Common use of Versicherungsfall Clause in Contracts

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses die- ses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemachtge- macht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: rhion.digital, rhion.digital, rhion.digital

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer Sie während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Sie ein Anspruch schriftlich in Textform erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich Ihnen in Text- form mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Sie zu haben.

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Samples: media.barmenia.de, barmenia-direkt.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - 3.1.1 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1. - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen ei- nen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.chrischona-service.de, www.chrischona-service.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1A5-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haftpflicht- anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1A 1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung Geltendma- chung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.fvv.de, www.fvv.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend -abweichend von A1-3.1 - 3.1- die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen ge- gen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich schrift- lich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu haben.

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Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs unter Ziffer 1.1 genannten Anspruches gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertragseinen Versicherten. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer einem Versicherten schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten zu haben. Der schriftlichen Anspruchserhebung steht die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gleich.

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Samples: www.ruv.de, trainer-haftpflicht-versicherung.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1A4-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

Appears in 2 contracts

Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-Ziffer 3.1 - die erstmalige Geltendmachung Gel- tendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zu haben.

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Samples: dema-makler.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1B1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.xxv24.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungs- vertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsver- trags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.gdv.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-Abschnitt A1 Ziff. 3.1 - die erstmalige Geltendmachung Geltend- machung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungs-vertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.nv-online.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1B1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.xxv24.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB 2019 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitver- sicherte Person zu haben.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB 2019 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während wäh- rend der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - A.1.3.1 – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVer- sicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteiltmit- teilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.wgv.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: cdn2.hubspot.net

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - ist- abweichend von A1-3.1 - Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1.- die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen ei- nen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteiltmit- teilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: cdn.website-editor.net

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1. AHB – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.medi-learn.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - A.1.3.1 – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen ge- gen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich schrift- lich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu haben.

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Samples: www.wgv.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich in Textform erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich in Textform mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu habenha- ben.

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Samples: www.xxv24.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer eine versicherte Person. Unbeschadet 13.2.1 (Kosten vor Eintritt des Versicherungsvertrags. IVersicherungsfalls) ist ein Haftpflichtanspruch im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer eine versicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer der Versicherungsnehmerin, einem mitversicherten (Tochter-)Unternehmen oder der versicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer eine versicherte Person zu haben.

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Samples: do-rechner.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haftpflichtan- spruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1B1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu habenha- ben.

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Samples: www.dvg-gestalt.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haftpflicht- anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: rechner.prokundo.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.

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Samples: www.asspario.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB 2015 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während wäh- rend der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.helvetia.com

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von Abschnitt A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter Drit- ter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu haben.

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-Abschnitt A1 Ziff. 3.1 - die erstmalige Geltendmachung Geltend- machung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.nv-online.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.xxv24.de

Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.

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Samples: www.triathlondeutschland.de