Common use of Softwarelizenzen Clause in Contracts

Softwarelizenzen. Canon gewährt dem Kunden unter folgenden Voraussetzungen eine nicht ausschließliche, zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der ihm überlassenen Software: Der Kunde darf diese Software weder ganz, noch teilweise kopieren, reproduzieren oder mit ihr handeln. Er darf lediglich - eine Kopie der Software für interne Zwecke nutzen - wobei nutzen speichern, downloaden, installieren, ausführen oder anzeigen der Software bedeutet; - zur Unterstützung der vereinbarten Nutzung eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software erstellen, jedoch unter der Bedingung, dass alle diese Kopien den Copyright- Vermerk von Canon deutlich sichtbar aufweisen. Die Berechtigung zur Nutzung der von Canon überlassenen Software darf der Kunde an andere Personen nur unter folgenden Voraussetzungen übertragen: - wenn diese Übertragung Canon zuvor schriftlich angekündigt worden ist und Canon schriftlich zugestimmt hat; - wenn der Zessionar schriftlich bestätigt hat, diese Geschäftsbedingungen und die Softwarelizenz gegen sich gelten zu lassen; - wenn der Kunde zuvor aufgehört hat, selbst die Software zu nutzen und - wenn alle von dem Kunden angefertigten Software-Kopien entweder zerstört oder an den Zessionar ausgefolgt werden. Halten der Kunde oder der Zessionar nicht alle diese Bestimmungen ein, erlischt das Recht zur Nutzung der Software. Fordert der Lizenzgeber Canons bei einer Weitergabe der Software den Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Zessionar, so ist der Kunde verpflichtet, diese Verpflichtung auf den Zessionar zu überbinden. Der Kunde verpflichtet sich, die Software weder ganz noch teilweise zu dekompilieren, rückzuentwickeln, zu demontieren, auf eine für Menschen lesbare Form zu reduzieren oder eine dieser Handlungen dritten Personen zu gestatten. Canon stellt die für die Interoperabilität der Software notwendigen Schnittstelleninformationen für eigenständig erstellte Computerprogramme gegen Kostenersatz zur Verfügung. Der Kunde hat, bevor Canon die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbringt, einen geeigneten Betriebszustand und geeignete Einsatzbedingungen der Kundenumgebung sicherzustellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen