Common use of Steuern Clause in Contracts

Steuern. Alle an Siemens zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben. Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Steuern oder Zölle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern oder sonstige Gebühren, die eine Behörde dem Kunden für die Nutzung oder Lizenzierung der Produkte oder den Erhalt von Services auferlegt, zu entrichten oder SISW oder dem autorisierten Lösungspartner eine solche Zahlung zu erstatten. Falls der Kunde von Umsatz- oder Verkaufssteuern befreit ist, muss er SISW oder dem autorisierten Solution Partner rechtzeitig eine gültige Freistellungsbescheinigung, eine Bewilligung für die Direktzahlung oder ein anderes entsprechendes behördlich genehmigtes Dokument vorlegen. Falls der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Einkommenssteuerabzug vorzunehmen oder Einkommenssteuer nach Anwendung von Ermäßigungen, die aufgrund internationaler Abkommen möglich sind, von einem Betrag einzubehalten, der direkt an SISW zu zahlen ist, wird der Kunde diese Zahlung unverzüglich an die zuständige Finanzbehörde leisten und SISW auch unverzüglich offizielle Steuerbescheinigungen oder andere von den zuständigen Finanzbehörden ausgestellte Nachweise zur Verfügung stellen, um einen Antrag auf Steueranrechnungen zu belegen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde für alle Steuern, einschließlich Quellensteuern, verantwortlich und wird SISW alle Steuern zurückzahlen, die daraus resultieren, dass Lizenzen Nutzern in geografischen Regionen außerhalb des Landes, in dem der Kunde gemäß dem Einzelvertrag ansässig ist, zur Verfügung gestellt werden.

Appears in 4 contracts

Samples: assets.ctfassets.net, assets.ctfassets.net, assets.ctfassets.net

Steuern. Alle an Siemens zu zahlenden Beträge Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger ohne Steuern und sonstiger Abgabensonstige Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Steuern oder Zölle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern oder sonstige Gebühren, die eine Behörde dem Kunden für die Nutzung oder Lizenzierung der Produkte oder den Erhalt von Services auferlegt, zu entrichten oder SISW oder dem autorisierten Lösungspartner Solution Partner eine solche Zahlung zu erstatten. Falls der Kunde von Umsatz- oder Verkaufssteuern befreit ist, muss er SISW oder dem autorisierten Solution Partner rechtzeitig eine gültige Freistellungsbescheinigung, eine Bewilligung für die Direktzahlung oder ein anderes entsprechendes behördlich genehmigtes Dokument vorlegen. Falls der Kunde gesetzlich von Gesetzes wegen zu einem Ertragssteuerabzug oder zur Einbehaltung der Ertragssteuer - nach der Anwendung von Reduktionen, die im Rahmen internationaler Verträge zur Verfügung stehen - aus beliebigen im Rahmen dieser Vereinbarung direkt an SISW zahlbaren Beträge verpflichtet ist, einen Einkommenssteuerabzug vorzunehmen oder Einkommenssteuer nach Anwendung von Ermäßigungen, die aufgrund internationaler Abkommen möglich sind, von einem Betrag einzubehalten, der direkt an SISW zu zahlen ist, wird muss der Kunde diese die entsprechende Zahlung unverzüglich umgehend an die zuständige Finanzbehörde leisten und SISW auch unverzüglich offizielle Steuerbescheinigungen ebenso umgehend die offiziellen Bescheinigungen oder andere von den sonstige Belege der zuständigen Finanzbehörden ausgestellte Nachweise zur Verfügung stellenFinanzbehörde bereitstellen, um einen Antrag auf Steueranrechnungen Steueranrechnung zu belegenunterstützen. Ungeachtet vorstehender Regelungen trägt der Kunde sämtliche Steuern einschließlich Quellensteuern, die sich aus der Bereitstellung von Lizenzen für Nutzer in anderen geografischen Regionen ergeben, sofern dies im Rahmen dieser Vereinbarung außerhalb des Landes, in dem der Kunde gemäß zulässig ist. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde verantwortlich für alle Steuern, einschließlich Quellensteuern, verantwortlich und wird SISW alle Steuern zurückzahlen, die daraus resultieren, dass sich aus der Bereitstellung von Lizenzen Nutzern für Nutzer in geografischen Regionen außerhalb des Landes, in dem der Kunde gemäß dem Einzelvertrag des Einzelvertrages ansässig ist, zur Verfügung gestellt werdenergeben, und stellt SISW hiervon frei.

Appears in 1 contract

Samples: www.plm.automation.siemens.com

Steuern. Alle an Siemens zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben. Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Steuern oder Zölle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern oder sonstige Gebühren, die eine Behörde dem Kunden für die Nutzung oder Lizenzierung der Produkte oder den Erhalt von Services auferlegt, zu entrichten oder SISW oder dem autorisierten Lösungspartner eine solche Zahlung zu erstatten. Falls der Kunde von Umsatz- oder Verkaufssteuern befreit ist, muss er SISW oder dem autorisierten Solution Partner rechtzeitig EULA EN Version 8.2 (November 15, 2023) Seite 1/7 eine gültige Freistellungsbescheinigung, eine Bewilligung für die Direktzahlung oder ein anderes entsprechendes behördlich genehmigtes Dokument vorlegen. Falls der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Einkommenssteuerabzug vorzunehmen oder Einkommenssteuer nach Anwendung von Ermäßigungen, die aufgrund internationaler Abkommen möglich sind, von einem Betrag einzubehalten, der direkt an SISW zu zahlen ist, wird der Kunde diese Zahlung unverzüglich an die zuständige Finanzbehörde leisten und SISW auch unverzüglich offizielle Steuerbescheinigungen oder andere von den zuständigen Finanzbehörden ausgestellte Nachweise zur Verfügung stellen, um einen Antrag auf Steueranrechnungen zu belegen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde für alle Steuern, einschließlich Quellensteuern, verantwortlich und wird SISW alle Steuern zurückzahlen, die daraus resultieren, dass Lizenzen Nutzern in geografischen Regionen außerhalb des Landes, in dem der Kunde gemäß dem Einzelvertrag ansässig ist, zur Verfügung gestellt werden.

Appears in 1 contract

Samples: assets.ctfassets.net

Steuern. Alle an Siemens zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben. Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Steuern oder Zölle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern oder sonstige Gebühren, die eine Behörde dem Kunden für die Nutzung oder EULA EN Version 8.1 (Mai 2023) Seite 1/7 Lizenzierung der Produkte oder den Erhalt von Services auferlegt, zu entrichten oder SISW oder dem autorisierten Lösungspartner eine solche Zahlung zu erstatten. Falls der Kunde von Umsatz- oder Verkaufssteuern befreit ist, muss er SISW oder dem autorisierten Solution Partner rechtzeitig eine gültige Freistellungsbescheinigung, eine Bewilligung für die Direktzahlung oder ein anderes entsprechendes behördlich genehmigtes Dokument vorlegen. Falls der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Einkommenssteuerabzug vorzunehmen oder Einkommenssteuer nach Anwendung von Ermäßigungen, die aufgrund internationaler Abkommen möglich sind, von einem Betrag einzubehalten, der direkt an SISW zu zahlen ist, wird der Kunde diese Zahlung unverzüglich an die zuständige Finanzbehörde leisten und SISW auch unverzüglich offizielle Steuerbescheinigungen oder andere von den zuständigen Finanzbehörden ausgestellte Nachweise zur Verfügung stellen, um einen Antrag auf Steueranrechnungen zu belegen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde für alle Steuern, einschließlich Quellensteuern, verantwortlich und wird SISW alle Steuern zurückzahlen, die daraus resultieren, dass Lizenzen Nutzern in geografischen Regionen außerhalb des Landes, in dem der Kunde gemäß dem Einzelvertrag ansässig ist, zur Verfügung gestellt werden.

Appears in 1 contract

Samples: assets.ctfassets.net

Steuern. Alle an Siemens zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben. .Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Steuern oder Zölle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf insbesondere Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern oder sonstige Gebühren, die eine Behörde dem Kunden für die Nutzung oder Lizenzierung der Produkte oder den Erhalt die Inanspruchnahme von Services Angeboten auferlegt, zu entrichten oder SISW Siemens oder dem autorisierten Lösungspartner Solution Partner eine solche Zahlung zu erstatten. Falls der Kunde von Umsatz- oder Verkaufssteuern befreit ist, muss er SISW Siemens oder dem autorisierten Solution Partner rechtzeitig eine gültige Freistellungsbescheinigung, eine Bewilligung für die Direktzahlung oder ein anderes entsprechendes behördlich genehmigtes Dokument vorlegen. Falls der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Einkommenssteuerabzug vorzunehmen oder Einkommenssteuer nach Anwendung von Ermäßigungen, die aufgrund internationaler Abkommen möglich sind, von einem Betrag einzubehalten, der aufgrund dieser Vereinbarung direkt an SISW Siemens zu zahlen ist, wird der Kunde diese Zahlung unverzüglich an die zuständige Finanzbehörde leisten und SISW Siemens auch unverzüglich offizielle Steuerbescheinigungen oder andere von den zuständigen Finanzbehörden ausgestellte Nachweise zur Verfügung stellen, um einen Antrag auf Steueranrechnungen zu belegen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde für alle Steuern, einschließlich Quellensteuern, verantwortlich und wird SISW Siemens alle Steuern zurückzahlen, die daraus resultieren, dass Lizenzen ein Angebot Nutzern in an geografischen Regionen Standorten außerhalb des Landes, in dem der Kunde gemäß dem Einzelvertrag ansässig ist, zur Verfügung gestellt werdenwird.

Appears in 1 contract

Samples: assets.ctfassets.net