Rechtsnachfolger Musterklauseln

Rechtsnachfolger. (1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
Rechtsnachfolger. (1) Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
Rechtsnachfolger. Alle für dich geltenden Bestimmungen sind auf deinen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchssteller entsprechend anzuwenden.
Rechtsnachfolger. (1) Der Kunde willigt ein, dass die von Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger der Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger der Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH erfüllen kann.
Rechtsnachfolger. Die Erwerberin verpflichtet sich, die in § 1 und § 2 vereinbarten (Unterlassungs-) Pflichten und Bindungen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung zu übertragen.
Rechtsnachfolger. Diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten gilt auch für mögliche Rechtsnach- folger.
Rechtsnachfolger. Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittler(-s) erfüllen kann. - Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Mandantendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten nach § 3 Abs.9 BDSG, insbesondere Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Mandantendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge. 10.04.2015 Unterschrift Makler Unterschrift Mandant Erstinformation
Rechtsnachfolger. (1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermitt- ler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informatio- nen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Ge- sundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versiche- rungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
Rechtsnachfolger. Dieser Vertrag ist für die Erben, Rechtsnachfolger und die gesetzlichen Vertreter der Parteien in jeder Beziehung verbindlich.
Rechtsnachfolger. Die Nutzungsbedingungen gehen automatisch auf die Rechtsnachfolger der beiden Vertragspartner über und verpflichten sich die Vertragsparteien die Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsedingungen auf die Rechtsnachfolger zu überbinden.