Common use of Tagegeld Clause in Contracts

Tagegeld. Voraussetzungen für die Leistung A.3.7.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt – in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und – in ärztlicher Behandlung. Höhe und Dauer der Leistung A.3.7.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind – die vereinbarte Versicherungssumme und – der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. – nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.

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Sources: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung