Umfang Der Services. 2.1. Sofern von IHK-GfI die einmalige Erbringung von Services (wie z. B. die Durchführung von Workshops, Schulungen, Consulting, Beratung und Unterstüt- zungsleistungen, Customizing, Evaluation, etc.) ge- schuldet ist, werden diese Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erbracht; ein Erfolg ist hierbei nicht geschuldet.
Umfang Der Services