Common use of Rufnummern Clause in Contracts

Rufnummern. 1.4.1. Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland können nach Maßgabe eines zusätzlich zu buchenden Rufnummernvertrages dem Wohn- oder Firmensitz entsprechende, geografische Rufnummern buchen. Die Kosten für das Routing von Rufnummern (Kosten für die Erreichbarkeit) sind unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ abrufbar. 1.4.2. ▇▇▇▇▇▇, die bereits bei einem anderen Diensteanbieter eine geographische Rufnummer haben, können diese zu sipgate portieren. Der Kunde und sipgate schließen insoweit einen zusätzlichen Vertrag, der das Routing dieser portierten Rufnummern (Erreichbarkeit) zum Gegenstand hat. Das Routing portierter Rufnummern erfolgt auf Basis dieses zusätzlichen Vertrages ohne zusätzliche Kosten. Seitens sipgate werden dem Kunden für die Portierung zu sipgate keine Gebühren berechnet. Bei dem jeweils aktuellen Anbieter des Kunden können Gebühren für die Portierung von Rufnummern entstehen. 1.4.3. Kunden können nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung „internationale Rufnummern“ eine oder mehrere Rufnummer(n) bestimmter internationaler Staaten buchen, soweit diese für sipgate verfügbar ist/sind. Diese Rufnummern sind ebenfalls aus dem öffentlichen Telefonnetz erreichbar. Die Zuteilung von internationalen Rufnummern erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Zuteilung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Regelungen vereinbar ist. 1.4.4. Der Kunde kann gegen ein Entgelt von € 29,00* pro Portierungsauftrag bis zu zehn der ihm zugeteilten oder portierten Rufnummern aus demselben Ortsnetz (MSN) bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung). Bei zugeteilten oder portierten zusammenhängende Rufnummern aus einem Rufnummernblock (RNB) fällt ebenfalls ein Entgelt von € 29,00* pro Portierungsauftrag an, wobei ab der elften Rufnummer ein zusätzliches Entgelt i.H.v. € 0,85* je Rufnummer berechnet wird. Sonderrufnummern können nicht portiert werden. 1.4.5. Die Mitnahme von geographischen Rufnummern (z.B. bei Umzug) in andere Ortsnetzbereiche ist nicht möglich.

Appears in 1 contract

Sources: Leistungsbeschreibung Sipgate Trunking

Rufnummern. 1.4.1. Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland können nach Maßgabe eines zusätzlich zu buchenden Rufnummernvertrages dem Wohn- oder Firmensitz entsprechende, geografische Rufnummern buchen. Die Kosten für das Routing von Rufnummern (Kosten für die Erreichbarkeit) sind unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ abrufbar. 1.4.2. ▇▇▇▇▇▇, die bereits bei einem anderen Diensteanbieter eine geographische Rufnummer haben, können diese zu sipgate portieren. Der Kunde und sipgate schließen insoweit einen zusätzlichen zu- sätzlichen Vertrag, der das Routing dieser portierten Rufnummern (Erreichbarkeit) zum Gegenstand hat. Das Routing portierter Rufnummern erfolgt auf Basis dieses zusätzlichen Vertrages ohne zusätzliche Kosten. Seitens sipgate werden dem Kunden für die Portierung zu sipgate keine Gebühren berechnet. Bei dem jeweils aktuellen Anbieter des Kunden können Gebühren für die Portierung von Rufnummern entstehen. 1.4.3. Kunden können nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung „internationale Rufnummern“ eine oder mehrere Rufnummer(n) bestimmter internationaler Staaten buchen, soweit diese für sipgate verfügbar ist/sind. Diese Rufnummern sind ebenfalls aus dem öffentlichen Telefonnetz erreichbar. Die Zuteilung von internationalen Rufnummern erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Zuteilung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Regelungen vereinbar ist. 1.4.4. Der Kunde kann gegen ein Entgelt von € 29,00* pro Portierungsauftrag Por- tierungsauftrag bis zu zehn der ihm zugeteilten oder portierten Rufnummern aus demselben Ortsnetz (MSN) bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung). Bei zugeteilten oder portierten zusammenhängende Rufnummern aus einem Rufnummernblock (RNB) fällt ebenfalls ein Entgelt von € 29,00* pro Portierungsauftrag an, wobei ab der elften Rufnummer ein zusätzliches Entgelt i.H.v. € 0,85* je Rufnummer berechnet wird. Sonderrufnummern können nicht portiert werden. 1.4.5. Die Mitnahme von geographischen Rufnummern (z.B. bei Umzug) in andere Ortsnetzbereiche ist nicht möglich.

Appears in 1 contract

Sources: Leistungsbeschreibung

Rufnummern. 1.4.1. sipgate teilt dem Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eine oder mehrere geographische Rufnummern zu. Diese Rufnummern ermöglichen den Zugang zum öffentlichen Te- lefonnetz mittels ein- und ausgehender Verbindungen. 1.4.2. Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland können nach Maßgabe eines zusätzlich zu buchenden Rufnummernvertrages des gebuchten Vertrages eine einzelne oder mehrere dem Wohn- oder Firmensitz entsprechende, geografische Rufnummern Rufnummer buchen, soweit diese für sipgate verfügbar ist/sind. Die Kosten für das Routing Zuteilung von einzelnen oder mehreren Rufnummern (Kosten für erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Erreichbarkeit) sind unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ abrufbarZu- teilung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Regelungen vereinbar ist. 1.4.21.4.3. ▇▇▇▇▇▇, die bereits bei einem anderen Diensteanbieter eine geographische Rufnummer haben, können diese zu sipgate portieren. Der Kunde und sipgate schließen insoweit einen zusätzlichen Vertrag, der das Routing dieser portierten Rufnummern (Erreichbarkeit) zum Gegenstand hat. Das Routing portierter Rufnummern erfolgt auf Basis dieses zusätzlichen Vertrages ohne zusätzliche Kosten. Seitens sipgate werden dem Kunden für die Portierung zu sipgate keine Gebühren berechnet. Bei dem jeweils jeweilis aktuellen Anbieter des Kunden können Gebühren für die Portierung von Rufnummern Ruf- nummern entstehen. 1.4.31.4.4. Kunden können nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung „internationale Rufnummern“ eine oder mehrere Rufnummer(n) bestimmter internationaler Staaten buchen, soweit diese für sipgate sip- gate verfügbar ist/sind. Diese Rufnummern sind ebenfalls aus dem öffentlichen Telefonnetz erreichbar. Die Zuteilung von internationalen internatio- nalen Rufnummern erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Zuteilung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Regelungen vereinbar verein- bar ist. 1.4.41.4.5. Der Für die Zuteilung von geographischen Rufnummern wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für den im Rahmen der Zuteilung entstehenden Arbeitsaufwand berechnet. Die Höhe des Bear- beitungsentgelts für die Einrichtung von Rufnummern ist unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇ abrufbar. 1.4.6. Nach Beendigung seines Vertrages mit sipgate kann der Kunde kann gegen ein Entgelt von € 29,00* pro Portierungsauftrag bis zu zehn der ihm zugeteilten oder portierten zuge- teilten Rufnummern aus demselben Ortsnetz (MSN) bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung). Bei Soweit der Kunden mehr als 10 der ihm zugeteilten oder portierten zusammenhängende Rufnummern aus einem Rufnummernblock (RNB) fällt ebenfalls ein Entgelt von € 29,00* pro Portierungsauftrag anportieren möchte, wobei wird für die Portierung ab der elften Rufnummer ein zusätzliches Entgelt i.H.v. € 0,85* je Rufnummer berechnet wirdberechnet. Sonderrufnummern Das Portieren nur eines Teils der Rufnum- mern eines Kunden zu einem anderen Diensteanbieter ist nicht möglich. 0180-1 Rufnummern können nicht portiert werden. 1.4.51.4.7. Der Kunde kann ihm zugeteilte Rufnummern jederzeit zu- rückgeben; eine Erstattung der von ihm für die Zuteilung gezahl- ten Kosten erfolgt nicht. 1.4.8. Die Mitnahme von geographischen Rufnummern (z.B. bei Umzug) in andere Ortsnetzbereiche ist nicht möglich. 1.4.9. Die Kosten von Rufnummern sind unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇ abrufbar.

Appears in 1 contract

Sources: Leistungsbeschreibung