Common use of Register Clause in Contracts

Register. In das Register werden folgende Hunde eingetragen: Teckel mit Ahnentafeln, die nicht von der FCI anerkannt sind, Teckel ohne Abstammungsnachweis. Vorraussetzung ist, dass für diese Teckel eine von einem von der FCI anerkannten Zuchtrichter auf einer Zuchtschau des DTK ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, dass der Teckel dem Phänotyp gemäß Standard Nr. 148/D entspricht (Mindestalter 9 Monate). Außerdem muss dieser Teckel durch einen Mikro-Chip oder eine Tätowierung identifizierbar sein. Hunde mit Registrierbescheinigung sind nicht zur Zucht zugelassen. Sie können jedoch an allen DTK-Zuchtschauen und -Prüfungen teilnehmen, haben aber kein Anrecht auf einen Titel.

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Sources: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb), Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)