einem Umfang in Anspruch genommen hat, der erheblich über dem durchschnittlichen Nutzungsumfang der diesem Monat unmittelbar vorangegangenen drei Monate liegt oder (d) gerichtlich die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden angeordnet wurde. Bei Nichterbringung einer angeforderten Sicherheitsleistung ist ▇▇▇▇▇▇ nach entsprechender schriftlicher Mahnung mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitsleistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Callax hat er das Recht, die Einwilligung sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheitsleistung wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu widerrufenbefriedigen. Durch den Widerruf Die Sicherheit wird die Rechtmäßigkeitfreigegeben, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte wenn der Kunde Einwendungen, Wünsche nach Beendigung des Vertrages sämtliche Forderungen der ▇▇▇▇▇▇ aus dem Vertrag befriedigt hat oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten Voraussetzungen für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungeneine Sicherheitsleistung entfallen sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss. 3.11. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren, insbesondere Filter und Filtersysteme. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware, finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf den Internetseiten des Pallshops. 2. Alle Angebote von Pall sind freibleibend und unverbindlich. 3. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" gibt der Besteller ein verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Eventuelle Eingabefehler kann der Kunde dann erkennen und vor der verbindlichen endgültigen Abgabe seiner Bestellung gegebenenfalls berichtigen. 4. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Pall berechtigt, das verbindliche Vertragsangebot innerhalb von 1 Wochen nach Zugang bei ihr anzunehmen. 5. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und Besteller erhält unverzüglich nach Eingang der Bestellung eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung. Diese stellt keine Annahme der Bestellung dar. Die Bestellung ist erst von Pall angenommen, sobald Pall gegenüber dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure Besteller (per E-Mail) ausdrücklich die Annahme erklärt oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiertWare absendet. 3.26. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumentenAn Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt über den Pallshop kein Verkauf. 7. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, VKB sind unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇eingesehen abrufbar und können vom Besteller bei Vertragsschluss ausgedruckt und abgespeichert werden. 3.48. Verisure prüft Pall behält sich an allen Angeboten und sonstigen Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne Zustimmung von Pall weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind nach Abwicklung des Vertrages bzw. bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit Scheitern der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte Vertragsverhandlungen an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenPall zurückzugeben.

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Sources: Sales Contracts

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Anschluss an die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen öffentliche Wasserversorgung ist unter Verwendung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kreiswerke Main Kinzig GmbH zur Verfügung gestellten Netzanschlussportals unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenzu beantragen. Auf der Grundlage dieses Antrages erstellen die Kreiswerke dem künftigen Anschlussnehmer (im Folgenden gleichbedeutend mit „Kunde“) ein Angebot auf Abschluss eines Versorgungs- vertrags, welcher sowohl den Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz als auch die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser regelt. Der Anschlussnehmer nimmt den Versorgungsvertrag durch aktives Bestätigen des Angebots im Netzanschlussportal einschließlich Ausgleich des im Angebot genannten Zahlbetrags an. Erfolgt keine Annahme des Angebotes durch den Anschlussnehmer im vorgenannten Sinne, verliert das Angebot acht Wochen nach Angebotslegung seine Bindungswirkung und der Anschlussnehmer muss eine Angebotsabfrage erneut übermitteln. 3.42. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Der Versorgungsvertrag wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert grundsätzlich mit dem ZweckEigentümer oder dem Erbbauberech- tigten des anzuschließenden Grundstücks abgeschlossen. 3. Grundstück ist jede selbständige wirtschaftliche Einheit, Auskünfte über insbesondere jedes zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeordnet ist. 4. Tritt an die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob Stelle eines Hauseigentümers eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Gemeinschaft von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Wohnungseigentümern im Sinne des ArtWohnungseigentumsgesetzes (WEG), so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. 6 Die Wohnungseigentümer- gemeinschaft verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte aus dem Versorgungsvertrag für die Wohnungseigentümer mit den Kreiswerken wahrzunehmen und personelle Änderungen, die die Haftung der Wohnungseigentümer berühren, den Kreiswerken unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die gegenüber einem Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen der Kreiswerke auch für die übrigen Eigentümer rechtswirksam. Jeder Wohnungseigentümer haftet nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils (§§ 9a Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung4, Forderung16 Abs. 1 WEG). 5. Steht das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zu (Gesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen), Bonitätsprüfungso haften diese Personen als Gesamtschuldner. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 6. Im Einzelfall kann auf Wunsch des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten, Versicherungsvertragmit Einverständnis des Nutzungsberechtigten, Vollstreckungsauskunftdie Rechnung für den Trinkwasserverbrauch dem Nutzungsberechtigten des versorgten Grundstücks, z. B. Mieter, Pächter, Nießbraucher, zugestellt und von diesem beglichen werden. Dies befreit den Eigentümer oder Erbbauberechtigten jedoch nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung dieser Trinkwasserlieferungen, wenn der Rechnungsempfänger der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann Rechnungsempfänger wird nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung Vertragspartner des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenVersorgungsvertrags.

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Sources: Supplementary Conditions

Vertragsschluss. 3.11. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure Anschluss an die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen öffentliche Wasserversorgung ist unter Verwendung des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kreiswerke Main Kinzig GmbH zur Verfügung gestellten Netzanschlussportals unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werdenzu beantragen. Auf der Grundlage dieses Antrages erstellen die Kreiswerke dem künftigen Anschlussnehmer (im Folgenden gleichbedeutend mit „Kunde“) ein Angebot auf Abschluss eines Versorgungs- vertrags, welcher sowohl den Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz als auch die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser regelt. Der Anschlussnehmer nimmt den Versorgungsvertrag durch aktives Bestätigen des Angebots, im Netzanschlussportal an. 3.42. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Der Versorgungsvertrag wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert grundsätzlich mit dem ZweckEigentümer oder dem Erbbauberech- tigten des anzuschließenden Grundstücks abgeschlossen. 3. Grundstück ist jede selbständige wirtschaftliche Einheit, Auskünfte über insbesondere jedes zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeordnet ist. 4. Tritt an die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob Stelle eines Hauseigentümers eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf Gemeinschaft von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung Wohnungseigentümern im Sinne des ArtWohnungseigentumsgesetzes (WEG), so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. 6 Die Wohnungseigentümer- gemeinschaft verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte aus dem Versorgungsvertrag für die Wohnungseigentümer mit den Kreiswerken wahrzunehmen und personelle Änderungen, die die Haftung der Woh- nungseigentümer berühren, den Kreiswerken unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die gegenüber einem Wohnungseigentümer abgegebenen Erklä- rungen der Kreiswerke auch für die übrigen Eigentümer rechtswirksam. Jeder Woh- nungseigentümer haftet nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils (§§ 10 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung8, Forderung16 Abs. 1 WEG). 5. Steht das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zu (Gesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen), Bonitätsprüfungso haften diese Personen als Gesamtschuldner. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 6. Im Einzelfall kann auf Wunsch des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten, Versicherungsvertragmit Einverständnis des Nutzungsberechtigten, Vollstreckungsauskunftdie Rechnung für den Trinkwasserverbrauch dem Nutzungsberechtigten des versorgten Grundstücks, z. B. Mieter, Pächter, Nießbraucher, zugestellt und von diesem beglichen werden. Dies befreit den Eigentümer oder Erbbauberechtigten jedoch nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung dieser Trinkwasserlieferungen, wenn der Rechnungsempfänger der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann Rechnungsempfänger wird nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung Vertragspartner des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene KreditentscheidungenVersorgungsvertrags.

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Sources: Supplementary Conditions for Water Supply