Common use of Prospekt Clause in Contracts

Prospekt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des derzeit gültigen Treuhandvertrages und des Anhangs A „AIF im Überblick“. Dieser Treuhandvertrag wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichtes länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch der Halbjahresbericht anzubieten. Rechtzeitig vor dem Erwerb von Anteilen werden dem Anleger kostenlos die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (Key Investor Information Document, KIID) zur Verfügung gestellt. Es dürfen keine von dem zurzeit gültigen Prospekt und/oder Treuhandvertrag, Anhang A „AIF im Überblick“ oder den Wesentlichen Anlegerinformationen abweichende Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden. Jede Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Prospekt und/oder Treuhandvertrag enthalten sind, erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers bzw. Verkäufers. Der AIFM haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die vom aktuellen Prospekt/Treuhandvertrag oder den Wesentlichen Anlegerinformationen abweichen. Der Prospekt und Treuhandvertrag sind vorliegend in einem Dokument dargestellt. Wesentliches Gründungsdokument des AIF ist der Treuhandvertrag inklusive Anhang A „AIF im Überblick“. Lediglich der Treuhandvertrag inklusive der Besonderen Bestimmungen zur Anlagepolitik in Anhang A „AIF im Überblick“ unterliegt der materiell rechtlichen Prüfung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Prospekt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des AIF entsprechenden Teilfonds erfolgt auf der Basis des derzeit gültigen Treuhandvertrages Fondsvertrages und des Anhangs A „AIF Teilfonds im Überblick“. Dieser Treuhandvertrag Fondsvertrag wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichtes länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch der Halbjahresbericht anzubieten. Rechtzeitig vor dem Erwerb von Anteilen werden dem Anleger kostenlos die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (Key Investor Information Document, KIID) zur Verfügung gestellt. Es dürfen keine von dem zurzeit gültigen Prospekt und/oder TreuhandvertragFondsvertrag, Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ oder den Wesentlichen Anlegerinformationen abweichende Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden. Jede Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Prospekt und/oder Treuhandvertrag Fondsvertrag enthalten sind, erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers bzw. Verkäufers. Der AIFM haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die vom aktuellen Prospekt/Treuhandvertrag Fondsvertrag oder den Wesentlichen Anlegerinformationen abweichen. Der Prospekt und Treuhandvertrag Fondsvertrag sind vorliegend in einem Dokument dargestellt. Wesentliches Gründungsdokument des AIF Teilfonds ist der Treuhandvertrag Fondsvertrag inklusive Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“. Lediglich der Treuhandvertrag Fondsvertrag inklusive der Besonderen Bestimmungen zur Anlagepolitik in Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ unterliegt der materiell rechtlichen Prüfung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.

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Samples: www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li

Prospekt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis des derzeit gültigen Treuhandvertrages und des Anhangs A „AIF im Überblick“. Dieser Treuhandvertrag wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichtes länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch der Halbjahresbericht anzubieten. Rechtzeitig vor dem Erwerb von Anteilen werden dem Anleger kostenlos die „Wesentlichen AnlegerinformationenAnlegerinformation“ (Key Investor Information Document, KIID) zur Verfügung gestellt. Es dürfen keine von dem zurzeit gültigen Prospekt und/oder Treuhandvertrag, Anhang A „AIF im Überblick“ oder den Wesentlichen Anlegerinformationen abweichende Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden. Jede Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Prospekt und/oder Treuhandvertrag enthalten sind, erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers bzw. Verkäufers. Der AIFM haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die vom aktuellen Prospekt/Treuhandvertrag oder den Wesentlichen Anlegerinformationen abweichen. Der Prospekt und Treuhandvertrag sind vorliegend in einem Dokument dargestellt. Wesentliches Gründungsdokument des AIF ist der Treuhandvertrag inklusive Anhang A „AIF im Überblick“. Lediglich der Treuhandvertrag inklusive der Besonderen Bestimmungen zur Anlagepolitik in Anhang A „AIF im Überblick“ unterliegt der materiell rechtlichen Prüfung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.

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