Training. 15.1. Der Lieferant stellt TGW, dem Endkunden von TGW und sonstigen – von TGW benannten – Personen entsprechende Trainings zur Verfügung. Diese Trainings umfassen die Wissensvermittlung im Bereich der Inspektion, Wartung und Reparaturen. 15.2. Die Trainings sind derart zu gestalten, dass die teilnehmenden Personen andere Personen entsprechend schulen und/oder technisch unterstützen können. Insbesondere sollen Maßnahmen bei Gefahr in Verzug und/oder dringlichen Angelegenheiten („troubleshooting“) vermittelt werden.
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Training. 15.120.1. Der Lieferant Auftragnehmer stellt TGW, dem Endkunden von TGW und sonstigen – von TGW benannten – Personen entsprechende Trainings zur Verfügung. Diese Trainings umfassen die Wissensvermittlung im Bereich der Inspektion, Wartung und Reparaturen. 15.2.
20.2. Die Trainings sind derart zu gestalten, dass die teilnehmenden Personen andere Personen entsprechend schulen und/oder technisch unterstützen können. Insbesondere sollen Maßnahmen bei Gefahr in Verzug und/oder dringlichen Angelegenheiten („troubleshooting“) vermittelt werden.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Training. 15.1. Der Lieferant stellt TGW, dem Endkunden von TGW und sonstigen – von TGW benannten – Personen entsprechende Trainings zur Verfügung. Diese Trainings umfassen die Wissensvermittlung im Bereich der Inspektion, Wartung und Reparaturen. .
15.2. Die Trainings sind derart zu gestalten, dass die teilnehmenden Personen andere Personen entsprechend schulen und/oder technisch unterstützen können. Insbesondere sollen Maßnahmen bei Gefahr in Verzug und/oder dringlichen Angelegenheiten („troubleshooting“) vermittelt werden.
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Sources: General Terms and Conditions
Training. 15.120.1. Der Lieferant Auftragnehmer stellt TGW, dem Endkunden von TGW und sonstigen – von TGW benannten – Personen entsprechende Trainings zur Verfügung. Diese Trainings umfassen die Wissensvermittlung im Bereich der Inspektion, Wartung und Reparaturen. 15.220.2. Die Trainings sind derart zu gestalten, dass die teilnehmenden Personen andere Personen entsprechend schulen und/oder technisch unterstützen können. Insbesondere sollen Maßnahmen bei Gefahr in Verzug und/oder dringlichen Angelegenheiten („troubleshooting“) vermittelt werden.
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Sources: General Terms and Conditions