Tagegeld. 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist unfallbedingt • in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung. 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung: Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berech- net. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Be- rufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
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Sources: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung, Unfallversicherung