Software. Diese Softwarebedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unterneh- men und zwar für die Lieferung von Software und sinngemäß auch für die Erbringung von Software-Leistungen. Software im Sinne dieser Bedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Lizenznehmer entwi- ckelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des § 40a Urheber- rechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektro- technischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließ- lich hierfür überlassener Unterlagen gemäß Punkt 3.
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Samples: www.lepcontrols.com, braincon.com, schubert.tech
Software. Diese Softwarebedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unterneh- men Unternehmen und zwar für die Lieferung von Software und sinngemäß auch für die Erbringung von Software-Leistungen. Software im Sinne dieser Bedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Lizenznehmer entwi- ckelte entwickelte oder adaptierte Computerprogramme Computerprogram- me im Sinne des § 40a Urheber- rechtsgesetz Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektro- technischen elektrotechnischen und/oder elektronischen elektroni- schen Einrichtungen und Systemen einschließ- lich einschließlich hierfür überlassener Unterlagen gemäß Punkt 3.
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Samples: www.tao-digital.at, schubert.tech
Software. Diese Softwarebedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unterneh- men Unternehmen und zwar für die Lieferung von Software und sinngemäß auch für die Erbringung von Software-Leistungen. Software im Sinne dieser Bedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Lizenznehmer entwi- ckelte entwickelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des § 40a Urheber- rechtsgesetz Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektro- elektro-technischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließ- lich einschließlich hierfür überlassener Unterlagen gemäß Punkt 3.
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Software. Diese Softwarebedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unterneh- men Unter- nehmen und zwar für die Lieferung von Software und sinngemäß auch für die Erbringung von Software-Leistungen. Software im Sinne dieser Bedingungen Bedin- gungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Lizenznehmer entwi- ckelte Lizenz- nehmer entwickelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des § 40a Urheber- rechtsgesetz Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektro- technischen elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließ- lich Syste- men einschließlich hierfür überlassener Unterlagen gemäß Punkt 3.
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Samples: unify.com