Tagegeld. A.4.7.8 Voraussetzung für die Zahlung des Tagegelds ist, dass die versicherte Person un- fallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist. A.4.7.9 Das Tagegeld berechnen wir nach der versicherten Summe. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. A.4.7.10 Das Tagegeld zahlen wir für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens jedoch für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Sources: KFZ Versicherung
Tagegeld. A.4.7.8 Voraussetzung für die Zahlung des Tagegelds ist, dass die versicherte Person un- fallbedingt unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher ärzt- licher Behandlung ist. A.4.7.9 Das Tagegeld berechnen wir nach der versicherten Summe. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. A.4.7.10 Das Tagegeld zahlen wir für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens längs- tens jedoch für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Sources: Kraftfahrtversicherung
Tagegeld. A.4.7.8 A.3.7.5 Voraussetzung für die Zahlung des Tagegelds Tagegeldes ist, dass die versicherte Person un- fallbedingt unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt be- einträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist. A.4.7.9 A.3.7.6 Das Tagegeld berechnen wir nach der versicherten Summe. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung Beeinträchtigung, der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. A.4.7.10 A.3.7.7 Das Tagegeld zahlen wir für die Dauer der ärztlichen BehandlungBe- handlung, längstens jedoch für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
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Sources: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft