Trainerpauschale Musterklauseln
Trainerpauschale. Die vierteljährlich zu zahlende Trainerpauschale berechtigt den Nutzer jeweils nach Ablauf von 3 Monaten zu einer erneuten Körperstatusfeststellung und einer darauf aufbauenden neuen Trainingsplanerstellung und dient ergänzend der Bereitstellung von Trainerpersonal auf der Trainingsfläche für individuelle Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit.
Trainerpauschale. Die Jährlich zu zahlende Trainerpauschale berechtigt den Nutzer jeweils nach Ablauf von 12 Monaten zu einer erneuten Körperstatusfeststellung und einer darauf aufbauenden neuen Trainingsplanerstellung und dient ergänzend der Bereitstellung von Trainerpersonal auf der Trainingsfläche für individuelle Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit.
