Teiltilgung. Die Schuldverschreibungen werden ab dem [Teiltilgungsbeginn einfügen] [relevanten Teiltilgungszeitraum einfügen: [halbjährlich] [jährlich]] [anderen Teiltilgungszeitraum einfügen] durch Zahlung eines Teiltilgungsbetrags von [Teiltilgungsbetrag einfügen] % des Nennbetrags (der "Teiltilgungsbetrag") je Schuldverschreibung jeweils zum [Teiltilgungstage einfügen] (jeweils ein "Teiltilgungstag") zurückgezahlt. Endfälligkeitstag ist der [Endfälligkeitstag einfügen].] [Falls vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin vorgesehen ist, einfügen: (2) Vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin. Die Emittentin kann, [zum] [zu jedem] [Wahlrückzahlungstag(e) (Call) einfügen] ([der] [jeweils ein] "Wahlrückzahlungstag (Call)") die Schuldverschreibungen insgesamt oder teilweise kündigen und zu ihrem Wahlrückzahlungsbetrag (Call) (wie nachstehend definiert) [im Fall von fixverzinslichen, variabel verzinslichen und strukturiert verzinslichen Schuldverschreibungen, einfügen: zuzüglich bis zum Wahlrückzahlungstag (Call) aufgelaufener Zinsen] zurückzahlen, nachdem sie die Anleihegläubiger mindestens [Kündigungsfrist einfügen] Geschäftstage vor dem Wahlrückzahlungstag (Call) gemäß § 10 benachrichtigt hat (wobei diese Erklärung den für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen festgelegten Wahlrückzahlungstag (Call) angeben muss).] [Falls keine vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin vorgesehen ist, einfügen:
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Sources: Angebotsprogramm Für Schuldverschreibungen, Debt Issuance Program
Teiltilgung. Die Schuldverschreibungen werden ab dem [Teiltilgungsbeginn einfügen] [relevanten Teiltilgungszeitraum einfügen: [halbjährlich] [jährlich]] [anderen Teiltilgungszeitraum einfügen] durch Zahlung eines Teiltilgungsbetrags von [Teiltilgungsbetrag einfügen] % des Nennbetrags (der "Teiltilgungsbetrag") je Schuldverschreibung jeweils zum [Teiltilgungstage einfügen] (jeweils ein "Teiltilgungstag") zurückgezahlt. Endfälligkeitstag ist der [Endfälligkeitstag einfügen].] [Falls vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin vorgesehen ist, einfügen:
(2) Vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin. Die Emittentin kann, [zum] [zu jedem] [Wahlrückzahlungstag(e) (Call) einfügen] ([der] [jeweils ein] "Wahlrückzahlungstag (Call)") die Schuldverschreibungen insgesamt oder teilweise kündigen und zu ihrem Wahlrückzahlungsbetrag (Call) (wie nachstehend definiert) [im Fall von fixverzinslichen, variabel verzinslichen und strukturiert verzinslichen Schuldverschreibungen, einfügen: zuzüglich bis zum Wahlrückzahlungstag (Call) aufgelaufener Zinsen] zurückzahlen, nachdem sie die Anleihegläubiger mindestens [Kündigungsfrist 20 (zwanzig)][andere Mindestkündigungsfrist einfügen, die nicht weniger als 5 Geschäftstage betragen darf] [im Fall einer Höchstkündigungsfrist einfügen: und nicht mehr als [45 (fünfundvierzig)][andere Höchstkündigungsfrist einfügen]] Geschäftstage vor dem Wahlrückzahlungstag (Call) gemäß § 10 benachrichtigt hat (wobei diese Erklärung den für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen festgelegten Wahlrückzahlungstag (Call) angeben muss).] [Falls keine vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin vorgesehen ist, einfügen:
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Sources: Schuldverschreibungsprogramm
Teiltilgung. Die Schuldverschreibungen werden ab dem [Teiltilgungsbeginn einfügen] [relevanten Teiltilgungszeitraum einfügen: [halbjährlich] [jährlich]] [anderen Teiltilgungszeitraum einfügen] durch Zahlung eines Teiltilgungsbetrags von [Teiltilgungsbetrag einfügen] % des Nennbetrags (der "Teiltilgungsbetrag") je Schuldverschreibung jeweils zum [Teiltilgungstage einfügen] (jeweils ein "Teiltilgungstag") zurückgezahlt. Endfälligkeitstag ist der [Endfälligkeitstag einfügen].] [Falls vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin vorgesehen ist, einfügen:
(2) Vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin. Die Emittentin kann, [zum] [zu jedem] [Wahlrückzahlungstag(e) (Call) einfügen] ([der] [jeweils ein] "Wahlrückzahlungstag (Call)") die Schuldverschreibungen insgesamt oder teilweise kündigen und zu ihrem Wahlrückzahlungsbetrag (Call) (wie nachstehend definiert) [im Fall von fixverzinslichen, variabel verzinslichen und strukturiert verzinslichen Schuldverschreibungen, einfügen: zuzüglich bis zum Wahlrückzahlungstag (Call) aufgelaufener Zinsen] zurückzahlen, nachdem sie die Anleihegläubiger mindestens [Kündigungsfrist einfügen] Geschäftstage vor dem Wahlrückzahlungstag (Call) gemäß § 10 benachrichtigt hat (wobei diese Erklärung den für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen festgelegten Wahlrückzahlungstag (Call) angeben muss). Eine solche vorzeitige Rückzahlung ist nur möglich, sofern die Voraussetzungen nach § 4 (5/6) erfüllt sind.] [Falls keine vorzeitige Rückzahlung nach ▇▇▇▇ der Emittentin vorgesehen ist, einfügen:
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