Rechtliches. Dem Mieter werden die Räumlichkeiten ausschliesslich für den im Mietvertrag unter "Anlass" angegebenen Zweck vermietet. Eine Nutzung mit einem Verwendungszweck der allgemein als anstössig empfunden werden kann oder dem Ruf bzw. Image der Vermieterin oder der ABB als Eigentümerin des Mietobjektes schaden könnte oder bei der davon ausgegangen werden muss, dass die Nachbarn einer Liegenschaft übermässig stark belästigt würden, ist untersagt. Bestehen dazu Anzeichen, ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aufzulösen und den Mieter sofort auszuweisen. Dem Mieter werden in einem solchen Fall weder die Mietkosten zurückerstattet noch weitere Entschädigungen wie Schadenersatzansprüche, Umtriebsentschädigungen oder ähnliches entrichtet. Der maximale Lärmpegel zwischen 07.00 bis 22.00 Uhr muss unter 85 dB liegen, zwischen 22.00 bis 07.00 Uhr unter 80 dB.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen & Betriebsordnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen & Betriebsordnung