Technische Hilfe. 1. Zur schnellstmöglichen Fehlerdiagnose und Reparatur des Gerätes verwendet der Mieter im ersten Schritt, die von Xerox veröffentlichten Informationen zur selbständigen Problembehebung, einschließlich mit dem Gerät mitgeschickter Materialien, Gerätediagnostik und auf Xerox- Websites zugängliche Informationen. Wenn diese Maßnahmen nicht zur Lösung führen, nimmt der Mieter die telefonische Unterstützung von Xerox in Anspruch. 2. Bietet das Gerät Funktionen, die eine Ferndiagnose und –behebung der Geräteprobleme durch Xerox ermöglichen, kann Xerox in bestimmten Fällen sicheren Internet-Zugang zum Mietgerät verlangen, um den Prozess der Fehlerbehebung zu unterstützen. Xerox verpflichtet sich, den Prozess der Fehlerbehebung nur mit Zustimmung und in Zusammenarbeit mit dem Mieter durchzuführen 3. Um sicherzustellen, dass das Gerät so schnell und effizient wie möglich repariert wird, ist der Mieter verpflichtet, aktiv zu kooperieren und Xerox beim Versuch der Reparatur und Fehlerbehebung im zumutbaren Rahmen zu unterstützen und Verbrauchsmaterialien wie auch ihm von Xerox zugeschickte Kundentauschteile „CRU –customer replacable units“ austauschen. 4. Wenn Servicedienstleistungen per Fernzugriff erfolglos bleiben, erfolgt der Kundenservice an der Gerätehardware zur Problembehebung vor Ort. Kooperiert der Mieter jedoch nicht bei der Erbringung der Servicedienstleistungen per Fernzugriff mit Xerox und hätte die Problemlösung per Fernzugriff erfolgen können, behält sich Xerox das Recht vor, die Kosten für einen Vor-Ort-Kundenservice, den der Mieter zur Behebung des Problems anfordert, in Rechnung zu stellen. 5. Die Telefonnummer für die telefonische Unterstützung von Xerox ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇ > Kontakt->Technischer Support ersichtlich
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Sources: Mietvertrag
Technische Hilfe. 1. Zur schnellstmöglichen Fehlerdiagnose und Reparatur des Gerätes verwendet der Mieter im ersten Schritt, die von Xerox veröffentlichten Informationen In- formationen zur selbständigen Problembehebung, einschließlich mit dem Gerät mitgeschickter Materialien, Gerätediagnostik und auf Xerox- Xer- ox-Websites zugängliche Informationen. Wenn diese Maßnahmen nicht zur Lösung führen, nimmt der Mieter die telefonische Unterstützung Unterstüt- zung von Xerox in Anspruch.
2. Bietet das Gerät Funktionen, die eine Ferndiagnose und –behebung der Geräteprobleme durch Xerox ermöglichen, kann Xerox in bestimmten bestimm- ten Fällen sicheren Internet-Zugang zum Mietgerät verlangen, um den Prozess der Fehlerbehebung zu unterstützen. Xerox verpflichtet sich, den Prozess der Fehlerbehebung nur mit Zustimmung und in Zusammenarbeit mit dem Mieter durchzuführen
3. Um sicherzustellen, dass das Gerät so schnell und effizient wie möglich repariert wird, ist der Mieter verpflichtet, aktiv zu kooperieren und Xerox Xe- rox beim Versuch der Reparatur und Fehlerbehebung im zumutbaren Rahmen zu unterstützen und Verbrauchsmaterialien wie auch ihm von Xerox zugeschickte Kundentauschteile „CRU –customer replacable units“ austauschenauszutauschen.
4. Wenn Servicedienstleistungen per Fernzugriff erfolglos bleiben, erfolgt der Kundenservice an der Gerätehardware zur Problembehebung vor Ort. Kooperiert der Mieter jedoch nicht bei der Erbringung der Servicedienstleistungen per Fernzugriff mit Xerox und hätte die Problemlösung Problemlö- sung per Fernzugriff erfolgen können, behält sich Xerox das Recht vor, die Kosten für einen Vor-Ort-Kundenservice, den der Mieter zur Behebung Behe- bung des Problems anfordert, in Rechnung zu stellen.
5. Die Telefonnummer für die telefonische Unterstützung von Xerox ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇ > Kontakt->Technischer Support ersichtlich
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